Ich weiss zwar nicht, ob mir jemand helfen kann aber ein versuch ist es ja wert…
Ich bin 22 jahre alt und kenne meinen leiblichen Vater nicht…
Meine Mutter sagt mir immer sie kann mir nicht helfen, weil sie sich nicht mehr erinnern kann. Sie kann mir nicht einal ein Vornamen sagen, da es ein klassischer one-night-stand war… Was mir allerdings sehr unwarscheinlich scheint…
Sie wird mir es auch nicht sagen, denn ich versuche schon über 10 jahre was aus ihr raus zu bekommen…
Ich weiss das es so sehr schwer ist, aber wäre für irgendwelche tipps sehr dankbar… Denn das ist ein Thema was mich immer beschäftigen wird, bis ich ihn finde…
Hallo Leni
wende dich mal an das Jugendamt, das deine Mutter betreute.
Oder wende dich an das Standesamt, das bei deiner Geburt
zuständig war.
Vielleicht wissen die, wer dein Erzeuger ist.
Recherchieren kannst du ja dann via Einwohnermeldeamt
bzw Internet.
LG
D
Hallo!
Was steht dann eigentlich auf der Geburtsurkunde?
VG, Stefan
Hi Leni!
So sehr ich mir denke, daß Dir dieses thema sehr beschäftigt, verstehe ich nicht was Du Dich von dieses Posting hier versprichst bzw. was du überhaupt möchtest.
Denn ich glaube nicht, daß du mit dieser Aussage erwartest, daß jemand Dir einen Mail schickt und sagt: „Hi! Ich bin Deinen verschollenen Papa. Nun bin ich wieder da!“
Also, vielleicht etwas Konkreteres???
Viel Glück und schönen Gruß
Helena *die meinem Sohn diese Info niemals vorenthalten würde, denn ich weiß, daß jeder Mensch diese Antwort unbedingt braucht und…sowieso Anspruch darauf hat!*
Hallo Deceem!
wende dich mal an das Jugendamt, das deine Mutter betreute.
Oder wende dich an das Standesamt, das bei deiner Geburt
zuständig war.
Mit Verlaub:
Ich glaube, diese Richtung läuft früher oder später ins Leere.
Denke an das Schweigepflicht oder an den Datenschutz!
Wenn ich der Vater wäre und ich Wind davon bekäme, daß jemand auf diesen Wege mich gefunden hat, würde ich den jeweiligen Amt die Hölle heiss machen. Ds kannst du mir ruhig glauben! Und das unabhängig davon ob ich mich freue oder entsetzt darüber bin!
Ausserdem, wenn es tatsächlich einen „one-night-Stand“ war und die Beamter mal über das o.g. hinweg schauen würden, sind die Chancen gleich null. Stell Dir mal vor, die Mutter war gerade in Urlaub oder der Vater war ein Ausländer, der nun wieder in seiner Heimat zurückgekehrt ist. Ganz zu schweigen wenn der Mann evtl sich hier in Deutschland illegal aufgehalten hat…
Also ich mag keine Schwarzmalerei betreiben, denn wie ich schon sagte, ich finde die Fragestellerin hat mMn. ein Recht darauf (und wenn es „nur“ moralisch ist!!) das zu erfahren, aber ich glaube, wenn die Mutter nicht mitspielt, ist es uferlos. Alle Wege führen über der Mutter.
Das ist meine ganz ehrliche Meinung. Es tut mir leid.
Schöne Grüße,
Helena
PS. Ansonten welche Aussage erhoffst du Dir vom Standesamt genau?? Verstehe ich irgendwie nicht… Denn wenn dort beim Vater irgendeiner Name steht, würde das auch in allen offiziellen dokumente ebenfalls vermerkt sein und somit wäre kein Geheim mehr…
Hallo Helena,
Denn ich glaube nicht, daß du mit dieser Aussage erwartest,
daß jemand Dir einen Mail schickt und sagt: „Hi! Ich bin
Deinen verschollenen Papa. Nun bin ich wieder da!“
na das sicher nicht, ich glaube sie sucht nach Mitteln und Wegen gegen das Schweigen der Mutter Hilfe bei der Suche nach dem Namen des Vaters zu bekommen.
