Vaterschaftstestboom

Moin,

klar kann er das. Nur leider muss er das gerichtlich
durchsetzen mit den entsprechneden Kosten in Höhe mehrerer
1000,-€.

Wieso leider?? Das was du „gerichtlich durchsetzen“ nennst ist ein Privileg , welches das Einreichen einer Anfechtung auf einen ganz bestimmten Kreis begrenzt, und das ist auch gut so. Durch die anonymen Tests kann nämlich jeder Penner mal eben Speichelproben von seinem Kumpel Egon und dessen Filius Junior einschicken, um mal eben aus reiner Neugier oder Boshaftigkeit feststellen zu lassen, ob Egon denn wohl tatsächlich der Vater von Junior ist, und das ganz ohne Wissen von Egon natürlich.

Dass dies ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen ist, sollte eigentlich jedem klar sein, der sowas wie Persönlichkeitsrechte überhaupt für notwendig hält.

Da ist es doch sinnvoll, vorher mal die Erfolgsaussichten
mittels eines Tests für ein paar 100,-€ abzuschätzen.

Sicher, es wäre für Versicherungen auch sinnvoll, mal eben ohne Wissen von Versicherten diese auf Erbkrankheiten oder ähnliches testen zu lassen, um dann gegebenenfalls einen Versicherungsschutz abzulehnen, ohne dass der Antragsteller den Grund erfährt. Die Versicherungen könnten dadurch sicher eine Menge Geld sparen.

Nur ist zum Glück nicht alles , was dem finanziellen Vorteil von bestimmten Interessensgruppen oder Menschen dient, in diesem Land grundsätzlich erlaubt.

Gruß
Marion

Hi!

Zypris will Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter
verbieten.

Klar, dass von einer Sozizicke solche Forderungen kommen.
Die Hauptfrage ist jedoch, ob dkieses Thema aktuell wirklich brisant ist, oder ob es in diesem Land nicht brennendere Fragen zu beantworten gibt…

1.Pisa hat mit der Aussage das Bildungsniveau
sei unter Null wohl recht, wenn viele
Menschen 500 Euro für etwas ausgeben, das
sie mit etwas Nachdenken, Gymnasiums-Biokenntnissen
und einer Recherche in der nächsten Bibliothek
selber machen könnten.

Hierzu hätte ich gerne mehr Details, gerne auch ein Beispiel.

2.Welches Licht wirft der Vaterschaftstest-Boom
auf die Grundlagen der betroffenen Ehen?
Vertrauen kann nicht dabei sein.

Es kursieren Zahlen wie z.B. 25% der in D geborenen Kinder wären nicht von dem Mann, der annimmt, der Vater zu sein (Quelle: nicht zur Hand).
Da ist es verständlich, dass man(n) sich absichern möchte, wenn es um beträchtliche Unterhaltsforderungen geht.

Grüße,

Mathias

Hi,

Durch die anonymen Tests kann nämlich jeder

Penner mal eben Speichelproben von seinem Kumpel Egon und
dessen Filius Junior einschicken, um mal eben aus reiner
Neugier oder Boshaftigkeit feststellen zu lassen, ob Egon denn
wohl tatsächlich der Vater von Junior ist, und das ganz ohne
Wissen von Egon natürlich.

Warum sprichst Du von „Penner“, willst du Schärfe in die Diskussion bringen?
Warum sollte es verboten sein, eigene Speichelproben und die des Kindes einzureichen, für das Untewrhalt gezahlt wird, das also von Rechts wegen das eigene ist.
Warum schließt das Verbot nicht solche Faälle von offenkundig begründetem Interesse aus?

Dass dies ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
von Menschen ist, sollte eigentlich jedem klar sein, der sowas
wie Persönlichkeitsrechte überhaupt für notwendig hält.

Es geht nicht um Tests irgendwelcher Fremder.
eines Tests für ein paar 100,-€ abzuschätzen.

Sicher, es wäre für Versicherungen auch sinnvoll, mal eben
ohne Wissen von Versicherten diese auf Erbkrankheiten oder
ähnliches testen zu lassen, um dann gegebenenfalls einen
Versicherungsschutz abzulehnen, ohne dass der Antragsteller
den Grund erfährt. Die Versicherungen könnten dadurch sicher
eine Menge Geld sparen.

Auch darum geht es nicht, Du weichst vom Thema ab.

