Urheberrecht bei Bildern - auch bei abgezeichneten

Hallo,

normalerweise ist es so, dass Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Diese Bilder darf ich dann nicht ohne Erlaubnis vervielfältigen oder veröffentlichen.

Was ist nun, wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Bild abzeichne (sehr genau, um nicht zu sagen exakt)? Darf ich dieses dann ohne Erlaubnis vervielfältigen und veröffentlichen?

Besten Dank im Voraus!

Ich würde die Frage gerne erweitern… was wäre wenn man ein Motiv eines ausländischen Zeichners nähme, es bei einem inländischen Unternehmen hochladen würde um damit zwei T-Shirts für den Eigenbedarf bedrucken zu lassen und es danach wieder aus der Datenbank des Unternehmens löschen lassen würde?

Korrektur
ich muss mich korrigieren. Wenn es exakt abgezeichnet wäre, dann ist es ja ein vervielfältigen. Oder?

Also, dürfte ich eine Zeichnung von einem Bild/ Foto auch veröffentlichen, -vielfältigen, wenn ich kleinere Details in der Zeichnung zum Original ändere?

Danke für die Auskunft im Voraus und liebe Grüße!
asdf

Das Urheberrecht schützt immer eigenpersönliche schöpferische Darstellungselemente des Urhebers
( Künstler, Architekt, Designer, Filmproduzent )

Meiner Meinung entsteht daher immer ein Problem, wenn man etwas abzeichnet, noch schlimmer so genau wie möglich abzeichnet.

Insbesondere, wenn dieses dann auch als Original erkannt wird. Malt man also - im übrigen verbotener Weise - im Museum einen van Gogh ab, der vom Original nicht zu unterscheiden ist, hat man bei gewerblicher Verwendung des Bildes ein Problem, auch wenn man ggf. dazu kommt, darauf hinzuweisen, dass hier und da ein Punkt fehlt.

Ich weiß nicht, ob es auch gilt, wenn man das Ohr wieder dranmalt.

In der Regel sind aber eigene schöpferische Darstellungen desselben Themas ( Selbstportrait mit verbundenem Ohr ) erlaubt, sofern man es wenisgstens
selbst gemalt und nicht kopiert hat.

Die zeichnerische einfache schablonenhafte perspektivische Darstellung einfacher genormter technischer Erzeugnisse wie Rohrschellen, Schrauben, Anschweißplatten und ähnliches (hier: in Katalogen und Preislisten) genießen dagegen mangels eigenpersönlicher schöpferischer Darstellungselemente keinen urheberrechtlichen Schutz.

Wäre ein Einbruch legal(er), wenn der Täter dabei Handschuhe trägt und nach der Tat alle hinterlassenen Spuren verwischt?

Hallo,

danke für die Auskunft. Sehen alle andere das auch so?

In der Regel sind aber eigene schöpferische Darstellungen
desselben Themas ( Selbstportrait mit verbundenem Ohr )
erlaubt, sofern man es wenisgstens
selbst gemalt und nicht kopiert hat.

Und „nicht kopiert“ = nicht abgezeichnet??

Nein, natürlich wäre dies nicht legaler, jedoch hätte ich ja über „Stofffolien“ zum selberbedrucken und aufbügeln die gleiche Möglichkeit diesen Diebstahl zu begehen. Nur würde dabei doch kein Hahn danach krähen. (OT: wenn ein Hahn kräht, hahnt dann die Krähe?) Wo begänne dann die Straftat wenn ich doch eigentlich das gleiche machen würde, nur jemanden beauftrüge dies in einer besseren (in diesem Fall haltbareren) Qualität zu tun.
Wäre das schon das Herunterladen aus dem Netz, das Öffnen per Grafikeditor, um die Grafik zu invertieren, das Hochladen auf den Server des Anbieters oder erst die Erteilung des Auftrages, dies auf ein T-Shirt zu bannen?
Es gäbe zur Zeit auch keinen wirklich legalen Weg an so etwas heranzukommen, da dieses (bei einigen doch sehr beliebte) Motiv weder auf T-Shirts noch auf Jacken zur Verfügung steht. Sonst würde ich mir das auch so kaufen :wink:

Hallo!

Was ist nun, wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Bild
abzeichne (sehr genau, um nicht zu sagen exakt)? Darf ich
dieses dann ohne Erlaubnis vervielfältigen und
veröffentlichen?

Klare Antwort: Nein. Auch nicht, wenn Du es in ein paar Punkten abänderst.

Das ganze habe ich hier schon einmal erläutert:
/t/abmalen-stencils-von-bildern-aus-dem-internet/527…

Gruß,
Max