Urteil:Lehrer dürfen kein religiöses Kopftuch

hallo winkel,

zunaechst der konsens wohl.

Wenn ein Christ ein Kreuz trägt, sagt er damit: Ich glaube an
Gott und Jesus Christus als seinen Sohn.

genauso fuer die christin

Wenn ein Jude ein Käppi trägt, sagt er: Ich glaube an Gott und
darf Gott nicht unbedeckten Hauptes entgegentreten, wenn ich
ihm begegne.

genauso erkennt man eine fromme juedin, wenn sie nur frauenkleider traegt und ihre arme beine bedeckt haelt.

uebrigens tragen manche verheirateten juedinnen ein kleines kopftuch oder einen hut, um zu zeigen, dass sie bereits „vergeben“ sind.

Wenn eine Muslime ein Kopftuch, oder ein Kopftuch mit langem
Mantel, oder gar einen Schador trägt, sagt sie:

Ich bin Eigentum meines Mannes, das kein anderer Mann
betrachten soll und darf.

naja, aber das gilt auch fuer den mann und im christentum wie im judentum. also mithin waere dies ein sechstel der „wahrheit“. und der muslime traegt zuweilen auch ein „kaeppi“. und warum will sie nicht nur einfach sagen, wie die christin mit ehering und kreuz um den hals, dass sie fromm ist? natuerlich nur, wenn sie es freiwillig tut ohne konsequenzen durch familie und freunde.

Dass sie Eigentum ihres Mannes ist, soll ja auch im Koran
stehen.

das ist woanders genauso der fall, und fuer die maenner dito. wieder das sechstel.

Nun frage ich mich aber, wie die Mitdiskutanten, die an
anderer Stelle das Recht der Frau vehement vertreten, dieses
zulassen und mitvertreten können?

ja warum nicht, solange sie es freiwillig tut um ihren glauben zu zeigen und damit innerhalb ihres glaubens fromm zu sein. zumal es innerhalb des islam als familienschutz darstellt. nur deswegen(zumindest original so mal gedacht, aber immer noch ueblich(meist))

soweit ist wohl konsens. nun kommt kein dissens sondern:

Es wäre ja dann auch
möglich, daß eine Frau ihre Beschneidung einklagen kann, oder?

ich weiss nicht, inwieweit und woab selbstverstimmelung verboten ist. wenn dies aber noch erlaubt ist und die dame ab volljaehrigkeit und freiwillig ohne jegliche fremdbestimming dies verlangt? andernfalls natuerlich bitte sofort harte strafverfolgung wider die forderer (verwandte oder mann und den arzt/ausfuehrenden). ansonsten was kann man dann machen? das gesetz aendern? und hierzulande oder ueberhaupt praktizieren tuerken solchen mist de facto nicht. und andere muslime hierzulande nur marginal. aber ja, dies kommt vor. andererseits lassen sich einige umoperieren von mann zu frau und vice versa. und das legal. ich glaube, wir gleiten ab.

ok beste gruesse, lego


Liebes „SAN“,

da hast Du aber alles mögliche zitiert,
nur um nicht auf den wesentlichen Gehalt
meines Textes zu kommen.

Danke für Deinen Beitrag zur Pisa-Studie,
Rubrik „Texte lesen und verstehen“.

x-nada

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stimmt

  1. Wenn z. B. das Tragen eines Kopftuches in der Türkei in der
    Öffentlichkeit verboten ist, wieso sollte dann eine Lehrerin
    in Deutschland eines aus religiösen (was sie selbst aufführt)
    Gründen erlaubt sein?

Weil in Deutschland wir alles tun ,damit sich jeder IMMER gut und wohl fühlt. Seien das die „Grauen Wölfe“, die in der Türkei verboten sind oder sonst wer.

Natürlich ist das Urteil richtig. Es gilt immer noch der Gleichheitsgrundsatz! Und wenn Christliche Symbole nicht erlaubt sind dann eben andere auch nicht.

Dann gibt es hier im Forum immer wieder Menschen die sagen, alles kein Problem, hänt doch einfach alles auf, soll jeder machen was er will… Hallo! Lego und Co? Wie kommt es, dass es schon ein Kruzifix-Urtei lgeben musste… wie kommt es dass Gerichte sich mit so einem Scheiss befassen müssen??? So problemlos wie manche das hier darstellen scheint es nicht zu sein, oder?

Gruß Ivo

hallo ivo,

: Weil in Deutschland wir alles tun ,damit sich jeder IMMER gut
: und wohl fühlt. Seien das die „Grauen Wölfe“, die in der
: Türkei verboten sind oder sonst wer.

jau, da gehoert manche organisation verboten, die hisbollah zum beispiel, moechte hier inberlin ein buero
eroeffnen.

