Urlausanspruch nach Kündigung

Bullshit
Hi!

bis jetzt nicht. Vermutlich wird der AG in den Tagen bis zum
30.11.2010 noch einen entsprechenden Aufhebungsvertrag
vorbereiten und zur Unterschrift präsentieren.

Nenne mir einen Grund , warum der AN die Aufhebung unterschreiben sollte, wenn er bereits die Kündigungsbestätigung in Händen hält?

Langsam hab ich das Gefühl, dass mit Dir hier jemand schreibt, der hier im Forum nicht unbekannt ist!

Kurz: Was hälst Du davon, es zu unterlassen, hier Blödsinn zu schreiben, den einige Leute evtl. noch ernst nehmen?

Gruß
Guido

Manchmal taugen Betriebsräte was!
Dann sollte der fiktive Arbeitnehmer auf seinen Betriebsrat hören, und um Himmels Willen keinen Pfifferling auf das geben, was hier einige Leute mit ihrem gefährlichen Halbwissen so an Unsinn verbreiten!

Nebenbei: Ein Gutes hat die Spinnerei ja: Sollte der AN eine Aufhebung unter die Nase gehalten bekommen, sollte er diese zumindest erst prüfen lassen.

Eine Kündigungsbestätigung hält er ja schon in Händen, die Kündigung ist also bereits vom AG abgesegnet…

Gruß
GUido

Hallo,

auch Hallo,

könntest Du mal kurz erklären, warum Deiner seltsamen Meinung
nach bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers ein
Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden sollte?

Weil, wenn ich AG wäre und mein AN zum 31.12.2010 gekündigt hätte und ab 01.12.2010 unbezahlten Urlaub haben wollte, zwei Möglichkeiten hätte. Entweder ich bestehe auf Erfüllung des Arbeitsverhältnisses, versage den unbezahlten Urlaub und mutmasse, dass es dann gelbe Scheine gibt. Oder ich bin bereit den AN, wie ja eigentlich gewüscht, zum 01.12. ziehen zu lassen, dann aber mit Aufhebungsvertrag um abgesichert zu sein. Darin würde ich natürlich eine Regelung finden wollen, die mir das Äquivalent von diesen Urlaubstagen zusichert, schließlich hab’ ich als AG nichts zu verschenken.

Und dann vielleicht auch gleich hinzufügen, wie Du bei dieser aus der
Luft gegriffenen Vermutung auch noch im Voraus weißt, was da
drin steht?

Ich weiß nicht, was drin steht. Ich weiß noch nicht mal, ob es einen geben wird. Aber ich weiß, was ich versuchen würde rechtsverbindlich hineinschreiben zu lassen, insbesondere, wenn ich, wie mittlerweile ja schehen, die ganzen Hintergründe, Motive und Fakten kennen würde.

Wäre denn ein solches Verhalten eines AG so aus der Luft gegriffen?

Hör endlich auf, hier irgendwelches Zeug zu erzählen, nichts
davon entspricht der Realität oder gar der Gesetzeslage. Du
machst nur die Fragestellerin unsicher. Das nutzt genau
niemandem.

Eigentlich wollte ich diskutieren, nicht verunsichern. Eigentlich wollte ich, dass man sich auch mal mit dem AG und dessen Position auseinandersetzt. Eigentlich wollte ich an diesem Beispiel etwas dazu lernen, z.B. mit Antworten auf meine Vermutungen wie „Sorry, das siehst Du falsch, weil 1., 2., 3.“ Aber wenn es so schön gefordert wird, hör’ ich eben auf.

Eine Bitte zum Schluss. Könnte die Autorin/der Autor abschließend berichten, wie es ausgegangen ist?

Gruß
loderunner (ianal)

auch viele Grüße
RaBra

Hi!

auch Hallo,

Langsam hab ich das Gefühl, dass mit Dir hier jemand schreibt,
der hier im Forum nicht unbekannt ist!

So wahr ich hier vor dem PC sitze, ich war vor dem 14.11.2010 noch nie hier, auch nicht mit anderem Nick.
Wenn ich nicht selbst ein völlig anders gelagertes Problem hätte, hätte ich mich auch gar nicht registriert.

Kurz: Was hälst Du davon, es zu unterlassen, hier Blödsinn zu
schreiben, den einige Leute evtl. noch ernst nehmen?

Siehe dazu das Ende von „Re^13: FAQ:1129

Gruß
Guido

auch viele Grüße
RaBra

Ich breche zusammen!
Hi!

Weil, wenn ich AG wäre und mein AN zum 31.12.2010 gekündigt
hätte und ab 01.12.2010 unbezahlten Urlaub haben wollte, zwei
Möglichkeiten hätte.

Das steht hier überhaupt nicht zur Disposition, denn die AN-Kündigung wurde bereits schriftlich akzeptiert.

Ich weiß nicht,

Naja, das hat hier mittlerweile echt jeder mitbekommen!

Eigentlich wollte ich diskutieren,

Hättest Du geschrieben:
Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen…
wäre es vollkommen in Ordnung.