Und auch wenns vielleicht nicht zum Ziel führt sind Tips wie Geburtsurkunde, Standesamt, … wenigstens einen Versuch wert - schlechter wie jetzt kanns auch nicht werden und wenn jemand wirklich will wird er auch die Zeit und den Aufwand dazu spendieren.
cu
Klaus
Hallo
Wenn ich der Vater wäre und ich Wind davon bekäme, daß jemand
auf diesen Wege mich gefunden hat, würde ich den jeweiligen
Amt die Hölle heiss machen.
Wieso das denn? Meines Wissens hat der Vater durchaus nicht das Recht darauf, geheim zu bleiben. Die Mutter ist sogar dazu verpflichtet, ihn anzugeben.
Wenn der Vater unbekannt ist, dann hat die Mutter höchstwahrscheinlich damals dem Standesamt auch die Auskunft gegeben, sie wisse nicht, wie er heißt.
Wenn die Mutter nichts erzählen will, dann wäre es vielleicht eine Möglichkeit, nach und nach den damaligen Bekanntenkreis der Mutter aufzuspüren, und vielleicht von einer damaligen Freundin etwas erfahren, oder so.
Wenn die Mutter allerdings so gar nichts erzählen will, würde ich vermuten, dass da auch unschöne Umstände zur Schwangerschaft geführt haben. Oder sie will nichts erzählen, weil es da eine Lebenslüge gibt, die sie nicht zugeben will.
Auf jeden Fall halte ich es für wichtig, die Sache aufzuklären, auch wenn es noch weitere 10 Jahre dauert. Aber vielleicht solltest du dich mal professionell (Psychologe) beraten lassen, wie man ein offenes Gespräch mit der Mutter am besten hinkriegen kann.
Viele Grüße
Simsy
Hallo Simsy!
Vorab: vielen Dank für Deine Antwort! :o))
Wenn ich der Vater wäre und ich Wind davon bekäme, daß jemand
auf diesen Wege mich gefunden hat, würde ich den jeweiligen
Amt die Hölle heiss machen.Wieso das denn? Meines Wissens hat der Vater durchaus nicht
das Recht darauf, geheim zu bleiben.
Wieso?? Nehmen wir mal an er weiß nicht einmal davon, daß er vor XY Jahren eine Frau geschwängert hat.
Ich glaube das RECHT hat er schon (rein gesetzlich, meine ich. Moralisch denke ich es nicht) Ich wüßte nicht welches Gesetz es gibt, die ihm das Recht geheimzubleiben, aberkennt.
Die Mutter ist sogar dazu verpflichtet, ihn anzugeben.
Ja, eigentlich schon. Will sie ihn aber nicht angeben, dann hat sie auch viele Möglichkeiten dies erfolgreich zu verheimlichen. Der Beispiel/Beweis haben wir ja hier.
Wenn der Vater unbekannt ist, dann hat die Mutter
höchstwahrscheinlich damals dem Standesamt auch die Auskunft
gegeben, sie wisse nicht, wie er heißt.
Eben! Und somit ist es von Ämter wegen unmöglich aus ihr herauszubekommen, wer der Vater ist. Daher meine Aussage, auch vorhin: Alle Wege führen über die Mutter.
Wenn die Mutter nichts erzählen will, dann wäre es vielleicht
eine Möglichkeit, nach und nach den damaligen Bekanntenkreis
der Mutter aufzuspüren, und vielleicht von einer damaligen
Freundin etwas erfahren, oder so.
…vorausgesetzt
die Mutter:
- hat damals jemandem davon erzählt (keine Ahnung wie lange die Geschichte schon zurückliegt, aber vor nicht allzu lange Zeit, vorallem in ländlichen Gebieten war eine Schwangerschaft so ziemlich das aller, aller letzte was eine Tochter ihren Eltern „antat“ und die Schande für die ganze Familie, riiiiiiiiesig!)
- hat sich jemandem anvertraut (der nicht ans Schweigepflicht verbunden ist)
und diese Freundin: - nach XY Jahren noch aufspurbar ist
- sich an der Name erinnert
- bereit ist der ihr mal anvertrauten Namen kundzutun
Wenn die Mutter allerdings so gar nichts erzählen will, würde
ich vermuten, dass da auch unschöne Umstände zur
Schwangerschaft geführt haben.
Gründe weshalb sie das nicht sagen will gibt es wie Sand am Meer. Schöne und Unschöne.
Oder sie will nichts erzählen,
weil es da eine Lebenslüge gibt, die sie nicht zugeben will.
s.o.
