Vater zahlt ohne Vaterschaftsanerkennung Unterhalt

Liebe Leser,
Bitte Euch Dringend um Hilfe! Im Voraus schon einmal vielen Dank. Hier eine kurze Schilderung.

Seit kurzem beziehe ich ALG II. Mein Sohn kam in der 25 SSW zur Welt und auf Grund seiner schweren Lungenerkrankung, ist es mir noch nicht möglich wieder Arbeit aufzunehmen. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, danach bekam ich Elternegeld und nun wie schon bemerkt ALG II. Meine Frage hierzu. Wird es anerkannt wenn der Vater auch ohne Vaterschaftsanerkennung Unterhalt in Bar bezahlt? (wir leben nicht mehr zusammen)…Quittungen wurden stets gegengezeichnet.

Vielen Dank im Voraus.

P.S. Falls ich diese Frage falsch einstellte, entschuldige ich mich, da ich nicht so genau wußte wo ich diese posten soll.

Hallo
Also der Vater hat Unterhalt gezahlt ohne Vaterschaftsanerkennung aber es ist der leibliche Vater vom Kind, richtig? Also es ist egal ob man den unterhalt bar oder per Überweisung bezahlt, dies wird akzeptiert.
Bar zahlungen am besten immer quittieren. Es reicht aus das sie bestätigen das sie Unterhalt bekommen haben/gezahlt haben.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
MFG
Feivel

Hallo,
was genau möchten Sie wissen? Ich sehe keine Frage?
Wo ist da ein Problem, wenn der Vater zahlt?
Wer soll das anerkennen?
Nur was Sie machen ist dem Kind gegenüber unverantwortlich, jedes Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, wer sein Vater ist.
Er muss die Vaterschaft anerkennen, alleine um das Kind finanziell ab zu sichern.
Gruss

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben mir schon weitergeholfen, ich weiß nur nicht ob der betrag auch ausreichend ist, denn wir haben uns ja untereinander selbst geeinigt. Er zahlt 150,- € und gibt ach sonst etwas dazu (Kleidung usw. das zählt glaube nicht soweit ich weiß).

@Agnes11

Er weiß wer sein Vater ist, er hat schließlich Umgangsrecht und wir verstehen uns gut!!!

Ich wollte eigentlich wissen ob es bei dem Jobcenter ausreicht, die Quittungen einzureichen, da das Jobcenter verlangt das ich UVG beantrage. Was ich jedoch nicht brauch, da wir uns ja geeinigt haben.

lg

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich hatte aber im Freundeskreis einen ähnlichen Fall: Dort war die Anerkennuung der Vaterschaft nicht das Problem. Das Problem war der Kindesunterhalt. Deshalb wurde denen das ALG II gekürzt (Bedarfsgemeinschaft).

Viel Erfolg.

Kein Problem und dennoch Danke für Ihre Nachricht. Damit rechne ich auch, denn es ist ja Einkommen was mit angerechnet wird.

Vielen Dank dennoch für Ihre Antwort!

lg an Sie

dann ist die Sache doch klar. Der Vater des Kindes ist nicht nur für den Unterhalt des Kindes zuständig, sondern auch muss er Ihnen Unterhalt zahlen.
Sie können wegen der Krankheit seines Kindes nicht arbeiten gehen, also wird er zahlen müssen.
Ist doch klar was die wollen, die bauchen nicht zahlen, in dem Fall muss der Kindesvater auch Ihren Unterhalt zahlen.
Da werden die Ihnen kein Harz 4 zahlen.
Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen. Sie können doch zum Amtsgericht sich einen Beratungsschein holen (sagen Sie einfach das es wegen Unterhalt Ihres Kindes geht. Die sind da sonst auch sehr pingelig. Sie wollten sich da mal genau erkundigen, dann muss man Ihnen den geben). Mit diesem Schein können Sie sich kostenlos bei einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Der kann Ihnen auch sagen, ob Sie die Quittungen überhaupt vorlegen muss (wenn die den Namen einmal haben werden die keine Ruhe mehr geben).
Schreiben Sie hier nicht zu öffentlich, sie werden schnell angegriffen. Ich bin hier schon aufs schärfste beschimpft worden. Es ist der Grund, glauben Sie mir. Er muss zahlen, die wollen den Namen haben.
Gruss und alles Liebe

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wenn es durch Quittungen oder Kontoauszüge belegt werden kann reicht das! Auch wenn kein Unterhaltstitel vorliegt!

