Vaterschaftstestboom

Zypris will Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter
verbieten.

1.Pisa hat mit der Aussage das Bildungsniveau
sei unter Null wohl recht, wenn viele
Menschen 500 Euro für etwas ausgeben, das
sie mit etwas Nachdenken, Gymnasiums-Biokenntnissen
und einer Recherche in der nächsten Bibliothek
selber machen könnten.
2.Welches Licht wirft der Vaterschaftstest-Boom
auf die Grundlagen der betroffenen Ehen?
Vertrauen kann nicht dabei sein.

Gruss, Marco

Zypris will Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter
verbieten.

1.Pisa hat mit der Aussage das Bildungsniveau
sei unter Null wohl recht, wenn viele
Menschen 500 Euro für etwas ausgeben, das
sie mit etwas Nachdenken, Gymnasiums-Biokenntnissen
und einer Recherche in der nächsten Bibliothek
selber machen könnten.

Hi,

Huch, lernt man jetzt Gentests in der Schule? Und kostet das Equipment nicht mehr tausende Euro? Und was sagt Pisa über den Bildungsstand in Deutschland aus?

2.Welches Licht wirft der Vaterschaftstest-Boom
auf die Grundlagen der betroffenen Ehen?
Vertrauen kann nicht dabei sein.

Nein, Vertrauen ist offenbar nicht dabei. Vielmehr geht es um Betrug. Betrug an den Männern nämlich, die teilweise jahrelang Geld zahlen, ohne dazu eigentlich verpflichtet zu sein. Betrug an der Lebensplanung dieser Menschen, die sich in ihrem weiteren Leben womöglich keine eigenen Kinder leisten können, weil sie rechtswidrig für fremde zahlen müssen.
Betrug von Frauen, die kaltblütig in das existenzielle Recht anderer Menschen auf informelle Selbstbestimmung eingreifen (das Recht des Kindes darauf, den eigenen Vater zu kennen, und das Recht des Ex-Freundes, sie nicht weiterhin finanzieren zu müssen).
Was ist so problematisch daran, alle Verdächtigungen druch Einsenden 2er Speichelproben zu beseitigen?
Im übrigen geht es wohl im wesentlichen nicht um Ehen, weil da nämlich die rechtlichen Folgen eines negativen Vaterschaftstests nicht so gravierend sind, als vielmehr um bereits beendete Beziehungen und die daraus (oder eben nicht) hervorgegangenen Kinder.

Liebe Grüße,

Max

Moin,

soweit ich weiß, sollen Gentest ohne Kenntnis und Erlaubnis der Betroffenen, in diesem Fall von Kindern, verboten werden.

Dies ist auch völlig in Ordnung so, ansonsten könnte jeder beliebige Mensch von jedem anderen beliebigen Menschen insgeheim Gentests anfertigen lassen, und dass bei Gentests nicht nur die Vaterschaft angezeigt werden kann, sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.

Der Knackpunkt ist hier der, dass ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen, genetische Informationen eingeholt werden. Dies verstößt selbstverständlich gegen das Persönlichkeitsrecht.

Was nun wiederum die Angst der Männer angeht, ein nicht von ihnen gezeugtes Kind zu finanzieren, so besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit, dass diese Männer schlicht und ergreifend die Vaterschaft anfechten. In diesem Fall wird mit Kenntnis aller ein Vaterschaftstest durchgeführt, gegen den auch die Mutter keinen Einspruch erheben kann.

Gruß
Marion

2.Welches Licht wirft der Vaterschaftstest-Boom
auf die Grundlagen der betroffenen Ehen?
Vertrauen kann nicht dabei sein.

Nein, Vertrauen ist offenbar nicht dabei. Vielmehr geht es um
Betrug. Betrug an den Männern nämlich, die teilweise jahrelang
Geld zahlen, ohne dazu eigentlich verpflichtet zu sein. Betrug
an der Lebensplanung dieser Menschen, die sich in ihrem
weiteren Leben womöglich keine eigenen Kinder leisten können,
weil sie rechtswidrig für fremde zahlen müssen.
Betrug von Frauen, die kaltblütig in das existenzielle Recht
anderer Menschen auf informelle Selbstbestimmung eingreifen
(das Recht des Kindes darauf, den eigenen Vater zu kennen, und
das Recht des Ex-Freundes, sie nicht weiterhin finanzieren zu
müssen).