Auf jeden Fall halte ich es für wichtig, die Sache
aufzuklären, auch wenn es noch weitere 10 Jahre dauert.
Ich auch! Kein Thema!
Nur ich hege große Zweifeln, daß die Fragestellerin das hinbekommt, ohne die Unterstützung der Mutter.
Aber
vielleicht solltest du dich mal professionell (Psychologe)
beraten lassen, wie man ein offenes Gespräch mit der Mutter am
besten hinkriegen kann.
Ich??? Ich kenne und liebe mein Vater vom Geburt an! Du meinst wohl die Fragestellerin ;o))) Aber ob ein Psychologe die richtige Person ist, weiß ich nicht. Da könnte mMn. doch das Jugendamt evtl weiter helfen. Wohl bemerkt: Aber nur um Möglichkeiten zu erörtern, die Mutter so weit zu bringen, dieses Geheimnis zu lüften. Daß der JA der (evtl bekannter) Vatersnamen preisgibt, halte ich für schlicht unmöglich.
Viele Grüße
Ja, Dir auch, liebe Grüße
Helena
Hallo Klaus,
Danke für Deine Antwort!
ich glaube sie sucht nach Mitteln und
Wegen gegen das Schweigen der Mutter Hilfe bei der Suche nach
dem Namen des Vaters zu bekommen.
OK. Wohl möglich. Allerdings wäre vielleicht hilfreich uns ebenfalls mitzuteilen was sie alles schon weiß. Daß der Mutter schweigt ist schon klar. Daß es nur einen „one-night-Stand“ war, kann stimmen oder auch nicht. Wie auch immer…
Und auch wenns vielleicht nicht zum Ziel führt sind Tips wie
Geburtsurkunde, Standesamt, … wenigstens einen Versuch wert
Ich frage mich wozu und ehrlich gesagt finde ich das eine reine Zeitverschwendung. Aber sollte das wider erwarten zum Ziel führen, so freue ich mich aufrichtig. Aber stell dir mal vor, alle Menschen im ähnlichen Situation so der Name des Vaters hinbekommen würden… Keine Schwangere würde sich jemals trauen wieder Rat beim JA zu suchen!
Darüber hinaus ich frage mich in wie fern das JA dieser Name überhaupt geheim halten darf, wenn es ihm bekannt ist! ???
- schlechter wie jetzt kanns auch nicht werden und wenn jemand
wirklich will wird er auch die Zeit und den Aufwand dazu
spendieren.
Ich kann mich nur wiederholen und sagen alle Wege führen über der Mutter.
Ohne ihr würde ich mir ausschließlich eine winzig kleine Chance ausrechnen, indem ich einen Detektiv damit beauftrage. Aber selbst mit ist es gewiß nicht einfach und für die Fragestellering allein, schlich unmöglich mMn. Wohlbemerkt: LEIDER!! (Denn ich gönne es ihr vom Herzen und ich finde so was darf man nicht an die eigenen Tochter verheimlichen)
cu
Gruß
Helena
Nachtrag
Hallo nochmals!
Gerade kommt mir in dem Sinne, daß ich vor ein paar Wochen eine Zeitungsartikel darüber las, weshalb eine Frau, der Tochter/dem Sohn gegenüber der Vatersname zu verheimlichen. Und die Konsequenzen, sowohl für die Mutter wie auch für den Sprößling.
Ich bekam einen Schauder als ich diese Geschichte las (in ca):
„Meine Lebensgefährtin hat viele Geschwister, mit denen sie sich bestens versteht. Alle sind sehr fleißig, anständig, freundlich und verantwortungsvoll. Nur einen davon ist es nicht. Es geht mit ihm soweit, daß er mal sogar in Knast war. Die Mutter selbst wußte auch sich das nicht zu erklären, sagte sie. Dieser Mensch wurde 19XX geboren (Kriegsjahren -weiß ich nicht), als der Vater vom Osteinsatz für ein paar Wochen beurlaubt wurde. Doch nach reifer Überlegung erfuhren wir, daß in diesem Jahr schon lange kein Urlaub mehr genehmigt wurde! Und schon gar nicht aus dem Osteinsatz!! Wir fingen an zu lesen was in unsere Stadt alles so geschah um diese Zeit: Raub, Mord, Diebstahl, Vergewaltigungen. Kamen wir also zu der Einsicht, daß dieser Mensch nicht vom demselben Vater sein konnte! Und siehe da: Tatsächlich war das Kind das Ergebnis einer Vergewaltigung gewesen! Die Mutter sagte, sie wollte die Familie nicht „beschmutzen“ und daher hatte sie dieses Geheimnis nicht preisgegeben -bis wir von ganz allein, dahinter kamen“
Schöne Grüße
Helena
Hallo Helena,
Da könnte mMn. doch
das Jugendamt evtl weiter helfen. Wohl bemerkt: Aber nur um
Möglichkeiten zu erörtern, die Mutter so weit zu bringen,
dieses Geheimnis zu lüften. Daß der JA der (evtl bekannter)
Vatersnamen preisgibt, halte ich für schlicht unmöglich.