Nur ist zum Glück nicht alles , was dem finanziellen
Vorteil von bestimmten Interessensgruppen oder Menschen dient,
in diesem Land grundsätzlich erlaubt.

Huch, eine Verschwörungstheoretikerin.

Liebe Grüße,

Max

Moin,

Warum sollte es verboten sein, eigene Speichelproben und die
des Kindes einzureichen, für das Untewrhalt gezahlt wird, das
also von Rechts wegen das eigene ist.

Es ist nicht verboten, Vaterschaftstests durchzuführen, das war nie verboten und das wird auch nie verboten sein und schon mal gar nicht bei „offenkundig begründetem Interesse“.

Es soll ledigliche verboten werden, dies anonym und ohne Wissen der Beiteiligten durchzuführen.

Mannmann, ist das denn wirklich so schwer zu verstehen.

*argh*
M.

Hi

Es soll ledigliche verboten werden, dies anonym und
ohne Wissen der Beiteiligten durchzuführen.

Mannmann, ist das denn wirklich so schwer zu verstehen.

ich versteh das schon. Es ist aber nicht so, daß es nur ohne das Wissen verboten ist, sondern daß es in den hier diskutierten Fällen eben auch ohne Einwilligung der Mutter verboten werden soll.

Die derzeitige Rechtslage ist ja noch unklar. Das eine Gericht hat gerade die annonymen Tests für rechtmäßig erklärt, das andere für rechtswidrig. Der Fall wird wohl noch vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. Da soll nämlich der anonyme Test nicht als Tatbestand gelten, der für eine gerichtliche Klärung notwendig ist. Das hieße das Gericht würde gar kein Verfahren eröffnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun sind wir hier aber im Politikbrett, und da geht es ja vor allem darum, was aus politischen Gründen Recht werden sollte.
Zypries will nun, daß ein Mann, der an seiner Vaterschaft zweifelt, gezwungen werden soll den teuren, aufwändigen, und auch für das Kind sehr belastenden Weg einer gerichtlichen Klärung zu gehen, wenn die Mutter den Test verweigert. Zudem kann die Vaterschft ja nur 2 Jahre nach Bekanntwerrden von Umständen, die geeignet sind Zweifel zu wecken angefochten werden. Welche sollen dies denn sein, wenn die Mutter den Test verbietet? Damit werden die Hürden für eine Überprüfung einer Vaterschaft zumindest sehr hoch gewählt.
Das halte ich für falsch. Ich meine ein unterhaltspflichtiger Mann muss unbürokratisch für sich und das Kind für das er zahlt einen solchen Test machen können. Dem Labor gegenüber meinetwegen nicht anonym, von mir aus mit einer Mitteilung an die zuständigen Behörden, aber ohne daß die Mutter, die ja in diesem Fall des Betrugs verdächtig ist, einwilligen muss.

Liebe Grüße,

Max

Hi,

Es kursieren Zahlen wie z.B. 25% der in D geborenen Kinder
wären nicht von dem Mann, der annimmt, der Vater zu sein
(Quelle: nicht zur Hand).
Da ist es verständlich, dass man(n) sich absichern möchte,
wenn es um beträchtliche Unterhaltsforderungen geht.

Ich glaube die Zahlen sind die „erfolgreich“ durchgeführten Tests.
Diese betreffen ja aber nur Verdachtsfälle, sind also schon vorausgewählt.
Insgesamt sind es wohl (nach angelsächsischen Studien) 5-10%. Was immer noch um die 50000 Kinder pro Jahr in Deutschland wären.

Liebe Grüße,

Max

Moin,

Zypries will nun, daß ein Mann, der an seiner Vaterschaft
zweifelt, gezwungen werden soll den teuren, aufwändigen, und
auch für das Kind sehr belastenden Weg einer gerichtlichen
Klärung zu gehen, wenn die Mutter den Test verweigert.

Ja, und das ist auch gut so. Schließlich reden wir hier nicht über irgend einen Pillepalle sondern über Abstammungsrecht. Das Ergebnis eines solchen Tests kann nicht nur für den Vater, sondern auch für die Mutter und erst recht für das Kind gravierende Folgen haben. Da das Kind das schwächste Glied in der Kette ist, ist es nur unterstützenswert, dass die Persönlichkeitsrechte des Kindes durch den Gesetzgeber geschützt werden.

Zudem
kann die Vaterschft ja nur 2 Jahre nach Bekanntwerrden von
Umständen, die geeignet sind Zweifel zu wecken angefochten
werden. Welche sollen dies denn sein, wenn die Mutter den
Test verbietet?

