Hallo liebes Forum,
ich weiß ich werde mich mit dem Thema nicht beliebt machen aber dennoch interessiert mich die Sache mal im allgemeinen.
Der Fall ist einfach - ich bin „Erzeuger“ eines derzeit 5jährigen Kindes. Die Mutter und ich haben uns gleich nach der Geburt getrennt und ich lege keinen Wert auf Kontakt zu dem Kind oder der Mutter.
Das Kind wird mich, wenn, dann nur von Fotos kennen. Persönlich hatte ich garkeinen Kontakt zu den beiden und ich wünsche auch keinen Kontakt!
Weiters ist die Kindsmutter seit Jahren in einer Beziehung mit einem anderen Mann, der sich auch gut um das Kind kümmern soll.
Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich die ganzen Rechte und Pflichten als „Vater“ abzulegen bzw. für immer loszuwerden?
An alle „Moralapostel“:
Es geht mir hier um die juristeische Seite dieses Falles und ich ersuche euch von moralischen Bedenken, Meinungen, etc. Abstand zu nehmen!
N’Abend,
meiner Meinung nach, wenn der Partner Deiner Ex das Kind adoptiert.
Ich frage mich allerdings: was machst Du, wenn Dein Kind (und das bleibt es trotzdem) seinen leiblichen Vater irgendwann kennenlernen möchte?
Gruß
A.A.
Hallo,
wie bereits gesagt: Adoption. ich hatte einen Freund, der die Tochter seiner Exfrau adoptierte, weil er das Kind zum einen gern hatte, der leibliche Vater zum anderen ähnlich wie du absolut kein Interesse hatte und froh war, seine Pflichten und Rechte loszuwerden.
Sollte der jetzige Partner der Kindesmutter damit einverstanden sein, wäre dies eine gute Option für euch alle. Zwingen kannst du ihn natürlich nicht.
Barbara
Wie gesagt ich wünsche keinen Kontakt…
Das muss das Kind akzeptieren und wenn nicht gibt es Rechtsmittel gegen Belästigung!
Wie gesagt ich wünsche keinen Kontakt…
Das muss das Kind akzeptieren und wenn nicht gibt es Rechtsmittel gegen Belästigung!
Normalerweise kommen die frühestens mit 15 oder noch später auf die Idee, und dann geht es nur um ein oder zwei Treffen. Mehr wird das meistens eh nicht, es geht nur ums Kennenlernen, und vielleicht ein paar Fragen beantworten. Das kannst du dem Kind ruhig zugestehen.
Wie gesagt ich wünsche keinen Kontakt…
Das muss das Kind akzeptieren und wenn nicht gibt es
Rechtsmittel gegen Belästigung!
Gewiss, allerdings sollten diese Rechtsmittel sich dann nicht auf § 1684 BGB stützen, das könnte nämlich nach hinten losgehen.
Du wolltest ja wissen, was juristisch geht - oder vielmehr nicht geht.
Soweit mir bekannt ist sollen „Väter“ schon geklagt haben und erfolg damit gehabt haben den Umgang zu unterbinden…
Hallo,
Ich frage mich allerdings: was machst Du, wenn Dein Kind (und das bleibt es trotzdem) seinen leiblichen Vater irgendwann kennenlernen möchte?
Genau diese Enttäuschung möchte er dem Kind vielleicht ersparen. Aber auch durch eine Adoption würde das Kind nicht sein Recht verlieren, seine leiblichen Eltern zu kennen, was freilich nicht das Gleiche wie Kennenlernen = Kontakt ist.
Grüße
Soweit mir bekannt ist sollen „Väter“ schon geklagt haben und
erfolg damit gehabt haben den Umgang zu unterbinden…
Gegen ein minderjähriges Kind? Das würde mich interessieren, kann man das irgendwo nachlesen?
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Pflichten wie Unterhalt bleiben auch so bestehen. Dagegen hilft nur die Adoption.
Ich könnte mir vorstellen, dass Du da falsch liegst. Aber so wie Du drauf bist, wird Dein „Kind“ sicher bald von Dir ablassen…
Umgangsrecht
Da hast du aber Pech!
Wenn das Kind sein Umgangsrecht einfordert, dann darfst du dich einmal die Woche ins Jugendamt setzten und deinem Sperma beim spielen zuschauen.
Ein Kind hat ein Recht auf seine Wurzel! Du musst nicht sein beser Freund werden, aber das Kind will garantiert irgendwann wissen, ob es deine Augen oder Nase hat.