Dieser Vermutung von Dir widerspreche ich.
Es ist Aufgabe des Jugendamtes die Interessen des Kindes zu vertreten - auch und gerade im Konfliktfall mit der Mutter.
Wenn ein Kind unehelich geboren wird, dann muss das Jugendamt die Mutter nach der Vaterschaft befragen und zwar aus mehreren Gründen:
- das Kind hat ein Recht auf das Wissen um seine Abstammung
- der Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Das Jugendamt springt nur ein, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, nicht gefunden werden kann …
- das Kind - auch das außerhalb der Ehe geborene - hat einen Erbanspruch gegenüber dem Vater
Es wäre also möglich, dass die Mutter beim Standesamt den Vater nicht angegeben hat, aber durchaus beim Jugendamt auf späteres Befragen hin den Vater genannt hat.
Das Jugendamt hat keine Schweigepflicht dem Kind gegenüber, wer sein leiblicher Vater ist.
Die Frage hier ist nur, wie alt das Kind sein muß, um die Auskunft über den leiblichen Vater zu bekommen. Da die Fragende hier volljährig ist, erübrigt sich diese Frage.
Ansonsten würde diese Fragestellung in den Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fallen.
Das Jugendamt ist also verpflichtet einem erwachsenen Kind mitzuteilen, wer der leibliche Vater ist, so das bekannt ist, denn wie sollte dieses Kind sonst seine Erbansprüche durchsetzen können.
Viele Grüße
Iris
Hallo
Gerade kommt mir in dem Sinne, daß ich vor ein paar Wochen
eine Zeitungsartikel darüber las, weshalb eine Frau, der
Tochter/dem Sohn gegenüber der Vatersname zu verheimlichen.
Tja, der einzige Fall, von dem ich weiß und wo die Mutter absolut nicht bereit war, über den Kindsvater zu sprechen, war etwa sehr Ähnliches, deshalb habe ich auch direkt an sowas gedacht. Allerdings war das ebenso wie in dem Zeitungsartikel auch ein Kriegskind gewesen. Die Sache, von der hier die Rede ist, muss ja ca. 1983 stattgefunden haben.
Viele Grüße
Simsy
Datenschutz zieht hier nicht
Hallo Helena,
Mit Verlaub:
Ich glaube, diese Richtung läuft früher oder später ins Leere.
Denke an das Schweigepflicht oder an den Datenschutz!
Wenn ich der Vater wäre und ich Wind davon bekäme, daß jemand
auf diesen Wege mich gefunden hat, würde ich den jeweiligen
Amt die Hölle heiss machen. Ds kannst du mir ruhig glauben!
Und das unabhängig davon ob ich mich freue oder entsetzt
darüber bin!
ich glaube nicht, dass du in diesem Punkt richtig liegst. Auf die Schnelle habe ich zwar keine Information im Netz gefunden, die genau auf diesen Fall passt, aber hier ein paar Hinweise:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/elt…
Gleich der erste Satz: Jedes Kind hat Anspruch darauf, zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Das klingt nicht so, als würde der Datenschutz höher angesiedelt werden.
Unter http://www.adoption.de/faq.htm wird empfohlen, sich an Standes- oder Jugendämter zu wenden, wenn man (hier als Adoptierter) seine leiblichen Eltern sucht. Würde da sicher nicht stehen, wenn es regelmäßig keine Auskunft geben würde.
Unter http://www.finanztip.de/recht/familie… ist ein Urteil aufgeführt, das beschreibt, dass ein Kind gegenüber der Mutter das Recht hat, den leiblichen Vater zu erfahren. (Frage ist natürlich, wie man das Recht durchsetzen kann.) Kaum vorstellbar, dass die „Schweigepflicht“ der Behörden da höher aufgehängt wird.
