Urteilsfindung mit Falschaussage des Beamten?

Person A wird vorgeworfen, auf dem Gehweg falsch geparkt zu haben. Richtig ist. er hat gehalten zwecks ausladens und den Einkauf im Hausflur (Tür angelehnt ) abgestellt und zwei Kinder in Omas Obhut(Erdgeschoß gegeben, um das Auto rasch wegzufahren - zur Nachtschicht. Es gibt Nachweise von der Fleischerkasse und eine Zeitferfassung auf Arbeit, die die Ankunft dort bestätigt. Ja, es gibt einen nicht beweisbaren restzeitraum, der sicher dazu führt, daß man letztlich bezahlen muß, obgleich 4 Zeugen existieren. Diese Zeugen wurden nicht angehört , die Belege trotz wiederholtem Hinweis nicht eingesehen - weder vom Amt noch vom Amtsrichter - und zudem eine Falschaussage der Beamtin zur Urteilsfindung ( 12 - 15 min ) genutzt. Die Zeugen und die Belege erlauben durchaus - wenn auch nicht hundertprozentige - Annahme der Falschaussage und damit den Zweifel. Wie ist das denn als RECHTSsprechung zu verstehen, wenn einseitig „ermittelt“/berücksichtigt wird (Foto etc) .
Welchen Weg der Wehr gibt es und wer müßte den zahlen? Wo kommen wir denn da hin wenn finanzschwache Kommunen vor solchen unlauteren Mitteln nicht zurückschrecken und Gerichte dies auch noch unterstützen?

Wer weiß Rat?

Danke

Hallo !

Das rechtliche Problem und die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ist doch aber das Parken oder Halten AUF dem Gehweg.

Darf man auf Gehwegen neuerdings zum Ausladen halten ? Darf man den Gehweg überhaupt befahren,geschweige denn Halten/Parken ?

Kommt es dann überhaupt auf die genannten Umstände an ?

Man argumentierst allen Ernstes vor Gericht mit einer Zeit-Rückrechnung,wann man auf der Arbeitsstelle eingetroffen ist und das deshalb aus der Weg/Zeit-Rechnung,das Halten auf dem Gehweg nicht die vorgeworfenen 12-15 Minuten gedauert haben kann ?
Ist das relevant ?

Tatsache ist das Halten dort,ob 1 oder 12 Min.,es war stets verboten.

MfG
duck313

Hallo,

da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren…

1.Parken auf Gehwegen ist normalerweise generell verboten,außer wenn es
durch Beschilderung erlaubt ist

2.Wer sein Fahrzeug verläßt,der parkt…außer er ist so nah beim Fahrzeug,das er es jederzeit fortbewegen kann.Davon kann bei einem Aufenthalt in einer Wohnung aber nicht mehr ausgegangen werden.

wenn einseitig
„ermittelt“/berücksichtigt wird (Foto etc) .

Hallo,

das an dem Tatbestand parken auf dem Gehweg nicht zu rütteln ist haben dir jetzt schon zwei geschrieben. Folglich gibt es da keine Falschaussage.

Welchen Weg der Wehr gibt es und wer müßte den zahlen?

Eine Anzeige würde ich mir sehr überlegen, denn falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand welcher recht teuer wird.
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Wo
kommen wir denn da hin wenn finanzschwache Kommunen vor
solchen unlauteren Mitteln nicht zurückschrecken und Gerichte
dies auch noch unterstützen?

Bisher sehe ich da nichts Unlauteres wenn parken auf dem Gehweg mit einem Knöllchen belohnt wird.

_Nach StVO § 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn._

Somit haben Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg verloren, weder zum Parken, noch zum ausladen. Außer es ist durch Zusatzzeichen gestattet.

Wer weiß Rat?

Zahlen bringt Frieden. Das Knöllchen ist berechtigt.

