Vater zahlt KV für Kinder..jetzt Probleme

Hallo!
Der Vater zahlt nach der Scheidung weiterhin die PKV- Beiträge für die Kinder.
Seit 5 Jahren erledigt die Mutter nach wie vor alles rund um die Arztbesuche und Rechnungen. Sie schickt die Arztrechnungen zur versicherung und begleicht sie dann beim Arzt. Nun will der vater das übernehmen, den Grund hat er seiner Exfrau im Sommer schon mitgeteilt. Er will ihr das Leben ein bischen schwerer machen und Kontrolle( das hat er sooo nicht gesagt!) Sprich: er glaubt, wenn er selbst die Abrechnung macht, muss die Mutter ihn vor JEDEM Arztbesuch der Kinder kontaktieren—ihn also fragen, ob er einverstanden ist, ob er einen Besuch beim Arzt gerechtfertigt sieht.( Er selbst ist Arzt, was aber keine Relevanz hat…)
Wenn sie ihn also nicht vorher fragt,( was gar nicht geht, er ist ja akut gar nicht immer zu erreichen, weil er evtl. selbst gerade operiert o.ä.,)so glaubt er, darf die Mutter nicht den Arzt aufsuchen. Sollte sie es dennoch tun, würde er die Rechnung nicht bezahlen…und sie hätte ein Problem.
Außerdem ergibt sich daraus, dass sie alle Medikamente selbst zahlen muss aber von ihm vermutlich nie das Geld zurückbekommt. Denn die Med. muss man in der Apotheke selbst sofort zahlen.
Weiß jemand, wie die Rechtslage hierzu ist? Die Eltern sind beide sorgeberechtigt. Die Kinder leben bei der Mutter, die auch natürlich da ist, wenn die Kinder krank sind. Die Entfernung der Eltern beträgt 80 km.
Der verantwortliche bei der Versicherung, der mdie Mutter schrftl. über den Gesinnungswandel des Mannes informierte, ist selbst empört über sein Verhalten. Er sieht darin eine reine Schikane und kennt auch nicht den rechten Werdegang. Er weiß nicht, ob sich der Vater weigern kann zu zahlen, wenn die Mutter vor einem Arztbesuch nicht sein Einverständnis holt.
Wer weiss was?
Sachen gibts…dabei hat die Mutter genug andere Sorgen…
vielen Dank schon jetzt.
indigo

Hallo indigo,

ich bin zwar absolut kein Experte, aber mir ist beim Durchlesen deines Beitrages folgender Gedanke gekommen. Warum lässt die Mutter die Arztrechnungen nicht direkt zum Vater schicken? Schließlich ist er derjenige über den die Versicherung läuft.

Viele Grüße

Phoebe

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Warum

lässt die Mutter die Arztrechnungen nicht direkt zum Vater
schicken?

Hallo! das tut sie dann ja auch, es wäre sogar weniger Arbeit. Sie hat ihn ja all die Jahre im Grunde entlastet. Die große Frage ist nur, hat ER das Recht, deshalb sein Einverständnis vor jedem Arztbesuch einzufordern???
danke indigo

Hallo indigo,

zu allererst ist ja die Frage, ob die beiden Partner sich noch einmal in Ruhe darüber unterhalten könnten - auf vernünftiger Basis um herauszufinden, warum solch ein Sinnungswandel…

Meine Überlegung ist folgende.

Wenn man beim Arzt ist mit dem Kind u dort auch schon Patient war, dann hat man doch da eine ältere Einverständniserklärung liegen, dass die Kosten bei der PKV vom V-Nehmer getragen werden (also unabhängig davon ob die KV schon bezahlt hat oder nicht)

Wer hat dieses Blatt denn unterschrieben? habt ihr trotz PKV eine Karte wo der Vater als V-Nehmer drauf gespeichert wurde?

meine Überlegung ist folgende… wenn der Vater da immer drauf steht, u der Arzt immer die Rechnungen zum Vater schickt, dann ist ja der Vater rein rechtlich aufgrund der Speicherdaten auf der Karte u der Einwilligungserklärung verpflichtet dem Arzt sein geld zukommen zu lassen.