Wie wäre es damit: Vaterschaftstests werden generell verboten, solange nicht sowohl die Mutter als auch der zu Testende einverstanden sind, und solange man ihm nicht nachweisen kann, daß er der Vater ist, braucht er nichts zu zahlen. :smile:
Solange die Schnalle die Möglichkeit hat, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, wenn sie selbst das Kind nicht haben will, sind die ganzen Unterhalts- und Zahlungsregelungen sowieso ein schlechter Witz.

Vaterschaftsrecht
Moin,

da insbesondere bei den Herren der Schöpfung anscheinend Unwissenheit über ihre Rechtslage vorherrscht, hier ein paar Links zur Klärung der Vorgehensweise bei Zweifeln an der Vaterschaft.

http://www.pforzheim.de/portal/page?_pageid=118,4878…

Grundlage dafür ist der Paragraph 1600 BGB mit den entsprechenden Verweisen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html

Gruß
Marion

Einspruch Euer Ehren!
Hallo Marion,

Dies ist auch völlig in Ordnung so, ansonsten könnte jeder
beliebige Mensch von jedem anderen beliebigen Menschen
insgeheim Gentests anfertigen lassen, und dass bei Gentests
nicht nur die Vaterschaft angezeigt werden kann, sollte sich
mittlerweile rumgesprochen haben.

Bei einem „Gentest“, so allgemein das Wort ist, kann man sicher mehr herausfinden, als nur die Abstammung. Bei einem „Abstammungstest“, der (vereinfacht gesagt) wesentlich gröber ausfällt (sonst wäre er nicht so billig), kann man eben nur dies herausfinden.
Insofern kann dieses Argument bei einem einfachen „Vaterschaftstest“ nicht gelten.

Grüße,

Anwar

Hallo

Wie wäre es damit: Vaterschaftstests werden generell verboten,
solange nicht sowohl die Mutter als auch der zu Testende
einverstanden sind, und solange man ihm nicht nachweisen kann,
daß er der Vater ist, braucht er nichts zu zahlen. :smile:

Da hätte viele unverheiratete Mütter nichts gegen, es ist sogar nicht gerade unüblich, zu behaupten, frau kenne den Namen des Vaters nicht, um die Unterhaltszahlungspflicht des Vaters zu umgehen. Wer wirklich was dagegen hat, ist der Staat, der ja vorraussichtlich dann den Unterhalt übernehmen müsste.

Viele Grüße
Thea

Zypris will Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter
verbieten.

1.Pisa hat mit der Aussage das Bildungsniveau
sei unter Null wohl recht, wenn viele
Menschen 500 Euro für etwas ausgeben, das
sie mit etwas Nachdenken, Gymnasiums-Biokenntnissen
und einer Recherche in der nächsten Bibliothek
selber machen könnten.
2.Welches Licht wirft der Vaterschaftstest-Boom
auf die Grundlagen der betroffenen Ehen?
Vertrauen kann nicht dabei sein.

Hallo Marco,

glaubt man Erhebungen gibt es mehr „Kuckuckskinder“ als einige Männer ahnen. Warum sollte hier nicht eine Kontrolle möglich sein. Zypries muss natürlich alles schützen, was gegen die Familie geht, aber ob es schützenswert ist, eine Mutter deshalb zu schützen, weil sie sich in einer "Lust und Laune " - Situation ein Kind andrehen liess ist ein Thema, das aus meiner Sicht nicht akzeptabel ist.

Komme nun aber niemand und erkläre, dass auch Männer fremdgehen. Dass dies auch in einer funktionierenden Beziehung nicht korrekt ist muss man wohl niemand erklären. Das Risiko schwanger zu werden liegt aber beim Fremdgehen eindeutig bei der Frau.

Hurerei muss staatlich nicht unterstützt werden. Auch wenn man dieser Regierung sämtliche Moral im Sinne von Kindern und Familien durchaus absprechen kann. Wer eben ein mangelndes Verständnis für Heteros hat, von dem wollen wir nicht zuviel verlangen.

Grüsse Günter

Hallo

Wie wäre es damit: Vaterschaftstests werden generell verboten,
solange nicht sowohl die Mutter als auch der zu Testende
einverstanden sind, und solange man ihm nicht nachweisen kann,
daß er der Vater ist, braucht er nichts zu zahlen. :smile:

Da hätte viele unverheiratete Mütter nichts gegen, es ist
sogar nicht gerade unüblich, zu behaupten, frau kenne den
Namen des Vaters nicht, um die Unterhaltszahlungspflicht des
Vaters zu umgehen. Wer wirklich was dagegen hat, ist der
Staat, der ja vorraussichtlich dann den Unterhalt übernehmen
müsste.