Gruß

Nostra

Danke, verstehe das grundsätzlich ,

hier kommt einiges an Frust sicher zusammen und wird durch das Verhalten der Kommune allgemein sehr verwirrt:

  1. Es wurde der Versuch gestartet , ein persönliches Gespräch zu führen , was mit Beleidigungen seitens der Beamtin beantwortet wurde. Insgesamt blieb es für den Betreffenden erschreckend: Man hätte es geduldet, wäre der Warnblinker betätigt worden oder die Autotür offen belassen , da insgesamt zu wenig Parkplätze existieren. Das Problem sei bekannt.
  2. Unweit gibt es einen Parkplatz , der umgedreht regelmäßig Aufsehens erregt , weil er das Müllauto am Vorbeikommen hindert, aber in Abstand etc ausgezeichnet ist als Parkplatz. Da wird verlangt, man soll auf dem Gehweg halten, um das Fahrzeug nicht daran zu hindern - vom Amt und Nachbarn. Das bleibt dann doch verwirrend: Einerseits wirds gefordert , obwohl verboten, andererseits von der gleichen Institution dann willkürlich nicht 3 Minuten geduldet - was spielt es da für eine Rolle, ob mit oder ohne Warnblinker? Das war auch dem Richter ein Argument, was es doch gar nicht sein dürfte? Ist es denn mit Warnblinker erlaubt? Wohl kaum. Da bleibt eine gewisse willkürliche Auslegung doch annehmbar.
    3.Gleiche Beamtin parkte höchstsselbst auf dem Gehweg auf der linken Seite (gibt ein Foto) : Ob sie eine Sonderbehandlung erfährt oder sich dann selbst ein Knöllchen geben muß, damit alle gleich behandelt werden? Das ist das Verhalten der Kommune und seiner Beamten schon bedenklich. Sind die gleicher ? Wenn sie aber nicht zahlen müßte, warum dann unser Proband? Bliebe das dann korrekt?
  3. Ein Entscheid des bayrischen OlG beschreibt auch, daß ein Verlassen des Fahrzeuges nicht zwangsläufig zum Parken wird (kürzer als 3 min.) , auch nicht auf dem Gehweg , sofern ein sofortiges Wegfahren möglich bleibt.
    5.Hier handelte es sich auch nicht um einen Wohnungsflur , sondern um einen Hausflur mit Sichtachse zur betreffenden Straße durch den Türspalt, nicht aber zur Beamtin. Die Wohnung wurde eben nicht aufgesucht.

Da bleibt Nachfragen erlaubt, ohne hier rüde als Idiot der StvO dazustehen . Und die Falschaussage betrifft nicht das Parken/Halten , sondern konkret die in diesem Zusammenhang behauptete Zeit des NICHT-Anwesendseins am /im PKW von 12-15 Minuten , die eine Lüge ist und so auch für eine Urteilsfindung fraglich verwertbar. Es waren keine 3 Minuten! Und hier entscheidet sich doch durchaus das Halten vom Parken? Was bezeugt werden kann. Wäre es die Zeit gewesen, die die Beamtin zu Protokoll gab, wäre das Zu-Spät-Kommen auf Arbeit gewesen, was NACHWEISlich nicht der Fall war. Damit wird es durchaus zur Falschaussage. Und bleibt inakzeptabel. Daher auch das Problem , das PARKvergehen zu akzeptieren.

Trotz allem .

Danke für die Motz-Antworten. Das muß man sich hier nicht noch mal antun. Kritik kann man auch freundlicher äußern.

mutti09

Hallo,

zuerst, ich habe nicht das Recht hier einem moralischen Finger zu heben. Das liegt mir fern zumal ich die Gegebenheiten nicht kenne.

