Urteil:Lehrer dürfen kein religiöses Kopftuch

Hi!

Entweder die Leute passen sich unserem System an, oder sie
fahren eben wieder nach Hause.

Ein kleiner Denkfehler : In diesem unserem komischen Lande
herrscht Religionsfreiheit. Die Verfassung schreibt auch nicht
den christlichen Glauben vor. Sich selbst als einer bestimmten
Glaubensrichtung zugehörig zu kennzeichnen, kann deshalb
eigentlich nicht verboten werden.

Das möchte ich auch nicht.
Du hasst mich hier falsch verstanden.
Wer aber in staatliche Dienste treten möchte, wird sich den üblichen Gepflogenheiten eben anpassen müssen.

Der Grund für das Kopftuchverbot ist so m.E. nicht
stichhaltig. Die tiefere Absicht, die „Selbstausgrenzung“ zu
verhindern dagegen, leuchtet mir durchaus ein.

Es geht doch im Endeffekt darum, den Kindern die hier üblichen gesellschaftlichen Grundwerte möglichst neutral zu vermitteln.
Und das Verhüllen und somit für viele auch das Unterdrücken von Frauen gehört eben nicht dazu.

Grüße,

Mathias

Hi Lego!

Na also, was soll die Diskussion?
Entweder die Leute passen sich unserem System an, oder sie
fahren eben wieder nach Hause.

na aber, wer legal hier ist und sich in gedanken(ups die sind
frei), wort und tat an die verfassung haelt nebst bekenntnis
zu pluralistischer demokratie und rechtsstaat etc, soll
entsprechend tun und lassen, was er will, im obigem rahmen
enstsprechend.

Ganz recht, es geht um den Rahmen.
Ich habe nichts dagegen, dass jeder seine eigene Religion ausübt, solange er nicht in meiner Badeanne koscher schlachtet oder sowas…:wink:
Aber, ich schrieb es schon oben, darf keinesfalls eine Werbung für den Islam bei Schulkindern stattfinden.

der ruf nach assimiliation der kultur und
vielleicht noch verbot des tragens von glaubenszeichen in
einer schule halte ich hingegen fuer rassistische ansaetze.

Ich halte es nicht für rassistisch, von staatlichen Angestellten zu erwarten, sich den üblichen Gepflogenheiten des Staates entsprechend zu verhalten.

wo natuerlich parallelgesellschaften gebildet werden, die die
liberalitaet und rechtssprechung hierzulande ausnutzen, um
genau wider diese vorzugehen, hoert der spass auf, da muss
schluss sein.

Wo ist, v.a. beim Islam, die Grenze?

also bitte frei nach den worten, ein jeder nach seiner fasson,
fritz der alte sagte es unter anderem.

So einfach ist das nicht.
Ich will niemanden ausgrenzen oder zu irgendetwas zwingen. Aber es muss auch klar sein, dass Deutschland eine Kultur hat, die es zu bewahren gilt.
Ich fahre auch nicht in den Iran und missioniere dort an der Schule den christlichen Glauben.

Jeder handhabt das so, nur Deutschland darf das
eigenartigerweise nicht…

nun ja, wer ist jeder? sichr meinst du nicht ihr fast alle
EU-staaten und usa kanada japan und etc etc etc :wink:

In den USA wird es niemand wagen, mit Kopftuch zu unterrichten…

Grüße,

Mathias

Hallo eljot,

dieses Urteil ist für mich ein Skandal.

Hier ein interessantes Kommentar:
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/kultur/the…

Ciao
Camilla

Hallo.

Kleiner Auszug aus Camillas Link :

Hier heißt es: Das Kopftuch sei, selbst wenn seine Trägerin keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage, doch immer ein Religionssymbol, vor dem unserer Kinder geschützt werden müssen.

Es staunt der Fachmann, und der Wunde leiert sich … Gewalt durch Kopftücher? Hat das Gericht zuviel Edgar Wallace geguckt? Oder wollte die Klägerin ihre Schülerinnen zum Tragen von Dezlappen zwingen? Seltsam - gelinde gesagt. Viel eher ist das aggressive Verfechten des Kopftuches als Plakatersatz „ich bin Muslimin“ zu hinterfragen.

Und das Verhüllen und somit für viele auch das Unterdrücken
von Frauen gehört eben nicht dazu.

Das stimmt - wir tendieren eher zum Unterdrücken von Frauen durch Ent hüllen ebendieser *g*

Gruß kw

Hi!

Kleiner Auszug aus Camillas Link :

Hier heißt es: Das Kopftuch sei, selbst wenn seine Trägerin
keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das
Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage, doch immer
ein Religionssymbol, vor dem unserer Kinder geschützt werden
müssen.