Wenn man einem Menschen das Leben um so vieles leichter machen kann, dann sollte man ruhig 90 Minuten opfern. Kindern die ihre leiblichen Eltern nicht kennen, haben oft das Bedürfniss diese einmal kennen zu lernen.
Viele wollen gar keinen intensiven Kontakt zu diesen " Eltern" weil sie ja eigentlich schon Eltern haben.
Aber ein einmaliger Kontakt wird ganz oft gewünscht…
Überlege dir gleich mal, wie du das regeln willst.
Und wenn du diesen Kontakt auch nicht willst, dann schreib einen Brief an dein Kind. Den kann er dann in 10 Jahren lesen. Soviel bist du dem Kind schuldig, weil du ja scheinbar nicht richtig verhütet hast!
Es ist völlig ok, wenn du keinen Kontakt willst. Aber das Kind aus deinem Leben löschen kannst du halt nicht!
Gruß Jenny
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noch sonstwer, können beim Vater das Umgangsrecht einfordern oder erzwingen,wenn dieser das nicht wahrnehmen will.
MfG ramses90
Moin,
Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich die ganzen
Rechte und Pflichten als „Vater“ abzulegen bzw. für immer
loszuwerden?
wie schon geschrieben, nur wenn Dir das Kind ‚wegadoptiert‘ wird.
Völlig unabhängig davon hat das Kind das Recht, zu erfahren, wer Du bist und Kontakt mit Dir aufzunehmen.
Dieses Recht hat das Kind und das wirst Du nicht los.
Gandalf
Naja da ich geografisch schon mal für gute 1000km Abstand zu dem Kind geschaffen hab wird das woh nichts mit dem 1 x pro Woche.
Oder kann mich das Jugendamt dazu zwingen? Von der Seite hatte ich es noch nicht gesehen.
PS.:
Wenn es ein einmaliges Treffen wird, sollte mir das Recht sein - Ich bin ohnedies nicht der kinderfreundliche Typ und sage normalerweise ungeschminkt heraus was Sache ist! - Ergo sollte der Kleine nicht allzu hart im nehmen sein oder eine masochistische Veranlagung haben wird es wahrscheinlich auch bei dem einen Treffen bleiben…
Ich hab mich auch aus gutem Grund dazu entschieden keine Kinder zu haben und auch zu dem einen „Ausrutscher“ keinen Kontakt zu haben - ich bin einfach das totale Gegenteil von einem Vater. Es ist einfach meine Art - beruflich hilft es mir weiter - privat schaffe ich mir nicht gerade viele Freunde und Beziehungen sind ebenfalls meißt kurzlebig. Aber damit bin ich zufrieden und ich will das auch nicht ändern.
Klingt schon mal besser - aber wer hat nun Recht?
So aber nun wieder zurück zum Thema…
Die Mutter hat ja das Recht das Kind zur Adoption freizugeben. Notfalls auch gegen den Willen des Vaters… Der könnte es dann sicherlich selbst adoptieren… Also ein „Ausweg“ für die Mutter.
Gibt es auch für Väter die Möglichkeit eine Adoption zu vordern bzw. zu verlangen, dass das Kind zur Adoption freigegeben werden muss?
Oder irgendwelche anderen Rechtsmittel um sowas zu erreichen?
Die Mutter hat ja das Recht das Kind zur Adoption freizugeben. Notfalls auch gegen den Willen des Vaters… Der könnte es dann sicherlich selbst adoptieren… Also ein „Ausweg“ für die Mutter.
Gibt es auch für Väter die Möglichkeit eine Adoption zu vordern bzw. zu verlangen, dass das Kind zur Adoption freigegeben werden muss?
Ich meine man könnte sich bei allem querlegen und der Exfreundin und Ihrem neuen Lebengefährten jegliche Steine in den Weg werfen um die 2 sozusagen zu einer Adoption zu „überreden“ um den biologischen Vater endlich von der Backe zu haben - nur will ich mich nicht wirklich auf das Nideau begeben. Andererseits fängt die Mutter an mir wieder vermehrt mit den Kind „nachzulaufen“ und das will ich eigentlich unterbinden.
Im besten Fall ohne daraus eine „Blutfede“ zu machen oder sich gegenseitig zu quälen - Fakt ist aber, dass ich weder Zeit noch Lust habe mich um irgendwelche Belange zu kümmern und die Mutter das leider zu fordern versucht.
Ich hab mich auch aus gutem Grund dazu entschieden keine
Kinder zu haben
leider nicht besonders konsequent, wie man sieht…
noch Lust habe mich um irgendwelche Belange zu kümmern und die
Mutter das leider zu fordern versucht.
mir wird grad schlecht… lass Dich bitte (!!!) sterilisieren!
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