Urheberrecht Autoren

Hallo!

Weiß jemand, wie und ob man sich als Autor/Illustrator ein Urheberrecht sichern sollte? Funktioniert das
allgemein, oder für jedes Werk einzeln?

Hm, keine Ahnung, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Das Urheberrecht hat der Urheber jedenfalls kraft Gesetzes. Er muss es sich nicht sichern, er muss nichts anmelden, beantragen oder so…

Levay

dito, Urheberrecht für Alle

Hm, keine Ahnung, ob ich deine Frage richtig verstanden habe.
Das Urheberrecht hat der Urheber jedenfalls kraft Gesetzes. Er
muss es sich nicht sichern, er muss nichts anmelden,
beantragen oder so…

/t/verwendung-von-bildern-aus-dem-internet/4503689/4

/t/copyrights-bei-bildern/4504768/2

Gruß

Stefan

ja schon, aber wie könnte man denn nachweisen, dass man eine Idee „als Erster“ hatte? Das könnte ja
erstmal jeder behaupten…

ja schon, aber wie könnte man denn nachweisen, dass man eine
Idee „als Erster“ hatte? Das könnte ja
erstmal jeder behaupten…

Hallo Anna,

„nachweisen“ muss man das erst, wenn ein anderer behauptet, es sei eigentlich seins. Aber ein Autor, der sich darüber schon einen Kopp macht, schickt wohl nie etwas an einen Verlag, weil der Lektor ja alles klauen könnte.

Gruß!

Horst

Hallo Anna,

wie ja schon mehrfach hier geschrieben wurde, braucht man sich das Urheberrecht für Werke nicht sichern.

Vielleicht meinst Du aber das Sichern von Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten an Sprachwerken? Das kann man als Autor in Deutschland über die Verwertungsgesellschaft Wort machen (www.vgwort.de). Wenn Du ein Buch oder einen Aufsatz geschrieben hast, meldest Du die Schriften bei der VG Wort an und erhältst im nächsten Jahr Deine Tantiemen. Das ist eine feine Sache und für viele Autoren ein netter Nebenverdienst.

Da Du von Illustrationen schreibst: Es gibt auch die VG Bild-Kunst (www.bildkunst.de) für Grafiken, Bilder und ähnliches. Mit der kenne ich mich aber nicht aus. Am besten schaust Du mal auf die Seiten und prüfst, ob das für Dich in Frage kommt.

Grüße,

Matt

Hallo:
Weiß jemand, wie und ob man sich als Autor/Illustrator ein
Urheberrecht sichern sollte? Funktioniert das
allgemein, oder für jedes Werk einzeln?

Hallo Anna,

wie bereits mehrfach geschrieben wurde entsteht das Urheberrecht kraft Gesetzes mit dem Moment der Schöpfung des Werkes. Dabei ist das Urheberrecht ebenso wie das Eigentum ein sog. absolutes Recht, dass man jedermann entgegenhalten kann.

Entgegen der hier mehrfach vertretenen Auffassung ist jedoch die Feststellung und der Beweis des sog. Prioritätszeitpunkts eines der Probleme des Urheberrechts, da Urheber regelmäßig - sei es aus mangelnder Kenntnis der Rechtsmaterie oder aus finanziellen Gründen - keine ausreichende Beweissicherung betreiben.

Ausgehend von dem angerissenen Beispiel ist es durchaus möglich, dass der eigene Text nach Übersendung an den Verlag z.B. unter einem vom Verlag erfundenen Pseudonym oder gar unter dem Namen eines anderen Autors veröffentlicht wird. In diesem Fall hätte man nahezu keine Möglichkeit die Urheberschaft des ursprünglichen Autors nachzuweisen.

Dabei kursiert in Künstlerkreisen auch immer noch der vermeintliche, kostengünstige „Trick“ sich das eigene Werk per Post zu schicken und den Umschlag danach nicht zu öffnen, da der Poststempel und das im Umschlag befindliche Werk ja die Priorität beweisen würden. Dazu kann man nur sagen, dass bereits mehrere OLGs diesem Vorgehen keinen Vorzug gegeben haben, selbst wenn die Idee zunächst schlüssig klingt.

Das sinnvollste wäre es daher das Werk zu einem Notar zu schleppen, es dort zu hinterlegen und sich Ort und Datum der Hinterlegung notariell beglaubigen zu lassen. Wahlweise kommt je nach Werk auf eine Anmeldung bei der VG Wort oder der GEMA in Betracht. Dies birgt jedoch gewisse Nachteile im Bereich der Nutzungsrechte, deren Ausführung hier zu tiefgreifend wären.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Bernhard

ja schon, aber wie könnte man denn nachweisen, dass man eine
Idee „als Erster“ hatte? Das könnte ja
erstmal jeder behaupten…

wem gegenüber will der autor das nachweisen?

wenn ein text erst mal veröffentlicht ist, kann man sich genau darauf berufen und ja wohl auch den nachweis führen.

IDEEN lassen sich nicht schützen. es ist mir leider nicht gelungen, das in der diskussion hier zu verdeutlichen -> /t/idde-fuer-meine-geschichte-fehlt-boese-zahnfee/44…

die angst, dass agenten, lektoren oder verlage einem den stoff klauen, braucht man aber wirklich nicht zu haben. zum einen spräche sich sowas ganz schnell rum und führte unweigerlich zum beruflichen aus desjenigen, zum anderen haben texte jeweils so eine individuelle „handschrift“, dass es schnell auffallen würde.

ansonsten verweise auch ich zur wahrung de rechte aus der zweitverwertung an die vg-wort. anders als matt, der weiter oben von einem „netten nebenverdienst“ spricht, muss ich dir allerdings sagen, dass du schon seeeeehr viel geschrieben und veröffentlicht haben musst, ehe sich die jährlichen ausschüttungen der vg-wort überhaupt nur bemerkbar machen.

wenn du aber mal sagen würdest, welche befürchtungen du KONKRET hast, könnte man dir auch gezielt helfen.

schöne grüße
ann

Rückfrage
Hallo,

Dazu kann man nur sagen, dass
bereits mehrere OLGs diesem Vorgehen keinen Vorzug gegeben
haben, selbst wenn die Idee zunächst schlüssig klingt.

Warum nicht? Hatte man Zweifel daran, dass das Siegel nicht doch nachträglich angebracht worden sein könnte (und dadurch der Inhalt nachträglich änderbar) oder dass der Poststempel nicht echt ist?
Gruß
loderunner