Urlausanspruch nach Kündigung

Hallo zusammen,

da sich im Internet verschiedene Antworten finden, frage ich nun mal mit konkreter Sachlage:
Der Arbeitsvertrag begann am 23.3.2010 und nun wurde zum 23.12.2010 gekündigt. Der Jahresurlaubsanspruch liegt bei 25 Tagen. Der vorherige Arbeitgeber gewährte bereits 3 Tage (was jedoch vom jetzigen AG nie in Schriftform verlangt wurde). Wieviele Urlaubstage sind noch zu gewähren?
Die 6 Monate Wartezeit laut BUrlG sind erfüllt, sodass 1/12 des Gesamtjahresanspruches pro Monat zusteht. Und „Monat“ meint laut GB den Beschäftigungsmonat und nicht den Kalendermonat, richtig? Insofern würden nach 9 vollen Monaten doch 18,75 sprich 19 Tage Urlaub zustehen. Ist das korrekt?

Danke und Gruß

Hi!

Ist das korrekt?

:smile:

FAQ:2004

Gruß
Guido

Danke Guido. Aber leider ist das wieder genau der Punkt. Im Arbeitsvertrag steht „voller Beschäftigungsmonat“, demnach ergibt sich vom 23. zum 23. genau dieser. Da steht nichts vom Kalendermonat.

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Voller Anspruch

Danke Guido. Aber leider ist das wieder genau der Punkt. Im
Arbeitsvertrag steht „voller Beschäftigungsmonat“, demnach
ergibt sich vom 23. zum 23. genau dieser. Da steht nichts vom
Kalendermonat.

Der Punkt ist nicht Kalender- oder Beschäftigungsmonat, der Punkt ist, dass nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Kalenderhälfte eben nicht gezwölftelt wird.

Gruß
Guido

Oki, dann jetzt die alles entscheidende Frage: wieviel Urlaub steht dann zu?

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VOLLER ANSPRUCH !

Oki, dann jetzt die alles entscheidende Frage: wieviel Urlaub
steht dann zu?

Ähm - was ist an „Voller Anspruch“ missverständlich?

Entschuldige, ich kenne mich da eben überhaupt nicht aus und bevor da eben weitere Schritte eingeleitet werden, muss man das ja komplett verinnerlicht haben.

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auch so ne frage
Habe auch mal so eine Frage…
Hallo,
wenn man per Auflösungsvertrag sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 kündigt und der Arbeitgeber will 4 (3 vom normalen Urlaub und 1 vom Zusatzurlaub) zuviel in Anspruchsgenommene Urlaubstage vom letzten Gehalt abziehen.
Nun ist es aber so das man z.B. einen Gesamturlaub von 31 Tagen + 4 Tage Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit (TVÖD § 27) hatte.
Der Urlaub wurde natürlich schon komplett in Ansrpuchgenommen.

Hallo und guten Abend, Balu*1983,

erlauben Sie mir bitte in aller Freundlichkeit zunächst einige Hinweise, bevor ich dann auf die im Text implizierte Frage eingehe.

Ich denke, Sie hätten einen neuen Thread aufmachen, oder wie es hier heißt, einen neuen Artikel schreiben sollen. Schon deshalb, dass Ihre Frage nicht „untergeht“, bei den vielen Kommentaren und Antworten auf die jeweilige Frage.

Zudem wäre es meines Erachtens (nicht nur hier, in dieser Sache) für alle Beteiligten sinnvoll, wenn man Sachverhalte richtig widergibt. Nichts ist an Juristerei schöner und spannender, wenn man als Korinthenkacker Erbsen zählen und Haare spalten kann. Es hat was so schön Befriedigendes.

Was heißen soll, dass ein Arbeitsverhältnis, das per Auflösungsvertrag beendet wird, nicht zum XY-Tag gekündigt wird. Es wird durch Vertrag aufgelöst. Das ist ein nicht ganz unwesentlicher Unterschied.

