Ursulas Stoppschild

… und ich übersetze die grausigsten Überschriften ins Deutsche. Das ist besser für die Archivsuche und auch für mich, weil ich mehrmals täglich draufgucke.

Uuuhhh … Du Bösewicht!!! Das kann argen Ärger mit (hier bereits in Erscheinung getretenen) Usern und Kollegen (insbesondere mit „p“) geben! :wink:

LG
Jadzia
MOD-Kollegin
die weiß, wovon sie spricht, und hier größtes Verständnis hat

P. S.: Sternchen :sunglasses:
P. P. S.: Brauche keine Löschbenachrichtigung, dass ich übers Ziel hinausgeschossen bin.

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Mein Gott. Ich finde diese ganze KiPo Sperren Sache ja auch höchst problematisch. Aber es kann immer mal vorkommen, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird und entsprechende Maßnahmen vollzogen werden, auch ohne rechtskrätiges Urteil.

Klar, und dafür dient normalerweise die Rechtsgrundlage der Wiederherstellung in den vorigen Stand.

Da wären Hausdurchsuchungen, U-Haft, Verhaftungen in aller Öffentlichkeit usw. Das ist nie schön aber kommt leider vor.

Klar, darum geht es.
Selbst eine Verhaftung in aller Öffentlichkeit erreicht bei weitem kein so großes Publikum wie ein Internet-Stoppschild.

Und in wie vielen Fällen hängt nach einer Verhaftung dann ein Schild an der Haustür ‚Dieses Haus wird von einem Kinderschänder bewohnt. Mit Betreten der Wohnung machen sie sich strafbar.‘?

In diesen Fällen verlangt doch auch niemand ernsthaft, dass sich der Bundespräsident persönlich durch einen Kniefall entschuldigen muss.

Würde ich in diesem Fall auch nicht unbedingt. Die Ausgangsfrage war ja:

  • Entstandener Schaden wird ersetzt; z.B. ein wegen KiPo Verdächtigung nicht erfolgter Vertragsabschluss in Höhe von €XXXXX? - wie beweist man dass dies ein realer Verlust ist, wenn der potentielle Auftraggeber die Absage nur mündlich mitteilt „Sorry mit so jemand wollen wir nicht arbeiten“ - aber das nicht schriftlich gibt?

  • Wiedereinstellung in den vorigen Stand.
    Das war ja die Frage: Wenn ein Unternehmen durch diesen Fehler einen Image-Schaden ersetzt hat, müssen PR-Maßnahmen stattfinden, um den Ruf wieder aufzupolieren.
    In welchem Umfang wären diese zu ersetzen? Wer bemißt, welcher Aufwand angemessen ist um den vorigen Stand wieder herzustellen?

Und von wem? Vom Staat oder vom BKA?

Gruss,
Michael

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Falsches Brett und falscher Inhalt!
„Deutsche Sprache“ ist in einer anderen Brettsektion.

Zu Deiner Information aber:
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis

Du kannst von Glück reden, dass die Neue Deutsche Rechtschreibung den Apostroph wenigstens toleriert

Glücklicherweise sind wir aber in Deutschland noch nicht so weit, dass alles, was nicht explizit verboten ist, Pflicht ist…

Und für’s Witzebrett, weil es so schön passt:

Tünnes zum Schäl: „Du, ich wandere aus.“
Schäl:„Warum das?“
Tünnes:„Wegen den Homosexuellen!“
Schäl:„Wieso denn?“
Tünnes:" Vor 50 Jahren war’s bei Strafe verboten. Vor 30 wurde es dann toleriert. Vor 10 Jahren legalisiert - Ich wandere aus bevor es Pflicht wird!"

völlig off-topic: Verwendung des Apostrophs
Hi!

Du kannst von Glück reden, dass die Neue Deutsche Rechtschreibung den Apostroph wenigstens toleriert

aber, soweit ich mich an einen blauen Erklärungskasten in meinem Duden korrekt erinnere, nur in Zweifelsfällen bzw. um Missverständnisse zu vermeiden! *

Bsp.: Andrea (w) hat einen Blumenladen, den sie eigentlich (korrekt) „Andreas’ Blumenladen“ nennen möchte. Um jedoch zu vermeiden, dass jemand denkt, dass der Blumenladen einem Andreas (m) gehört, darf sie ihn ausnahmsweise auch „Andrea’s Blumenladen“ nennen.

