Hallo zusammen.
Eine Person, Mitte vierzig, ist durch die Insolvenz seines Arbeitgebers das erste Mal in seinem Leben arbeitslos, kennt sich dementsprechend nur unzulänglich mit den Gesetzen und Vorschriften aus.
Jetzt will diese Person ein verlängertes Wochenende verreisen (Freitag, den 11.06., bis Montag, den 14.06.; jeweils erster und letzter Urlaubstag), und wir nehmen einfach einmal an, dass diese Person bis zu dem Tag noch keinen neuen Arbeitgeber gefunden hat.
In den Unterlagen, die dieser Person ausgehändigt wurden, steht, dass man Urlaub nur nehmen darf, wenn er schon vor der Arbeitslosigkeit beim Arbeitgeber beantragt wurde und Buchungen schon ausgeführt wurden.
Bei diesem Urlaub handelt es sich aber um eine Sportveranstaltung, bei der diese Person als Trainer zugegen sein möchte und wo erst seit heute feststeht, dass er dort eigentlich ziemlich dringend benötigt würde.
Muss diese Person das nun beim Arbeitsamt beantragen?
Wie funktioniert das?
Gruß
Toni