: Natürlich ist das Urteil richtig. Es gilt immer noch der
: Gleichheitsgrundsatz! Und wenn Christliche Symbole nicht
: erlaubt sind dann eben andere auch nicht.

nun ja, aber es ist ein kopftuch und ich unterscheide zwischen der schule und dem menschem bzgl kruzifix
an der wand oder am hals oder ein kopftuch auf dem kopf.

mithin sage ich, gleiches recht fuer alle. dann sollte es auch verboten sein, kreuze oder eine kippa zu tragen
als lehrer verboten sein, dies ginge mir aber zu weit. wir haben hier sehr wohl die gefahr einer ausnutzung
der pluralistischen demokratie durch fundis, aber nicht die gefahr wie in der tuerkei.

beste gruesse, lego

Hallo Camilla,

ich bin Lehrerin und trage immer ein Kreuz. Das ist auch ein
eindeutiges Symbol einer Religion, oder?

Selbstverständlich

Dann werde ich das Kreuz demnächst nicht mehr tragen dürfen,
nehme ich mal an?

Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

Wenn unsere Kinder nicht mal die Sicht eines Kopftuches
ertragen können, wie erziehen wir sie zur Toleranz???

Was können die Kinder dafür, wenn die angeblichen Christen oder Anhänger anderer Religionen jede Toleranz vermissen lassen ? Die Achtung einer fremden Religion gehört bei den Christen und auch im Islam zu den Pflichten eines Gläubigen.

…fragt sich entsetzt

Wer sich das Urteil genau ansieht, muss feststellen, dass nach dem Urteil weder das Tragen eines Kreuzes - nach aussen sichtbar - noch das Tragen eines Kopftuches in der Schule erlaubt ist. Ich finde, dass nicht dieses Urteil skandalös ist ( die Richter urteilen nach der gültigen Rechtsordnung), sondern der Fehler liegt im System.

Und bei uns liegt das Problem - auch wenn mich Einige nun wieder erschlagen wollen - im Rassismuss des Judentums und der Christen (hier sind sich beide einig in der angeblichen Gefahr, die vom Islam droht) in DE gegen den Islam, zusammen mit den radikalem Fundamentalisten und Reaktionären in der Politik.

Keine Religion wird in DE mehr geächtet, verleumdet oder dessen Anhänger verfolgt wie Anhänger des Islam.

GRuss Günter

Lieber Mensch mit Orthographieproblemen

Ich muss dir insofern recht geben, dass ich nur marginal auf deine Aussagen eingegangen bin. Die Ursache hierfür liegt wohl darin, dass ich sie für, gelinde gesagt, unsinnig halte.
Die im Ursprungspost angesprochene Problematik war, dessen bin ich mir ziemlich sicher, dass nun ein fiktiver Jude z.B. selbst wenn er darauf bestünde, keine Kappe tragen dürfte. Hier würde dann sicherlich sofort eine wahre Lawine an Nazivergleichen losgetreten und sofort auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit verwiesen. Ähnliches würde wohl bei einer Christin geschehen.

Dies bleibt hier nun aus. Man sieht also dass es gerade mit der von dir so hochgelobten Religionsfreiheit in D nicht weit her ist.

Und nun, Mensch, sage mir:
a) Wie bist du in deinen Pamphleten auf diese Aussage eingegangen ?
b) Hast du eine psychische Krankheit welche dich zwingt deinen Diskussionspartner persönlich anzugreifen?

Ich komme aus Bayern :smile:

SAN

Hallo Günter,

Die Achtung einer fremden Religion gehört bei den
Christen und auch im Islam zu den Pflichten eines Gläubigen.

Ist das so? Warum sind dann alle Nichtmoslems Ungläubige und werden auch als solche behandelt?

Keine Religion wird in DE mehr geächtet, verleumdet oder
dessen Anhänger verfolgt wie Anhänger des Islam.

Empfindest Du das so? Mich würde mal Deine Meinung zu folgender Aussage interessieren: (nicht von mir übrigens)

>> Koran mit Grundgesetz ist wie Feuer mit Wasser. Wenn der Zentralrat der Muslime es ehrlich mit der Bejahung des Grundgesetzes meint, dann er muss er sich gleichzeitig von vielen Forderungen des Korans distanzieren. Dies nicht nur verbal. Im Koran gibt es zu viele Aufforderungen, die Ungläubigen zu töten, um sie als Zitate aus dem Zusammenhang gerissen abzutun. Nicht nur diejenigen sind Ungläubige, die den Islam verlassen haben, sondern auch die, „die sagen Allah sei Christus, der Sohn der Maria“, und die, „welche sagen: Allah ist der dritte von dreien“ (Sure 3(73,74). Ziel des Islam ist die Vorherrschaft. Dafür ist es sogar erlaubt, seinen Glauben zu verleugnen. Muslime folgern dies aus Sure 3 (29), in der es heißt: „Ihr mögt geheimhalten, was ihr in eurem Innern hegt“.
Koran und Grundgesetz lassen sich von einem gläubigen Muslimen kaum miteinander vereinen .

oT

Wenn unsere Kinder nicht mal die Sicht eines Kopftuches
ertragen können, wie erziehen wir sie zur Toleranz???