*) Zur „Verbindlichkeit“ der deutschen Rechtschreibung siehe übrigens

. (Wenn’s nach mir ginge, würde das amtliche Regelwerk (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13276/rs_regelwerk…) für alle gelten – natürlich mit der Verhängung von Ordnungsstrafen bei Nichtbeachtung… 8)

LG
Jadzia

Hi!

Bsp.: Andrea (w) hat einen Blumenladen, den sie eigentlich
(korrekt) „Andreas’ Blumenladen“ nennen möchte. Um jedoch zu
vermeiden, dass jemand denkt, dass der Blumenladen einem
Andreas (m) gehört, darf sie ihn ausnahmsweise auch „Andrea’s
Blumenladen“ nennen.

Korrekt wäre „Andreas Blumenladen“, denn „Andreas’ Blumenladen“ würde, wie Du schon sagtest, zu einem Andreas gehören.

Gruß S

Hi!

Korrekt wäre „Andreas Blumenladen“, denn „Andreas’ Blumenladen“ würde, wie Du schon sagtest, zu einem Andreas gehören.

Urks… Natürlich hast Du recht! (Da kam mir doch gleich was komisch vor&hellip 8)

LG
Jadzia

Hallo,

die Antwort selbst ist natürlich korrekt, mein Einwand bezog
sich auf den Kommentar „also nich wirklich super für die firma
aber deutsches recht halt“.

Nun, du hättest dann wenigstens entsprechend zitieren können.

Ganz offensichtlich will der Verfasser damit zum Ausdruck
bringen, dass es hier „mehr“ (was und auf welcher Grundlage?)
geben müsste und das deutsche Recht entsprechend unzureichend
ist.

Da hat er vielleicht mit „unzureichend“ nicht ganz unrecht, wenn er es so gemeint hat.

Da die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schadenersatz in
Deutschland jedoch internationalen Standards entsprechen

Internationale Standards? Ein wenig schwammig. Ein relativ aktuelles Beispiel
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/us…
Auch wenn im Artikel kein Betrag erwähnt ist, hab keinen entsprechenden Artikel jetzt gefunden, es handelt sich um einen siebenstelligen EUR-Streitwert (weiß ich aus anderen Quellen).

Hier geht es nicht ausschließlich um den tatsächlichen, nachweisbaren Schaden, nein, hier werden zusätzlich immaterielle, nicht konkret nachweisbare Schäden in Ansatz gebracht. Als „Strafe“ für eine unbedachte Vorgehensweise und einen nicht konkret in Zahlen erfassbaren Schaden.

Auf das UP bezogen: Zumindest „Folgeschäden“ wie Aufwendungen für Wiederherstellung des guten Rufes sind ansetzbar nach deutschem Recht, weil nachweisbar. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind es nicht. Dahingehend hat lischen8 m.E. durchaus recht mit ihrer Kritik: Wir sind nicht internationaler Standard.

Änderungen wären durchaus denkbar oder gar überlegenswert.

Gruß
Der Franke

Wir sind nicht in den USA ( Punitive Damages)
Hallo,

Da die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schadenersatz in
Deutschland jedoch internationalen Standards entsprechen

Internationale Standards? Ein wenig schwammig. Ein relativ
aktuelles Beispiel
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/us…

Hier liegt US-amerikanisches Recht zugrunde.

Hier geht es nicht ausschließlich um den tatsächlichen,
nachweisbaren Schaden, nein, hier werden zusätzlich
immaterielle, nicht konkret nachweisbare Schäden in Ansatz
gebracht. Als „Strafe“ für eine unbedachte Vorgehensweise und
einen nicht konkret in Zahlen erfassbaren Schaden.

In den USA herrscht in dieser Hinsicht ein komplett anderes Rechtssystem, bei dem Zivil- und Strafrecht vermischt werden, was zu z.T. exorbitanten Schadenersatzzahlungen führt ( Punitive Damages). Diese Zahlungen sollen nicht nur den Schaden wieder gut machen sondern auch gleichzeitig Strafe sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages

Diese Art der Rechtssprechung ist dem deutschen System zum Glück fremd.

