Unzumutbare Zustände, fristlose Kündigung möglich?

Hallo Ihr Schlauen,

nehmen wir mal an, eine fast 80jährige Frau würde im Obergeschoss eines Zweifamilienhauses wohnen (zur Miete). Soweit wäre sie noch fit, natürlich vergisst sie mal etwas im Flur, ist beim Putzen ein wenig nachlässig, mag sich aber nicht helfen lassen. Auch vergisst sie mal einen Topf auf dem Herd, aber es gibt ja Rauchmelder.

Im Untergeschoss wohnt der Vermieter mit Frau, beide möchten die Dame am liebsten gestern loswerden.
Sie würde übel beschimpft, gedrängt, ins Heim zu gehen, fühlt sich schnell in die Ecke gedrängt und traut sich kaum noch aus ihrer Wohnung.

Die Familie der Dame versucht natürlich, eine andere Wohnung zu finden, dies geht aber nicht von heute auf morgen.

Der Vermieter pocht allerdings auf dem Mietvertrag, 3 Monate Kündigungszeit, incl Mietzahlung natürlich. Nur 2 Mieten gleichzeitig kann die Dame von ihrer Rente nicht bezahlen und noch 3 Monate dort wohnen zu bleiben, das will und kann sie auch nicht.

Wie könnte man der Dame helfen? Gibts überhaupt eine Möglichkeit, den Schlamassel schnell zu lösen?

Was meint ihr?
Liebe Grüße und danke euch!
BB

So auf den ersten Blick sehe ich keinen.

vnA

Hallo Beetlebaby,

Im Untergeschoss wohnt der Vermieter mit Frau, beide möchten die Dame am liebsten gestern loswerden.

Der Vermieter pocht allerdings auf dem Mietvertrag, 3 Monate Kündigungszeit

ich bin der Meinung dass sich diese zwei Aussagen irgendwie wiedersprechen.

Wenn der (die) Vermieter eine Mieterin „am liebsten gestern“ loswerden möchte, sollte es möglich sein ihm klar zu machen dass er der Mieterin entgegen kommen muss.

Der Vermieter hat doch nur zwei Möglichkeiten.

  1. Der Mieterin mit der Kündigungsfrist entgegen zu kommen, und dafür zieht die Mieterin schnellstmöglich aus.

  2. Auf die Kündigungsfrist zu bestehen, und dadurch noch länger als unbedingt notwendig die Mieterin dort wohnen zu lassen.

Wenn der Vermieter die Mieterin wirklich"am liebsten gestern" loswerden möchte, sollte er sich im eigenen Interresse für die Variante 1 entscheiden.

Gruß
Horst

Hallo,

man sucht sich eine Wohnung die in 3 Monaten zur Verfügung steht und schließt einen Mietvertrag für die Zukunft ab. Der Zeitpunkt des Abschlusses eines Mietvertrages muß doch nicht identisch mit dem vereinbarten Mietbeginn sein.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

das Problem insoweit ist scheinbar, dass die alte Dame es dort nicht noch 3 Monate aushält.

LG
sine

P.S.: Gibt es evtl. die Möglichkeit, die Oma für ein paar Wochen zur Kur zu schicken (z.B. auf Kosten der Krankenversicherung), während die Angehörigen den Umzug arrangieren?

und wir Versicherte …

P.S.: Gibt es evtl. die Möglichkeit, die Oma für ein paar
Wochen zur Kur zu schicken (z.B. auf Kosten der
Krankenversicherung

… sind wieder mal die Blöden …

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Hallo,

das sehe ich nicht so.

Der Versicherte bekommt eine Kur, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Welche dies nun im Einzelnen sind und ob sie hier vorliegen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich wollte nur anregen, auch in diese Richtung zu überlegen, denn ich lese hier und sonstwo öfter von Leuten, die offenbar wegen Burnout, Depression etc. Therapien ambulanter oder stationärer Art bewilligt bekommen und ob Stress und Mobbing durch Partner, Kinder, Chef, Arbeitskollegen oder Vermieter ausgelöst werden, ist doch wohl letztlich gleichgültig.

Davon abgesehen haben Menschen in dem Alter sicher auch irgendwelche körperlichen Gebrechen, die eine Kur rechtfertigen könnten. Warum sollte man diese Möglichkeit, wenn sie denn nach den Statuten der KV im konkreten Fall bestehen würde, nicht in Anspruch nehmen?

LG
sine

… vielleicht weil das System ganz kurzfristig kollabieren würde, wenn jeder alles was er dürfte auch tatsächlich machen bzw. nehmen würde. Versicherungen sind nun mal Solidargemeinschaften und keine Selbstbedienungsläden.

vnA

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Grundsatzdiskussion?

