Hallo Susanne (soviel Zeit muss sein),
Einem Jugendlichen , derzeit 15 Jahre alt, wird vorgeworfen,
der Vater eines eben geborenen Kindes zu sein.
Das ließe sich durch einen Vaterschaftstest, der heute ja nicht mehr die Welt kostet, schnell und unkompliziert feststellen. Allerdings natürlich erst, wenn das Kind auf der Welt ist.
Auch falls ein Vaterschaftstest positiv ausfallen sollte,
welche Rechte hat dieser Jugendliche, da er zum Zeitpunkt der
Zeugung erst 14, die Mutter jedoch bereits 16 Jahre alt war?
Auf welche „Rechte“ spielst Du denn da im Besonderen an? Mit 14 Jahren war der Junge sogar strafmündig. Der Gesetzgeber geht also mit Fug und Recht davon aus, dass 14-jährige, so sie geistig normal entwickelt sind, die Konsequenzen für ihr Tun zu tragen in der Lage sind. And by the way: 16 Jahre ist ja nun auch nicht gerade eben ein riesiger Altersunterschied zu 14 Jahren, oder?
Könnte sich er, bzw. die Eltern, eventuell an einen
Rechtsanwalt wenden oder hätte dies wenig Sinn?
An einen Rechtsanwalt kann man sich natürlich jederzeit wenden, wenn man über genügend Kleingeld verfügt. Zunächst einmal aber würde ich, wenn ich die Mutter dieses Jungen wäre, ein ziemlich ernstes Gespräch mit ihm führen und ihn klipp und klar fragen, ob er der Vater des Kindes sein könnte. Da muss er mal so richtig die Hosen runterlassen! Als nächstes würde ich mich mit allen Beteiligten zusammensetzen, also dem Mädchen und ihren Eltern, und das weitere Vorgehen besprechen. Und zwar - verdammt nochmal - im Sinne des Kindes! Auch die junge Mutter wird viel Sorgen und Ängste haben. Hier geht es doch nicht nur um die Unterhaltsfrage.
Schlussendlich meine ich, irgendwo gelesen zu haben, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen. Das würde bedeuten, dass die Eltern des Jungen für die Erstausstattung des Babys aufkommen müssten; denn ihr minderjähriger Filius, der vermutlich über kein eigenes Einkommen verfügt, ist dazu nicht in der Lage. Und so wird es sich dann wohl auch mit dem Unterhalt verhalten.
Und zum Schluss: Unterhaltsforderungen verjähren m. W. erst nach 30 Jahren. Der junge Mann wird sich da also nicht aus der (finanziellen) Schuld winden können.
Es gibt ja aber auch die Möglichkeit, dass die beiden sich liebe- und verantwortungsvoll GEMEINSAM um IHR KIND kümmern!
Wäre doch eine Möglichkeit, oder?
Viele Grüße
Jana