Urlaub/Überstunden wegen unverschuldeten Unfall?

Hallo,auf dem Arbeitsweg hatte ich einen unverschuldeten Unfall,ein Fahrzeug für auf mein Fahrzeug auf.Der Unfallverursacher erhielt ein Bußgeld.Die Polizei kam erst nach 4Stunden,weil sie keine Leute hatten.So konnte ich nicht zur Arbeit.Ich habe eine feste Arbeitszeit von 13-18Uhr.Nun soll ich Überstunden oder Urlaub für den Tag nehmen.Ist das rechtens?Der Unfall wurde als Wegeunfall gemeldet.Ich benachrichtige auch sofort den Arbeitgeber.Ich wartete 4Stunden,völlig unterkühlt und durchgefroren auf die Polizei und war nicht Schuld.Dafür einen Urlaubstag oder Stunden opfern,ist das rechtens???

Hallo,

nein, da es sich hier auf dem Weg zur Arbeit gehandelt hat.

Hallo,
die Lösung Ihres Problems liegt mE in § 616 BGB: Der zur Arbeitsleistung verpflichtete verliert nicht den Anspruch auf Vergütung (oder muss nacharbeiten o.ä.), wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeit gehindert wurde. Sie haben den Unfall sofort gemeldet und fehlten nicht unentschuldigt. Es ist Ihnen nicht zuzurechnen, dass die Polizei erst so spät kam. Sie haben dies also nicht „verschuldet“.

Tipp: Sie erklären der Personalabteilung, dass Sie mit Blick auf § 616 BGB weder einen Urlaubstag nehmen oder Überstunden leisten werden.

Viel Erfolg

FKR

Vielen Dank!
Ich habe schon mit der Personalabteilung diskutiert,sie meinen es wäre meine Privatsache.
Den §616 BGB hatte ich mir auch erlesen,danke für die Bestätigung.Allerdings gehöre ich zu einem großen Unternehmen und wir haben einen Tarifvertrag.
Wenn es nicht so im Tarifvertrag steht,habe ich wohl keine Chance??
Habe dies gefunden:Einschränkungen bei der Anwendung des §616BGB sind durch den Arbeitsvertrag, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich. In Tarifverträgen ist häufig eine katalogmäßige Aufzählung von Freistellungsgründen, einschließlich der Anzahl der Freistellungstage, zu finden. Wichtig ist dabei, dass klar herausgestellt wird, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt.

Wenns eine Stunde gewesen wäre und ich Freizeit gehabt hätte um Dinge zu klären,hätte ich mir das gefallen lassen mit Ü-Stunden.Aber ich stand tatsächlich 4Stunden auf der Straße bei Minusgraden,danach noch zum Autohaus,ein kompletter Tag dahin.Und der Unfallverursacher war nicht mal Pflichtversichert u.die Zulassungsstelle hat das 9Monate nicht gemerkt oder gepennt u.ihn nicht aus den Verkehr gezogen.Soviel Pech auf einmal,alles auf meine Kosten!

Hallo,

ein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt ja offensichtlich nicht vor. Wieso und an wen soll der Unfall denn als Wegeunfall gemeldet worden sein? Aber das nur nebenbei.

Meiner Meinung nach muss Dir der Arbeitgeber die ausgefallenen Arbeitsstunden bezahlen. Grundsätzlich hat man zwar keinen Anspruch auf Bezahlung wenn man zu spät zur Arbeit kommt, aber es gibt wenige Ausnahmen. Dazu greift mE § 616 BGB (Vorübergehende Verhinderung), auf den ich mich berufen würde. Ich glaube, es gibt auch diverse Arbeitsgerichtsurteile in solchen Fragen.

Ich nehme an, dass Du wegen der Beweislage auch das Protokoll der Polizeidienststelle vorgelegt hast.

Gruß W.

