Ursulas Stoppschild

Angenommen folgender rein fiktiver Fall:

Eine ganz normale Firma hätte plötzlich aus ganz unerklärlichen Gründen ein Stoppschild als Startseite.
Der Grund natürlich klar: aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen wäre die Firma auf die Sperrliste gelangt.

Nun im fiktiven Fall weiterhin angenommen, es gäbe auf der Homepage tatsächlich zu keinem Zeitpunkt irgendwelche „stoppschildwürdigen“ Inhalte, also tatsächlich eine unbegründete Sperrung jenseits des BKA, z.B. bedingt durch einen Buchstabendreher in der URL oder Ähnliches.
Wie auch immer.

Nun steht die Firma jetzt da und mit jedem Tag steigt ihr Image als Pädophilenverein. Selbst wenn die Firma auf dem Rechtsweg erstreitet, dass das Stoppschild falsch war: den Ruf wird sie nie und nimmer los; möglicherweise kann sie deswegen Konkurs anmelden.

Welche Form der Entschädigung sieht der Gesetzgeber für einen solchen Fall vor, dass von staatlicher Seite üble Nachrede betrieben wurde?

Könnte die Firma Kosten für PR-Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rufs dem BKA in Rechnung stellen?

Interessierter Gruss,
Michael

ich glaube, das apostroph ist strengstens verboten
gibt zuchthaus, wenn nicht noch mehr.

Aber den falschen Artikel zu verwenden auch…
…denn der Apostroph ist bekanntlich ein Männchen. Jedenfalls, wenn man dem Fremdwörterduden noch glauben darf. :wink:

scnr

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…denn der Apostroph ist bekanntlich ein Männchen.
Jedenfalls, wenn man dem Fremdwörterduden noch glauben darf.
:wink:

ich wollte jetzt wegen dem kleinen häkchen nicht so sexistisch sein :wink:

falls sich wirklich rausstellt das es unberechtigt war gibt es nur schadensersatz sonst nichts… also nich wirklich super für die firma aber deutsches recht halt

Was denn noch?

falls sich wirklich rausstellt das es unberechtigt war gibt es
nur schadensersatz sonst nichts…

Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens.

Was sollte es denn also sonst noch geben? Schmerzensgeld?

Gruß

S.J.

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Hallo! Genitiv!
Es heißt „wegen des Häkchens“…

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touché!
und das von einem juristen!

Wer im Glashaus …

Große Buchstaben und kleine Buchstaben, ach diese komischen Dinger.

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Wo war denn Ursula ihr Stoppschild sein Apostroph??

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Mmmhhh, …

falls sich wirklich rausstellt das es unberechtigt war gibt es
nur schadensersatz sonst nichts…

Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines
Schadens.
Was sollte es denn also sonst noch geben? Schmerzensgeld?

Interpretieren du und die Sternchenwerfer etwas in eine absolut korrekte Antwort hinein?
Wenn ja, was?

Interessiert
Der Franke

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MOD: Manchmal packt es mich …
… und ich übersetze die grausigsten Überschriften ins Deutsche. Das ist besser für die Archivsuche und auch für mich, weil ich mehrmals täglich draufgucke.

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Nix Mmmhhh, …
Hallo,

Interpretieren du und die Sternchenwerfer etwas in eine
absolut korrekte Antwort hinein?
Wenn ja, was?

die Antwort selbst ist natürlich korrekt, mein Einwand bezog sich auf den Kommentar „also nich wirklich super für die firma aber deutsches recht halt“.

Ganz offensichtlich will der Verfasser damit zum Ausdruck bringen, dass es hier „mehr“ (was und auf welcher Grundlage?) geben müsste und das deutsche Recht entsprechend unzureichend ist.

Da die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schadenersatz in Deutschland jedoch internationalen Standards entsprechen teile ich diese Auffassung nicht. Mehr als den entstandenen Schaden kann man nicht ersetzen.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Schadenersatz die gesetzlich geregelte Kompensation für derartige Dinge ist und den Verfasser gefragt, was er denn meint, was dem Geschädigten, außer Schadenersatz, noch zustehen soll.

Leider bleiben Nachfragen zu Kommentaren wie diesem, den ich eher dem Stammtisch-, als dem Expertenniveau zuordne, unbeantwortet.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Was sollte es denn also sonst noch geben? Schmerzensgeld?

Eine (öffentliche) Entschuldigung, wäre das wenigste, was sich der normale Mensch erwartet, wenn jemand einen Fehler macht. Rein rechtlich ist sowas nirgends vorgesehen.

Cu Rene

keine sorge das kann gar nicht passieren…
http://www.heise.de/newsticker/BKA-Chef-Umgehen-von-…

lt unserem lieben BKA Präsidenten gibt es ja mindestens 4 augen die da drauf gucken…

Gruß

P.S. wer Sarkasmus findet darf ihn behalten

Ganz offensichtlich will der Verfasser damit zum Ausdruck bringen, dass es hier „mehr“ (was und auf welcher Grundlage?) geben müsste und das deutsche Recht entsprechend unzureichend ist.

