Urlaub während Zwangsschulung vom Arbeitsamt?

Hallo!

Sagt mal, wie ist das eigentlich, wenn man seit 3 Monaten arbeitslos gemeldet ist und dann eine 3-wöchige Schulung vom Arbeitsamt machen muss, aber leider während dieser Zeit einen Tag was wichtiges zu tun hat (Eltern ziehen um und brauchen Hilfe), kann man dann Urlaub beantragen? Oder kann man nur Urlaub nehmen, wenn man grade keine Schulung machen muss? Ist man beim Urlaub dem guten Willen des Arbeitsamtes ausgeliefert? Geben die einem nur welchen, wenn es ihnen passt?

LG, Amaryllis

Vielleicht.
Hi!

und dann eine 3-wöchige Schulung vom Arbeitsamt machen muss, aber leider während dieser Zeit einen Tag was Wichtiges zu tun hat (Eltern ziehen um und brauchen Hilfe). Kann man dann Urlaub beantragen?

Beantragen kann man alles. :smile:

Oder kann man nur Urlaub nehmen, wenn man gerade keine Schulung machen muss?

Eigentlich schon, denn die „Zustimmung darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird.* Und eine Schulung gehört nun mal zur beruflichen Eingliederung (ob man sie selbst nun für sinnvoll erachtet oder nicht).

Wenn jedoch der für den fiktiven Betroffenen zuständige Arbeitsvermittler (ggf. nach Rücksprache mit dem Maßnahmeträger) der Meinung ist, dass durch einen Tag Ortsabwesenheit die berufliche Eingliederung (sprich: erfolgreicher Abschluss der Schulung) nicht beeinträchtigt wird, KANN (nicht muss!!) er den sog. „Urlaub“ genehmigen.
Das liegt aber ALLEIN im Ermessen des Arbeitsvermittlers! Der hat genauso das Recht(!), ohne weitere Begründung nein zu sagen, alleine aufgrund der Tatsache, dass zzt. eine Maßnahme durchgeführt wird (und weil ein Umzug nun mal keine „außergewöhnliche Härte“ wie z. B. eine Beerdigung oder eine plötzliche schwere Krankheit eines nahen Angehörigen ist)!

Also wird dem Arbeitslosen nur übrigbleiben, seinen AV zu fragen. (Achtung: Urlaub muss spätestens 1 Woche vor Antritt desselbigen beantragt werden!)

Ist man beim Urlaub dem guten Willen des Arbeitsamtes ausgeliefert?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitslose ein Anrecht auf 21 Kalendertage Ortsabwesenheit im Jahr *. Wann und in welcher Verteilung aufs Jahr diese jedoch gewährt wird, darf der AV grundsätzlich alleine entscheiden.

Gruß
Jadzia

*) siehe Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) im Anhang B1 der Anordnungen des Verwaltungsbeirats der BA (Bundesagentur für Arbeit), insbesondere § 2 + § 3 (1) EAO: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-I…

Hallo,

zunächst einmal finde ich den Ausdruck „Zwangsschulung“ völlig daneben. Mir ist niemand bekannt, der nach einer Schulung dümmer war als vorher. Was stört den AL an so einer Schulung? Das er während dieser Zeit nicht zuhause vor dem Fernseher sitzen darf?

Sagt mal, wie ist das eigentlich, wenn man seit 3 Monaten
arbeitslos gemeldet ist und dann eine 3-wöchige Schulung vom
Arbeitsamt machen muss, aber leider während dieser Zeit einen
Tag was wichtiges zu tun hat (Eltern ziehen um und brauchen
Hilfe), kann man dann Urlaub beantragen?

nachdem das rechtliche ja schon erklärt wurde, möchte ich folgendes zu bedenken geben:

Nehmen wir an, der AL würde anstatt der Schulung kurzfristig die Möglichkeit erhalten, eine Arbeit aufzunehmen. Da kommt es überhaupt nicht gut, in den ersten 3 Wochen gleich einen Tag Urlaub zu beantragen. Es besteht auch kein gesetzlicher Anspruch darauf. Wäre der Umzug der Eltern dann genauso wichtig?