Auf das UP bezogen: Zumindest „Folgeschäden“ wie Aufwendungen
für Wiederherstellung des guten Rufes sind ansetzbar nach
deutschem Recht, weil nachweisbar. Darüber hinausgehende
Ersatzansprüche sind es nicht. Dahingehend hat lischen8 m.E.

Selbstverständlich können solche Folgeschäden in D als Schadenersatz beziffert und beansprucht werden.

durchaus recht mit ihrer Kritik: Wir sind nicht
internationaler Standard.

Nein. Das US-amerikanische Recht entspricht nicht dem internationalen Standard.

Änderungen wären durchaus denkbar oder gar überlegenswert.

Bevor derartige Forderungen erhoben werden, sollte man sich über die Auswirkungen eines Schadenersatzrechts like USA, insbesondere über die Nachteile im klaren werden.

Es ist zwar schön, wenn z.B. die 88 jährige Christie K. aus New York 55 Millionen Euro bekommt, weil sie sich den heißen Kaffee über den Schoß kippt weil auf dem Becher nicht darauf hingewiesen wurde, dass das Getränk u.U. heiß sein könnte. Es führt aber auch zu einer absurden Hinweis- und Regulierungswut und dazu, dass schlichtweg keiner mehr Kaffee in Bechern anbietet, da dies ein unkalkuliertes Risiko wäre.

Gruß

S.J.

Hallo,

Hier liegt US-amerikanisches Recht zugrunde.

Das internationalen Standards nicht entspricht? Du setzt es für Deutsches Recht voraus, ich nicht. Ebenso wenig für Amerikanisches Recht.

Diese Zahlungen sollen nicht nur den
Schaden wieder gut machen sondern auch gleichzeitig Strafe
sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages
Diese Art der Rechtssprechung ist dem deutschen System zum
Glück fremd.

Nun, das ist Ansichtssache. Beispiel: Im beschriebenen Fall schreibt ein potentieller Auftraggeber, dass er den Auftrag anderweitig wegen der Gerüchte und Verdächtigungen um die Firma vergeben hat. Nachweisbarer Schaden, kann in Ansatz gebracht werden. Der Nachweis des ermittelnden Umsatzrückgangs zuzüglich des zu erwartenden.

Nur, wer sendet ein derartiges Schreiben in der Praxis? Niemand. Die Umsätze brechen dennoch ein. Insolvenzgerüchte sind in diesem Zusammenhang momentan sehr aktuell. Wenn der Verursacher von unbegründeten Verleumdungen und Rufschädigungen ermittelt wird, dann sollte der Schadenersatz über den tatsächlich nachweisbaren hinausgehen.

Nein. Das US-amerikanische Recht entspricht nicht dem
internationalen Standard.

Gibt es einen definierten internationalen Standard?

Bevor derartige Forderungen erhoben werden, sollte man sich
über die Auswirkungen eines Schadenersatzrechts like USA,
insbesondere über die Nachteile im klaren werden.
Es ist zwar schön, wenn z.B. die 88 jährige Christie K. …

Wir reden hier von unterschiedlichen Dingen. Im UP geht es eher um Firmenexistenz aufgrund Rufschädigung/Verleumdung, von wem auch immer. Zufällig, aber falsch.

Gruß
Der Franke

Sorry, da ist was verrutscht
Nun, das ist Ansichtssache. Beispiel: Im beschriebenen Fall schreibt ein potentieller Auftraggeber, dass er den Auftrag anderweitig wegen der Gerüchte und Verdächtigungen um die Firma vergeben hat. Nachweisbarer Schaden, kann in Ansatz gebracht werden.

Nur, wer sendet ein derartiges Schreiben in der Praxis? Niemand. Die Umsätze brechen dennoch ein. Insolvenzgerüchte sind in diesem Zusammenhang momentan sehr aktuell. Wenn der Verursacher von unbegründeten Verleumdungen und Rufschädigungen ermittelt wird, dann sollte der Schadenersatz über den tatsächlich nachweisbaren hinausgehen. Der Nachweis des ermittelnden Umsatzrückgangs zuzüglich des zu erwartenden.

Gruß
Der Franke

Ich habs noch immer nicht begriffen.

Worldwidefab hat das grammatikalisch falsche Genitiv-Apostroph aus der Überschrift (aus Ursula’s mach Ursulas) gelöscht, über das hier einige geschrieben haben…

Hm, Dank für den Hinweis.

Gruß