Mich würde interessiern, was ihr so denkt.
Ich bin der Meinung, dass es gerecht ist. Lass mich auch gerne
vom Gegenteil überzeugen.
Mein Gedankengang war der folgende.
Vorwurf : 1 Mio Euro in 5 Jahren Hinterzogen.
Ein Urteil muss bekanntermaßen Tat und Schuldangemessen sein.
Nun, die Schwere der Tat ist natürlich hoch.
Dazu aber später.
Nun ist ja die Frage was die Schwere der Schuld angeht:
Ich denke, er hat nicht seine gesamte Einkommenssteuer hinterzogen.
Wenn man ein Gehalt von 2 Mio inkl. Boni pro Jahr für die letzten
5 Jahre ansetzt, was ich für eine recht konservative Schätzung halte,
so hätte er ca. 5 mio Euro Einkommenssteuer in den letzten fünf
Jahren zahlen müssen. Für mich persönlich ist die Schwere der Schuld
bei Hr. Zumwinkel die selbe , wie bei jedem anderen, der 25 %
seiner Einkommenssteuer nicht bezahlt, zumindest solange er ansonsten
nicht am Existenzminimum vegetiert.
Für Otto-Normalbürger mit einer Steuerlast von ca. 10-15KEuro/Jahr
würde dies also 12000 Euro in 5 Jahren bedeuten. Und ich bezweifle,
dass jemand für diese Summe 2 Jahre auf Bewährung bekommt.
Laut einem Artikel der SZ (2.12.08) sind Freiheitsstrafen ab einem
Betrag von 50kEuro möglich, ab 100kEuro die Regel, wenn auch zur
Bewährung (idr). Nun ist die schwere der Schuld bei einem
„Otto“, wenn er in 5 jahren 50-100 kEuro hinterzogen hat wesentlich
höher anzusetzten als bei Hr. Zumwinkel.
Und meiner Erfahrung nach ist die „Schwere der Schuld“ für eine
Urteilsfindung wichtiger als die „Schwere der Tat“.
Bsp: Urteile zu Verkehrsunfällen wg. fahrlässiger Tötung:
Bei Augenblickversagen gibt es meist eine Geldstrafe,
bei Raserrei gerne mal eine (hohe) Bewährungsstrafe für
„Ersttäter“, wenn Alkohol im Spiel war geht es meist in den
Knast. Zumindest gemäß den Urteilen die ich in der letzten
Stunde gelesen habe.
Desweiteren muss man Hr. Zumwinkel noch zugute halten, dass er
geständig war und auch die Steuerschuld, die eigentlich verjährt
war, bezahlt hat sowei (anscheinend) seine Tat bereut.
Daher finde ich die Strafe ok.
Andere Meinungen?
MfG