Meine Erfahrung (auch wenn ich gleich wieder Prügel von allen Seiten beziehen werde): Ich habe in der Vergangenheit sehr häufig mit Praktikanten zu tun gehabt, die zuvor langzeitarbeitslos waren. Bei diesen ist mir extrem aufgefallen, dass diese ständig meinten, während des Praktikums wegen diesem und jenem einen ganzen Tag abwesend sein zu müssen. Auf die Frage nach dem Grund, wurden Arzt- oder Anwaltstermine, Auto-in-die-Werkstatt-bringen, Behördengang und sonstige, zum Teil völlig absurde Gründe genannt. Dinge, für die sich ein AN mal für 1-2 Stunden (!!) vom Arbeitsplatz abmeldet. Bei den von mir Begleiteten, rief der Einwand, dass dafür doch kein ganzer Tag notwendig sei, völliges Unverständis hervor. Es herrschte die allgemeine Einstellung, dass man für jeglichen privaten Termin freizustellen sei, aber bitte schön den ganzen Tag. Wie man mit so einer Einstellung dauerhaft im ersten Arbeitsmarkt überleben kann, ist mir ein Rätsel.

Wie gesagt: Meine persönliche Erfahrung.

Gruß

S.J.

zunächst einmal finde ich den Ausdruck „Zwangsschulung“ völlig
daneben. Mir ist niemand bekannt, der nach einer Schulung
dümmer war als vorher.

Nichtsdestotrotz bleibt es ein Tatsache, dass der Fragesteller diese Schulung offensichtlich nicht als freiwillig - als Gegensatz zu Zwang - ansieht.
Warum dem so ist, darüber kann man trefflich spekulieren. Vielleicht sieht er sie als überflüssig an, weil er die vermittelten Erkenntnisse schon besitzt und er es daher zu recht für Geldverschwendung hält, vielleicht hat er aber auch nur keinen Bock.

nachdem das rechtliche ja schon erklärt wurde, möchte ich
folgendes zu bedenken geben:

Nehmen wir an, der AL würde anstatt der Schulung kurzfristig
die Möglichkeit erhalten, eine Arbeit aufzunehmen. Da kommt es
überhaupt nicht gut, in den ersten 3 Wochen gleich einen Tag
Urlaub zu beantragen. Es besteht auch kein gesetzlicher
Anspruch darauf. Wäre der Umzug der Eltern dann genauso
wichtig?

Nehmen wir an, er tritt seinem fiktiven Arbeitgeber ins Gemächt oder nehmen wir an, der Mond ist ein Kugel aus Käse.

Fakt ist: es handelt sich um keine reguläre Arbeit. Zudem erscheint es mir plausibel, anzunehmen, dass der Schulungsinhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgeholt werden kann und/oder ein Fehltag für das erfolgreiche - wie auch immer man es definiert - Absitzen, Abschneiden, Bestehen der Maßnahme relevant wäre/ist.
Weiters nehmen wir an, dass die Eltern Hilfe bedürfen und für den Fragesteller familiäre Bindungen und innerfamiliäre Hilfeleistungen nicht nur deklaratorisch zum guten Ton gehören, sondern auch von realer Wichtigkeit sind.
Daraus folgt zumindest für mich, dass seine Fragestellung sinnvoll, zulässig und nicht im Geringste moralisch anstößig ist.

Wie gesagt: Meine persönliche Erfahrung.

Eben!
Und persönliche Erfahrungen der Vergangenheit interessieren nur an Rande und sind ganz sicher zumindest dann keine geeignete Beurteilungsgrundlage, wenn man auf Grund fundamentaler Unkenntnisse des Sachverhaltes über keine Informationen verfügt, die man - dann ggf. tatsächlich unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten (nicht nur einer Person) - sinnvoll „hochrechnen“ kann.

Sorry, aber, „Ich nehme an einer Zwangsschulung teil, meine Eltern ziehen um; kann ich einen Tag Urlaub nehmen?“, ist eine denkbare schlechte Fragestellung, um daran ein moralisierendes Theather festzumachen.

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off-topic: Arbeitsmoral
Hi!

nachdem das Rechtliche ja schon erklärt wurde,

Ja ja … ich weiß: Für solche langweiligen Erklärungen kriegt man halt die Sternchen nicht hinterhergeschmissen… :wink:

Meine Erfahrung (auch wenn ich gleich wieder Prügel von allen Seiten beziehen werde):

Nicht von mir. :smile:

Ich habe in der Vergangenheit sehr häufig mit Praktikanten zu tun gehabt, die zuvor langzeitarbeitslos waren. Bei diesen ist mir extrem aufgefallen, dass diese ständig meinten, während des Praktikums wegen diesem und jenem einen ganzen Tag abwesend sein zu müssen. Auf die Frage nach dem Grund, wurden Arzt- oder Anwaltstermine, Auto-in-die-Werkstatt-bringen, Behördengang und sonstige, zum Teil völlig absurde Gründe genannt. Dinge, für die sich ein AN mal für 1-2 Stunden (!!) vom Arbeitsplatz abmeldet. Bei den von mir Begleiteten, rief der Einwand, dass dafür doch kein ganzer Tag notwendig sei, völliges Unverständis hervor. Es herrschte die allgemeine Einstellung, dass man für jeglichen privaten Termin freizustellen sei, aber bitte schön den ganzen Tag.