Im Übrigen verstehe ich nicht so recht, warum du so vehement von der Suche nach dem leiblichen Vater abrätst. Natürlich sollte die Fragestellerin bedenken, dass der Vater nicht begeistert sein könnte, oder dass das in einer Enttäuschung enden könnte. Natürlich sollte zuerst versucht werden, über die Mutter zu gehen. Natürlich ist die Chance gering, dass die Mutter dem Jugendamt den Namen des leiblichen Vaters genannt hat.
Aber: Wenn die Fragestellerin alle diese Punkte bedacht und versucht hat - warum nicht einfach Mal beim Jugendamt nachfragen? Wenn ich an ihrer Stelle wäre, und die Chance 1:1000 bestehen würde, dass das Amt doch etwas weiß, würde ich es einfach probieren.
Grüße
Mira
Aneinander vorbei.
Hallo Karin,
ich glaube nicht, dass du in diesem Punkt richtig liegst.
Das hoffe ich auch. Würde mich, ehrlich gesagt, sehr freuen…
http://www.jugendamt.nuernberg.de/elt…
Gleich der erste Satz: Jedes Kind hat Anspruch darauf, zu
erfahren, wer der leibliche Vater ist. Das klingt nicht so,
als würde der Datenschutz höher angesiedelt werden.
Aber auch nicht, daß dem nicht so ist. Ausserdem das Recht der Name zu efahren hat niemand abgesprochen!! (Ausser die Mutter)
Unter http://www.adoption.de/faq.htm wird empfohlen, sich an
Standes- oder Jugendämter zu wenden, wenn man (hier als
Adoptierter) seine leiblichen Eltern sucht. Würde da sicher
nicht stehen, wenn es regelmäßig keine Auskunft geben würde.
Ja, klar. Wo sonst soll sie sich sonst melden??? Beim Schuhmeister? Beim Bäcker?? Es ist bestimmt eine Anlaufstelle. Unbestritten. Doch wie ich meine, läuft das ins Leere, früher oder später. Aber ich hoffe sehr, daß ich mich irre.
Unter http://www.finanztip.de/recht/familie… ist ein Urteil
aufgeführt, das beschreibt, dass ein Kind gegenüber der Mutter
das Recht hat, den leiblichen Vater zu erfahren. (Frage ist
natürlich, wie man das Recht durchsetzen kann.)
Aber das hat ja doch keine abgesprochen!! Aber wenn zB die Mutter sogar in Kauf nimmt Strafe zu zahlen oder sogar für eine Weile hinter schwedischen Gardinen zu kommen? Und bekanntlich kann ein und dasselbe Tat nicht zweimal vor Gericht kommen.
Kaum
vorstellbar, dass die „Schweigepflicht“ der Behörden da höher
aufgehängt wird.
In diesem fall würde ich es mir wünschen, daß der Schweigepflicht mal ausnahmweise aus Ihrem Thron verbannt wird. Doch ich hege da große Zweifeln…
Im Übrigen verstehe ich nicht so recht, warum du so vehement
von der Suche nach dem leiblichen Vater abrätst.
??? Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo habe ich davon abgeraten??? Ganz im Gegenteil! Ich habe in diesem Baum bereits mehrmals erwähnt, daß ich es mir für sie das wünsche und ihr vom Herzen gönne, denn es ist ihr gutes Recht und ich kann mir denken, wie wichtig das für einen Menschen doch ist!!! Mal ganz davon abgesehen, daß wenn ich nicht so denken würde, wie ich hier beschreibe und kundtue, mir nicht einmal die Mühe geben würde, eine Antwort zu geben!
Natürlich
sollte die Fragestellerin bedenken, dass der Vater nicht
begeistert sein könnte,
Woher soll sie das bedenken können? Aus welchen Grundlage???
oder dass das in einer Enttäuschung
enden könnte.
Das ist das Risiko, daß sie mit der Suche eingeht. Das Ergebnis kann sein von Begeisterung seitens des Vaters, bis hin zur Entäuschung der Fragestellering über die Meldung daß der Herr bereits tot oder sonstwo untegetaucht ist (Um nur ein paar zu nennen, die mir so auf die schnelle einfallen. Es gibt aber so viele wie Menschenschicksale und -gefühlen)
Natürlich sollte zuerst versucht werden, über die Mutter zu gehen.