Es staunt der Fachmann, und der Wunde leiert sich … Gewalt
durch Kopftücher? Hat das Gericht zuviel Edgar Wallace
geguckt? Oder wollte die Klägerin ihre Schülerinnen zum Tragen
von Dezlappen zwingen? Seltsam - gelinde gesagt. Viel eher ist
das aggressive Verfechten des Kopftuches als Plakatersatz „ich
bin Muslimin“ zu hinterfragen.

Wie kann man die Ziele der Dame eindutig bestimmen?

Und das Verhüllen und somit für viele auch das Unterdrücken
von Frauen gehört eben nicht dazu.

Das stimmt - wir tendieren eher zum Unterdrücken von Frauen
durch Ent hüllen ebendieser *g*

Unfug. Unterdrückt wird hier niemand. Höchstens verfälscht dargestellt.

Grüße,

Mathias

endgültig off topic
Hallo.

Und das Verhüllen und somit für viele auch das Unterdrücken
von Frauen gehört eben nicht dazu.

Das stimmt - wir tendieren eher zum Unterdrücken von Frauen
durch Ent hüllen ebendieser *g*

Unfug. Unterdrückt wird hier niemand. Höchstens verfälscht
dargestellt.

Das petze ich in Feminismus …

Gruß kw

Hi
sehe ich nicht als Skandal. Die Frau will an ner staatlichen Schule unterrichten und in Deutschland sind Staat und Religion zum Glück getrennt (es gibt da ja ein paar Beispiele die uns zeigen warum). So einfach ist das

freak

Dir scheint es ja äußerst langweilig zu sein.
Ansonsten würdest Du feststellen, daß die
Trennung von Staat und Kirche in Deutschland
(ich weiß nicht, wo Du herkommst, d.h. wo der
neander regiert) eine gute Sache ist.

Wenn sie denn konsequent gezogen würde…

Nach dem Gesetz nimmt ja keiner schaden. Keine
„züchtige Lehramtanwärterin“ gehts mit ihrem
Kruzifix hausieren (außer in Schualbuamfanta-
sien…)UND: Wenn ein Jude nicht gerade an ei-
nem „geheiligten“ Ort ist, wird er nen Teufel
tun, die Kippa aufzusetzen. In der Türkei ist
in universitären Lehranstalten das Tragen von
Kopftüchern, dank Ata Türk, ohnehin verboten.
Nur unsere Mehmet&Ali-Anatolienfraktion hat
nach dem sozialistischen Kurdistan-Urlaub noch
politisch-korrekte Schwierigkeiten.

Verinnerliche mal den Unterschied zwischen „theoretisch“ und „praktisch“…

Du träumst Dir da Probleme zusammen…

Du träumst dir da Aussagen zusammen die nicht gemacht wurden

Als Schüler darf man noch träumen…

Na dann darft du ja…

SAN

Es gilt zwar verfassungsgemäß der Satz, dass die Teilnahme der
Willenserklärung der Erziehungsberechtigten überlassen bleibt,
nur mag deren religiöse Einstellung eine völlig andere sein
als die des betroffenen Schülers.

Eben, man kann sich also vom Religionsunterricht befreien lassen. Viele Schüler tun das nicht, weil die Freistunde gerade in der Grundschule oft langweiliger ist, als in den Unterricht zu gehen.

Vielleicht mögen die Eltern eine andere religiöse Einstellung haben als das Kind. Allerdings halte ich das erst ab einem höheren Alter von relevant und mit 16 ist man religionsmündig und darf den Religionsunterricht mit eigener Willenserklärung „schwänzen“, bzw. den Ethikunterricht o.ae. besuchen. Hab ich alles hinter mir :wink:

cioa
kaj

Ja, denn auch in der Türkei herrscht strenge Trennung von
Religion und Staat.

Hallo Jana,

weshalb dann eigentlich die Diskussion? Es kann doch nicht sein, dass jemand hier versucht etwas einzuklagen, was in seiner eigentlichen Heimat verboten ist. Oder?

Gruß
Sarah

Hallo Mathias

Weshalb sollten man sich in Deutschland andauernd die
Unterminierung der eigenen Kultur vorschreiben lassen?

Knapp daneben gedacht! Die Urteilsbegründung spricht nicht von Kultur, sondern davon, das Schüler ein Recht darauf hätten, «nicht dem Einfluss einer fremden Religion, auch in Gestalt eines Symbols, ausgesetzt zu werden».
„fremde Religion“ ist sehr individuell. Z.B. kann ein Unglübiger sich dem Anblick eines Kreuzes am Hals einer Lehrerin nicht entziehen => Demonstrativchristen haben im Schuldienst nichts verloren. Gut so ! der nächste Schritt zur Säkularisierung.

