Urlaubsrecht als jugendlicher

anspruch auf urlaub in den schulferien

Sowas gibt es nicht.

Da hüpfst Du zu kurz, werter Malte. Bei Azubis kann Urlaub in der Regel nur in den Schulferien genommen werden und ist auch dementsprechend zu gewähren. Ausnahme : Der Berufsschulunterricht findet ausschließlich als Blockunterricht statt.

War schon mal da : /t/urlaubsgewaehrung-in-ferien/3777362

Bei Jugendlichen greift : „Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden werden.“

Recht hast Du insofern, als dieser Anspruch für erwachsene Azubis nicht direkt aus dem Gesetz hergeleitet werden kann. Dennoch gilt, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist, der Erholung dienen soll usw. (BUrlG). Daraus lässt sich durchaus folgern, dass Urlaub, der durch Berufsschule unterbrochen wird, seinen Zweck nicht erfüllt. Da ist viel Gummi eingearbeitet,

meint Eillicht zu Vensre