Das ist ja klar. Aber diesen Weg ist bereits (vielleicht sogar mehrmals??) versucht worden.
Natürlich ist die Chance gering, dass die
Mutter dem Jugendamt den Namen des leiblichen Vaters genannt
hat.
Wenn du mich fragst: Sie kann sich diesen Weg ersparen. Die Mutter hat dem JA es nicht genannt. Ausserdem wir wissen nicht wie alt die Fragestellerin überhaupt ist oder welchen JA (falls vorhanden) für ihre Mutter zuständig war. Je nach Alter, gab es damals und dort evtl gar keinen JA bzw. ist alles verloren gegangen…
Wie auch immer, wenn das JA das wüßte, mMn wäre es verpflichtet das an weitere Behörden zu melden (zB um Kindergeld vom Vater zu kassieren) Und wenn man dem JA der Vatersname kennt, so wird es auch im Geburtsurkunde ernannt und somit wüßte das die Fragestellerin bereits.
Aber: Wenn die Fragestellerin alle diese Punkte bedacht und
versucht hat - warum nicht einfach Mal beim Jugendamt
nachfragen?
Ja klar. Fragen kann sie ja. Nur, wie gesagt, ich denke es wird nichts bringen.
Wenn ich an ihrer Stelle wäre, und die Chance
1:1000 bestehen würde, dass das Amt doch etwas weiß, würde ich
es einfach probieren.
Wie gesagt, das hat ihr keine abgesprochen. Ich würde auch alles tun um das zu erfahren. Aber ich denke, das einzige was evtl eine wirkliche Hilfe werden könnte, wäre m.E. nur einen Detektiv (wenn überhaupt).
Schöne Grüße
Helena
Hallo Helena,
oder später. Aber ich hoffe sehr, daß ich mich irre
glücklicherweise - siehe mein Posting im Artikelbaum weiter unten
Mutter sogar in Kauf nimmt Strafe zu zahlen oder sogar für
eine Weile hinter schwedischen Gardinen zu kommen?
Jetzt wird es ja immer spekulativer. Was wäre denn die gesetzliche Grundlage um die Mutter hinter „schwedische Gardinen“ zu bringen, weil sie den Namen des Kindesvaters nicht benennt?
Kaum
vorstellbar, dass die „Schweigepflicht“ der Behörden da höher
aufgehängt wird.
Wundert mich, dass Mira als in der Jugendgerichtshilfe tätige Sozialpädagogin laut ViKa, da keine konkretere Auskunft gibt.
Kinder- und Jugendhilferecht ist Stoff des 2. und 3. Semesters.
??? Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Das gilt auch für Dich. Siehe mein Posting weiter unten.
Natürlich ist die Chance gering, dass die
Mutter dem Jugendamt den Namen des leiblichen Vaters genannt
hat.
Das können wir überhaupt aus der Ferne nicht einschätzen.
Ausserdem wir wissen nicht
wie alt die Fragestellerin überhaupt ist oder welchen JA
Die Fragestellerin schreibt in ihrem Ausgangsposting, dass sie 22 Jahre alt ist.
Die Fragestellerin hat - wie jeder Mensch - den Geburtsort in ihren Ausweispapieren stehen. Darüber ist dann das zuständige Jugendamt zu ermitteln bzw. über die Meldestellen.
(falls vorhanden) für ihre Mutter zuständig war. Je nach
Alter, gab es damals und dort evtl gar keinen JA bzw. ist
Da die Fragestellerin 22 Jahre alt ist, also 1984 geboren ist, was schon aus ihrem Nick zu vermuten war, frage ich mich, wie „alles verloren gegangen“ sein sollte.
alles verloren gegangen…
Wie auch immer, wenn das JA das wüßte, mMn wäre es
verpflichtet das an weitere Behörden zu melden (zB um
Kindergeld vom Vater zu kassieren) Und wenn man dem JA der
Vatersname kennt, so wird es auch im Geburtsurkunde ernannt
und somit wüßte das die Fragestellerin bereits.
Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Viele Grüße
Iris
Hallo… Ok, danke das erstmal jemand was dazu schreibt. sicher erhoffe ich mir nicht, das ich ihn durch diesen Beitrag hier sofort finde…
Ich suche nach Tipps das ist schon richtig…
Ok, hier alles was ich weiss:
Auf meine Geburtsturkunde kann ich nicht zurück greifen, denn dort steht
Vater: …
Ich komme aus der ehemaligen DDR/Cottbus und dort hatte meine mutter nicht viele
Möglichkeiten, immer das zu machen was sie wollte.