Frust ist ein schlechter Ratgeber wenn mit anderen Menschen kommuniziert werden muss. Da schaukelt sich schnell was auf, was zum Schluss keiner gemeint hat. Dann wird eben aus einer mündlichen Verwarnung schnell ein Knöllchen, eben weil der „Sünder“ nicht einsieht gegen die Regeln verstoßenen zu haben. Besonders dann wenn versucht wird noch goldene Brücken zu bauen, wie der Hinweis auf Warnblinker und offene Türe, was imho wirklich Nonsens ist.

Die ganzen äußeren Umstände spielen hier keine Rolle, parken/halten auf dem Gehweg ist tabu, egal ob eine Minute oder über 3 Minuten. Einzig der Unterschied ist, halten kostet 10€, parken mindestens 15€. Egal wie es jetzt ausgelegt wird, es ist ein Verstoß. Es spielt auch keine Rolle was an anderer Stelle wegen dem Müllauto toleriert wird. Normal dürfte dort überhaupt nicht geparkt werden.

Das die vom Ordnungsamt parken das sich die Fußnägel kräuseln, zählt auch nicht. Meist haben sie eine Sondererlaubnis für dämlich parken im Handschuhfach, und deren Verhalten ändert nichts daran das der Verstoß, parken auf dem Gehweg immer noch besteht. Keine Gleichheit im Unrecht.

Was eine Anzeige gegen die „Dame“ vom Ordnungsamt angeht. Das wird ein Eigentor weil eben der Verstoß begangen wurde. Spielt auch keine Rolle ob es jetzt eine Minute oder eine Stunde war. Von daher kann die Frage ob angezeigt werden kann, nur mit nein beantwortet werden. Es ist nur die Frage relevant, gab es den Verstoß Ja/Nein. Die Zeit spielt keine Rolle, würde nur eine Rolle spielen wenn es länger als eine Stunde wäre, wären dann 25€. Aber ob es jetzt 3 Minuten oder 12 Minuten waren ist völlig irrelevant.

Hast Du mal einen Link zu dem Urteil vom Bayrischen OLG? Auch wenn es das Urteil gäbe, und hier relevant sein könnte, dann ist es eben halten und nicht parken.

Nochmal zusammengefasst, eine Anzeige läuft ins Leere und wird schnell zum Bumerang. Man kann sich nur beschweren wenn das Auftreten der „Dame“ nicht korrekt war, ist aber schon alles und die Beschwerde wandert schnell in die Ablage Rund.

Eine Anzeige könnte nur Erfolg haben wenn die Dame wissentlich jemanden falsch beschuldigt hat eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Nicht weil wegen einigen Minuten eine Meinungsverschiedenheit besteht.

Als Idiot der StVO habe ich niemanden bezeichnet, will ich mal festhalten.

Was ich einzig machen kann ist, versuchen zu erklären welche Auswirkungen eine Anzeige aus Wut haben kann.

Gruß

Nostra

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Moin!

Was hat das denn gekostet?
Hat sich der Gang vor Gericht gelohnt?

Das ist der normale deutsche Wahnsinn. Die Polizei hat vor Gericht Recht. Fertig.
Solange das Parkvebrot korrekt ausgeschildert war, hast Du da wohl keine Chance.
Interessant nur, dass unsere Cops angesichts der Durchsetzung Deutschlands mit Neonazis überhaupt noch Zeit für solche Parkplatz-Spielchen haben… :wink:)

Nicht aufregen. Zahlen, solange kein Fahrverbot / FS-Entzug droht. Ansonsten: Rechtsanwalt.

M.

Wieso fühlst DU dich
von den MOTZ antworten an crossing-jordan betroffen?
hast du versehentlich mit dem zweitaccount geantwortet?

ich versteh das nich
JWIII

Hallo,

Das ist der normale deutsche Wahnsinn. Die Polizei hat vor
Gericht Recht. Fertig.

Das ist der ganz normale Rechtsstaat. Wer was verbotenes macht, kann bestraft werden. Fertig.

Solange das Parkvebrot korrekt ausgeschildert war, hast Du da
wohl keine Chance.

