hallo leute
da ihr mir bei meinem letzten problem so klasse geholfen habt hab ich nun die nächste frage an euch:
meine freundin ist noch auszubildende im einzelhandel und unter 18 jahren. jetzt möchten wir in den pfingstferien in den urlaub fahren. als sie nun am montag den zettel ihrem abteilungleiter gab sagte er darauf das er das noch nicht weiß da er vielleicht selber urlaub in den ferien will. nun der punkt ist der das sie jede woche schule hat und nur in den ferien vernünftig urlaub nehmen kann da sie ja sonst immer einen tag schule hat. er hat im gegensatz keine kinder und ist somit meiner meinung nach nicht auf diesen zeitraum angewiesen um urlaub zu nehmen.
ich möchte deshalb wissen ob es irgendwo geregelt ist das sie anspruch auf urlaub in den schulferien hat. vielleicht kennt sich da einer von euch aus und kann mir auch gleich seiten im internet geben wo das beschrieben ist??? wäre echt super!!!
danke im voraus
christian
Hallo,
ich bin auch EHKF und habe diese Probleme auch gehabt ist leider ein streitfall aber normal müsste deine Freundin diesen Urlaub genehmigt bekommen. Schau selber noch mal nach auf:http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html
anspruch auf urlaub in den schulferien
Sowas gibt es nicht.
Da hüpfst Du zu kurz, werter Malte. Bei Azubis kann Urlaub in der Regel nur in den Schulferien genommen werden und ist auch dementsprechend zu gewähren. Ausnahme : Der Berufsschulunterricht findet ausschließlich als Blockunterricht statt.
War schon mal da : /t/urlaubsgewaehrung-in-ferien/3777362
Bei Jugendlichen greift : „Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden werden.“
Recht hast Du insofern, als dieser Anspruch für erwachsene Azubis nicht direkt aus dem Gesetz hergeleitet werden kann. Dennoch gilt, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist, der Erholung dienen soll usw. (BUrlG). Daraus lässt sich durchaus folgern, dass Urlaub, der durch Berufsschule unterbrochen wird, seinen Zweck nicht erfüllt. Da ist viel Gummi eingearbeitet,
meint Eillicht zu Vensre
anspruch auf urlaub in den schulferien
Sowas gibt es nicht.
Da hüpfst Du zu kurz, werter Malte. Bei Azubis kann
Urlaub in der Regel nur in den Schulferien genommen werden
Sehe ich keinen zwingenden Grund für. NB: Wir sprechen nicht davon, was ein verantwortungsvoller Ausbildungsbetrieb, dessen Chef kein Arsch ist, tut. Das ist ne andere Baustelle.
soll
bedeutet genau gar keine Rechtspflicht. Da steht ja sogar drin - wenn das nicht geht, gibt’s pro Urlaubs-Berufsschultag einen Urlaubstag extra.
Recht hast Du insofern, als dieser Anspruch für erwachsene
Azubis nicht direkt aus dem Gesetz hergeleitet werden kann.
Dennoch gilt, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist,
der Erholung dienen soll usw. (BUrlG). Daraus lässt sich
durchaus folgern, dass Urlaub, der durch Berufsschule
unterbrochen wird, seinen Zweck nicht erfüllt. Da ist viel
Gummi eingearbeitet,
Eben. So viel Gummi wie auch generell in den Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzen, die fast komplett durch Betriebsvereinbarungen u.ä. ausgehebelt werden können. Deshalb bleibe ich dabei, dass es einen Anspruch rechtlicher Natur auf Urlaub während der Berufsschulferien so nicht gibt.