???
Was haben denn die Ursachen für die Zweifel des Mannes an seiner Vaterschaft damit zutun, ob die Mutter einem Test zustimmt oder nicht ? Wer meint, das Kind ist nicht von ihm (und sei es, weil es die Nase vom Nachbarn hat) kann seine Vaterschaft anfechten lassen, egal ob die Mutter zustimmt oder nicht.

Das halte ich für falsch. Ich meine ein unterhaltspflichtiger
Mann muss unbürokratisch für sich und das Kind für das er
zahlt einen solchen Test machen können.

Was verstehst du denn unter „unbürokratisch“ ? Zumindest sollte doch gerichtlich festgestellt werden, ob jemand überhaupt befugt ist, von einem anderen Menschen einen Abstammungstest durchzuführen (das dürfte für den Mann, der offiziell als Vater gilt überhaupt kein Problem sein) und als Zweites reicht völlig aus, dass der Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hegt. Das sind in meinen Augen die denkbar geringsten „bürokratischen“ Hürden überhaupt.

Dem Labor gegenüber
meinetwegen nicht anonym, von mir aus mit einer Mitteilung an
die zuständigen Behörden, aber ohne daß die Mutter, die ja in
diesem Fall des Betrugs verdächtig ist, einwilligen muss.

Sollte der Mann die oben genannten Kriterien erfüllen (also als Vater des Kindes gelten und Zweifel an seiner Vaterschaft haben) so muss auch weiterhin die Mutter ihr Einverständnis nicht geben. In diesem Fall gilt nämlich (berechtigter Weise) das Interesse das Mannes über dem Persönlichkeitsrecht der Mutter und des Kindes.

Ein Abwägen der Interessen des Mannes, der Mutter und des Kindes geht auch IMHO sehr gut aus folgendem Text hervor:

http://www.majuze.de/petition/us_goossens.htm

Was also stört dich daran ?
Dass der Mann für die Kosten aufkommen muss, wenn sich herausstellt, dass er doch der Vater ist ?

Gruß
Marion

Zypris will Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter
verbieten.

hallo Marco,

die Frau hat vollkommen Recht!
Wer ist denn der Leidtragernde nach so einem Test?
Klar, evtl. auch die Mutter. Doch bei einer Scheidung muss er löhnen (in den meisten Fällen)
Nein, es ist das Kind!
Welchen Vorteil soll also der Test bringen? Bricht die Welt zusammen, weil irgend ein Mann ein „Kuckucksei“ aufgezogen hat?
Dazu eine Geschichte, die vor einigen Jahren sich tatsächlich ereignete.
ein Frau bekam ein „schwarzes“ Baby. Sie und der Ehemann waren aber Weiße! Er brüllte und tobte, sprach von Hure und ähnlichem. Forderte die Scheidung wegen Vertrauensbruch, usw.
Sie aber wusste sich frei von aller „Schuld“.
Die Lösung der Geschichte war aber ganz einfach: der Hurenbock war kurz bevor er mit seiner Frau ins Bett kroch bei einer Nutte und hatte ohne Schutz gebumst (war also noch vor AIDS). Sein „Vorbumser“ war aber ein Afrikaner, der auch keinen Gummi verwendete. Ergebnis: er trug schön gehütete Samenzellen des Afrikaners heim (unter der Vorhaut) und schwängerte damit seine Frau.
Es kam zur Scheidung… doch anders als er es sich dachte.
Wer war der Leidttagende? Das Kind!
Und wie oft kommt so etwas vor?
Nein, ich würde nie nachprüfen. Für mich ist mein Sohn der meine. Selbst wenn sich durch Zufall herausstellen sollte, dass meine Holde damals sich mit einem anderen amüsierte.
Grüße
Raimund

Genetische Kinder
Ein Kuckuckskind ist eindeutig
kein Biologisches Kind des Vaters,
und ich als Vater würde ein solches
wohl auch nicht als mein Kind betrachten.

Vielleicht bin ich da altmodisch, aber
ich bin auch der Meinung, eine Ehe
sollte unter anderem Vertrauen als
Baustein im Fundament haben. Ein
Kuckuckskind würde damit eindeutig
anzeigen, dass das Fundament nicht mehr
tragfähig ist.