Seit wann muss man ausschildern, dass man auf einem Gehweg nicht parken darf?

Interessant nur, dass unsere Cops angesichts der Durchsetzung
Deutschlands mit Neonazis überhaupt noch Zeit für solche
Parkplatz-Spielchen haben… :wink:)

Politessen jagen keine Nazis. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat.
Gruß
loderunner

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Hi,

sie hat den Namen geändert. Wenn Du die Vika von crossing-jordan anklickst, kannst Du das sehen.

Gruß
Tina

sie hat den Namen geändert. Wenn Du die Vika von
crossing-jordan anklickst, kannst Du das sehen.

hi,
kann ich nicht, bei mir wird eine leere vika angezeigt.
deine kann ich sehen. ein bug ist es also nicht.

danke dir trotzdem aber man kann ja mal nachfragen. :smile:

mfg
JWIII

Hi,

ihre Vika ist ja auch leer, aber direkt unter wer weiß was, vor dem roten Briefumschlag, steht der geänderte Name.

Gruß
Tina

Politessen jagen keine Nazis. Jedenfalls nicht in einem
Rechtsstaat.

Besser ist es umgekehrt…

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Interessant nur, dass unsere Cops angesichts der Durchsetzung
Deutschlands mit Neonazis überhaupt noch Zeit für solche
Parkplatz-Spielchen haben… :wink:)

machen die, machen die -
es waren halt nur gerade keine da…

Hi Loderunner!
NA das hat dem Schreiber mit seinem Problem sicher geholfen.
KAnnst DU nicht nachvollziehen, dass er sich subjektiv ungerecht behandelt fühlt???
Und wenn nicht, warum verkneifst DU Dir Dein Posting nicht einfach und lässt andere, Hilfswillige antworten?

Dass es dafür auch noch 6 Bewertungspubkte gibt kann ich nicht verstehen…aber ist wahrscheinlich schön sich über den Schaden der anderen freuen zu können. Hat ja sicherlich von denen noch nie eine kleine Regelwidrigkeit im Straßenverkehr begangen, gelle?

lg
di lady

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Tach,

NA das hat dem Schreiber mit seinem Problem sicher geholfen.
KAnnst DU nicht nachvollziehen, dass er sich subjektiv
ungerecht behandelt fühlt???
Und wenn nicht, warum verkneifst DU Dir Dein Posting nicht
einfach und lässt andere, Hilfswillige antworten?

Weil es sich hierbei um ein Recht-Brett handelt und nicht um Gruppenkuscheln?

Gruss
Paul

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Hallo,

NA das hat dem Schreiber mit seinem Problem sicher geholfen.

Wenn ich dem UP hätte antworten wollen, hätte ich auch auf sein Posting geantwortet.

KAnnst DU nicht nachvollziehen, dass er sich subjektiv
ungerecht behandelt fühlt???

Nein. Kein bisschen.

Und wenn nicht, warum verkneifst DU Dir Dein Posting nicht
einfach und lässt andere, Hilfswillige antworten?

Das geht Dich genau gar nichts an, worauf ich antworte und worauf nicht.
Btw., warum hast Du es denn eigentlich nicht getan?
Btw. 2, Hilfswilliger ist ein komischer Begriff, kommt mir irgendwie bekannt vor. Bist Du beim Bund?

Dass es dafür auch noch 6 Bewertungspubkte gibt kann ich nicht
verstehen…

Vielleicht versuchst Du mal einen Zusammenhang her zu stellen zwischen meinem Posting und dem, auf das ich geantwortet habe. Nur diese beiden. Vielleicht kommt dann das Verständnis.

Hat ja sicherlich von
denen noch nie eine kleine Regelwidrigkeit im Straßenverkehr
begangen, gelle?

