Hallo,
hab in meinem Arbeitsvertrag (geringfügig beschäftigte Aushilfskraft) nen Satz gefunden, den ich nicht verstehe:
Die vereinbarte Vergütung erhält den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Und das heißt jetzt was?
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.
Fussel
Hallo
hab in meinem Arbeitsvertrag (geringfügig beschäftigte
Aushilfskraft) nen Satz gefunden, den ich nicht verstehe:
Die vereinbarte Vergütung erhält den Anspruch auf Urlaubs- und
Weihnachtsgeld.
Und das heißt jetzt was?
Man kann natürlich immer nur vermuten. Die Vermutung liegt aüßerst nahe, daß Du eine erhöhte Vergütung erhältst, die deswegen erhöht ist, weil mit ihr schon Sonderzuwendungen abgegolten sein sollen. Ob Das in Deinem Falle auch eine wirksame Klausel ist, kann man von hier aus nicht beurteilen.
Gruß,
LeoLo
im vertrag steht erhält nicht enthält.
vg Fussel
Man kann natürlich immer nur vermuten. Die Vermutung liegt
aüßerst nahe, daß Du eine erhöhte Vergütung erhältst, die
deswegen erhöht ist, weil mit ihr schon Sonderzuwendungen
abgegolten sein sollen. Ob Das in Deinem Falle auch eine
wirksame Klausel ist, kann man von hier aus nicht beurteilen.
Gruß,
LeoLo
Hallo Fussel,
hab in meinem Arbeitsvertrag (geringfügig beschäftigte
Aushilfskraft) nen Satz gefunden, den ich nicht verstehe:
Die vereinbarte Vergütung erhält den Anspruch auf Urlaubs- und
Weihnachtsgeld.
Und das heißt jetzt was?
Auch ich kann natürlich nur Vermutungen anstellen:
Meiner Ansicht nach ist mit „erhält“ in Wirklichkeit „enthält“
gemeint.
Vielleicht hat da der Schreiber / die Schreiberin einfach nur
gepennt und deshalb das falsche Wort eingefügt.
Oder es war evtl. mal ein „normaler“ Arbeitsvertrag, der im
nachhinein so verändert wurde, daß er für eine geringf. Tätigkeit
paßt; auch hier: vermutlich das Wort nicht geändert.
Ganz allgemein (obwohl ich Deinen genauen Verdienst nicht kenne):
Viele Unternehmen bevorzugen bei einer geringf. Tätigkeit die
Einrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in den Monatslohn.
Grund: Es könnte sonst ohne weiteres sein, daß Du in den Monaten,
in denen diese zusätzlichen Zahlungen erfolgen, die Geringfügig-
keitsgrenze überschreitest, und dann „ganz normal“ sozialvers.-
pflichtig wirst. Verursacht zum einen einen Anteil zur Sozialvers.,
den Du in diesen Monaten selber tragen mußt und ist zum anderen
mit einem nicht unerheblichen Personalaufwand verbunden (z. B.
Änderung der Stammdaten von Minijob in Gleitzone o.ä.).
Das möchten die meisten Betriebe lieber vermeiden.
Außerdem können sie meist besser kalkulieren, wenn sie mit
gleichmäßigen Lohn-/Gehaltszahlungen pro Monat rechnen können
(ist zumindest einfacher).
Vielleicht hilft das ja schon.
PS:
Gibts noch andere geringf. Jobs in eurer Firma?
Evtl. kann Dir von den „Leidensgenossen“ ja jemand sagen, wie
das genau gemeint ist.
Viele Grüße
floh
im vertrag steht erhält nicht enthält.
vg Fussel
Hallo
Mußte ich diese merkwürdige Ausdrucksweise jetzt bei meiner Antwort übernehmen? Du wolltest eine Einschätzung.
Gruß,
LeoLo