Hallo,
Es wurde ein Protokoll aufgenommen von meinem Arbeitgeber.Da ich nicht verletzt bin,melden Sie es aber sicher nicht weiter an die Unfallkasse.Die Personalstelle hat es aber.Und ja,ein Aktenzeichen habe ich von der Polizei,wurde selbstverständlich aufgenommen,auch die Schuldfrage geklärt und ich erstattete zusätzlich Anzeige da er nicht pflichtversichert war.
Ein Teil meiner Kollegen hat mich auch gesehen und fuhr an meinem Unfall vorbei.
Aber warum muss ich Urlaub oder Überstunden nehmen?Ich war ja nicht schuld und saß da 4 Stunden total unterkühlt,Urlaub und Freizeit stelle ich mir anders vor.Ich hätte lieber gearbeitet!

Hallo,
ja es ist rechtens. Und dennoch kannst du den Schaden ( unbezahlte Arbeitszeit) natürlich als Schaden beim Unfallgegner geltend machen.

Gruss
Volker

Danke für die Antworten!
Noch was,wäre ich krank gewesen,gibt es bei uns noch die Krankentage ohne Krankenschein.
Da ich einen Unfall hatte und dies gemeldet wurde von mir,bekomme ich diesen Tag nicht.So die Antwort meiner Personalstelle.
Also hätte ich den Unfall nicht gemeldet und statt dessen gesagt,ich habe Durchfall und bin nicht arbeitsfähig,hätte ich einen bezahlten Krankentag ohne Krankenschein bekommen.Ein Witz,oder?

D. ist komplex u. übersteigt mein Fachwissen.
Ich kann Ihnenda nur empfehlen,
> nocheinmal d. Gespräch zu suchen m. Ihrem Arb.geber.
Vorher vielleicht m. dem SiIng/SiFa d. Betriebes u./o. dem Betriebsarzt
> einen FA Arb.recht aufzusuchen.

Hallo,

zunächst einmal wäre es interessant zu wissen, in welcher deutschen Stadt oder Gemeinde Sie leben.
Gibt es dort keinen öffentlichen Personennahverkehr, den Sie ersatzweise zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes
hätten nutzen können. War Ihr Auto noch fahrtüchtig?
Wurden Sie bei dem Auffahrunfall verletzt? Hatten Sie ein Handy bei sich, mit dem Sie auch Kontakt zur Polizei aufnehmen konnten, ohne deshalb der Arbeit fernzubleiben.(Oft lassen sich Unfallfragen auch telefonisch mit der Polizei klären!)
Zur endgültigen Klärung Ihres Problems setzen sie sich am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung.

MfG, bustobaer

Hallo, nein das ist kein Urlaub. Wenn es ein Wegeunfall ist, dann läuft alles sowieso über die Berufsgenossenschaft. Ein Urlaubstag muss dafür nicht geopfert werden. Viel Erfolg und viele Grüße

Nein,kein öffentlicher Nahverkehr war möglich.Es handelt sich um ein Gewerbegebiet.Es fährt ein Bus aus der Stadtmitte,wohin ich 10km fahren müsste.Meine Arbeitsstelle ist jedoch nur 5km entfernt von mir in die andere Richtung.Müste dann 15km von der Stadt wieder zurück.Hätte eh nicht vom Unfallort wegfahren können.Ich war auf direkten Arbeitsweg.12.30Uhr losgefahren,12.45uhr Unfall,13.00Uhr hätte ich arbeiten müssen.Arbeitgeber und Polizei wurden sofort 12.45Uhr angerufen.Eine Entfernung vom Unfallort war nicht möglich.Ich hatte keine Schuld und wartete auf die Polizei.Durch Ablösung,Todesfall ect.konnte die Polizei nicht kommen,es passierten den Tag auch viele Unfälle.Ich wurde hingehalten.Sie traf um 16.45Uhr ein,kam von weither aus einem anderen Ort.Mein Auto konnte fahren mit schleifenden Teilen,Schaden ca.3-4Tausend Euro.Lämpchen brannten,es war auf keinen Fall Verkehrssicher!Ich fuhr direkt ins Autohaus um 17Uhr,meldete den Schaden,bekam ein Leihwagen und war 17.45Uhr zu Haus.Bis 18Uhr hätte ich arbeiten müssen.Arbeitsfähig wäre ich vor Aufregung und Schock nicht gewesen.Noch dazu völlig unterkühlt,wir hatten Minusgrade und Schneefall.Den Leihwagen brauchte ich für den nächsten Tag um wieder zur Arbeit zu kommen.
Mir ging es nur darum,ob es rechtens ist dafür Überstunden oder Urlaub zu nehmen.Klagen werde ich nicht.Nehme es dann hin,wie auch alles andere,das meine Vollkasko meinen Schaden bezahlt und ich die Selbstbeteiligung zahle,da der Verursacher keine Versicherung hat.Habe keine Rechtschutz,lege sie mir ab jetzt aber zu!Meine Versicherung versucht sich das Geld vom Verursacher zu holen.Der Verursacher war übrigens auch auf dem Arbeitsweg mit einem Auto,was seit März 2012 nicht mehr versichert war.Die Zulassungstelle hat wohl ziemlich gepennt,das es sowas überhaupt gibt.Ich kann froh sein,das ich keine Erkältung oder Blasenentzündung den Tag geholt habe.Ich war so unterkühlt,hätte heulen können.Und das war also meine Freizeit bzw.Urlaub.Ist doch klasse!Trotzdem danke für die Hilfe!

