Hallo,
ich hätte eine Frage, die ich lieber erst mal hier beantwortet möchte, bevor ich zum Jugendamt renne.
Mein Vater ist Hartz-IV-Empfänger und zahlt natürlich keinen Unterhalt. Nun würde ich gern wissen, ob ich trotzdem Ansprüche hätte. Ich hab bisher gelesen, dass ich sicherlich Ansprüche hätte, aber er könnte diese durch 'nen Anwalt oder wie auch immer, abweisen.
Welche Umstände müssen dafür eintreffen?
Ich studiere derzeit und bin nun doch auf mehr Geld angewiesen, da ich 'nen Job nebenbei einfach nicht schaffe und das BAföG zwar schon sehr hilft, aber die Studiengebühren auch irgendwie bezahlt werden müssen.
Meine Mutter kann mich finanziell gar nicht unterstützen; sie ist EU-Rentnerin und auch arbeitslos.
Mein Vater hat aber eine Gehbehinderung oder sowas. So genau weiß ich das grad nicht. Er wird also, glaube ich, nicht mehr wirklich vernünftig arbeiten gehen (wollen).
Über erste, grobe Informationen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal
Dora
MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet
Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr (und längstens 6 Jahre lang).
Da du studierst, bist du wohl über 12…
Und BAföG und Kindergeld ist doch gut. Also, mit Hartz IV hast Du weniger… (Naja, hängt etwas von der Wohnung ab, aber dann muss halt ein Zimmer zur Untermiete reichen!)
MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet
Hallo
ich hätte eine Frage, die ich lieber erst mal hier beantwortet hätte, bevor ich zum Jugendamt renne.
Mein Vater ist Hartz-IV-Empfänger und zahlt natürlich keinen Unterhalt. Nun würde ich gern wissen, ob ich trotzdem Ansprüche hätte.
… wenn nicht stehlen??? Greif mal einem nackten Mann in die Tasche!
Bei H IV gibt’s da nix zu holen.
Mein Vater hat aber eine Gehbehinderung oder sowas. So genau weiß ich das grad nicht. Er wird also, glaube ich, nicht mehr wirklich vernünftig arbeiten gehen (wollen).
Das ist 'ne vernünftige Begründung für 'ne Klage…
LG
Mikesch
MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert
dann is ja alles klar
aha gut… dann kann ich mir das ja alles schenken… gut dass ich erst ma hier nachgefragt hab ^^
danke euch
[MOD] Ja ja…
+ Hinweis für weitere Antworter
nix mit löschen??
Der Mikesch
Ach, hatte keinen Bock…
Ist halt so 'n Grenzfall; von wegen „für erste, grobe Infos bin ich dankbar“. Daher erstmal KEIN Verstoß!
Ich wollte mir erst mal angucken, wie sich das entwickelt.
Das Posting, was eindeutig (auch ohne Nennung der einschlägigen Paragrafen!) eine Rechtsauskunft war, habe ich gelöscht.
Deshalb nun mein Hinweis (der wahrscheinlich nicht mehr nötig ist, weil der Ursprungsposter ja signalisiert hat, dass er nun Bescheid weiß): Bitte nur die gewünschten „ersten, groben Infos“ geben und nicht die Rechtslage umfassend darstellen! Dann lasse ich’s stehen. Danke!
LG
Liza
MOD