Urlaubsgeld ausgezaht, kein Anspruch auf ALG 1 ?

Hallo,
mal angenommen, jemand war bis zum 31.12. krankgeschrieben und hat sich seinen Resturlaub (18 Tage) im Dezember noch auszahlen lassen.

Ab dem 01.01. ist die Person wieder gesund geschrieben und meldet sich arbeitssuchend. Nun fragt das Arbeitsamt den Arbeitgeber bis zu welchen Datum der Arbeitnehmer noch Urlaub gehabt hätte, worauf hin der Arbeitgeber den 18.01. nennt, so das daß Arbeitsamt den nun arbeitlos gemeldeten darauf hin erklärt, er bekäme erst ab dem 19.01. ALG 1 aufgrund SGB § 143 Arbeitsförderungsgesetz. Sprich er ist für die Zeit vom 01.01. - 18.01. nicht krankenversichert und erhält vom Arbeitsamt kein Geld zum Leben. Ist das so korrekt ?

Man kann sich doch wohl nur Urlaub nehmen oder den Urlaub auszahlen lassen. ? Wenn der Arbeitsvertrag schon zum 31.12. gekündigt wurde, kann er doch kein Resturlaub bis zum 18.01. genommen haben sondern dann hätte der Arbeitsvertrag auch dann erst gekündigt werden müssen.?

vielen Dank
Dagmar

Ja. Urlaub ausgezaht = kein Anspruch auf ALG I.
Hi!

Sprich er ist für die Zeit vom 01.01. - 18.01. nicht krankenversichert und erhält vom Arbeitsamt kein Geld zum Leben. Ist das so korrekt?

Teils teils.

  1. Krankenversichert ist man sehr wohl, und zwar aufgrund der gesetzlichen Nachversicherungspflicht nach § 19 (2) S. 1 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__ 19.html)

  2. Es ist korrekt, dass man für diesen Zeitraum kein Alg I bekommt, weil der Anspruch nach § 143 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 143.html) ruht.

Man kann sich doch wohl nur Urlaub nehmen oder den Urlaub auszahlen lassen?

Klar kann man das.

Wenn der Arbeitsvertrag schon zum 31.12. gekündigt wurde, kann er doch kein Resturlaub bis zum 18.01. genommen haben, sondern dann hätte der Arbeitsvertrag auch dann erst gekündigt werden müssen.?

Und eben weil auch noch nach Beendigung des AV Leistungen aus diesem zustehen (hier: in Form von Urlaub(sabgeltung)), sind diese vorrangig vor staatlichen Leistungen, hier: Alg I.

Gruß
Jadzia

moin Leute
Ihr hab alle eine falsche Info.
Das ALG I ist eine Versicherungsleistung,und nicht eine Staatliche dafür bezahlt man ja die Gesetzliche Abgabe genannt Arbeitslosenversicherung.
Das ALG II auch genannt Harz 4 ist oder sind Staatliche Leistungen die aus Steuern Finanziert Wirt. Gr Asterix67

off-topic: Und was willst Du uns nun damit sagen??
Hi!

Ihr hab alle eine falsche Info.
Das ALG I ist eine Versicherungsleistung,und nicht eine Staatliche dafür bezahlt man ja die Gesetzliche Abgabe genannt Arbeitslosenversicherung.

Oh mann, wenn Du das jetzt nicht erwähnt hättest…

Das ALG II auch genannt Harz 4

Nein, wenn überhaupt, dann „Har t z“.

oder sind Staatliche Leistungen die aus Steuern Finanziert Wirt.

Hm… Und wer nix wir d , wird Wirt… Is klar.

Fazit: Was willst uns also in dieser Angelegenheit sagen bzw. hast Du an meiner Aussage was zu ergänzen oder zu korrigieren?? Dann versuch’s bitte (möglichst in verständlicher und lesbarerer Art und Weise), aber wirf hier bitte nicht mit zusammenhanglosen Allgemeinplätzen um Dich. Vielen Dank.

Gruß
Jadzia

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Moin Jadze

Erstmal Entschuldiegung für die Fehler in der Rechtschreibung aber ich schreibe mit links lol lol,und zweitens habe ich Deinen Artikel falsch gelesen ich habe ALGII statt ALGI gelessen.

Ich hoffe du nimst meine Entschuldiegung an.(Ich bin mindesdens so fähr und stehe zu meinen Fehler -was bei den meisten ja nicht der Fall istGrüsse Asterix67

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Ah.
Hi!

habe ich Deinen Artikel falsch gelesen ich habe ALG II statt ALG I gelesen.

Was Dein Statement wenigsten ein bisschen erhellt. :wink:

Ich hoffe du nimst meine Entschuldigung an.

Klar. :smile:

LG
Jadzia

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