LG Wuja

Quittungen sind vorhanden, ich bedanke mich!!!:

wenn es durch Quittungen oder Kontoauszüge belegt werden kann
reicht das! Auch wenn kein Unterhaltstitel vorliegt!

LG Wuja

Da kennen sich das Jugendamt und die Behörden besser aus. Sorry, muss passen

Hallo,

natürlich wird es anerkannt, wenn der Kindesvater Unterhalt zahlt und der Nachweis mittels Quittung geführt wird. Für den Bezug von Arbeitslosengeld II, aber auch für spätere geordnete Verhältnisse, sollten Sie beizeiten klare Verhältnisse schaffen und den Kindesvater in die Geburtsurkunde eintragen lassen oder eine separate Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt bestellen, wobei beide Elternteile anwesend sein müssen.
Glauben Sie mir, Sie ersparen sich unnötigen Ärger, wenn Sie beizeiten klare Verhältnisse hinsichtlich der Vaterschaft schaffen.
Solange das Kind keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ist der Kindesvater dem Kind gegenüber gesteigert unterhaltsverpflichtet, natürlich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Ich verweise auf die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt bis zum 6. Lebensjahr beträgt mindestens 133 EUR, ab dem 6. bis 12. Lebensjah mindestens 180 EUR. Kann oder will der Kindesvater monatlich nicht so viel zahlen, müssen Sie die Differenz als Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie dies beantragen.

Vom Jobcenter wird es in jedem Fall anerkannt! Die sind doch froh um jeden Cent den nicht der Steuerzahler aufbringen muss. Musst es angeben, da es Einnahmen sind.

Gruß Gwenhyfar

Hallo.

Anerkannt? Wofür und von wem?

Ich gehe mal davon aus, dass es der Arge recht egal ist, woher ein Leistungsempfänger Geld bekommt.

Der Arge geht es in erster Linie daru, ob der Vater Unterhalt zahlt oder nicht. Sonst musst Du nämlich Unterhaltsvorschuß 8UVG) beim Jugendamt beantragen.

LG von HBaer

Es ist so das der Unterhaltsbetrag ausgerechnet wird mit seinen Einkommen und Ausgaben, selbsterhalt ist 950 €. Wenn ihr euch auf den betrag geeinigt habt ist es auch ok so. Du als Mutter musst wissen wieviel du brauchst und wenn du nicht mehr anforderst so wird dich auch keiner zwingen mehr zu bekommen. Ausser das Arbeitsamt lässt es neuberechnen da du Geld von denen bekommst. Denn wenn du mehr Unterhalt kriegst dann muss das Amt ja weniger zahlen und das will das Amt ja. Solang niemand was sagt , kannst du es so lassen. Es wird niemand später ihn anfordern nachzuzahlen.

Es geht so ein Problem wenn er nicht mehr zahlt. Kein Titel kein Geld

Hallo,
was genau meinen Sie mit anerkannt?
Falls SIe meinen ob die Zahlung als Einkommen angerechnet wird, dann heisst die Antwort klar und deutlich JA!!
Soweit ich weiss wird nahezu jede Einnahme als Einkommen auf den Bedarf angerechnet.
Sollte ich Ihre FRage falsch verstanden haben, bitte ich um eine kurze Nachricht, dann werde ich noch einmal versuchen weiterzuhelfen.
Gruß Nele

hallo,
warum alles in bar?? Damit das Amt nix mitbekommt???warum zahlt er ,wenn er der vater nicht sein sollte…würde ich anerkennen lassen,wer weiß was noch alles kommt.

lisa

sorry, aber da kenn ich mich nicht mit aus.
alles gute

Hallo Unknow 170,
vermutlich wird die Unterhaltszahlung dem ALG II angerechnet, also gekürzt. Aber genaueres kann Ihnen da nur das Amt sagen.
Sollte der unterhaltszahlende Vater die Zahlungen als aussergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen, kann das Arbeitsamt zurückverfolgen welche Zahlungen Sie erhalten haben.
Es ist Ihre Entscheidung ob Sie die Zahlungen angeben oder nicht.
Alles Gute