In einer Ehe, bei der ein Gentest
gemacht wird, ist das Vetrauen allerdings
sowieso schon so kaputt, dass, sollte
sich tatsächlich ein Kuckuckskind finden,
das höchstens noch der Tropfen wäre,
der das Fass zum Überlaufen bringt.

Also-- Verbot: Nein! Gentest: Nein!

Gruss, Marco

Selbergestrickter Vaterschaftstest

Hi,

Huch, lernt man jetzt Gentests in der Schule? Und kostet das
Equipment nicht mehr tausende Euro? Und was sagt Pisa über den
Bildungsstand in Deutschland aus?

Einen Gentest zu hause basteln ist
natürlich nicht so einfach machbar,
aber anderer Ansatzpunkt:

In der Schule lernt man Vererbungsregeln.
Hat man also z.B. die Blutuntersuchungen
des Vaters, der Mutter und des Kindes (Quelle
z.B. Blutspende, Blutuntersuchung auf Krankheiten
beim Säugling,…) kann man schon mit recht hoher
Wahrscheinlichkeit eine Vaterschaft belegen oder
widerlegen.

Es gibt auch noch weitere monogenetische,
am Phänotyp leicht beobachtbare Merkmale,
die die Wahrscheinlichkeiten noch deutlicher machen.

Ob sie dann dominant oder rezessiv sind,
autosomal oder gonosomal, ist dann der Punkt,
wo die erwähnte nächste Bücherei helfen muss…

Und rein rechtlich ists wohl auch einfach: Das
in Erfahrung bringen von Blutgruppe, Rhesusfaktor,
Haarfarbe,… und was da sonst noch interessant
sein könnte, ist bestimmt nicht verboten :smile:

Genauere Diskussionen hierzu sollte man aber vielleicht
besser im Bio-Brett weiterführen…

Im übrigen geht es wohl im wesentlichen nicht um Ehen, weil da
nämlich die rechtlichen Folgen eines negativen
Vaterschaftstests nicht so gravierend sind, als vielmehr um
bereits beendete Beziehungen und die daraus (oder eben nicht)
hervorgegangenen Kinder.

Da könnte was dran sein. Gibts irgendwo Informationen
darüber, welchen ehelichen Status die Auftraggeber
der Vaterschaftstests vorwiegend haben?
(ledig verheiratet geschieden?)

Gruss, Marco

Hallo Sarah,

Dann muss sie aber doch eigenes Einkommen gehabt haben, oder
nicht?

Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass die Mütter nicht oder
zunächst nicht arbeiten gegangen sind, aber auch kein Vermögen
besaßen, und deshalb Sozialhilfe bezogen haben. Den Anteil
(oder ungefähr den Anteil), der vom Sozialamt für das Kind
gezahlt wurde, hätte sonst der Vater zahlen müssen.

Ich glaube, Du vermischst jetzt zwei Sachen, Sozialhilfe und Kindesunterhalt sind zwei verschiedene Sachen. Als man kann durchaus Sozialhilfe erhalten, obwohl der Vater Unterhalt zahlt. Aber ich bin ehrlich gesagt kein Sozialhilfeexperte in so diffizilen Sachen. Diese Bekannte bekam Sozialhilfe, aber nicht Unterhalt vom Jugendamt. Das Jugendamt leistet ja z.B. Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater, z.B. nicht zahlt weil er sich abgesetzt hat, oder von mir aus auch im Knast sitzt. Dann leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss und fordert es vom Vater zurück sofern sich jemals dazu die Gelegenheit ergibt. Da hatte ich Dich wohl mißverstanden. Die Sozialhilfe bleibt davon ja ausser acht.

Ich denke aber, dass es ja andersrum ist. Ein Vater will sich vergewissern, ob er der Vater ist, um nicht für ein Kuckuckskind zu zahlen. Und das solle m.E. jedem Vater freistehen, wenn er dafür zahlen muss. Und das war wohl auch der Grundgedanke des Artikels.

Grüße

Sarah

Danke, Marion. Das hat einige Irrtümer aufgeklärt.

Grüße,

Ralf

Das kommt drauf an ob dann auch wirklich der „Vater“ zu zahlen hat. Vielleicht ja auch der der wirklich der Vater ist. Und manche haben eine Rechtsschutzversicherung. Das ist eine juristische Sache.
Aber das dürfte alleine schon so manche Frau abschrecken schwanger als von jemand anderem als ihrem Partner zu werden.