Das Kopftuch steht für den Isalm, das Kruzifix für
Christentum.
Direkt vergleichbar sind beide in diesem Zusammenhang jedoch
nicht, denn das Kreuz repräsentiert einen Teil unserer Kultur.

…also meine Kultur repräsentiert diese indizierungswürdige Stück abstossender Gewaltdarstellung mit Sicherheit nicht! Kopftuch steht IMHO für : Landfrau über 67 ;-}

Entweder die Leute passen sich unserem System an, oder sie
fahren eben wieder nach Hause.

Also aus meiner Sicht hast eigentlich du, bzw. Leute mit ähnlicher Denke ein Problem mit unserem System.

eljot

Ja, denn auch in der Türkei herrscht strenge Trennung von
Religion und Staat.

Hallo Jana,

weshalb dann eigentlich die Diskussion? Es kann doch nicht
sein, dass jemand hier versucht etwas einzuklagen, was in
seiner eigentlichen Heimat verboten ist. Oder?

Doch, natürlich kann das sein.
Denn es ist für die Rechtsfindung hierzulande vollkommen gleichgültig, woher eine Person stammt. Das Recht ist für alle gleich. Und das muß auch so sein, denn wo kämen wir hin, wenn Rechtsansprüche einzelener mit Verweis auf ihr Heimatland unterschiedlich gewichtet würden. Eine derartige Handlung würde gegen das Grundgesetz verstossen.
Artikel 3, Satz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

da steht nicht: „Alle Deutschen“ oder gar: alle geborenen Deutschen…

Gruß
Mike

Hallo,

um für Bayern zu sprechen, Religionsunterricht ist
ordentliches Schulfach und Pflichtunterricht.

Ja, ja, formal ist das sicher so. Theoretisch ist man völlig frei, Religion oder Ethik zu wählen.

Praktisch hat man „zusammen mit ein paar Türken“ langweilige Freistunden in der Aula mitten am Vormittag und ist dann verpflichtet Nachmittags um 3 den Ethikunterricht bei einem Religionslehrer (meistens) abzusitzen.
Für einen Schüler erfordert die Wahl eines „religionsfreien“ Unterrichts (gemeint Ethik, ist aber eher multireligiös) fast schon religiösen Eifer ;-}

Die letzte Konsequenz aus dem Urteil und ein schritt in die richtige Richtung wäre : Religionsunterricht strikt freiwillig und außerhalb der regulären Unterrichtszeit.

eljot

hallo sahra,

die antwort von michael trifft es.
und weiter.

sie klagt deutsches recht in deutschland fuer situationen in deutschland ein. dass sie selber deutsche ist, ist selbst in diesem fall voellig egal.

dein statement wuerde zutreffen, wenn jemand recht anderer staaten in deutschland einklagen moechte.

beste gruesse, lego

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachdem wie ich den Verlauf der Diskussion verfolgte muss ich doch mal folgende Prinzipienfrage stellen:

Wenn ein Christ ein Kreuz trägt, sagt er damit: Ich glaube an Gott und Jesus Christus als seinen Sohn.

Wenn ein Jude ein Käppi trägt, sagt er: Ich glaube an Gott und darf Gott nicht unbedeckten Hauptes entgegentreten, wenn ich ihm begegne.

Wenn eine Muslime ein Kopftuch, oder ein Kopftuch mit langem Mantel, oder gar einen Schador trägt, sagt sie:

Ich bin Eigentum meines Mannes, das kein anderer Mann betrachten soll und darf.

Dass sie Eigentum ihres Mannes ist, soll ja auch im Koran stehen.

Nun frage ich mich aber, wie die Mitdiskutanten, die an anderer Stelle das Recht der Frau vehement vertreten, dieses zulassen und mitvertreten können? Es wäre ja dann auch möglich, daß eine Frau ihre Beschneidung einklagen kann, oder?

Oder habe ich da irgenwo was falsch verstanden?

gruss
winkel

Wenn ein Christ ein Kreuz trägt, sagt er damit: Ich glaube an
Gott und Jesus Christus als seinen Sohn.

was er damit sagt, spielt erst mal keine Rolle, solange er nicht Lehrer ist und dieses nicht demonstrativ tut (als Kreuz raushängen lassen)

Wenn ein Jude ein Käppi trägt, sagt er: Ich glaube an Gott und
darf Gott nicht unbedeckten Hauptes entgegentreten, wenn ich
ihm begegne.

was er damit sagt, spielt erst mal keine Rolle, solange er nicht Lehrer ist und dieses nicht demonstrativ tut (Auch im Sommer und in geschlossenen Räumen)

Wenn eine Muslime ein Kopftuch, oder ein Kopftuch mit langem
Mantel, oder gar einen Schador trägt, sagt sie:
Ich bin Eigentum meines Mannes, das kein anderer Mann
betrachten soll und darf.