Aber als sie mit ihrer Ausbildungsstelle auf einer Art Klassenfahrt in Weihmar/Thüringen war, "lernte " sie in einer Bar sturtzbetrunken
meinen Erzeuger kennen…
Sie weiss also nicht mal mehr den Namen des Wohnheims oder der bar.
Ich habe auch schon versucht, aus meiner Oma was rauszubekommen…
Sie erzählte mir das meine mutter es ihr erst im 4 Monat gesagt hat das sie schwanger ist. Auf die Frage von wem: Kam immer nur ein, weiss
ich nicht.
So, war das jahrelang. Bis irgendwann keiner mehr fragte.
Also, meine muttter aus Cottbus war 17 fuhr nach weihmar, war betrunken und danach schwanger…
Das ist alles was ich jahrelang höre…
Ich weiss das es aussichtlos erscheint, aber vielleicht hat hier irgendjemand etwas ähnliches erlebt…
vielen dank und grüsse
Leni
Hallo
Die Sache, von der hier die Rede
ist, muss ja ca. 1983 stattgefunden haben.
Also den Fall in der Zeitung finde ich sehr krass und zugegeben, sehr haaresträubend und extrem (Emotional beladen ist alles an dieses thema, egal welche Einzelheiten).
Ich möchte ja keine Verschwörungstheorien aufstellen, aber es gibt so viele Menschenschicksale, auch hier in Deutschland, daß etwas schrecklicheres nicht aufzuschließen vermag.
Hier nochmal ein paar Möglichkeiten:
- Die Mutter wurde vergewaltigt und aus irgendwelche Gründe will sie dem Mann nicht bestraft wissen.
- Die Mutter war im Urlaub und der Vater war ebenfalls einen Urlauber aus XY
- Der Vater war mit der Mutter irgendwie verwandt/verschwägert,…
- Der Vater war glücklich verheiratet und sie wollte sich nicht in der Ehe einmischen
- Der Vater hat der Schwangere erfolgreich bedroht oder dem noch Ungeborenes
- Der Vater trug eine schwere Krankheit mit sich die vererbbar ist
- Der Vater ist wirklich verschwunden und untergetaucht
- Der Vater ist ein Verbrecher?
- Der Vater ist einen sehr einflußreichen Mann…
- Der Vater war ein Soldat im Ex-Jugoslawien, der …
- usw usf.
Schöne Grüße
Helena
Hallo Iris,
oder später. Aber ich hoffe sehr, daß ich mich irre
glücklicherweise - siehe mein Posting im Artikelbaum weiter
unten
Na also. Wenigstens haben wir geklärt, daß ich es sehr begrüßen würde, wenn die Fragestellerin der Name erfahren würde.
Mutter sogar in Kauf nimmt Strafe zu zahlen oder sogar für
eine Weile hinter schwedischen Gardinen zu kommen?Jetzt wird es ja immer spekulativer.
Wie fast alles was man hier sagen kann…
Was wäre denn die
gesetzliche Grundlage um die Mutter hinter „schwedische
Gardinen“ zu bringen, weil sie den Namen des Kindesvaters
nicht benennt?
Also ich bin im Jura überhaupt nicht kündig. Daher kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber ich glaube, wenn jemand das Recht eines anderen verletzt, ist das schon eine gesetzliche Grundlage.
Kaum
vorstellbar, dass die „Schweigepflicht“ der Behörden da höher
aufgehängt wird.Wundert mich, dass Mira als in der Jugendgerichtshilfe tätige
Sozialpädagogin laut ViKa, da keine konkretere Auskunft gibt.
Warum soll sie dort eine sonst geheime Antwort kriegen???
Natürlich ist die Chance gering, dass die
Mutter dem Jugendamt den Namen des leiblichen Vaters genannt
hat.Das können wir überhaupt aus der Ferne nicht einschätzen.
