Vater Beamter A14, Bafög dennoch möglich?

Guten Tag!

Ich habe folgende Frage:
Angenommen der Vater eines erwachsenen Sohnes ist Beamter der Besoldungsstufe A14, hat aber seiner Familie ein Haus gebaut, das er momentan abbezahlt und hat somit auch keine Möglichkeit seinen Sohn, der ein Zimmer am Hochschulort bewohnt, finanziell zu unterstützen.

Der Sohn (23) musste seine Ausbildung in der Offizierslaufbahn auf Grund 2er schwerer Dienstunfälle abbrechen. War also Zeitsoldat und ist nun auch selbst versichert und lebt (von gelegentlichen Besuchen des Elternhauses abgesehen) vollkommen unabhängig vom Elternhaus.

Kann der Sohn, wenn er sein erspartes

Hallo,

erstens: „Versuch macht kluch“ - einen Antrag stellen kann man immer. Virtuell geht es auch hier: http://www.bafoeg-rechner.de/

Zweitens: Das Bafög-Amt interessiert es im allgemeinen nicht, ob ein Haus abbezahlt wird.

Gruß sannah

Hallo,

Zweitens: Das Bafög-Amt interessiert es im allgemeinen nicht,
ob ein Haus abbezahlt wird.

Absolut d´accord.

Polemik an: Weiterhin fragt man sich schon, welche Qualifikation nötig ist um A14 zu erreichen. Hauptschule und Empfehlung vom Chef reichen da wohl kaum. Polemik aus.

Zum Thema:
Zeitsoldat, zwei Dienstunfälle. Da gibts keine Versorgung vom Bund? Selbst „normale“ Soldaten erhalten eine Versorgung in Form von Übergangsgebührnissen, -beihilfe und dazu Berufsförderung.
Bin nun nicht im Bilde, wie es bei Dienstunfällen aussieht. Das läuft doch sicher nicht unter der Kategorie: selber schuld. Mal abgesehen, man ist tatsächlich selbst dafür verantwortlich.
Also gibts Versorgungsbezüge, dann sind die i.d.R. zu hoch um BaföG zu erhalten.

Gibt es nichts, dann wäre noch elternunabhängiges BaföG eine Option. Aber auch nur, wenn man 5 Jahre wirtschaftlich selbständig leben konnte, also irgendwie ein ausreichendes Einkommen hatte. Ich denke, dass scheidet aus. Obwohl man kann ja mit 17 zum Bund. Und Abitur brauchts auch nicht für eine Offiziersausbildung. Aber man braucht wohl trotzdem keine 5 Jahre dafür.

Dann gibts natürlich noch x andere Sachen, die zu einem Anspruch führen könnten. Da wird wohl tatsächlich nur ein Antrag helfen.

Am Ende wird sich wohl der A14-Beamte der Verantwortung stellen müssen, die er vor 23 Jahren + x eingegangen ist.

Gruß

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Zeitsoldat, zwei Dienstunfälle. Da gibts keine Versorgung vom
Bund?

:wink: Wie sag’ ichs meinem Kinde…
Erst einmal müssen die Unfälle als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sein, um deshalb Beschädigtenversorgung nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst erhalten zu können, zweitens ist diese Versorgung lächerlich gering. Mal pauschalisiert, aber nicht übertrieben: Ein Bein ab bringt wohl nicht mal 100 Euro im Monat. Relevant sind hier prozentuale Behinderung und Arbeitsunfähigkeit. Den Rest kann man sich wohl denken.
Wenn eine verletzung nicht als Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist, dann zahlt der Bund gar nichts.

Selbst „normale“ Soldaten erhalten eine Versorgung in
Form von Übergangsgebührnissen, -beihilfe und dazu
Berufsförderung.

Ja, man mache sich selbst ein Bild (S. 6/7):
http://www.terrwv.bundeswehr.de/fileserving/PortalFi…

Das ganze ist also zeitlich begrenzt und bei Verpflichtungen unter 12 Jahren insgesamt nicht besonders viel.

Bin nun nicht im Bilde, wie es bei Dienstunfällen aussieht.
Das läuft doch sicher nicht unter der Kategorie: selber
schuld.

Doch, an sich genau so. Einzig wirklich abgesicherte Gruppe sind hier die Berufssoldaten. Alle anderen haben im Zweifelsfall Pech gehabt (Ausnahme entsprechende „Unfälle“ im Einsatz, aber das auch erst seit kurzem).

Mal abgesehen, man ist tatsächlich selbst dafür verantwortlich.

Wofür?
Ich stimme dir zu, wenn ein Soldat selbst dafür verantwortlich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ansonsten geht es jeden einzelnen von uns an, wenn die Versorgung von Soldaten in Deutschland unzureichend ist.

Am Ende wird sich wohl der A14-Beamte der Verantwortung
stellen müssen, die er vor 23 Jahren + x eingegangen ist.

