[USt] Folgen einer falsche USt-ID in Rechnungen
Hi !
Zur Notwendigkeit dieser Aktion:
Ich glaube nicht, dass ein Betriebsprüfer bei Eueren Kunden
wegen der falschen ID den Vorsteuerabzug versagen kann.
Auch an Baruls Theorie von unten glaub ich nicht ganz, dass
die Rechnung wegen eines Fehlers keine Rechnung mehr ist, kann
ich mir nicht vorstellen.
Dass es wahrscheinlich nur wenige Prüfer geben wird, denen es
a) überhaupt auffällt und
b) dies dann auch sanktionieren
möchte ich gar nicht bestreiten.
Wenn man (sowohl der Rechungsteller als auch der Rechungsempfänger) allerdings an einen Prüfer gelangt, der das Gesetz knochenhart auslegt, wird es dazu führen, dass
- der Rechnungsteller ein Bußgeld zu zahlen hat und
- dem Rechungsempfänger der Vorsteuerabzug versagt wird.
Um diesen beiden, vom Gesetz durchaus möglichen, Konsequenzen von Anfang an aus dem Wege zu gehen, sollte nun
entweder eine vollständie Rechnung erteilt
oder eine Ergänzung (wie vorgeschlagen) versendet werden.
BARUL76
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