X hat im Januar Flüge gebucht, ist seit März arbeitslos und will nun die für August gebuchten Flüge antreten, das sind ca. 5 Monate nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit. Die Servicenummer der AA hat den Urlaub soweit bestätigt, vorsorglich schon frühzeitig angefragt, d. h. 3 Wochen früher. Dies wurde dem Sachbearbeiter mitgeteilt von der Dame des Servicecenter, dieser nun besteht auf eine erneute Genehmigung ca. 10 Tage vorher, obgleich keine Termine oder andere Dinge vorliegen, zur Zeit, da ja in Hessen Ferienzeit ist, ergo reine Schikane vom Sachbearbeiter. Was soll X nun tun!? X ist stinkasauer über das Verhalten, denn 21 Tage stehen ihm ja im Jahr zu!!!
X braucht dringend gute Tips/Ratschläge zwecks Vorgehensweise!!!???
Gruß und Dank von X
Hallo,
Die Servicenummer der AA hat den Urlaub soweit bestätigt,
vorsorglich schon frühzeitig angefragt, d. h. 3 Wochen früher.
Dies wurde dem Sachbearbeiter mitgeteilt von der Dame des
Servicecenter
hat Herr/Frau X das auch schriftlich bekommen? Wer ohne schriftliche Genehmigung einfach wegfährt, dem kann die Leistung für die Dauer der Abwesenheit entzogen werden - auch noch rückwirkend.
obgleich keine Termine oder andere Dinge
vorliegen, zur Zeit, da ja in Hessen Ferienzeit ist, ergo
reine Schikane vom Sachbearbeiter.
Was ist daran Schikane?
denn 21 Tage stehen ihm ja im Jahr zu!!!
Das stimmt so nicht ganz. Wenn die geplante Reise der Arbeitsvermittlung im Wege steht, kann die Arbeitsagentur den Urlaubsantrag ablehnen.
X braucht dringend gute Tips/Ratschläge zwecks
Vorgehensweise!!!???
Zum Sachbearbeiter gehen, Urlaub schriftlich bestätigen lassen.
Grüße
Jeanine
Dies wurde dem Sachbearbeiter mitgeteilt von der Dame des
Servicecenter, dieser nun besteht auf eine erneute Genehmigung
ca. 10 Tage vorher, obgleich keine Termine oder andere Dinge
vorliegen, zur Zeit, da ja in Hessen Ferienzeit ist, ergo
reine Schikane vom Sachbearbeiter.
Der Arbeitsvermittler trifft die Entscheidung darüber, ob Person X in den Urlaub fahren darf oder nicht. Woher soll der Arbeitsvermittler vorher schon wissen, ob in diesem Zeitraum noch Termin anstehen, wie z.B. Vorstellungsgespräche oder Ähnliches?
Was soll X nun tun!? X ist
stinkasauer über das Verhalten, denn 21 Tage stehen ihm ja im
Jahr zu!!!
Person X steht gar nichts zu. Gesetzlich ist geregelt, dass Person X sich außerhalb des Agenturbezirks aufhalten darf, wenn die Agentur zugestimmt hat und der beruflichen Eingliederung hierbei nichts im Wege steht. Die Vorgehensweise des Arbeitsvermittlers ist also durchaus berechtigt.
Person X sollte den Termin auf jeden Fall wahrnehmen, da eine ungenehmigte Ortsabwesenheit dazu führt, dass der Anspruch für diese Zeit ruht, d.h. es wird kein Arbeitslosengeld gezahlt für die Zeit des Urlaubs.
Hallo,
ergo
reine Schikane vom Sachbearbeiter.
Nein, lediglich Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
denn 21 Tage stehen ihm ja im
Jahr zu!!!
Nein, das steht nirgends im Gesetz. X kann nachlesen: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/121.html Paragraphen 117 ff
X kann auch lesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_171940/Dienststellen…
X braucht dringend gute Tips/Ratschläge zwecks
Vorgehensweise!!!???
Ganz einfach, wie ihm angeraten wurde, zur AA zu gehen und den Urlaub zu beantragen. Es könnte auch sein, dass X eine Arbeit angeboten werden könnte. Dann gilt der Grundsatz: Arbeit vor Leistungsbezug - im Interesse all derer, die das Geld aufbringen, damit X Alg erhält.
Gruß
Otto
Sag das besser nicht. Denn damit stimmst du meinem Beitrag zu und dafür wurde ich von Person X bereits böse beschimpft! 
Aufenthalt außerh. des zeit- u. ortsnahen Bereichs
Hallo!
Ich empfehle zur eigenen Einschätzung der Lage die Lektüre der einschlägigen Vorschriften: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-I… (Anhang B 1 Erreichbarkeits-Anordnung, inbesondere § 3 (1) + (3) EAO)
MfG
Jadzia
Die Einforderung einer erneuten Genehmigung ist nicht notwendig, da die Genehmigung bereits erteilt wurde. Eine Bewertung des Verhaltens des Sachbearbeiter, dass dieser Schikane betriebe, obliegt dem Arbeitslosen selbst, ist jedoch nicht einträglich zur Lösung des Problems.
Grüße vom Plüschfisch