Ich zitiere mal aus Deiner ersten /t/urlausanspruch-nach-kuendigung/6174761/9
Wenn nun ein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 aufgelöst wird, aber der gesamte Urlaubsanspruch für 2010 bereits genommen wurde zu einer Zeit, da man die Auflösung noch nicht ahnte, ist selbstverständlich der zuviel genommene Urlaub zurück zu erstatten. Da dies in aller Regel nur in Geld geschehen kann, darf der Arbeitgeber natürlich den entsprechenden Betrag bei der Gehaltsabrechnung abziehen.

Die Tatsache, dass Du sogar die rechtlich vollkommen einwandfreie Darstellung von Rechtsanwälten durch die Blume als Blödsinn abstempelst /t/urlausanspruch-nach-kuendigung/6174761/11

Dass der Link auf das hier vorhandene Beispiel überhaupt nicht anwendbar ist, hast Du nicht nur überhaupt nicht erkannt, nein, Du tust so, als wäre Deine Erkenntnis der Weisheit letzter Schluss.

Und sorry, aber darauf kann nur Dieter Nuhrs berühmtestes Zitat angewandt werden.

Eigentlich wollte ich, dass man sich auch mal mit dem AG und
dessen Position auseinandersetzt.

Dann bist Du hier falsch.
Denn eigentlich (und auch uneigentlich) handelt es sich hier um ein Forum, in welchem rechtliche Fakten diskutiert werden.
Behaglichkeiten haben im Arbeitsrecht keinen Platz, es sei denn, wir unterhalten uns über Krankheiten oder Mobbing.

Eigentlich wollte ich an
diesem Beispiel etwas dazu lernen,

Nein, Du wolltest Deinen Senf als Wahrheit präsentieren, hast das auch getan, untermauert - und bist dann auf die Schnauze gefallen.

Ein einfaches „Sorry, da lag ich wohl falsch“ in Richtung Fragesteller wäre angebracht.

z.B. mit Antworten auf
meine Vermutungen

Wie gesagt: Bei Vermutungen wäre genau das passiert.

wie "Sorry, das siehst Du falsch,

Wenn Du uns jetzt noch erläuterst, warum es uns Leid tun sollte, dass Du Mist schreibst, erhellt sich vielleicht mein verständnislos drein blickendes Gesicht.

Eine Bitte zum Schluss. Könnte die Autorin/der Autor
abschließend berichten, wie es ausgegangen ist?

Und die FAQ:1129 hast Du auch nicht begriffen, oder?

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

Oh je, da hab ich ja was angstellt. :wink:

Naja warten wirs mal ab…

Hallo,

Oh je, da hab ich ja was angstellt. :wink:

Da kannst Du doch genau gar nichts für, dass sich jemand über den Sinn dieses Forums im Unklaren war. Oder ist.
Ich hoffe, Du weißt inzwischen, wer hier sinnvolle Beiträge schreibt und wer nicht…
Gruß
loderunner (ianal)

@Balu*1983 und Guido

Hallo und guten Abend,

hiermit entschuldige ich mich für meine - Zitat: "unwissende Überheblichkeit“. Ich weiß nicht, was mich da „geritten“ hat. Jedenfalls war es falsch von mir, so zu reagieren. Es tut mir leid und wird nicht wieder vorkommen.

Zwischenzeitlich hat mir jemand die Rechtslage mit einfachen Beispielen so erklärt, dass ich sie verstanden habe.

Und Balu*1983, loderunner hat absolut Recht. Du brauchst Dir deshalb keine grauen Haare wachsen lassen. Das Ding geht voll und ganz auf meine Kappe. Auch „Sorry!“ für Deine Gewissensbisse.

@loderunner

Natürlich auch „Hallo“,

ich werde mich sehr bemühen, künftig sinnvolle und korrekte Beiträge zu schreiben, damit Du das

Ich hoffe, Du weißt inzwischen, wer hier sinnvolle Beiträge schreibt und wer nicht…

auch mal über mich sagen kannst. Darüber würde mich dann auch ganz ehrlich freuen.

Zum Schluss noch mal @Guido

Ich breche zusammen!

Bitte tu’ das nicht, Du wirst noch ganz dringend gebraucht. Und das meine ich auch so, keine Ironie, kein Smilie. Danke für Deine Standpauke, ich bin schlauer geworden.

Allen noch einen schönen Abend
und viele Grüße
Rabra

1 „Gefällt mir“

Nabend,
was ist denn hier los? :wink:

Naja entschuldigung angenommen und wie ist der Sachverhalt?

gruß

Hi nochmal, kann der AG seine Kündigungsbestätigung und das Datum eigentlich noch zurücknehmen, wenn er das will?

Angenommen der AN legt jetzt einspruch auf die sache ein. Könnte ja der AG den AN aus trotz trotzdem bin 31.12 arbeiten lassen?

Der Drops ist gelutscht
Hi!

Hi nochmal, kann der AG seine Kündigungsbestätigung und das
Datum eigentlich noch zurücknehmen, wenn er das will?

Nein

Angenommen der AN legt jetzt einspruch auf die sache ein.

Wogegen? Gegen die Rückforderung?
Da wird ein „Einspruch“ nichts helfen, da hilft eine Mahnung und ggf. Klage!

Könnte ja der AG den AN aus trotz trotzdem bin 31.12 arbeiten
lassen?

Nein, denn er hat die Kündigung zum 30.11. bestätigt.

Gruß
Guido