Hi Deceem,
egal, wie du es drehst, das Kind hat ein Recht darauf, über
seine Eltern bescheid zu wissen.
Das habe ich keineswegs und nirgends bestritten!!! (wo denn?)
Das Recht eines einflussreichen Mannes wird hier dem Recht
des Kindes untergeordnet.
Scho klar… In diesm Fall, zumindest
Sollte das suchende Kind einen Verdacht haben, wer sein
Erzeuger ist, so kann es sogar den Erzeuger zu einem
Vaterschaftsgutachten vorladen lassen.
Nur in wie fern der mutmaßlicher vater das ablehnen darf, steht auf einen anderen Papier.
War die Mutter 1984 unverheiratet so hat das Jugendamt
automatisch
mit der Mutter und dem Kind zu tun gehabt.
Hat das ebenfalls keinem bestritten.
War die Mutter verheiratet bzw bis zu (ich glaub) 201 Tage
geschieden, so gilt das Kind als ehelich (der Ehegatte wird
automatisch als Erzeuger eingetragen).
Ja, stimmt. tut aber nichts zur Sache, denn die Angaben sind ganz anders.
Sollte das Kind nicht adoptiert worden sein und es findet
raus, wer sein Erzeuger ist, so hat das Kind natürlich auch
nen Erbanspruch gegen seinen Erzeuger.
Jawohl. Weiß ich.
Auch bei Gendefekten in der Familie oder bei schweren
Erkrankungen
kann es wichtig sein, dein Erzeuger zu kennen.
Sowieso.
Also alle im allem verstehe ich nicht diesen Unterton. Ich habe dieses Recht niemals abgesprochen und wenn es nach mir ginge, würde ich die gesetze so ändern, daß die Müttern das unbedingt mitteilen müssen. Nur ich denke Du gehst mit dem Begriff „unterordnen“ sehr salopp um. Ich weiß nicht woher du sagst, das Recht des Kindes, der Vatersnamen zu erfahren ist dem Recht des Vaters dies zu verheimlichen übergeordnet. Ich vermute, das entscheidet das jeweils zuständigen Gericht. Ich kenne aber Beispiele, wo der wissende eher ins Gefägnis gelandet ist, als dieses Geheimnis preiszugeben.
Und das alles gesetzt den Fall, daß der Vater wirklich von der Schwangerschaft erfahren hat! (Darüber wissen wir rein gar nichts!)
LG auch
Helena
