Urheberrecht in jedem Fall?

Hi

Angeregt durch diesen Thread…

/t/urherberrechtsfalle/4733228

…möchte ich hier mal fragen, ob das Urheberrecht für jedes „Machwerk“ gilt?
Bislang dachte ich nämlich, daß eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben sein muß, damit man Urheberrechte geltend machen kann.

Bei einem einfachen Bild eines Lebensmittels wäre ich vermutlich auch nie auf die Idee gekommen, daß Rechte verletzt werden könnten, wenn man das Bild verwendet.

Gtuß
Edith

Hi!

Bei einem einfachen Bild eines Lebensmittels wäre ich
vermutlich auch nie auf die Idee gekommen, daß Rechte verletzt
werden könnten, wenn man das Bild verwendet´.

Gerade Food-Fotografen - wie bloß einfache Bilder von Lebensmittel machen - haben durch ihr Können bzgl. Lichtführung, Bildaufbau, Blendenkentnisse etc. ein hohes Maß an Leistung und eigene Kreativität in ein Bild gesteckt, dass gerade hier eine schützenswerte Höhe zu bejahen ist.

Gruß
Falke

Gerade Food-Fotografen - wie bloß einfache Bilder von
Lebensmittel machen - haben durch ihr Können bzgl.
Lichtführung, Bildaufbau, Blendenkentnisse etc. ein hohes Maß
an Leistung und eigene Kreativität in ein Bild gesteckt, dass
gerade hier eine schützenswerte Höhe zu bejahen ist.

Ja, vor allem dann, wenn sie einmal die richtige Einstellung gefunden haben und dann damit tausende Lebensmittel auf die immer gleiche Weise fotografieren.

Nicht, dass ich die formale Korrektheit deiner Antwort in Frage stellen würde. Es ist ja so. Ein Witz ist es trotzdem.

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Glaubst du im Ernst daß das so gemacht wird?
Nein was vielleicht bei einem Schraubenkatalog von M3- M6 20-50mm funktioniert geht bei Lebensmittel vielleicht gerade noch bei Weinflaschen, soferne Flaschenform, Glasart und die Etiketten gleich groß und gleich hell sind.
Vielleicht läßt sich die selbe Einstellung einer Zuchini auch bei einer Gurke verwenden, dann ists aber auch dort schon wieder aus.
Du stellst das hier dar als warst noch nie bei einer anständigen Foodfotografie dabei, deine Beschreibung passt eher dazu, wie Katalogfotografie gerne im Fernsehen dargestellt wird.
Also ich mache das selbst nicht, da ich auf andere Aufnahmen spezialisiert bin und das eben nicht so gut könnte wie meine Kollegen die darauf spezialisiert sind und fast nur Lebensmittel fotografieren, ich bekomme aber dabei schon öfters was von deren Problemen und Aufwendungen mit.

Natürlich gibts Leute die den Gestaltungsfreiraum der professionellen Fotografie nicht beherschen geschweigedenn für sich nützen und deshalb ein Ministudio like 1,2,3 betreiben und dabei alles gleich abknipsen; das hat aber nichts mit einer Fotografie zu tun, wie Markenartikel normalerweise präsentiert werden.
Also deshalb die Gestaltung von Profis zu verneinen, das würde nicht den Tatsachen entsprechen.
Ich hab solch unsinniges Vorbringen (daß Aufnahmen die für Kataloge hergestellt würden kein Schutzrecht haben würden, unter anderem wegen der Gestaltungshöhe) vor Gericht schon mehrmals erlebt… einfach nur lächerlich, was sich da Leute (damit bist selbstverständlich nicht du gemeint) die von der Materie keine Ahnung haben, einfallen lassen.
Da für Laien die Qualität meist nicht bewust erkennbar ist, werden von Personen hergestellte Aufnahmen, eben generell für Schutzwürdig befunden, da eben die Aufnahme von jemanden der es nicht so gut kann eben auch seiner geistigen Leistung zugeschrieben, was ja auch entspricht.
Im Gegensatz dazu haben Aufnahmen die von Maschinen hergestellt wurden (Kopierer, Scanner) aufgrund fehlender Persönlichkeit eben auch keinen Urheber und somit keinen Urheberrechtsschutz.

OL

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Ja, vor allem dann, wenn sie einmal die richtige Einstellung
gefunden haben und dann damit tausende Lebensmittel auf die
immer gleiche Weise fotografieren.

Wohl nicht zu schaffen, aber egal! Aber selbst wenn es so einfach wäre - warum nachst du es dann nicht selbst, als anderen die Bilder zu klauen?

Gruß
Falke

Zur Abwechslung mal eine richtige Antwort
Hallo,

auch Fotografien, die keine Lichtbildwerke, also persönliche geistige Schöpfungen sind, werden nach deutschem UrhG als Lichtbilder geschützt (§ 72 UrhG), ohne dass es auf eine Schöpfungshöhe ankommt.