Für diese persönliche Erfahrung, die so voll und ganz zu meinem Erfahrungsschatz passt, ein *. :sunglasses:

LG
Jadzia

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Gefälligkeiten
Hallo,

Ich könnte mir vorstellen, dass unter Arbeitslosen die Familienbindungen und das Netz der gegenseitigen Hilfeleistungen und Gefälligkeiten grösser ist als unter Lohnarbeitenden. Ausserdem sind diese Massnahmen möglicherweise so kurzfristig geplant, dass man bereits vorher den Eltern Hilfe versprochen hat und sie sich darauf verlassen haben.

Konkret: Wer arbeitslos ist, hat weniger Geld und ist folglich stärker darauf angewiesen, dass andere ihn z.B. im Auto mitnehmen, einladen, beim Renovieren helfen, Sachen verleihen, Filme überspielen, etc.

Wenn es die Eltern sind, haben sie in der Vergangenheit vielleicht mit Geld ausgeholfen oder Bürgschaften übernommen. D.h., man steckt dann in ganz anderen Abhängigkeiten Verbindlichkeiten und es ist ungleich schwerer, ihnen beim Umzug nicht zu helfen, als es vielleicht für Dich oder mich ist. Mindestens könnte ich mir vorstellen, dass die Eltern erwarten, dass der Filius zumindest versucht , ob da nichts zu machen ist.

Was ist auch völlig ok finde.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

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Konkret: Wer arbeitslos ist, hat weniger Geld und ist folglich
stärker darauf angewiesen, dass andere ihn z.B. im Auto
mitnehmen, einladen, beim Renovieren helfen, Sachen verleihen,
Filme überspielen, etc.

*Daumen hoch* :wink:

Korrekter, sehr schöner Einwand: Sollten die Eltern selbst ALG2 beziehen, dann wird sogar von ihnen erwartet, dass sie sich im Rahmen der „Eigenhilfe“ um Umzugshelfer ggf. aus dem Familienkreis bemühen.

Von daher fehlt mir bei dieser konkreten Fragestellung jegliches Verständnis, wenn sich hier User zu Moralaposteln aufplustern.

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Moin,

aber leider während dieser Zeit einen
Tag was wichtiges zu tun hat (Eltern ziehen um und brauchen
Hilfe)

Aus welchem Grund kann dieser eine Tag denn kein Samstag oder Sonntag sein?

Gruß
Marion

Von daher fehlt mir bei dieser konkreten Fragestellung
jegliches Verständnis, wenn sich hier User zu
Moralaposteln aufplustern.

Und mir fehlt jegliches Verständnis, das hier in Fragen solange absurde Sachverhalte hineininterpretiert werden, bis die eigenen Aussagen dazu kompatibel sind.

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ot Gefälligkeiten
Du - und niemand anders - warst es, der anfing, zu interpretieren, die Motive des Threaderstellers in Frage zu stellen und eine m.E. penetrant moralisierende Diskussion vom Zaun zu brechen. Entweder kannst du diese dann aushalten oder du schreist - wie schon gehabt - nach einem Mod.

Du scheinst real life - warum auch immer - nicht viel Widerspruch zu ernten (interpretiere ich jetzt einfach mal so in den Raum hinein).

Du - und niemand anders - warst es, der anfing, zu
interpretieren, die Motive des Threaderstellers in Frage zu
stellen und eine m.E. penetrant moralisierende
Diskussion vom Zaun zu brechen. Entweder kannst du diese dann
aushalten oder du schreist - wie schon gehabt - nach einem
Mod.

Mal für Dich zum mitschreiben: Es ist ein Unterschied, die Motive in Frage zu stellen oder an den Tatsachen herumzuschrauben. Da werden die Eltern kurzerhand auch zu ALG 2 Empfängern erklärt, weil damit eine Rechtfertigungsgrundlage bereitet werden kann. Das ist doch lächerlich!

Du scheinst real life - warum auch immer - nicht viel
Widerspruch zu ernten (interpretiere ich jetzt einfach mal so
in den Raum hinein).

Im Interpretieren bist Du ja ganz große, liegts aber, wie so oft, auch hier daneben.

Benimmst Du Dich im „real life“ auch so anmaßend?

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