Der Fall hier hängt jedoch anders, da in so einem Fall eine juristische Maßnahme vollstreckt würde, ohne dass ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil erfolgt wäre.

Üblich ist, dass im deutschen Rechtssystem eine Strafe nur als Folge einer Verurteilung in Betracht kommt, und für den Fall, dass eine Verurteilung unrechtmäßig durchgeführt wird, dem zu Unrecht Verurteilten Wiederherstellung des vorherigen Stands zusteht.

In diesem Fall ist das Stoppschild dummerweise eine Strafe, deren Vollstreckung ähnlich einem Todesurteil schwer eine Wiederherstellung möglich macht.

Juristisch wäre hierbei jedoch zuerst einmal die Frage, ob ein Stoppschild laut dem Gesetzestext überhaupt als „Strafe“ definiert wäre, oder nur aufgrund der sozialen Wirkung als solche fungiert.

Des weiteren wäre die Frage, in wie weit die Vollstreckung eine Kollektivstrafe darstellt. Zum Beispiel: Nehmen wir ein Portal, zugeordnet zu einer Organisation X. Das Stoppschild suggeriert dem Besucher der Seite, dass X mit pädophilen Themen agiert.
Da X aber eine Organisation ist, wird mit dem Stoppschild von X nicht nur der Betreiber der Seite, sondern sämtliche Mitglieder / Mitarbeiter von X stigmatisiert.

Da die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schadenersatz in Deutschland jedoch internationalen Standards entsprechen teile ich diese Auffassung nicht.

Internationale Standards sehen aber auch nicht die Umkehr der Beweislast vor für den Fall, dass Personen ohne verurteilt worden bestraft wird und dann erst beweisen muss, dass sie gar nicht schuld ist!
Aber wie wird man ein Stoppschild los, wenn man’s erst mal hat?

Mehr als den entstandenen Schaden kann man nicht ersetzen.

Und wie ersetzt man den entstandenen Schaden, wenn eine vormals respektable Person sich nicht mehr in der Öffentlichkeit sehen lassen kann ohne dass Finger gezeigt werden?

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Schadenersatz die gesetzlich geregelte Kompensation für derartige Dinge ist und den Verfasser gefragt, was er denn meint, was dem Geschädigten, außer Schadenersatz, noch zustehen soll.

Wer ermittelt das Ausmaß des entstandenen Schadens bei Dingen wie ungerechtfertigter öffentlicher Rufschädigung von seitens des Rechtsstaats?

Gruss,
Michael

Die Sicherheit von 4 Augen!

lt unserem lieben BKA Präsidenten gibt es ja mindestens 4 augen die da drauf gucken…

Ja Du erwähntest ja schon den Sarkasmus.
Inspektion ist leider keine Garantie.
Um eine 99,9999%ige Sicherheit zu erhalten, braucht man schätzungsweise 15 Augenpaare - und bei der Menge von Trash, die es im Internet gibt sind sogar 99,9999% so wenig, dass statistisch Fehler schon als wahrscheinlich einzustufen sind.

Es geht aber nicht um die Frage der Vorsorge seitens BKA/Gesetzgeber, sondern viel mehr um den Fall des Scherbenaufwischens im Schadfall, der ja - wie wir die Praxis kennen - auftreten kann und wird.

Gruss,
Michael

Hi Steve,

unter Schmerzensgeld versteht man den Ersatz des immateriellen Schadens. Das ist also auch ein Schadensersatz.

Gruß

Ganz offensichtlich will der Verfasser damit zum Ausdruck bringen, dass es hier „mehr“ (was und auf welcher Grundlage?) geben müsste und das deutsche Recht entsprechend unzureichend ist.

Der Fall hier hängt jedoch anders, da in so einem Fall eine
juristische Maßnahme vollstreckt würde, ohne dass ein
entsprechendes rechtskräftiges Urteil erfolgt wäre.

Mein Gott. Ich finde diese ganze KiPo Sperren Sache ja auch höchst problematisch. Aber es kann immer mal vorkommen, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird und entsprechende Maßnahmen vollzogen werden, auch ohne rechtskrätiges Urteil. Da wären Hausdurchsuchungen, U-Haft, Verhaftungen in aller Öffentlichkeit usw. Das ist nie schön aber kommt leider vor. In diesen Fällen verlangt doch auch niemand ernsthaft, dass sich der Bundespräsident persönlich durch einen Kniefall entschuldigen muss.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Eine (öffentliche) Entschuldigung, wäre das wenigste, was sich
der normale Mensch erwartet, wenn jemand einen Fehler macht.

sehe ich natürlich auch so. ZensUrsula von der Leyen sollte sich in der Öffentlichkeit schon dafür entschuldigen auch nur einen Gedanken an so einen Schwachsinn wie das Stopp-Schild verschwendet zu haben, aber …

Rein rechtlich ist sowas nirgends vorgesehen.

… es wurde nunmal nach der Rechtslage und nicht nach moralischen Dingen gefragt.

Gruß

S.J.

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