Gruß

S.J.

unbedeutend
Hallo,
so du glaubst also du hättest zur Abwechslung einmal eine richtige Antwort gegeben?
Ja deine Antwort hätte vor 2 Jahrzehnten noch Bedeutung gehabt, heute ist sowohl in Deutschland als auch Österreich, der volle Urheberrechtsschutz auch bei sehr einfachen Aufnahmen gegeben,
und das hat seine Gründe warum das so judiziert wird.
Im Gesetz sind beide Varianten vorhanden nur kann man jedem raten der eine Aufnahme einklagt, die auch nur eines der vielen Gestaltungsmerkmale, die eine von einer Person abhängen, besitzt, den vollen Urheberschutz einzufordern, da damit weitreichendere Rechte verteidigt werden wie bei einem „einfachen Lichtbild“
wie zb.: Recht auf Herstellerbezeichnung, Schutzdauer, veränderungen am Lichtbild etc.
Da das einfache Lichtbild ein Relikt ist hat es wohl bis auf dich bisher niemand erwähnt.

Fotografien die von Maschinen hergestellt wurden haben, haben zumindest als eigenständige Fotografie dagegen gar keine urheberrechtliche Bedeutung, mangels Persönlichkeit, sind aber trotzdem eindeutig Fotografien (zB.: Cruse Scanner)

Ansonsten empfehle ich Nordemann und Fromm,
und Nickänderung

OL

@ Falke: Wie kommst du darauf, dass ich bei anderen klaue? Falls die Frage, warum ich es nicht selbst mache, eher allgemein gemeint war (warum andere es nicht selbst machen): vielleicht einfach deshalb, weil sie nicht einmal erahnen, dass eine fotografierte Mohrrübe einen Rechtsschutz genießen könnte. Vielleicht deshalb, weil im Internet die allermeisten Dinge kostenlos abrufbar sind und sich nicht alle Leute im Klaren darüber sind, dass dies nur fürs Abrufen gilt. Und vermutlich auch deshalb, weil es schlicht einfacher ist, etwas Vorhandenes zu verwenden. Das ist erstmal nichts Verwerfliches (je nachdem, in welchem Umfang es verwendet wird). Es ist nur juristisch angreifbar, und ein paar ganz Schlaue nutzen das eben. DAS ist verwerflich.

@ offline: Ich denke, wir reden von verschiedenen Dingen. Es ging ja nun um eine bestimmte Rezeptseite, wo nichts weiter getan wird, als völlig gleichartige Dinge zu fotografieren.

Du stellst das hier dar als warst noch nie bei einer
anständigen Foodfotografie dabei, deine Beschreibung passt
eher dazu, wie Katalogfotografie gerne im Fernsehen
dargestellt wird.

Ja, das gebe ich zu - ich war noch nie dabei. Ich fotografiere nicht professionell, würde mir aber ohne weiteres zutrauen, Bilder in der Qualität zu machen, wie sie diese fragliche Kochbuchseite hat.

Natürlich gibts Leute die den Gestaltungsfreiraum der
professionellen Fotografie nicht beherschen geschweigedenn für
sich nützen und deshalb ein Ministudio like 1,2,3 betreiben
und dabei alles gleich abknipsen

Meinst du wirklich, diese Kochbuchleute (deren Namen ich hier ums Verrecken nicht nennen will) machen was anderes? Die Fotos sehen ordentlich aus, aber nicht gerade herausragend.

Also deshalb die Gestaltung von Profis zu verneinen, das würde
nicht den Tatsachen entsprechen.

Das würde ich nie sagen, aber ich finde nicht, dass es in dem genannten Fall gegeben ist.

Da für Laien die Qualität meist nicht bewust erkennbar ist,
werden von Personen hergestellte Aufnahmen, eben generell für
Schutzwürdig befunden, da eben die Aufnahme von jemanden der
es nicht so gut kann eben auch seiner geistigen Leistung
zugeschrieben, was ja auch entspricht.

Naja, man unterscheidet ja, soweit ich informiert bin, das Künstlerische, also die „Schöpfung“, vom rein Handwerklichen. Die von dir genannten „Ministudio like 1,2,3“-Fotografen machen doch im Grund ein Handwerk, was mit Kunst im Sinne von Gestaltung kaum was zu tun hat. Und ich denke, in dem o.g. Fall passiert genau das. Dennoch ist es geschützt.

Vollkommen fragwürdig wird die Sache z.B. bei Luftbildern. Die sind auch nach dem Urheberrecht geschützt, obwohl völlig klar ist, dass hier automatisiert ein Bild nach dem anderen geschossen wird. Selbstverständlich ist es in Ordnung, dass ein Luftbild geschützt ist, denn der Hersteller hat einen finanziellen und sonstigen Aufwand dafür betrieben. Aber das sowas unter „Schöpfungshöhe“ fällt, ist mir wirklich unverständlich.

Gruß, hirse

Lesen -> Verstehen -> Antworten

Hallo,
so du glaubst also du hättest zur Abwechslung einmal eine
richtige Antwort gegeben?

Du bestätigst doch inhaltlich meine Aussage …

Ansonsten empfehle ich Nordemann und Fromm,
und Nickänderung

Dann empfehle ich, dass dein Nickname Programm wird…

Danke Euch allen, jetzt habe ich…
Hi

…doch wieder was dazu gelernt :smile:

Gruß
Edith