Wenn nun ein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 aufgelöst wird, aber der gesamte Urlaubsanspruch für 2010 bereits genommen wurde zu einer Zeit, da man die Auflösung noch nicht ahnte, ist selbstverständlich der zuviel genommene Urlaub zurück zu erstatten. Da dies in aller Regel nur in Geld geschehen kann, darf der Arbeitgeber natürlich den entsprechenden Betrag bei der Gehaltsabrechnung abziehen.

Siehe auch §26 Abs 2 b) TVÖD. Stimmt die mathematische Rechnung mit 3+1, sehe ich keine Chance, ausser der wohl nicht gewährten Kulanz des AG, als sich den Betrag abziehen zu lassen. Und mal direkt gefragt, wäre das nicht auch fair?

Schöne Grüße und immer locker bleiben,
deshalb geht die Welt nicht unter.
RaBra

hi,

mh und was ist damit
BUrlG § 5 Absatz 3

Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Absatz 1 c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

hi,

auch: Hallo Balu*1983,

Absatz 1 c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten
Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.

Sorry, Sie geben sich die Antwort doch selbst. Liegt der 30.11.2010 in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2010?

Mein Vater hätte mir gegenüber jetzt Sätze gebraucht, wie „Denken, nicht bloß drücken beim Sch…!“ oder „Vor dem Reden, Gehirn einschalten!“ Und eines muss und will ich gerne zugeben: ICH BIN SEHR STOLZ AUF MEINEN VATER!

Wie gesagt, die Welt geht nicht unter,
die Kultur vielleicht, aber das stört wohl niemanden.

Schönen Abend noch und es ist wirklich nicht böse gemeint (eher, und das dann vielleicht zuviel, erzieherisch), aber hier gilt bei mir „Quod scripsi, scripsi“ -> bedeutet: Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben! (Ich stehe dazu!)
RaBra

ups, das habe ich natürlich irgendwie falsch gelesen.:smile: Aber irgendwo hab ich gelesen, das der AG in der 2. jahreshälfte nichts mehr zurückforden kann.

z.B. hier http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/k05.htm ganz unten auf der seite…

Des weitern:
Wie sieht es auf wenn man fristgerecht zum 31.12. kündigt, mit der bitte um unbezahlten urlaub ab 1.12., dann aber einfach eine Bestätigung bekommt, das der Vertrag zum 30.11. aufgelöst wird?!?

Danke für ihre antworten, ich weiß schon ich nerve :wink:

Hallo Balu*1983,

wie ich schon schrieb’, es war und ist nicht böse gemeint. Aber wir reden bzw. schreiben hier nicht sms-isch. Soll heißen, man kann, wenn man will, hier ganz normale Umgangsformen wie z.B. eine höfliche Anrede oder eine höfliche Gruß-/Schlussformel oder beides verwenden. Das weiter auszuführen, wäre philosophisch und damit off-topic. Aber geschätzt wird es nicht nur von mir, glauben Sie es mir bitte.

ups, das habe ich natürlich irgendwie falsch gelesen.:smile:

Okay, macht nichts. Gäbe bei meinem Vater einen massiven Rüffel, bei mir nicht.

Aber irgendwo hab ich gelesen, das der AG in der 2. jahreshälfte
nichts mehr zurückforden kann.

z.B. hier http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/k05.htm ganz
unten auf der seite…

Sorry, dazu kann ich nicht viel bis hin zu „sprachlos“ sagen. Diese Seite scheint mir in Bezug auf ihren Wahrheitsgehalt zweifelhaft, womit nicht gesagt sein soll, dass sie falsch ist. Die Ableitung, die hier gemacht wird, fusst jedenfalls meines Erachtens auf dem jeweils vorherigen Absatz. Wenn man dann den ersten Satz unter Abwandlung liest (war der denn gemeint?), heißt es dort nur, dass man den vollen Urlaubsanspruch habe. Das bedeutet aber meines Erachtens nicht, dass man diesen Anspruch auch behält, wenn das ArbVerh vor Ablauf des Jahres, nämlich zum 30.11.2010, wieder aufgelöst wird.