Was genau hat das damit zu tun? Darf man niemandem mehr sagen, dass er Mist gebaut hat, wenn man selber schon mal einen Fehler gemacht UND DAFÜR BEZAHLT HAT? Muss man Deiner Meinung nach jeden Don Quijote trösten und Mut machen (beim nächsten Mal schaffst du es sicher, mein Süßer), wenn es mit dem Erlegen einer Windmühle wieder mal nicht geklappt hat?

Wie kommst du eigentlich darauf, dass das dem UP irgendwas helfen würde, wenn man ihn in seiner seltsamen Meinung auch noch unterstützt? Soll er einen Anwalt nehmen, vor Gericht gehen und so haufenweise Geld verlieren - Hauptsache, er glaubt möglichst lange, im Recht zu sein? DAS fändest Du hilfreich?
Komische Einstellung…

Gruß
loderunner

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Moin!

Hi Loderunner!
NA das hat dem Schreiber mit seinem Problem sicher geholfen.

Darum geht es ihm nicht.

KAnnst DU nicht nachvollziehen, dass er sich subjektiv
ungerecht behandelt fühlt???

Natürlich nicht. Loderunners Antwort hier war zu erwarten.

Und wenn nicht, warum verkneifst DU Dir Dein Posting nicht
einfach und lässt andere, Hilfswillige antworten?

Er hat wohl sonst nichts zu tun.

Dass es dafür auch noch 6 Bewertungspubkte gibt kann ich nicht
verstehen…

Solche Leute haben meist den einen oder anderen Jünger.
Im wahren Leben vermute ich stehen Loderunner und seine Freunde aufgrund zahlreicher Nachbarschaftsklagen eher einsam da… :wink:

Und vom juristischen Standpunkt, also dem legislativen Elfenbeinturm aus gesehen, hat er ja auch Recht.

aber ist wahrscheinlich schön sich über den
Schaden der anderen freuen zu können. Hat ja sicherlich von
denen noch nie eine kleine Regelwidrigkeit im Straßenverkehr
begangen, gelle?

Vermutlich hat er das wirklich nicht. Falls doch, steht er natürlich voll zu seinen Fehlern und bezahlt unaufgefordert…

Diese Regelonanierer findet man in jedem Webforum, mit steigendem Durchschnittsalter umso häufiger.
Ich vermute hinter dem Avatar „loderunner“ einen Frühpensionär / Frührentner mit juristischem Background oder einen nicht ausgelasteten Rechtsanwalt.

Allzu viel Lebensnähe kann man ihm nicht vorwerfen, dafür aber geschliffene, bissige Antworten, die formal meist korrekt sind, jedoch oft vernachlässigen, dass vor Gericht meist noch etwas interpretiert und ausgelegt wird, die Welt (auch die juristische) also nicht so schwarz-weiß ist, wie er sich das wünscht.

Manche mögen das, andere nicht…

M.

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Was soll der Quatsch? Hier geht es um die Diskussion von Rechtsfragen und sonst nichts.

Gruß S

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Servus, Mathias,

ich muß mich ShimPanSen hier voll anschließen. Was soll denn dein Rumgehacke auf Loadrunner?

Die Antwort war korrekt.
Und wieso soll man Verständnis dafür haben, wenn jemand sich ungerecht behandelt fühlt, wenn er klar was falsch gemacht hat. Auf dem Gehweg Parken ist nun mal nicht. Und drei Minuten werden wohl auch selten reichen, um erst die Einkäufe und dann die Kinder wegzubringen.

Aber darum gehts eigentlich auch gar nicht. Als ungerecht wird wohl eher angesehen, daß wegen einer Bagatelle (berechtigtes 10 oder 15 EUR-Knöllchen) nicht gleich 4 Zeugen vorgeladen und vernommen wurden.

Wenn in D allerdings tatsächlich gleich so ein Aufwand wegen jeder Lappalie betrieben werden müßte, dann käme die Polizei wirklich zu nichts anderem mehr.

Gruß manu

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