Aber sehr wohl vermuten…
Ausserdem wir wissen nicht
wie alt die Fragestellerin überhaupt ist oder welchen JADie Fragestellerin schreibt in ihrem Ausgangsposting, dass sie
22 Jahre alt ist.
Ja stimmt. Punkt für dich ;o))
Die Fragestellerin hat - wie jeder Mensch - den Geburtsort in
ihren Ausweispapieren stehen. Darüber ist dann das zuständige
Jugendamt zu ermitteln bzw. über die Meldestellen.
Das Geburtsort wird nur, wenn überhaupt, dafür hilfreich sein um zu ermitteln welches JA bei der Geburt zuständig war. Wenn die Mutter davor woanders gelebt hat oder während der Schwangerschaft nicht dor ansässig war oder gar sich im ausland aufgehalten hat (und wenn es nur eine Woche war), wird eh nicht viel bringen.
(falls vorhanden) für ihre Mutter zuständig war. Je nach
Alter, gab es damals und dort evtl gar keinen JA bzw. istDa die Fragestellerin 22 Jahre alt ist, also 1984 geboren ist,
was schon aus ihrem Nick zu vermuten war, frage ich mich, wie
„alles verloren gegangen“ sein sollte.
Es gibt Möglichkeiten. ZB Sie war in die DDR und bei der Wende alles vernichtet. Aber wie gesagt, wenn Du mich fragst die richtige Antwort kennt höchsten auschließlich die Mutter und sonst niemand.
alles verloren gegangen…
Wie auch immer, wenn das JA das wüßte, mMn wäre es
verpflichtet das an weitere Behörden zu melden (zB um
Kindergeld vom Vater zu kassieren) Und wenn man dem JA der
Vatersname kennt, so wird es auch im Geburtsurkunde ernannt
und somit wüßte das die Fragestellerin bereits.Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Wie wiederholen uns.
Schöne Grüße
Helena
Hallo Leni!
Danke für Deine ausführliche Antwort.
Langsam fange ich an zu glauben, daß ich hellseherische Fähigkeiten besitze: Gerade habe ich in eine andere Antwort darauf spekuliert, daß evtl Deine Mama aus der DDR war und nicht dort schwanger wurde wo sie sonst lebte! ;o)))
Wie auch immer: Wann ist Deiner Mutter selbst geboren? Du sagst sie war 17. Also bei meinem nächsten Urlaub, würde ich nach Weimar fahren (eine echt wunderschöne Stadt) und dort schauen, in der (wunderschöne, hoffentlich wieder eröffnete) Bücherei nach Infos über die Zeit wo du in ca gezeugt würdest. Auch alle einheimischen Zeitungen aus der in Frage kommenden Zeit. Dann schauen, welche Kneipes und Bars es damals gab und dort fragen (oder bei Nachbarn)…
Es ist sicherlich nicht einfach und für dich sehr nervenzerreissend. Aber auf jeden Fall ein Versuch wert.
Denke aber an die Möglichkeit, daß diese Geschichte einfach erfunden ist. Das gibt es auch. Oder evtl ist Dein Vater einen stationierten Russen (sagte ich nichts über hellseherischen Fähigkeiten?) ;o)))
Wie auch immer, ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke Dir ganz fest die Daumen!
Ganz liebe grüße
Helena
Hallo Leni,
nehmen wir mal an deine Mutter weiss wie dein Vater heißt und hat einen sehr wichtigen Grund den Namen zu verschweigen, den sie dir nicht nennen will…würdest du das akzeptieren?
andere Möglichkeit: sie weiß es und sagt dir den wichtigen Grund des Schweigens, schweigt aber weiterhin, würdest du das akzeptieren?
Ich vermute dass deine Anwort in beiden Fällen ein *Nein* ist?
Dann gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit dass sie es wirklich nicht weiss.
Hälst du die Möglichkeit für völlig ausgeschloßen?
Es gibt manche Dinge die man entweder rationell oder gefühlsmäßig nicht versteht, die einen faßungslos machen…vor allem wenn so was von den Menschen kommt, die einem sehr nahe stehen.
Es ist nicht einfach damit zu leben, aber manchmal, vor allem aus Respekt für die Gefühle und Entscheidung von diesem, uns nahe stehendem Menschen, muss man das einfach annehmen oder lernen damit zu leben.
Auch wenn es uns nicht gefällt und auch wenn es weh tut.
Würdest du das bei deiner Mutter können?
Ich finde die Idee dich bei einem Psychologen zu melden sehr gut, vielleicht geht deine Mutter auch mit?
Was hälst du davon?
Viele Grüße,
Maja
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