Ob sie das damit sagt, ist nebensächlich. Es geht darum, ob sie das als Lehrerin „demonstrativ“ vor der Klasse macht.

Dass sie Eigentum ihres Mannes ist, soll ja auch im Koran
stehen.

(keine gesicherte Aussage ?? argumentieren wir hier mit Volksglauben und Vorurteilen ??)

Nun frage ich mich aber, wie die Mitdiskutanten, die an
anderer Stelle das Recht der Frau vehement vertreten, dieses
zulassen und mitvertreten können? Es wäre ja dann auch
möglich, daß eine Frau ihre Beschneidung einklagen kann, oder?

Meinetwegen, solange sie das nicht als Lehrerin vor der Klasse demonstrativ macht ;-} SCNR

Selbstverstümmelung ist IMHO bei uns nicht direkt verboten, man wird aber vor jedem Gericht scheitern, will man eine andere Person zwingen dies zu tun.

Oder habe ich da irgenwo was falsch verstanden?

mit Sicherheit …

eljot

Zeichen von Intoleranz!!
Hallo Freak,

ich bin Lehrerin und trage immer ein Kreuz. Das ist auch ein eindeutiges Symbol einer Religion, oder?
Dann werde ich das Kreuz demnächst nicht mehr tragen dürfen, nehme ich mal an?

Wenn unsere Kinder nicht mal die Sicht eines Kopftuches ertragen können, wie erziehen wir sie zur Toleranz???

…fragt sich entsetzt
Camilla

Hi Zusammen!

Ich habe mir nicht die ganze Diskussion durchgelesen, also bitte nicht böse sein, wenn das hier schon einmal geschrieben wurde.

  1. Das BVG beruft sich auf das „Kruzifixurteil“, das Kreuze in Bayrischen Schulen untersagt hatte.

  2. Wenn z. B. das Tragen eines Kopftuches in der Türkei in der Öffentlichkeit verboten ist, wieso sollte dann eine Lehrerin in Deutschland eines aus religiösen (was sie selbst aufführt) Gründen erlaubt sein?

Jeder darf seine Religion frei ausüben. Das ist gut so. Aber: Jemand der in der Schule unterrichtet und somit quasi Vorbild/Bezugsperson ist, darf durch so etwas keine „Propaganda“ betreiben.
Hat schon einmal jemand gehört, daß ein Moslem in einem deutschen Unternehmen sich alle 6 Stunden richtung Mekka zum beten wenden darf???

Tolleranz hat irgendwo ein Ende! Die Bundesrichter haben absolut richtig gehandelt!

Gruß

Marcus

Hallo,
das Urteil schlägt in die gleiche Kerbe wie das, mit dem Kreuz im Klassenzimmer in Bayern.

Aber was anderes: Im Fernsehen hieß es, sie soll verbeamtet !! werden und sie ist seit 1995 deutscher staatsbürger.

wenn das wirklich stimmt, finde ich das ungeheuerlich. im osten werden die lehrer mit real 65 % abgespeist, werden niemals auch nur in reichweite einer verbeamtung kommen, und sind schon 5 jahre länger deutscher staatsbürger (das meine ich so, da ein ostdeutsches vorher meist ausgeblendet wird). wie kann denn sowas sein? erstens die ungerechtigkeit und zweitens ist ein beamter staatsdiener. die deutschen türken z.b., die ich kenn, sind loyal zur türkei trotz deutschem pass. kann man sowas verantworten? ich habe dafür kein verständnis. was denkt ihr?

grüße matthias

Doch, natürlich kann das sein.
Denn es ist für die Rechtsfindung hierzulande vollkommen
gleichgültig, woher eine Person stammt. Das Recht ist für alle
gleich. Und das muß auch so sein, denn wo kämen wir hin, wenn
Rechtsansprüche einzelener mit Verweis auf ihr Heimatland
unterschiedlich gewichtet würden. Eine derartige Handlung
würde gegen das Grundgesetz verstossen.
Artikel 3, Satz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Da ist was dran. Von diesem Standpunkt aus habe ich die Sache noch gar nicht gesehen. Mich stört natürlich kein Kopftuch - eigentlich rege ich mich darüber auf, wenn z. B. Türken bereits viele Jahre hier sind oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber kein Wort deutsch sprechen. Das ist m. E. nach ein Unding. Gehört aber nicht in diese Diskussion. Das Kopftuch ist mir ziemlich egal :smile:.

Viele Grüße und Danke für den Gedankenanstoß!
Gruß
Sarah