Der Staat, der Staat…der muß auch immer nur so viel, wie er sich selbst aufhalst. Das ist aber wieder eine andere Sache, mein Beitrag muß jetz nicht ewig ausgewalzt werden. :smile:

Hallo

Da hätte viele unverheiratete Mütter nichts gegen, es ist
sogar nicht gerade unüblich, zu behaupten, frau kenne den
Namen des Vaters nicht, um die Unterhaltszahlungspflicht des
Vaters zu umgehen. Wer wirklich was dagegen hat, ist der
Staat, der ja vorraussichtlich dann den Unterhalt übernehmen
müsste.

Ich weiss nicht, woher Du diese Information hast. Aber ich weiss, auch von einer Bekannten, die aus guten persönlichen Gründen nicht den Vater angeben wollte. Sie bekam für dieses Kind überhaupt keinen Unterhalt. Also weder vom unwissenden Vater noch vom Jugendamt, das dabei wohl zuständig ist. Also „Unterhaltsflucht“ zu Unterbinden greift m.E. nicht.

Grüße

Sarah

Hallo Marco,

ich weiss zwar nicht, was Pisa und Vertrauen jetzt damit zu tun haben. Aber ich finde, jeder Vater sollte das Recht haben, nachzupfrüfen, ob er nun auch der Vater des Kindes ist, für das er Unterhalt zahlen muss. Und ich glaube, die meisten Fälle betrifft so eine Situation. Da kommt schon eine Menge Unterhalt im Laufe der Jahre zusammen, und wenn der Zahlvater nicht der biologische Vater ist, so muss es ihm doch auch erlaubt sein, das nachzuprüfen und dann eben keinen Unterhalt zu zahlen. Ich denke, im Moment der Trennung ist das auch keine große Vertrauensfrage mehr. Und Unterhaltszahlungen an die „Altfamilie“ erschweren die Gründung bzw. Finanzierung einer neuen Familie. Warum sollte ein Mann also für ein Kind Unterhalt zahlen, dessen Vater er nicht ist?
Die Mutter kann sich ja an den richtigen Vater wenden, sofern er bekannt ist.

Gruß

Sarah

Hallo Marco,

glaubt man Erhebungen gibt es mehr „Kuckuckskinder“ als einige
Männer ahnen. Warum sollte hier nicht eine Kontrolle möglich
sein. Zypries muss natürlich alles schützen, was gegen die
Familie geht, aber ob es schützenswert ist, eine Mutter
deshalb zu schützen, weil sie sich in einer "Lust und Laune "

  • Situation ein Kind andrehen liess ist ein Thema, das aus
    meiner Sicht nicht akzeptabel ist.

Komme nun aber niemand und erkläre, dass auch Männer
fremdgehen. Dass dies auch in einer funktionierenden Beziehung
nicht korrekt ist muss man wohl niemand erklären. Das Risiko
schwanger zu werden liegt aber beim Fremdgehen eindeutig bei
der Frau.

Hurerei muss staatlich nicht unterstützt werden. Auch wenn man
dieser Regierung sämtliche Moral im Sinne von Kindern und
Familien durchaus absprechen kann. Wer eben ein mangelndes
Verständnis für Heteros hat, von dem wollen wir nicht zuviel
verlangen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielleicht noch ergänzend hinzugefügt: Würde Fr. Zypries nicht sogar gegen derzeit geltendes Recht verstoßen? Ist im Kindschaftsrecht nicht verankert, dass das Kind ein Recht auf Wissen und Umgang mit dem biologischen Vater besitzt, auch gegen den Willen der Kindesmutter?

Auf der anderen Seite kann ich Fr. Zypries verstehen, ist warlich nicht schwer! Sie als auch viele Familienrichter, Jugend- und Sozialamtbedienstete fehlinterpretieren die Aussage „zum Wohle des Kindes“ wie folgt: Hauptsache wir haben jemanden der Alimente leistet, was kümmert uns das restliche Elend.

Gute Nacht Deutschland!

Gruß
strangerone

Hallo Günter!

Wer eben ein mangelndes
Verständnis für Heteros hat, :von dem wollen wir nicht :zuviel verlangen.

Wie äußert sich mangelndes Verständnis für „Heteros“? Muß man „Homos“ diskriminieren, um Verständnis für „Heteros“ zu zeigen? Welche Nachteile sind mit der Anerkennung homosexueller Partnerschaften für andere Paare, Familien und deren Kinder verbunden?