Wenn schon die Schulbehörde als Instanz welche die Bildungsziele vorgibt hier solche Intoleranz (es ging ja nur um Vorurteile gegenüber dem Islam) zeigt, welche Fragen stellen sich dann nicht erst die von ihr aufgestellten Bildungsziele?

Schalom,
Eli

Und bei uns liegt das Problem - auch wenn mich Einige nun
wieder erschlagen wollen - im Rassismuss des Judentums und der
Christen (hier sind sich beide einig in der angeblichen
Gefahr, die vom Islam droht) in DE gegen den Islam, zusammen
mit den radikalem Fundamentalisten und Reaktionären in der
Politik.

Jetzt stellt sich die Frage, was du hier mit Judentum meinst. Aber mir ist nichts dergleichen bekannt und ich habe keine Probleme mit dem Islam - warum auch. Ich kenne ihn und weiss hier zu unterscheiden.

Ausserdem haben gerade jüdische Vertreter die Urteile seit jeher scharf kritisiert und sich hier vor den Islam gestellt.

Keine Religion wird in DE mehr geächtet, verleumdet oder
dessen Anhänger verfolgt wie Anhänger des Islam.

Das stimmt leider.

Schalom,
Eli

  1. Wenn z. B. das Tragen eines Kopftuches in der Türkei in der
    Öffentlichkeit verboten ist, wieso sollte dann eine Lehrerin
    in Deutschland eines aus religiösen (was sie selbst aufführt)
    Gründen erlaubt sein?

Entschuldige, aber leben wir in der Türkei? Nein, wir leben in Deutschland und somit haben Begründung für ein solches Verbot in der Türkei hier auch keine Bewandnis, weil die Geschichte ganz anders ist.

Jeder darf seine Religion frei ausüben. Das ist gut so. Aber:
Jemand der in der Schule unterrichtet und somit quasi
Vorbild/Bezugsperson ist, darf durch so etwas keine
„Propaganda“ betreiben.

Wenn dieses für die Mehrheit hier gelten würde, dann gäbe es damit wohl keine Probleme. Aber dieser Staat ist nicht konsequent und lässt auf der eine Seite zu, was er nun auf der anderen hier verbieten will. Wo ist denn der Nachweiss, dass eine Muslimin durch Tragen eines Kopftuches „Propaganda“ betreibt? Warum passiert dieses bei christlichen Symbolen nicht?

Hat schon einmal jemand gehört, daß ein Moslem in einem
deutschen Unternehmen sich alle 6 Stunden richtung Mekka zum
beten wenden darf???

Ja.

Tolleranz hat irgendwo ein Ende! Die Bundesrichter haben
absolut richtig gehandelt!

Es geht hier auch nicht um Toleranz sondern um Akzeptanz. Dürfen Muslime hier in Deutschland genauso leben wie Christen oder Athesiten oder dürfen sie nicht - zum Beispiel an einer staatlichen Schule unterichten.

Schalom,
Eli

genau das habe ich erwartet. RASSIST, NAZI, DU SCHWEIN. Prima.

Soll Sie Lehrerin werden. habe ich nix dagegen. es geht darum, daß ich nicht der meinung bin, daß zugewanderte in den staatsdienst kommen dürfen, egal wo er herkommt. die ossilehrer durften auch keine beamte werden. wie nennt man dann diese ungerechtigkeit? so ist das leben oder wie?

klar, daß wieder einer in friedmans kerbe haut!

mahlzeit

nun ja, aber es ist ein kopftuch und ich unterscheide
zwischen der schule und dem menschem bzgl kruzifix
an der wand oder am hals oder ein kopftuch auf dem kopf.

Das sehe ich auch so.

mithin sage ich, gleiches recht fuer alle. dann sollte es
auch verboten sein, kreuze oder eine kippa zu tragen
als lehrer verboten sein, dies ginge mir aber zu weit. wir
haben hier sehr wohl die gefahr einer ausnutzung
der pluralistischen demokratie durch fundis, aber nicht die
gefahr wie in der tuerkei.

