Ich breche zusammen!
Hi!
Weil, wenn ich AG wäre und mein AN zum 31.12.2010 gekündigt
hätte und ab 01.12.2010 unbezahlten Urlaub haben wollte, zwei
Möglichkeiten hätte.
Das steht hier überhaupt nicht zur Disposition, denn die AN-Kündigung wurde bereits schriftlich akzeptiert.
Ich weiß nicht,
Naja, das hat hier mittlerweile echt jeder mitbekommen!
Eigentlich wollte ich diskutieren,
Hättest Du geschrieben:
Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen…
wäre es vollkommen in Ordnung.
Ich zitiere mal aus Deiner ersten /t/urlausanspruch-nach-kuendigung/6174761/9
Wenn nun ein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 aufgelöst wird, aber der gesamte Urlaubsanspruch für 2010 bereits genommen wurde zu einer Zeit, da man die Auflösung noch nicht ahnte, ist selbstverständlich der zuviel genommene Urlaub zurück zu erstatten. Da dies in aller Regel nur in Geld geschehen kann, darf der Arbeitgeber natürlich den entsprechenden Betrag bei der Gehaltsabrechnung abziehen.
Die Tatsache, dass Du sogar die rechtlich vollkommen einwandfreie Darstellung von Rechtsanwälten durch die Blume als Blödsinn abstempelst /t/urlausanspruch-nach-kuendigung/6174761/11
Dass der Link auf das hier vorhandene Beispiel überhaupt nicht anwendbar ist, hast Du nicht nur überhaupt nicht erkannt, nein, Du tust so, als wäre Deine Erkenntnis der Weisheit letzter Schluss.
Und sorry, aber darauf kann nur Dieter Nuhrs berühmtestes Zitat angewandt werden.
Eigentlich wollte ich, dass man sich auch mal mit dem AG und
dessen Position auseinandersetzt.
Dann bist Du hier falsch.
Denn eigentlich (und auch uneigentlich) handelt es sich hier um ein Forum, in welchem rechtliche Fakten diskutiert werden.
Behaglichkeiten haben im Arbeitsrecht keinen Platz, es sei denn, wir unterhalten uns über Krankheiten oder Mobbing.
Eigentlich wollte ich an
diesem Beispiel etwas dazu lernen,
Nein, Du wolltest Deinen Senf als Wahrheit präsentieren, hast das auch getan, untermauert - und bist dann auf die Schnauze gefallen.
Ein einfaches „Sorry, da lag ich wohl falsch“ in Richtung Fragesteller wäre angebracht.
z.B. mit Antworten auf
meine Vermutungen
Wie gesagt: Bei Vermutungen wäre genau das passiert.
wie "Sorry, das siehst Du falsch,
Wenn Du uns jetzt noch erläuterst, warum es uns Leid tun sollte, dass Du Mist schreibst, erhellt sich vielleicht mein verständnislos drein blickendes Gesicht.
Eine Bitte zum Schluss. Könnte die Autorin/der Autor
abschließend berichten, wie es ausgegangen ist?
Und die FAQ:1129 hast Du auch nicht begriffen, oder?
Kopfschüttelnder Gruß
Guido