Da ich nicht verletzt war und es nur mein Sachschaden ist,wird es nicht über die Berufsgenossenschaft gehen,vermute ich.

Guten Abend,

zuerst hoffe ich es geht Ihnen wieder besser. Solche eine Situation ist immer ärgerlich, vorallem mit Aufwand verbunden und wer steht gerne in der Kälte herum.

Manchmal regeln solche Sachverhalte Tarifverträge.
Besteht für Sie und Ihre Branche kein Tarifvertrag, gilt das BGB und Sie müssen die ausgefallenen Stunden nacharbeiten. Rechtlich gesehen ist der Arbeitsvertrag ein Zeitschuldverhältnis.
Ent weder nacharbeiten oder Urlaubsabgeltung, der Arbeitgeber hat Recht.

Kommens Sie dieser Aufforderung nicht nach, gilt dies als unentschuldigte Fehlzeit ohne Lohn.

Bei attestierter AU für dciesen Tag gilt Entgeltfortzahlung.

Beste Grüße

Sei mir bitte nicht böse, aber du hast wohl mit deinem Fall wirklich die A-Karte gezogen, widriger konnten die Umstände wohl nicht mehr sein. Dagegen ist ja mein heutiges Erlebnis ein Klax: Mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit. Plötzlich ein ungewöhnliches Fahrverhalten, so als würde man auf grobem Split fahren. Fahre an den Fahrbahnrand, stoppe, steige aus - der erste Blick gleich auf den Plattfuß - Scheisse !
Gut, 30 Minuten Radwechsel und weiter zur Arbeit.
Kam natürlich genau die halbe Stunde zu spät. Glücklicherweise herrscht Gleitzeit und ich kann die verlorene Zeit wieder auffangen.

Ahoi, bustobaer

Hm kann er leider glaube ich schon verlangen. Ist aber kein positiver eindruck des Arbeitgebers.

Ein großer bekannter Arbeitgeber,Namen und Orte verkneife ich mir.Wir haben einen Tarifvertrag,muss mich da mal schlau machen.Die Personalstelle hätte es aber sicher gewußt,wenn’s da was gäbe.

Da hast du recht.Die 13 scheint doch kein Glück zu bringen,toller Jahresstart für 2013.
Habe noch 300Euro Selbstbeteiligung bei meiner Vollkasko,da der Verursacher ja nicht versichert ist.Die darf ich auch noch zahlen.Er gab mir noch frech die Versicherung an,die ihn vor fast einem Jahr gekündigt hat.Mein Auto hat grade mal 20000km runter und ist nun ein Unfallauto.Ich hatte Pech auf der ganzen Linie.Und hochgestuft werde ich wohl auch noch,wenn ich die Vollkasko in Anspruch nehme.
Und wenn ich ihn verklage,zahle ich sicher auch noch drauf weil bei ihm nichts zu holen ist(habe keine Rechtschutz).Meine Versicherung wird sich das von ihm aber bestimmt zurückholen denke ich.

Leider ja.

Ja, Versicherungen kämpfen mit harten Bandagen, und bevor die auch nur einen Cent zuviel bezahlen, holen sie sich die Schadensumme vom Unfallverursacher, dem dann in deinem Fall möglicherweise der Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt wird.

Weiterhin alles Gute Gypsi9999, bustobaer