Problem ist dann: wenn der Vater seiner Ex Unterhalt zahlt, würde er diesen dann um diesen Betrag einfach kürzen

weiterhin ist die Frage, was passiert mit den Kosten für die Artzbesuche…

Ich glaub im Endeffekt sollten die Eltern o die Mutter sich noch einmal mit dem Anwalt in Verbindung setzen, wenn es keine vernünftige Lösung gibt.
Denn es geht hier eindeutig um Kindeswohl, wenn der Vater in der OP ist u das Kind lebensgefährlich verletzt ist - was dann?

LG

Andrea

Hallo, Andrea!
Danke zunächst!

zu allererst ist ja die Frage, ob die beiden Partner sich noch

einmal in Ruhe darüber unterhalten könnten - auf vernünftiger
Basis um herauszufinden, warum solch ein Sinnungswandel…nein, das ist ja das Problem!!! Sie kann/ will keinen Kontakt mehr zu ihm haben, außer schriftlichen… Darum will er sie durch diese Maßnahme ja zur Kontaktaufnahme zwingen.

Wer hat dieses Blatt denn unterschrieben?

Ich glaube, meistens ich hat sie unterschrieben, obwohl der Vater Vers. nehmer ist.
Sie kann ohne weiteres seine Anschrift angeben, dann gehen die rechnungen zu ihm.

Problem ist dann: wenn der Vater seiner Ex Unterhalt zahlt,
würde er diesen dann um diesen Betrag einfach kürzen

was meinst du hiermit??? Um welchen Betrag könnte er den Unterhalt kürzen? Und auf welcher Grundlage?
danke indigo

Hallo Indigo,

für die Dinge des alltäglichen Lebens muß man keine Einverständnis beim anderen Elternteil einfordern, da käme man ja zu sonst nichts mehr…

Jedes Mal Kieferorthopäde, Vorsorgeuntersuchung, Impfung oder ähnliches - das ist doch realitätsfremd.

Ich nehme an, daß es sich hier um gemeinsames Sorgerecht handelt?
Dann kann das Elternteil bei dem das Kind gerade ist mit dem Kind, ohne den anderen um Erlaubnis bitten zu müssen, den Arzt aufsuchen (auch im Krankenhaus hat mich noch niemand gefragt, wo der zweite Teil des Sorgerechts ist…)

Allein die Idee - das Kind hat Ohrenschmerzen, die Mutter macht einen Termin beim Kinderarzt, in einer halben Stunde soll sie da sein und dann? versucht sie erstmal den Vater zu erreichen, das klappt aber nicht, sagt sie dann den Termin wieder ab und Kind hat noch länger Schmerzen? Gefahr ist ja nicht im Verzug - soll es halt ein bissi warten, bis Papa wieder erreichbar ist? (Tschuldigung - Sarkasmus wieder aus…)

Also, Mutter geht mit Kind zum Arzt, läßt Rechnung an Vater schicken, der reicht diese dann eine und es entstehen ihm keine weiteren Kosten.
Dann erfährt er ja auch, daß das Kind beim Arzt war und ihm als Arzt erschließt sich sogar die Diagnose. Wenn es ihm dann wichtig ist, kann er dann bei Mutter anrufen und sich mit ihr darüber unterhalten.

Wenn etwas Wichtiges ist, unterhält man sich eh.

Kopf hoch und viel Glück!

Liebe Grüße

Uschi

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Hallo, Andrea!
Danke zunächst!

zu allererst ist ja die Frage, ob die beiden Partner sich noch

einmal in Ruhe darüber unterhalten könnten - auf vernünftiger
Basis um herauszufinden, warum solch ein Sinnungswandel…nein, das ist ja das Problem!!! Sie kann/ will keinen Kontakt mehr zu ihm haben, außer schriftlichen… Darum will er sie durch diese Maßnahme ja zur Kontaktaufnahme zwingen.

Ich weiß, dass oft der Respekt voreinander verloren ist, aber bitte bedenke, dass die Kinder einen Vater haben u dass die Kinder darunter leiden, wenn die Eltern doch eher „unerwachsen“ reagieren.
Gerade als Eltern hat man eine besondere Verantwortung. Bitte sei dir diesem bewusst. da sind eigene Gefühle doch eher fehl am Platze, obwohl das sehr menschlich ist.
aber diese menschliche Verletztheit „muss“ für die Kinder nach hinten gestellt werden.

Ich weiß, wie verletzend alles ist, aber leider sind Gefühle fehl am Platze…

Wer hat dieses Blatt denn unterschrieben?

