Hallo,
kann man eigentlich als ALGI- oder ALGII-Empfänger in den Urlaub fahren?
Kurze aber konkrete Frage 
Axl
Hallo,
kann man eigentlich als ALGI- oder ALGII-Empfänger in den Urlaub fahren?
Kurze aber konkrete Frage 
Axl
kann man eigentlich als ALGI- oder ALGII-Empfänger in den
Urlaub fahren?
Grundsätzlich ja!
Kurze aber konkrete Frage
Kurze aber konkrete Antwort 
Hallo,
Ersteinmal danke für Deine Antwort!
Grundsätzlich ja!
Wenn Du mir aber jetzt noch dieses „Grundsätzlich“ genauer definieren könntest, wäre ich Dir zu großem Dank verpflichtet!!!
Ade
Axl
Hallo,
bei deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt/Agentur für Arbeit/whatever einen Antrag einreichen.
Da du ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt und potentiellen Vermittlungen nicht zur Verfügung stehst, wird er/sie fallbezogen entscheiden, ob du den Urlaub genehmigt bekommst oder nicht.
Gruß
Christian
Hallo.
Ein Hinweis vorweg: Ich beziehe mich nur auf Alg I. Bei Alg II kenne ich mich mit den Urlaubsbestimmungen nicht aus.
bei deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit einen Antrag
einreichen.
Am besten persönliche Vorsprache (wenn eine offene Sprechstunde existiert) oder Termin machen übers ServiceCenter.
Da du ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt und potentiellen
Vermittlungen nicht zur Verfügung stehst, wird er/sie
fallbezogen entscheiden, ob du den Urlaub genehmigt bekommst
oder nicht.
Richtig.
Ergänzung: Innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit kann man i.d.R. nicht in Urlaub gehen, da hier die Chancen, vermittelt zu wrden, besonders groß sind. Ausnahme: Der Urlaub wurde bereits gebucht, bevor man die Kündigung bekam (Nachweis!).
Dir stehen pro Jahr 21 Kalendertage Urlaub zu.
Gruß
Liza
Hallo Axl,
soweit mir bekannt, gilt:
ALG I nach SGB III:
ALG II nach SGB II:
Grundsätze:
Hintergrund (ein Beispiel):
MfG
Heiner Gierling
Dir stehen pro Jahr 21 Kalendertage Urlaub zu.
Hallo Liza, ich würde gern mal wissen, wo das konkret geregelt ist (SGB? §?). Danke schon mal im voraus.
MfG
Hallo,
Dir stehen pro Jahr 21 Kalendertage Urlaub zu.
Bei ALG II IMHO nur 15 Tage, oder?
MfG
Michael
Dir stehen pro Jahr 21 Kalendertage Urlaub zu.
Hallo Liza, ich würde gern mal wissen, wo das konkret geregelt
ist (SGB? §?). Danke schon mal im voraus.
Im Anhang B1 zum SGB III, der sog. Erreichbarkeits-Anordung (EAO): §2 Satz 1 Nr.1-3 in Verb. mit §3 Abs.1
Gruß
Liza