Hallo,
richtig ist, dass der Muslima Ludin untersagt wurde, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
Ob das Urteil für unsere Landesregierung ein Vorteil ist wage ich zu bezweifeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich jede Art des Tragens religiöser Symbole in staatlichen Schulen auch untersagt. Das Gericht hat ausgeführt, dass mit der Entscheidung gegen das Kopftuch gleichzeitig der Staat auch anderen Religionen das Tragen von Symbolen nicht erlauben darf im Unterricht.
Ob also der eine seine Kopfbedeckung im Unterricht trägt oder der andere die Kutte, dies ist nach dem Urteil schlichtweg nicht zulässig. Das Tragen eines Kreuzes ist für einen Schüler oder einen Pfarrer, wenn es sich um ein übliches Kreuz handelt zulässig, wenn es der Pfarrer aber auf seiner Sutane trägt ist dies nicht erlaubt, da es eine religiöse Einstellung symbolisiert.
Mit diesem Urteil dürfte auch klar sein, dass auch ein Kreuz in einer Schule nichts zu suchen hat. Dies war zwar nicht zu entscheiden. Ich bin aber überzeugt, wenn zu entscheiden wäre, wäre ein Kruzifix-Verbot die Konsequenz. Das Gericht hat klar hingewiesen, dass religiöse Symbole in Schulen auf Rücksicht auf anderer Religionen nichts verloren haben und der Staat sogar verpflichtet ist, sich gegenüber Religionen unabhängig zu verhalten.
wenn ich das richtig mitgekriegt habe, ist heute eine
muslimische Lehramtanwärterin die aus religiösen Gründen auch
während des Unterrichts ein Kopftuch tragen wollte und deshalb
in BW nicht in den Schuldienst übernommen wurde, vor dem
Bundesverwaltungsgericht in 2.Instanz mit der Klage auf
Einstellung gescheitert.
Die Begründung war im Tenor ungefähr : Keinem Schüler könne
zugemutet werden ständig mit religiösen Symbolen konfrontiert
zu werden.
Das ist jetzt aber gefährlich.
Laßt mal eine züchtige Lehramtanwärterin darauf bestehen,
ständig ein großes Kruzifix sichtbar am Hals zu haben.
Oder Gau : ein Lehramtanwärter jüdischen Glaubens besteht
darauf, sich wärend des Unterrichts immer so ein
Hinterkopf-Käppi zu tragen.
DEN Sturm der Entrüstung möchte ich gerne auch noch erleben !
Weshalb, es ist nicht mehr als in Ordnung, wenn auch diesen religiösen Kreisen das Tragen untersagt wird. Es ist ohnehin eine Unverschämtheit, wie in DE die Muslime behandelt werden. Ich stehe zwar auf der politischen Seite unserer Landesregierung, aber in dieser Frage bin ich ein unversöhnlicher Gegner dieser rassistischen Politik gegen Moslems, sei es durch die Landesregierung oder die Bundesregierung.
Wer den Katholiken, den Evangelen, den Juden, das Recht auf Unterricht einräumt hat einer derart großen Gruppe in unserem Land dasselbe Recht einzuräumen. In DE fehlt angesichts der vielen moslemischen Mitbürger schon längst ein Lehrstuhl für islamistische Kultur. Der Unterricht kann in deutsch gehalten werden.
Diese dumme Gekläffe aus Baden-Württemberg oder von der Bundesregierung, der Religionsunterricht könne nicht kontrolliert werden entbehrt jeder Grundlage. Wer kontrolliert in DE die Fundamentalisten, die genauso eine Gefahr wie Scientology in unserem Land sind, auf Seiten der Christen und der Juden ?
Gruss Günter
Ist das Urteil wirklich so aufzufassen ?
Das Urteil ist nicht so aufzufassen, das Gericht hat klar und deutlich jede religiöse Kennzeichnung der Lehrkräfte als unzulässig erklärt, den Staat ausdrücklich auf seine Pflicht hingewiesen, sich in religiösen Fragen neutral zu verhalten.
Frau Ludin hat zwar ihren Prozess verloren, aber, dieses Urteil hat weitgreifende Konsequenzen.
GRuss Günter