Vater will keinen Unterhalt zahlen, bitte hilfe!

ot: Geld umsonst
Hallo,

Umsonst bezog sich auch mehr auf die Mutter, nicht auf den
Vater!

Und wie wäre es dann mit dem Unterhalt - Geld umsonst vom Vater?!?

Das ist doch Humbug!

Es geht hier um einen Rechtsanspruch, den das KIND (und nicht die Mutter) hat. Und dieses Geld bekommt es nicht als Extra, zum Verjubeln, sondern um davon zu leben!

Grüße

=^…^=
Katze

Hi,

am einfachsten ist es wenn du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragst.
Das JA wird dann versuchen das Geld vom Vater zu bekommen, bzw den Vater dazu zu bringen den Unterhalt selbst zu zahlen. Behörden haben normalerweise keine Schwierigkeiten Adressen und Bankdaten zu bekommen.
Allerdings finde ich es auch etwas seltsam, dass du vom Vater des Kindes nicht mal die Adresse hast. Es wäre sicher ratsam dass du dich von kompetenter Seite beraten lässt wie es rechtlich und finanziell mit Dir und Deinem Kind weitergeht.
Hier helfen Pro Familia und die Beratungstellen der Diakonie und der Caritas (ist übrigens nicht wichtig ob und welche Religionszugehörigkeit du hast).

alles Gute für dich und den Nachwuchs

Susanne

Um Gottes willen -Nein!
Das war auch eher ironisch gemeint!
…na, da hab ich wieder was geschrieben…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ach so … OWT

halloooooo?
ich glaub, ich koennte schwoeren, dass hier ausschliesslich frauen schreiben, selbst wenn keine nicknames darauf hindeuteten.
bei so einer ANZICKEREI!
macht mal halblang und seid nett zu einander!
guten rutsch.
und an alle frauen wie die, die das oberst genannte problem haben:
nehmt doch einfach verhueterlis, dann passiert euch auch solch ein mist nicht mehr!!!

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Hallo,
wer zickt denn hier rum? Wir diskutieren doch nur!

nehmt doch einfach verhueterlis, dann passiert euch auch solch
ein mist nicht mehr!!!

Adresse kennen würd auch schon reichen:wink:
LG dir auch einen GUten Rutsch!

hi renate

Dann zur Gemeinde, zum Einwohnermeldeamt.

Die dürfen aber eigentlich keine Auskunft geben!

Das stimmt nicht JEDER bekommt eine Meldeauskunft beim
Einwohnermeldeamt (gegen eine Bearbeitungsgebühr)

Bei den Einwohnermeldeämtern, mit denen ich es häufig zu tun
habe, bekommt nicht jeder eine Auskunft! Ich muss, obwohl ich
dort bekannt bin, häufig meine Telefonnummer da lassen, damit
die Mitarbeiter mich zurückrufen können, um zu prüfen, ob ich
wirklich dort arbeite, wo ich behaupte!

du bekommst keine telefonische Auskunft !

Aber JEDER bekommt eine schriftliche Auskunft gegen eine recht geringe Bearbeitungsgebühr von ca. 5 - 10 Öre … incl. Porto / Briefumschlag / Arbeitszeit etc.

Gruß
H.

Hi

Bist du denn 100% sicher dass er der leibliche Vater ist?

Gruss

Hallo,

das war ja wieder einmal ein sehr hilfreicher Beitrag.

Du bist 100% sicher, dass Du Expertin bist?

Grüße

=^…^=

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Hi

das war ja wieder einmal ein sehr hilfreicher Beitrag.

Du bist 100% sicher, dass Du Expertin bist?

dito

Es könnte ja sein dass der junge Mann daher „verschwand“.

Gruß

Teilweise off topic :wink:
Hi Hexerl!

Dann zur Gemeinde, zum Einwohnermeldeamt.

Die dürfen aber eigentlich keine Auskunft geben!

Das stimmt nicht JEDER bekommt eine Meldeauskunft beim
Einwohnermeldeamt (gegen eine Bearbeitungsgebühr)

Bei den Einwohnermeldeämtern, mit denen ich es häufig zu tun
habe, bekommt nicht jeder eine Auskunft! Ich muss, obwohl ich
dort bekannt bin, häufig meine Telefonnummer da lassen, damit
die Mitarbeiter mich zurückrufen können, um zu prüfen, ob ich
wirklich dort arbeite, wo ich behaupte!

du bekommst keine telefonische Auskunft !

Ich schon… sogar häufig ohne Angabe meiner Telefonnummer! s.o.
Aber ich weiß, was Du meintest! Okay!

Aber JEDER bekommt eine schriftliche Auskunft gegen eine recht
geringe Bearbeitungsgebühr von ca. 5 - 10 Öre … incl. Porto /
Briefumschlag / Arbeitszeit etc.

Öre ist gut! :wink:)))))

Gruß
Renate

hi,

denkst du denn, das jugendamt stellt diese frage nicht?
würdest du deren expertentum deshalb auch in frage stellen?

gruß & guten rutsch
ann

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Hallo Ann,

es mag ja sein, dass das Jugendamt danach fragt, aber in diesen unseren Zeiten gibt es glücklicherweise keine detaillierte Erforschung des eventuell moralisch zweifelhaften Vorlebens der Mutter mehr, sondern nur ein ganz simples Prozedere (vereinfacht dargestellt): Frage nach dem möglichen Vater - DNA-Untersuchung - Vaterschaftsfeststellung. ‚Unterschieben‘ ist also gerade dann, wenn der Vater unwillig ist, nicht mehr möglich; ich denke, dass weiß inzwischen auch jede junge Mutter.

Und natürlich ist es etwas ganz anderes, ob ein mit dem Fall betrauter Jugendamtsmitarbeiter oder ein Richter danach fragt oder ob man eine solche Frage in einem Forum einer ratsuchenden und offenkundig verzweifelten 19jährigen um die Ohren haut - sehr mitfühlend, oder? Und vor allen Dingen hilfreich in Bezug auf die Ausgangsfrage!

Auch Dir einen guten Rutsch und eine weiche Landung… ;o)

Beste Grüße

=^…^=
Katze

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ot: Umgangston
Hallo Siân,

Es könnte ja sein dass der junge Mann daher „verschwand“.

Die Fragestellerin hat weiter unten die Umstände des Verschwindens dargelegt.

Und Deine launige Bemerkung trägt ungefähr Nullkommagarnix zur Beantwortung ihrer Frage bei.

Statt dessen zeugt sie von wenig menschlichem Mitgefühl mit einer ganz offenkundig verzweifelten jungen Mutter.

Ich hoffe für Dich, dass Dir, solltest Du einmal in solch einer emotional angespannten Lage sein und Du Rat suchst, freundlicher begegnet wird.

Gruß

=^…^=
Katze

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