Es geht ja hier auch nur darum, ob die Lehrerin nicht in der Lage ist, ein neutrales Weltbild zu vermitteln. Darum geht es und nicht um ihre Religion im Besonderen. Dieses wird ihr alleine dadurch abgestritten, dass sie ein Kopftuch trägt. Diesen Zusammenhang könnte mit bislang keiner Erklären. Warum sollte das nicht gehe - und vor allem, nach Schulrecht geht es hier um Einzelfallentscheidungen - somit reicht es wenn Frau Ludin dieses für sich zeigt und das hat sie aus meiner Sicht getan. Nur hat sich das Gericht dafür nicht interessiert und mit dem Urteil nur seine eigenen Vorurteile (lassen sich im Urteil nachlassen) festgeschrieben. Traurig, dass dieses hier auch noch so viele gut finden und nicht offen zugeben wollen, dass sie Angst vor dem Islam haben und hier bewusst intolerant sind.

Schalom,
Eli

Hallo Eli,

im Prinzip stimme ich absolut mit Dir überein, gleiches Recht für alle… Weg mit den Kruzifixen!

Nur ist dieses Urteil auch unter dem Aspekt der absolut problematischen Integration muslimischer Minderheiten zu sehen, die zum Teil ein Weltbild auch hier in Dtl. vertreten, das keinesfalls hier akzeptabel ist.

Wer in einem Gymnasium miterlebt hat, wie einem hochintelligenten muslimischen Mädchen, kaum erreichte es die Pubertät, die berufliche (und damit auch gesellschaftliche) Zukunft von der Familie verbaut wird, der wehret jeglichen Anfängen.

Letztendlich ist ein Kopftuch noch immer ein Symbol der Unterdrückung der Frau, da das Tragen zum Teil zumindest erzwungen wird.

Grüße
Jürgen

War das denn keine ANtwort? e.oT.
ebenfalls ohne Text

Hallo? Alles ok bei Dir?
sehr verwundert freundlich formuliert,

lego

oT

getan. Nur hat sich das Gericht dafür nicht interessiert und
mit dem Urteil nur seine eigenen Vorurteile (lassen sich im
Urteil nachlassen) festgeschrieben.

Daß ein deutsches Gericht (eigene) Vorurteile in Urteile einfließen lassen soll, kann garnicht sein. Keine Gerichte auf dieser Welt sind so frei und nur dem Gesetz untergeordnet wie die deutschen. Also wenn keine Kruzifixe in Klassenzimmern, dann auch keine Kopftücher. Zumal die Dame ja erzwingen will, daß sie dieses als „religiöses“ Symbol tragen möchte. Hier macht der Vorsatz die Musik, nicht das Tuch.

Traurig, dass dieses hier

auch noch so viele gut finden und nicht offen zugeben wollen,
dass sie Angst vor dem Islam haben und hier bewusst intolerant
sind.

Nicht die Deutschen Gerichte sind intolerant, sondern die Muslime, die hier in Deutschland zwar ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen möchten, aber die eingestammten Vorstellungen wegklagen wollen.

gruss
winkel

Hallo Eli,

  1. Wenn z. B. das Tragen eines Kopftuches in der Türkei in der
    Öffentlichkeit verboten ist, wieso sollte dann eine Lehrerin
    in Deutschland eines aus religiösen (was sie selbst aufführt)
    Gründen erlaubt sein?

Entschuldige, aber leben wir in der Türkei? Nein, wir leben in
Deutschland und somit haben Begründung für ein solches Verbot
in der Türkei hier auch keine Bewandnis, weil die Geschichte
ganz anders ist.

Eben, wir leben in Deutschland und Deutschland ist in seinen Wurzeln ein christlicher Staat. Staat und Kirche sind aber strikt getrennt. Deshalb gibt es in Bayern z. B. keine Kreuze mehr in den Klassen, Pfarrer die Religion unterrichten dürfen ihr Talar nicht tragen und gläubige Muslime tragen keine Kopftücher was lt. Koran sowieso nicht gefordert ist.
Ich sehe keinen Grund, daran etwas zu ändern. Religion hat im öffentlichen Leben nichts zu suchen bzw. man sollte auf jeden Fall eine Möglichkeit haben, darum herumzukommen.

Gruß

Marcus

Klar wie Klossbrühe

hab mich nur sehr geärgert, als ich das über die verbeamtung hörte. habe mich sehr gut an die situation einer bekannten lehrerin erinnert, die nach der wende herabgestuft wurden und von verbeamtung redet auch keiner bei denjenigen.

und schon schreit jemand RASSIST, erinnerte mich auch gleich an mölle- und friedman.

grüße eines vielleicht etwas nationalistisch, bestimmt aber nicht rassistischem matthias