Ganz offensichtlich will der Verfasser damit zum Ausdruck bringen, dass es hier „mehr“ (was und auf welcher Grundlage?) geben müsste und das deutsche Recht entsprechend unzureichend ist.
Der Fall hier hängt jedoch anders, da in so einem Fall eine juristische Maßnahme vollstreckt würde, ohne dass ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil erfolgt wäre.
Üblich ist, dass im deutschen Rechtssystem eine Strafe nur als Folge einer Verurteilung in Betracht kommt, und für den Fall, dass eine Verurteilung unrechtmäßig durchgeführt wird, dem zu Unrecht Verurteilten Wiederherstellung des vorherigen Stands zusteht.
In diesem Fall ist das Stoppschild dummerweise eine Strafe, deren Vollstreckung ähnlich einem Todesurteil schwer eine Wiederherstellung möglich macht.
Juristisch wäre hierbei jedoch zuerst einmal die Frage, ob ein Stoppschild laut dem Gesetzestext überhaupt als „Strafe“ definiert wäre, oder nur aufgrund der sozialen Wirkung als solche fungiert.
Des weiteren wäre die Frage, in wie weit die Vollstreckung eine Kollektivstrafe darstellt. Zum Beispiel: Nehmen wir ein Portal, zugeordnet zu einer Organisation X. Das Stoppschild suggeriert dem Besucher der Seite, dass X mit pädophilen Themen agiert.
Da X aber eine Organisation ist, wird mit dem Stoppschild von X nicht nur der Betreiber der Seite, sondern sämtliche Mitglieder / Mitarbeiter von X stigmatisiert.
Da die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schadenersatz in Deutschland jedoch internationalen Standards entsprechen teile ich diese Auffassung nicht.
Internationale Standards sehen aber auch nicht die Umkehr der Beweislast vor für den Fall, dass Personen ohne verurteilt worden bestraft wird und dann erst beweisen muss, dass sie gar nicht schuld ist!
Aber wie wird man ein Stoppschild los, wenn man’s erst mal hat?
Mehr als den entstandenen Schaden kann man nicht ersetzen.
Und wie ersetzt man den entstandenen Schaden, wenn eine vormals respektable Person sich nicht mehr in der Öffentlichkeit sehen lassen kann ohne dass Finger gezeigt werden?
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Schadenersatz die gesetzlich geregelte Kompensation für derartige Dinge ist und den Verfasser gefragt, was er denn meint, was dem Geschädigten, außer Schadenersatz, noch zustehen soll.
Wer ermittelt das Ausmaß des entstandenen Schadens bei Dingen wie ungerechtfertigter öffentlicher Rufschädigung von seitens des Rechtsstaats?
Gruss,
Michael