Hallo,
zuerst, ich habe nicht das Recht hier einem moralischen Finger zu heben. Das liegt mir fern zumal ich die Gegebenheiten nicht kenne.
Frust ist ein schlechter Ratgeber wenn mit anderen Menschen kommuniziert werden muss. Da schaukelt sich schnell was auf, was zum Schluss keiner gemeint hat. Dann wird eben aus einer mündlichen Verwarnung schnell ein Knöllchen, eben weil der „Sünder“ nicht einsieht gegen die Regeln verstoßenen zu haben. Besonders dann wenn versucht wird noch goldene Brücken zu bauen, wie der Hinweis auf Warnblinker und offene Türe, was imho wirklich Nonsens ist.
Die ganzen äußeren Umstände spielen hier keine Rolle, parken/halten auf dem Gehweg ist tabu, egal ob eine Minute oder über 3 Minuten. Einzig der Unterschied ist, halten kostet 10€, parken mindestens 15€. Egal wie es jetzt ausgelegt wird, es ist ein Verstoß. Es spielt auch keine Rolle was an anderer Stelle wegen dem Müllauto toleriert wird. Normal dürfte dort überhaupt nicht geparkt werden.
Das die vom Ordnungsamt parken das sich die Fußnägel kräuseln, zählt auch nicht. Meist haben sie eine Sondererlaubnis für dämlich parken im Handschuhfach, und deren Verhalten ändert nichts daran das der Verstoß, parken auf dem Gehweg immer noch besteht. Keine Gleichheit im Unrecht.
Was eine Anzeige gegen die „Dame“ vom Ordnungsamt angeht. Das wird ein Eigentor weil eben der Verstoß begangen wurde. Spielt auch keine Rolle ob es jetzt eine Minute oder eine Stunde war. Von daher kann die Frage ob angezeigt werden kann, nur mit nein beantwortet werden. Es ist nur die Frage relevant, gab es den Verstoß Ja/Nein. Die Zeit spielt keine Rolle, würde nur eine Rolle spielen wenn es länger als eine Stunde wäre, wären dann 25€. Aber ob es jetzt 3 Minuten oder 12 Minuten waren ist völlig irrelevant.
Hast Du mal einen Link zu dem Urteil vom Bayrischen OLG? Auch wenn es das Urteil gäbe, und hier relevant sein könnte, dann ist es eben halten und nicht parken.
Nochmal zusammengefasst, eine Anzeige läuft ins Leere und wird schnell zum Bumerang. Man kann sich nur beschweren wenn das Auftreten der „Dame“ nicht korrekt war, ist aber schon alles und die Beschwerde wandert schnell in die Ablage Rund.
Eine Anzeige könnte nur Erfolg haben wenn die Dame wissentlich jemanden falsch beschuldigt hat eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Nicht weil wegen einigen Minuten eine Meinungsverschiedenheit besteht.
Als Idiot der StVO habe ich niemanden bezeichnet, will ich mal festhalten.
Was ich einzig machen kann ist, versuchen zu erklären welche Auswirkungen eine Anzeige aus Wut haben kann.
Gruß
Nostra