Des weitern:
Wie sieht es auf wenn man fristgerecht zum 31.12. kündigt, mit
der bitte um unbezahlten urlaub ab 1.12., dann aber einfach
eine Bestätigung bekommt, das der Vertrag zum 30.11. aufgelöst
wird?!?

Ja prima, ein völlig neuer Sachverhalt, der sich
a) in einem eigenen Thread (ich schrieb es bereits) besser gemacht hätte und
b) gleich von vorne herein so beschrieben, viel, extrem viel, besser gemacht hätte.
Ich weiß nicht, ob es für so einen Fall FAQ gibt? Ich kann Ihnen nur beschreiben, wie man sich fühlt: Schlicht und einfach - verarscht!

Suchen Sie sich mal einen Anwalt, der das mit sich machen lässt!?
Entweder Sie finden keinen, oder die Kiste wird im Rahmen des RVG richtig teuer.

Warum packen Sie die Fakten nicht auf ein Mal zusammen und schreiben das dann in einen neuen Thread? Warum beantworten Sie meine Frage nach der Fairness nicht? Wollen Sie sich ungerechtfertigter Weise bereichern oder sind Sie so abhängig von dem Geldbetrag, der 4 Tagen Urlaub entspricht?

Sorry, Sie nerven nicht, aber Sie zäumen das Pferd von der falschen Seite auf und machen sich zumindest mich dadurch nicht zum Freund. Das heißt nicht, dass ich Sie im Regen stehen lasse, nur Sie müssen ab jetzt alles, wirklich alles auf den Tisch legen. Wie soll Ihnen jemand helfen können, wenn Sie immer nur mit Hälften an Fakten kommen?
Selbst in einem rein theoritischen Fall, wie diesem (siehe FAQ-Hinweise), stellt sich die Frage, wer Ihnen noch Aufmerksamkeit schenkt, wenn Sie von jetzt auf gleich die Ausgangssituation ändern.

Schönen Abend noch - ich bin sauer, aber nicht genervt.
Gruß
RaBra

ok, vergessen wir das ganze.
Das, das mit der Kündigung und anschließender Aufhebung wichtig wäre hatte ich nicht gedacht…
4 Tage wären knappe 400 € für mich viel Geld!

Und Entschuldigung das ich vieleicht etwas, wie soll ich sagen auf einfache Weiße schreibe. Aber soll auf noch Leute geben (Fuß-Volk).

Sonst könnte ich mir das ganze hier sparen, weil ich alles selber wüßte.

Aber egal jetz, hab ja wahrscheinlich eh keine Chance.

Gruß

Balu

Achja und fair finde ich das wenn man kündigt, und trotzdem bis zum letztn Tag seine volle Leistung gibt und nicht mit gelben Zetteln ankommt.
Im Gegenzug kann man vieleicht auch Dank verlangen.

gruß

Hallo Balu*1983,

ok, vergessen wir das ganze.

Warum eigentlich? Ich hab’ doch gesagt, dass ich Sie nicht im Regen stehen lasse. „Quod scripsi, scripsi!“

Das, das mit der Kündigung und anschließender Aufhebung
wichtig wäre hatte ich nicht gedacht…

Sorry, wäre schön gewesen, wenn Sie daran eventuell gedacht hätten.

4 Tage wären knappe 400 € für mich viel Geld!

400 € sind auch für mich viel Geld, ganz ehrlich! Aber ich beachte wenigstens FAQ 1129 und konzipiere fiktive Fälle, das ist doch die Basis, womit Ihnen hier überhaupt jemand antworten kann.

Und Entschuldigung das ich vieleicht etwas, wie soll ich sagen
auf einfache Weiße schreibe. Aber soll auf noch Leute geben
(Fuß-Volk).

Nichts dagegen einzuwenden. Wären diese alle so beschriebenen Fuss-Völker wirklich im „Tal der Ahnungslosen“ zu Hause, würden sie alle von vorn herein sämtliche Karten auf den Tisch legen, eben weil sie ahnungslos sind. Also kann ich doch nur umhin, erst mal, ich nenne es so, „unlautere“ Absichten unterstellen. Würden Sie vermutlich an meiner Stelle auch tun, behaupte ich jetzt mal.