Ich glaube, meistens ich hat sie unterschrieben, obwohl der
Vater Vers. nehmer ist.
Sie kann ohne weiteres seine Anschrift angeben, dann gehen die
rechnungen zu ihm.

Mit seiner eigenen Unterschrift könnte er sich beim Arzt rein rechtlich nicht rausreden - wenn er also nicht zahlt, kann der Arzt sogar das gerichtliche Mahnverfahren gg. den Ex einleiten…

(man könnte in diesem Fall ihm so ein Wisch unterschummeln, weil das Kind angeblich zum Arzt muss - dann wäre seine Unterschrift drauf)

Problem ist dann: wenn der Vater seiner Ex Unterhalt zahlt,
würde er diesen dann um diesen Betrag einfach kürzen

was meinst du hiermit??? Um welchen Betrag könnte er den
Unterhalt kürzen? Und auf welcher Grundlage?
danke indigo

Na er könnte sagen, diesen Monat habe ich bereits 200 € an Kosten an den Arzt bezahlt, dann könnte er doch diese 200 € vom Unterhalt kürzen… (obwohl sowas nur recht zeitnah erlaubt ist, also keine Aufrechnung aus den vergangenen Monaten)

steht in der gerichtlichen Einzigung bzgl. Unterhalt u.ä. nichts über die ärztliche Versorgung bzw. das Bezahlen der Krankenkassen der Kleinen??

Eine andere Möglichkeit wäre event. die Kinder wieder bei der Mutter gesetzl. zu versichern, wenn sie gesetzl. versichert ist - leider sind dann die Kinder schlechter dran, weil schlechtere ärztl. Versorgung.

Aber der Anwalt hilft bestimmt.

LG

Andrea

Na er könnte sagen, diesen Monat habe ich bereits 200 € an
Kosten an den Arzt bezahlt, dann könnte er doch diese 200 €
vom Unterhalt kürzen… (obwohl sowas nur recht zeitnah
erlaubt ist, also keine Aufrechnung aus den vergangenen
Monaten)

Zu indigos Beruhigung könnte er das meiner bescheidenen Meinung nach nicht, da er das gezahlte Geld für die Arztkosten ja von der Krankenkasse erstattet bekommt. Eine Grundlage für Unterhaltskürzung gäbe es demnach nicht.

Phoebe

Danke, liebe Uschi!
Kannst du mir irgendwie einen Anhaltspunkt geben, ob das so rechtens ist, wie du es schreibstß
kLINGT LOGISCH UND ICH SEHE ES GENAUSO; NUR DER vATER WILL HALT GERN kONTROLLE behalten…das ist der Grund, deshalb wird es auch keine Telefonate geben!
Danke nochmal!

Liebe Inidogo,

dann lies mal unter:

http://www.google.de/search?q=cache:CCPu2J3m3XoJ:www…

Ich hab mal das Wichtige rauskopiert:

Trotz gemeinsamer elterlicher Sorge wird aber das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Wesentlichen bei einem Elternteil haben, was für die ärztliche Behandlung relevante
Fragen aufwirft. Nach dem Gesetz (§ 1687 Abs. 1 BGB) ist in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, gegenseitiges Einvernehmen der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, darf hingegen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Nach D. Schwab (FamRZ 1998, S. 469) sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im gesundheitlichen Bereich: Operationen (außer in Eilfällen), medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge. Zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens zählen Behandlungen leichterer Erkrankungen (zum Beispiel Erkältungen), alltägliche Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen.

hier steht dann auch das eine und anderes drin…

http://www.lilienkelch.de/modules.php?op=modload&nam…

und hier auch noch:

http://www.springerlink.com/app/home/contribution.as…

Also, für wichtige Dinge - wie gesagt, gilt die berühmte Absprache, bei Dingen des alltäglichen Lebens entscheidet derjenige, bei dem der Kind lebt!

Wenn der Kindesvater alle Rechnungen und Belege einreicht, entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten! Also - er kann der Kindesmutter nix abziehen. Wenn er es nicht einreicht, ist es sein Problem und er kann auch nichts abziehen. Logisch? Logisch!

Liebe Grüße

Uschi

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Liebe Uschi!
Hab Dank!
Du hast mir wirklich sehr geholfen…
indigo