Urlaubsvergütung/Urlaubsanspruch im öffentl.Dienst

Hallo!
Habe vor drei Monaten für 3 Monate eine Stelle als Vertretungslehrer in einem staatlichen Gymnasium angenommen. Steht mir für die drei Monate Urlaub zu? Bzw. steht mir eine Urlaubszeitvergütung zu? SCHULFERIEN waren in den 3 Monaten NICHT enthalten. Meine Gehaltsabrechnung weist KEINE Urlaubsvergütung auf. Angeblich steht mir im öffentlichen Dienst (als angestellter lehrer auf Zeit) kein Urlaub zu!!!??? Stimmt das? Ist das die übliche staatliche Ausbeutung?

Klar besonders Lehrer werden nur gebeutet wo es geht.

Les mal deinen Arbeitsvertrag durch, darin wird auf die einschlägigen Bestimmungen verwiesen.

Dort findest du dann, daß ein Urlaubsanspruch erst nach einer gewissen Zugehörigkeits-/dienstzeit erwirkt ist. Offensichtlich ist diese Zeit länger als 3 Monate.

Dafür hättest du aber in der Zeit 2,5 Monate blau machen können, bei vollen Bezügen. nur soviel zum ausbeuten.

gruss
winkel

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Hallo,

Urlaubsvergütung steht Dir nur zu, wenn Du am 01. Januar im öffentlichen Dienst warst, und am 01. Juli des selben Jahres immer noch.
Egal ist hierbei, bei welchem Arbeitgeber, Hauptsache öffentlicher Dienst!
Sprich: Wenn Du vom 01.01.2002 bis zum 31.03.2002 in der staatlichen Schule A angestellt warst und ab dem 01.04.2002 bis zum 31. 07.2002 in der staatlichen Schule B, steht dir die Urlaubsvergütung zu!
Die Urlaubsvergütung steht dir nicht zu, wenn die Tätigkeiten unterbrochen wurden (auch wenn es nur ein Tag war) oder wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.07.2002 endete!!
Beginnt Dein Arbeitsverhältnis erst am 02.01.2002 hast Du auch keinen Anspruch auf das Urlabsgeld!!!

Das mit den Urlaub bei Lehrern ist so ne Sache, immerhin heist es ja ERHOLUNGSURLAUB!!!

(nicht böse sein war nur ein Witz!!!)

Gruß
Norbert

Hi Winkel!
Danke für die Ausführugen! Hat mir tatsächlich sehr weitergeholfen - werde es in Zukunft genauso machen wie Du hast anklingen lassen. Bekomm ich den Urlaub nicht den jeder Arsch in Deutschland bekommt, dann nehm ich ihn mir in Zukunft selbst. Ich denke , daß ist die richtige Antwort auf die Typen bei der Schulbehörde.
Gruß, Klaus

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Ein HERR unter den Experten fühlte sich persönlich angegriffen durch meine Aussage „staatliche Ausbeutung“. Dies hat er mir in barschem Ton zu verstehen gegeben. Hier zur allgemeinen belustigung meine Antwort:

Hallo Mr. X!
Zunächst mal vielen Dank für Deine Ausführungen zum Thema. Es scheint allerdings so, als fühltest Du Dich persönlich angegriffen durch den von mir verwendeten begriff „staatliche Ausbeutung“. Doch in der Tat - ich empfinde es ganz genau als solche. Als angestellter Lehrer wird man ausgenützt und „verarscht“ wo es nur geht. Es beginnt damit, daß man den befristeten Vertrag nur genau von Ferienende bis Ferienanfang bekommt und damit um das gebracht wird was normalerweise JEDEM Lehrer zusteht - FERIEN zwecks Erholung für die geleistete Aufopferung bei undankbaren und verzogenen Schülern (nicht alle- aber die meisten). Klar - die zuständige behörde spaart damit eine menge Geld um es dann für irgendeinen sinnlosen Kram zum Fenster heraus zu scheißen (siehe Schwarzbuch des vereins für Steuerhilfe). Und nun kommt hinzu, daß nicht einmal eine Urlaubsvergütung gezahlt wird. Na danke lieber Staat - über Terroristen muss man sich nicht wundern. Was hat das denn mit den jedem normalen Arbeitnehmer gesetzlich zustehenden Urlaub zu tun, ob ich am 01.01. und 01.07. im Dienst stand oder nicht?! Hat unsereins keinen Anspruch auf das was jedem „Blödman“ in Deutschland zusteht? Klar- da schafft unser lieber Staat 1000ende von Sonderregelungen zwecks Ausnutzung der Situation arbeitsloser Lehrer. Scheinbar sollen wir auch noch dankbar sein, daß wir überhaupt etwas bekommen haben. Wenn all DAS kein Verarsch ist- dann weiss ich es nicht. jedenfalls mag ich mir eine solche unfaire Sonderbehandlung nicht gefallen lassen. Das hat etwas mit AUSNUTZUNG und AUSBEUTUNG zu tun und Du kannst es drehen und wenden wie Du willst- es bleibt dabei! UNd glaube mal nicht daß in meinem Vertrag irgendetwas ausser meiner Dienstverpflichtung geregelt wird. Alles wurde offengelassen und eine Aufklärung über diese unverschämten „Sonderregeln“ für in den Augen der Behörden scheinbar „bekloppte Lehrer“ hat es nie gegeben. Auch auf nachfragen bekommt man keine vernünftige Antwort. Den ganzen „Sonderschrott“ soll sich der doofe lehrer scheinbar selbst aus unzähligen Regelungen und Gesetzen für den öffentlichen Dienst heraussuchen. DAS ALLERDINGS ist typisch für die Idioten die meinen das Sagen zu haben. Aller klar? Na dann- nichts für ungut aber Deine Meinung zu meiner Meinung als Betroffenem hättest Du Dir wirklich freundlicherweise sparen können.
Mit freundlichen Grüßen
K.v.Hellberg

http://www.medizinertest.de

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Hallo.

K.v.Hellberg schrieb:

…(m.E. viel Unsinn)…

…womit wir nach Deinem Erguß von einer pädagogisch wertlosen Aneinanderreihung von Buchstaben jetzt schon zwei überflüssige Kommentare hier im Brett hätten. Für mich jedenfalls ist es schwer zu entscheiden, wer von Euch beiden da mehr Unsinn geschrieben hat:frowning:

Na ja, sei’s drum.

Letztendlich willst Du ja eine Antwort und keine Grundsatzdiskussion (hoffe ich jedenfalls inständig!).

Wirst Du nach BAT bezahlt? Müßte aus Deinem AV eigentlich hervorgehen. Dann steht Dir m.E. 1/4 des vereinbarten Jahresanspruchs zu, welcher abgegolten werden muß.

Urlaubsabgeltung schriftlich nachweislich anmahnen und ggf einklagen.

Gruß,
LeoLo