Sonst könnte ich mir das ganze hier sparen, weil ich alles
selber wüßte.

Sie sollen sich das nicht sparen, wenn Sie es nicht selber wissen.
Sie sollen, wenn Sie so wollen, die (Spiel-)Regeln des Forums einhalten (FAQ 1129), die Spielregeln der Höflichkeit innerhalb der Gesellschaft beachten (Anrede und Abschlussgruß) und wenn es irgendwie geht, sollten Sie endlich mal Ratschläge annehmen, denn

Aber egal jetz, hab ja wahrscheinlich eh keine Chance.

das muss doch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Formulieren Sie Ihr Anliegen richtig und korrekt, könnte ich mir vorstellen, dass auch andere ihre Anmerkungen (und ich vermute „gute“) machen werden. Sie möchten einen Erfolg erzielen, also ist es doch nur logisch, dass Sie sich den Gepflogenheiten des gewählten Mediums bedienen. Anders kann nur es nur unbefriedigend enden. Bitte denken Sie in Ihrem Interesse darüber mal nach.

Schönen Abend noch, ich werde jetzt essen und morgen wieder reinschauen, dann sehen wir weiter.
Viele Grüße und angenehme Nachtruhe
RaBra

Hallo Balu*1983,

stimmt, ein solches Verhalten fände ich auch fair. Setzt man nun fair mit selbstverständlich gleich, was sehr oft getan wird, bleibt die Frage, wieso es eines Dankes bedarf.

Wenn die Gesellschaft versinkt, weil sie es so will, und Einzelne sich noch an Ethik, Moral und Werte erinnern und diese einhalten, soll man dafür danken? Anzuprangern wäre meines Erachtens eher das Gegenteil.

Vielleicht sollten Sie diese Frage in einem anderen Board stellen.
Auch das wäre nur fair, allerdings etwas arbeitsintensiv.

Nun wirklich entgültig gute Nacht und ggf. bis morgen.
Schlafen Sie gut und lassen Sie bitte nicht alles so nah an sich ran. Trotzdem sollten Sie mal über die Sätze meines Vaters nachdenken, mir haben sie sehr geholfen.
Viele Grüße
RaBra

Hallo,

Absatz 1 c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten
Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.

Sorry, Sie geben sich die Antwort doch selbst. Liegt der
30.11.2010 in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2010?

Ist es nicht etwas ungewöhnlich, nur einen Teil eines Satzes zu interpretieren? Dieser Teil bezieht sich doch wohl dem Zusammenhang nach auf den Anspruch auf Urlaub. Die Rückforderung ist in Absatz 3 geregelt, und da steht genau gar nichts von irgendeiner Jahreshälfte.
Ich als Laie sehe überhaupt keinen Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung und das deckt sich auch mit dem, was ich in früheren Threads hier im Brett gelesen habe.
Es wäre vermutlich wirklich sinnvoll, einen neuen Thread zu diesem Thema zu eröffnen, um einen wirklichen Experten dazu zu hören…
Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Bevor hier noch weitere Leute mal pauschalen Blödsinn verzapfen:
Wann begann das fiktive Arbeitsverhältnis?
Wie ist der Wortlaut des fiktiven Aufhebungsvertrags?

Gruß
Guido

P.S.
Bevor ich mich mit einem vollkommen ahnungslosen, dafür aber umso arroganteren Menschen rumärgern muss:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

oder sehr ausführlich

http://books.google.de/books?id=HGPQWoBklMkC&pg=PA25…

Hi,

das Arbeitsverhältnis begann 20.09.2007.

Das Schreiben des AG:

Sehr geehrte Herr,

der Eingang Ihrer Kündigung wir bestatigt. Wir entlassen Sie aus dem Vertrag mit Ablauf des 30.11.2010 und bitten um Beachtung, dass Ihnen vom Nov. Gehalt vier zu viel gewährte Urlaubstage in Abzug gebracht werden.

Mehr steht da nicht.

mfg