ich wollte mal fragen ob jemand bescheid weiss, dass der jeweilige Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, dem Azubi in den Schulferien den beantragten Urlaub zu gewähren.
Hat vielleicht jemand eine Rechtsquelle an der Hand, die so einiges verrät?
ich wollte mal fragen ob jemand bescheid weiss, dass der
jeweilige Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, dem Azubi in
den Schulferien den beantragten Urlaub zu gewähren.
Hat vielleicht jemand eine Rechtsquelle an der Hand, die so
einiges verrät?
Das ist ja schonmal sehr nett. Aber gibt es da nicht auch
extra Bestimmungen für Auszubildende?
Und das für die Ferienzeit der Berufsschule?
Im Normalfall kann der Azubi NUR in der Ferienzeit Urlaub nehmen, da für ihn ja der Besuch der Berufschule Pflicht ist. Dies ist dem AG auch bewusst und folglich bleibt ihm auch nichts anderes übrig, als einen Urlaub in der Ferienzeit zu genehmigen.
Im Normalfall kann der Azubi NUR in der Ferienzeit Urlaub
nehmen, da für ihn ja der Besuch der Berufschule Pflicht ist.
Dies ist dem AG auch bewusst und folglich bleibt ihm auch
nichts anderes übrig, als einen Urlaub in der Ferienzeit zu
genehmigen.
Gruß
Falke
Hallöle,
nun, aber gesetzlich ist sowas nicht genau niedergeschrieben, oder? Ausser, dass dem Arbeitgeber nichts anderes übrig bleiben „sollte“, als dem Azubi in den Ferien Urlaub zu gewähren.
Mir ist ein Fall bekannt, dass die Azubis einmal in der Woche Berufsschule haben, und da auch Urlaub nehmen können, den Unterricht aber in der Woche natürlich besuchen müssen. D.h., dass man z.B. eine Woche Urlaub nimmt, 5 Arbeitstage, aber nur 4 Tage einträgt, weil man ja einen Tag zur Schule geht…
nun, aber gesetzlich ist sowas nicht genau niedergeschrieben,
oder? Ausser, dass dem Arbeitgeber nichts anderes übrig
bleiben „sollte“, als dem Azubi in den Ferien Urlaub zu
gewähren.
Mir ist ein Fall bekannt, dass die Azubis einmal in der Woche
Berufsschule haben, und da auch Urlaub nehmen können, den
Unterricht aber in der Woche natürlich besuchen müssen. D.h.,
dass man z.B. eine Woche Urlaub nimmt, 5 Arbeitstage, aber nur
4 Tage einträgt, weil man ja einen Tag zur Schule geht…
Es besteht die Berufschulpflicht und die Pflicht, den Urlaub am Stück
zu gewähren. 4 Tage sind a.m.S. kein Urlaub, sondern mal 'nen
längeren Gleittag i.d.R. sind 2 Wochen am Stück zu bewilligen). Daher
wird dem AG wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Urlaub in den
Ferien zu geben.
ich wollte mal fragen ob jemand bescheid weiss, dass der
jeweilige Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, dem Azubi in
den Schulferien den beantragten Urlaub zu gewähren.
Ja, das ist richtig
Hat vielleicht jemand eine Rechtsquelle an der Hand, die so
einiges verrät?
Die rechtliche Grundlage dazu findest du im Berufsbildungsgesetz.