Neugierig auf Antwort wartend grüßt
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Wer eben ein mangelndes
Verständnis für Heteros hat, :von dem wollen wir nicht :zuviel verlangen.

Wie äußert sich mangelndes Verständnis für „Heteros“? Muß man
„Homos“ diskriminieren, um Verständnis für „Heteros“ zu
zeigen?

Nein, muss man nicht. Es muss aber nicht die Homosexualität das Mass alles Guten sein, wie es derzeit aus der Bundesregierung einige propagieren.

Welche Nachteile sind mit der Anerkennung

homosexueller Partnerschaften für andere Paare, Familien und
deren Kinder verbunden?

Die Wertmasstäbe zur Familien als kleinste Einheit wurde zerstört. Die Kinderfeindlichkeit wurde zielstrebig betrieben.

Gruss Günter

PS Ich weiss, dass Du mit der Antwort nicht zufrieden bist. Doch ich kann mit dem Teil, der sich in Politik und Kultur so wichtig nimmt und anderen den Lebensstil vorschreiben will nichts anfangen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass einige Politker und Künstler sich nur outen und in fast jeder Sendung auf ihr „Anderssein“ hinweisen müssen, weil dies derzeit in ist und man damit Erfolg hat. In meiner Umgebung leben auch Homos und Lesben. Sie sind Menschen geblieben. Ohne „tatütata“ dieses abgehobenen Elitevolkes. Vor ihnen habe ich Achtung. Auch weil man sich sehr gut mit diesen Gruppen unterhalten kann.

Vor Personen wie Bach, Wowereit, Westerwelle oder Boist oder einigen Bundestagsabgeordneten, die ständig damit andere anblöken, habe ich kein Verständnis. Zumal auch in deren Anhang andere Politiker sitzen, die gerne auch Sex mit Kindern erlauben möchten.

Gruss Günter

Moin,

ich weiss zwar nicht, was Pisa und Vertrauen jetzt damit zu
tun haben. Aber ich finde, jeder Vater sollte das Recht haben,
nachzupfrüfen, ob er nun auch der Vater des Kindes ist, für
das er Unterhalt zahlen muss.

Selbstverständlich hat jeder Mann nach wie vor das Recht, die Vaterschaft anzufechten. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben.

http://www.pforzheim.de/portal/page?_pageid=118,4878…

Gruß
Marion

Moin,

glaubt man Erhebungen gibt es mehr „Kuckuckskinder“ als einige
Männer ahnen. Warum sollte hier nicht eine Kontrolle möglich
sein.

Selbstverständlich sind hier Kontrollen möglich und selbstverständlich hat jeder Mann die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben.

http://www.pforzheim.de/portal/page?_pageid=118,4878…

Gruß
Marion, mit dem Vaterschaftsmantra

Hallo Sarah,

Ich weiss nicht, woher Du diese Information hast.

Aus Gründen der Vereinfachung habe ich mich vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt. Ich weiß es von mehreren Leuten, das ist allerdings auch eine Zeitlang her. Kann gut sein, dass seitdem die Einstellung der meisten Leute dazu geändert hat.

Aber ich
weiss, auch von einer Bekannten, die aus guten persönlichen
Gründen nicht den Vater angeben wollte. Sie bekam für dieses
Kind überhaupt keinen Unterhalt.

Dann muss sie aber doch eigenes Einkommen gehabt haben, oder nicht?

Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass die Mütter nicht oder zunächst nicht arbeiten gegangen sind, aber auch kein Vermögen besaßen, und deshalb Sozialhilfe bezogen haben. Den Anteil (oder ungefähr den Anteil), der vom Sozialamt für das Kind gezahlt wurde, hätte sonst der Vater zahlen müssen.

Viele Grüße
Thea

Hallo

mein Beitrag muß jetz nicht ewig ausgewalzt werden. :smile:

Na gut, wenn du es nicht möchtest! Viele Grüße Thea

Selbstverständlich sind hier Kontrollen möglich und
selbstverständlich hat jeder Mann die Möglichkeit, die
Vaterschaft anzufechten. Das war so, das ist so und das wird
auch so bleiben.

Hi,

klar kann er das. Nur leider muss er das gerichtlich durchsetzen mit den entsprechneden Kosten in Höhe mehrerer 1000,-€.
Da ist es doch sinnvoll, vorher mal die Erfolgsaussichten mittels eines Tests für ein paar 100,-€ abzuschätzen.

Liebe Grüße,

Max