… vielleicht weil das System ganz kurzfristig kollabieren
würde, wenn jeder alles was er dürfte auch tatsächlich machen
bzw. nehmen würde.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, darf Oma ihren Anspruch auch guten Gewissens geltendmachen. Die meisten Krebskranken nehmen ja auch ihr Recht auf Chemotherapie, oft sogar zwei- oder dreimal in Anspruch, ohne auf die Kostenexplosion Rücksicht zu nehmen.

Versicherungen sind nun mal
Solidargemeinschaften und keine Selbstbedienungsläden.

Und was notwendig ist und was nicht entscheidest du? Muss jemand erst aufgrund psychischer Einschläge ernsthaft körperlich erkranken? Dann bekommt er nach OP und Chemo noch eine Kur obendrauf.

LG
sine

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Hallo,
wenn ein Wohnungswechsel für die Genesung völlig ausreichend ist, warum sollte dann auf Kosten anderer eine Kur gemacht werden?
Und inwiefern sollte das eigentlich irgendwas an der zu zahlenden Miete ändern? Glaubst Du, mit der Kur kann man dann früher aus der alten Wohnung? Oder spart sich die Miete der nächsten?
Und was glaubst Du, wie lange man auf eine Kur warten muss?
Gruß
loderunner

Nein, mit Sicherheit nicht.
Nur meine begrenzte Sicht auf die Dinge.

vnA

Sorry, aber das ist Schwachsinnig

… vielleicht weil das System ganz kurzfristig kollabieren
würde, wenn jeder alles was er dürfte auch tatsächlich machen
bzw. nehmen würde.

Was spricht denn dagegen, dass man sich nimmt, was einem gesetzlich zusteht. Wenn du es nicht machst, kann das nur daran liegen, dass du nicht weißt, was dir als Bürger im Einzelnen zusteht.

Als Beispiel: Wenn morgen ein Gesetz verabschiedet würde, nachdem allen, die nachweisbar seit mindestens 6 Monaten das Wort „Ahnung“ im Nick führen, eine monatliche Zusatzrente von 1000 Euro gewährt wird, würdest du also dankend ablehnen?

Es wäre nicht verwerflich dieses Angebot anzunehmen. Verwerflich wäre es vielmehr, dieses Gesetz zu verabschieden.

Kleiner Tipp: Google einmal Zappelphillip-Syndrom und Millionäre.

Cemal

Nein, mit Sicherheit nicht.
Nur meine begrenzte Sicht auf die Dinge.

vnA

Die eventuell dadurch bedingt ist, dass es sich bei dir um einen frustrierten Arbeitnehmer handelt, der trotz Lohndumping weiterhin seinen Buckel krumm macht und sich darüber ärgert, dass andere „schlauer“ sind, weil sie wissen wie es legal möglich ist, ihre gesundheitliche und soziale Situation zu verbessern?

Cemal

Hallo,
wenn ein Wohnungswechsel für die Genesung völlig ausreichend
ist, warum sollte dann auf Kosten anderer eine Kur gemacht
werden?

Die Dame hält es dort keine weiteren 3 Monate aus. Wenn man nun eine in 3 Monaten beziehbare Wohnung findet und einen Teil der bis dahin verbleibenden Zeit durch eine Kur überbrücken könnte …

Und inwiefern sollte das eigentlich irgendwas an der zu
zahlenden Miete ändern?

Sie kann ja Miete zahlen, nur eben nicht für 2 Wohnungen parallel. Wahrscheinlich hat sie so eine kleine Rente.

Glaubst Du, mit der Kur kann man dann
früher aus der alten Wohnung? Oder spart sich die Miete der
nächsten?

Wo schrieb ich das???

Und was glaubst Du, wie lange man auf eine Kur warten muss?

Keine Ahnung - ich hoffte, das ginge kurzfristig. Habe keine eigenen Erfahrungen, da wir -Gott sei Dank- nicht in der GKV sind.

LG
sine

Hallo,

wenn ein Wohnungswechsel für die Genesung völlig ausreichend
ist, warum sollte dann auf Kosten anderer eine Kur gemacht
werden?

Die Dame hält es dort keine weiteren 3 Monate aus.