Treffend formuliert.

Gruß Andreas

Hi,

ich würde mich zunächst mal beim Arbeitsamt als arbeitssuchend anmelden.

Und dann mal beim Bafög-Amt einen Antrag stellen und denen sagen, daß man schon seit ein paar Jahren von den Eltern unabhängig lebt und auch deswegen ALG I oder II (Hartz IV) beantragt hat.

grüße
miamei

Arbeitsuchend? Alg I? Alg II???
Hi!

ich würde mich zunächst mal beim Arbeitsamt als arbeitssuchend anmelden.

Wozu? Er studiert doch – weswegen er sich auch nicht arbeitsLOS melden könnte (sondern eben nur arbeitsuchend, worin ich aber den Sinn nicht erkennen kann).

Und dann mal beim Bafög-Amt einen Antrag stellen und denen sagen, daß man schon seit ein paar Jahren von den Eltern unabhängig lebt und auch deswegen ALG I oder II (Hartz IV) beantragt hat.

Wieso hat man das? Wie kommst Du darauf? (Jedenfalls nicht durch das Ursprungsposting.)
Und selbst, wenn man das getan hat (oder noch tun sollte): Es käme bei beidem nichts anderes als eine Ablehnung heraus. (ALG I, weil Anwartschaftszeit nicht erfüllt + nicht arbeitslos / ALG II: Studis sind (außer im Urlaubssemester) generell vom ALG II ausgeschlossen.)

Gruß
Liza

Hallo!

Ich habe folgende Frage:
Angenommen der Vater eines erwachsenen Sohnes ist Beamter der
Besoldungsstufe A14, hat aber seiner Familie ein Haus gebaut,
das er momentan abbezahlt und hat somit auch keine Möglichkeit
seinen Sohn, der ein Zimmer am Hochschulort bewohnt,
finanziell zu unterstützen.

Also aus meiner Erfahrung als Kind eines Feuerwehrmannes der „lächerlichen“ Besoldungsgruppe A 9 (mit Zulage), ich wohnhaft seinerzeit in einer WG schwant mir böses. Ich habe gestaunt, was da so angerechnet wurde damals. Im letzten Semester habe glaube ich rund 60 Euro im Monat bekommen und freue mich, dass ich nun, da die Rückzahlung bald ansteht, nicht viel bekommen habe. Kann aber natürlich auch sein, dass die Bescheide alle rechtswidrig waren. Antrag stellen und mal sehen. Ich würde meinen, die Chancen stehen schlecht. Was die Hauskosten angeht dürften die eben so uninteressant sein wie die Wohnkosten meiner Eltern damals.

Gruß,

Florian.

Hi!

ich würde mich zunächst mal beim Arbeitsamt als arbeitssuchend anmelden.

Wozu? Er studiert doch – weswegen er sich auch nicht
arbeitsLOS melden könnte (sondern eben nur arbeitsuchend,
worin ich aber den Sinn nicht erkennen kann).

Daß er schon studiert, habe ich nicht aus dem Ursprungsposting herausgelesen… Er hat ein Zimmer am Hochschulstandort, ich wohne auch in einem Hochschulstandort und studiere nicht…

Und dann mal beim Bafög-Amt einen Antrag stellen und denen sagen, daß man schon seit ein paar Jahren von den Eltern unabhängig lebt und auch deswegen ALG I oder II (Hartz IV) beantragt hat.

Wieso hat man das? Wie kommst Du darauf? (Jedenfalls nicht
durch das Ursprungsposting.)

Er lebt schon mehrere Jahre nicht mehr zu Hause, schreibt er doch…

Und selbst, wenn man das getan hat (oder noch tun sollte): Es
käme bei beidem nichts anderes als eine Ablehnung heraus. (ALG
I, weil Anwartschaftszeit nicht erfüllt + nicht arbeitslos /
ALG II: Studis sind (außer im Urlaubssemester) generell vom
ALG II ausgeschlossen.)

Aaalso, mein Mann hat nach dem Abi Bankkaufmann gelernt, schon immer mit dem Ziel BWL zu studieren.

Nach der Ausbildung (lebte weiterhin zuhause) hat er sich bis zum Semesterbeginn arbeitslos gemeldet.
Aufgrund dieser arbeitslosmeldnung hat er Elternunabhängiges Bafög bekommen.

Wenn jemand Zeitsoldat war, hat er auch voll gearbeitet, scheidet er aus dem Dienst aus, wird er in der Rentenversicherung nachversichert.
Er war einige Zeit von den Elten unabhängig, da er ein volles Einkommen als Zeitsoldat bezieht.
Damit sollte er elternunabhängiges Bafög bekommen können. Voraussetzung wird aber wahrscheinlich nach wie vor die Bestätigung sein, arbeitssuchend zu sein.

Grüße
miamei

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http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

grüße
miamei