Dann soll sie Urlaub auf eigene Kosten machen. Notfalls bei den fürsorglichen Verwandten.
Dass man bei einer Kur auch einen Eigenanteil zahlen muss, zusätzlich zu den zwei gleichzeitig zu zahlenden Wohnungsmieten und der Kaution, ist Dir bekannt?
Anyway, ich halt mich jetzt raus, die Frage ist ja schon beantwortet.
Gruß
loderunner (ianal)

könnte sein. Könnte aber auch nicht sein.

vnA

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Wenn man gein Gespräch mit ‚Sorry, aber das ist Schwachsinnig‘ beginnt, ist das Gespräch für mich so was von schnell beendet, das glaubst du kaum …

vnA

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Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, darf Oma ihren
Anspruch auch guten Gewissens geltendmachen. Die meisten
Krebskranken nehmen ja auch ihr Recht auf Chemotherapie, oft
sogar zwei- oder dreimal in Anspruch, ohne auf die
Kostenexplosion Rücksicht zu nehmen.

Hi,

sorry aber dieser Vergleich ist voll daneben. Eine Krebserkrankung kann ohne Chemo lebensbedrohlich sein. Das ist eine zwingend notwendige Behandlung.

Eine Kur ist nicht lebensverlängernd.

Versicherungen sind nun mal
Solidargemeinschaften und keine Selbstbedienungsläden.

Und was notwendig ist und was nicht entscheidest du? Muss
jemand erst aufgrund psychischer Einschläge ernsthaft
körperlich erkranken? Dann bekommt er nach OP und Chemo noch
eine Kur obendrauf.

Nicht jeder, der psych. Einschläge hat, bekommt zwingend Krebs.

Unsere Sohzialsysteme sind nun mal kein Selbstbedienungsladen. Würde jeder, sich das nehmen, was er meint, daß ihm zustehen würde, gäbe es in bälde keinen Sozialstaat mehr.

Gruß
Tina

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Die eventuell dadurch bedingt ist, dass es sich bei dir um
einen frustrierten Arbeitnehmer handelt, der trotz Lohndumping
weiterhin seinen Buckel krumm macht und sich darüber ärgert,
dass andere „schlauer“ sind, weil sie wissen wie es legal
möglich ist, ihre gesundheitliche und soziale Situation zu
verbessern?

Nun, da würde mich doch jetzt mal ernsthaft interessieren, wie Du zu dieser Aussage kommst. Kennst Du vnA persönlich oder phantasierst Du?

Gruß
Tina
Gruß

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Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, darf Oma ihren
Anspruch auch guten Gewissens geltendmachen. Die meisten
Krebskranken nehmen ja auch ihr Recht auf Chemotherapie, oft
sogar zwei- oder dreimal in Anspruch, ohne auf die
Kostenexplosion Rücksicht zu nehmen.

Eine
Krebserkrankung kann ohne Chemo lebensbedrohlich sein. Das ist
eine zwingend notwendige Behandlung.

Sagt wer? Ich kenne mindestens zwei Dutzend Fälle aus maeinem näheren Umfeld (Nachbarschft - in meiner Familie glaubt niemand an diesen Hoax und es ist bislang niemand daran gestoprben), die ihren Anspruchskatalog bis in den letzten Zipfel ausgeschöpft haben und letztlich elendig verreckt sind, umso schneller, je mehr sie davon konsumiert haben.

Gleichzeitig kenne ich auch solche, die durch eine Bewusstseinsveränderung, völlig ohne jegliche Theapien „spontan genesen“ sind und dazwischen eine ziemliche Bandbreite an Menschen, die mit oder ohne besondere Therapein genesen oder verblichen sind.

Eine Kur ist nicht lebensverlängernd.

Nicht zwingend, aber möglicherweise, je nachdem, wie der Patient sich und die Welt betrachtet oder zu betrachten lernt? Ich kenne sogar einige Chemofreaks, die ein paar Jahre überlebt haben -im Dauerpanikmodus- …

Wenn die GKV nur definitiv lebensverlängernde Maßnahmen bezahlen würde, würde der Beitrag garantiert für jeden Penner bezahlbar und es würden vermutlich insgesamt nicht weniger Menschen sterben, aber es gäbe andererseits sehr viele arbeitslose Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger, bzw. -schwestern, Vermieter etc.

Das ist ja ein großes Problem, dass der gesunde Mensch im Kapitalismus eine üble Seuche bedeutet :smile:

LG
sine

Versicherungen sind nun mal
Solidargemeinschaften und keine Selbstbedienungsläden.

Und was notwendig ist und was nicht entscheidest du? Muss
jemand erst aufgrund psychischer Einschläge ernsthaft
körperlich erkranken? Dann bekommt er nach OP und Chemo noch
eine Kur obendrauf.

Nicht jeder, der psych. Einschläge hat, bekommt zwingend
Krebs.

Unsere Sohzialsysteme sind nun mal kein Selbstbedienungsladen.
Würde jeder, sich das nehmen, was er meint, daß ihm zustehen
würde, gäbe es in bälde keinen Sozialstaat mehr.

Gruß
Tina

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