Interessant übrigens auch: Eine Bekannte hat Kinder von unbekannten Vätern. Jetzt hat sie die Kinder vom Jugendamt abgenommen bekommen.
Ich finde soche Fälle noch viel „krasser“ als das mit den Vaterschaftstest. Aber das ist ein anderes Thema…

Grüße,

Ralf

Hallo Marion,

mich würde dies aber mal bei folgendem Fallbeispiel interessieren:

Ein Mann geht zu einer Prostituierten. Diese wird nun z. B. ein Jahr später schwanger und behauptet nun der Freier sei der Vater da er zum Zeitpunkt xy mit ihr geschlafen habe.

Der Freier ist aber nicht der Vater da irgendwann dazwischen mal ein anderer Mann mit der Prostituierten geschlafen hatte und sie von diesem schwanger wurde, die Frau aber nur die Adresse des anderen Freiers wußte und der Mann nun nicht belegen kann und es selbst wohl auch nicht weiß daß er nicht der Vater ist, da er Stammfreier von der Prostituierten war (was Videoaufzeichnungen beweisen).

Die Prostituierte will natürlich nicht in einen Vaterschaftstest einwilligen.

Was passiert da nun?

Grüße,

Ralf

Hallo Sarah,

Ich glaube, Du vermischst jetzt zwei Sachen, Sozialhilfe und
Kindesunterhalt sind zwei verschiedene Sachen.

Nein, ich vermische nicht zwei verschiedene Sachen. Wenn es sonst keinen gibt, der für das Kind zahlt, dann zahlt natürlich das Sozialamt. Ob es bei unbekannten Vätern Unterhaltsvorschuss gibt, weiß ich nicht genau und bezweifele es, deshalb habe ich einfachheitshalber Sozialhilfe geschrieben, denn es läuft über kurz oder lang ja darauf hinaus.

Viele Grüße
Thea

Moin,

Was passiert da nun?

Nach meinem Verständnis (bin ja kein Jurist) muss, wenn der Beklagte die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt (und das wird er in deinem Beispiel wohl kaum), die Mutter gegen ihn eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstrengen. Im Laufe dieses Verfahrens wird dann durch ein Gutachten (Vaterschaftstest) geklärt, ob der Mann tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist.

Gruß
Marion

Also derjenige müßte die Vaterschaft nicht anfechten und hätte dann auch die Kosten nicht zu tragen wenn er nicht der Vater ist?

Dann wär ja die Welt noch in Ordnung…:wink:

Grüße,

Ralf

hallo Marco,
stell Dir mal folgende Situation vor:
Deine Frau, die dich wirklich liebt, war auf einer Party (von der Du wusstest, aber keine Zeit hattest mitzufeiern). Sie hat etwas zu viel Alllloohuuuol erwischt, oder jemand hat ihr sogar immer heimlich starken Alkohol in den Wein gekippt. Glaub mir, das merkst Du nicht. Ich habe das selbst schon erlebt bei einer Kollegin, die unfaire Kollegen betrunken machten.
Oder jemand gibt ihr dieses Mittel rein, dass den Menschen enthemmt.
So, und nun steigt sie mit einem ins Bett.

am nächsten Tag weiss sie evtl. sogar nichts mehr dasvon.
Soll sie jetzt ihre Ehe aufs Spiel setzen?
Nein, wenn es nicht gerade ein Kind mit anderer Hautfarbe ist, dann ist es besser, sie hält den Mund. Auch im Sinne des Kindes.
Ist es so wichtig, dass es genau Deine Gene sind?
Es gibt tausende von Adoptivkindern. Sind auch andere Gene. Trotzdem werden sie geliebt wie die mit den gleichen Genen.

Nein, Kuckuckskinder sind kein Grund zur Auflösung einer Lebensgemeinschaft.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

es kommt sicherlich auch auf die Umstände an unter denen die „Kuckuckskinder“ gezeugt worden sind.

Wenn man so streng denken würde wie manche dann dürfte man ja auch keine Beziehung mit einer Frau eingehen, die bereits Kinder mit jemand anderem hatte. Selbst in meiner eigenen Familie bekam ich zu hören (als ich mit meiner damaligen Freundin auftauchte, die bereits Kinder von ihrem „Ex“ mit in die Beziehung brachte):„Wie kannst du dir nur eine Freundin nehmen, die bereits Kinder hat. Kostet zuviel und für deinen eigenen Nachwuchs mit ihr fehlt dann später die Kohle.“

Wenn du eine solche Familie hast brauchst du keine Feinde mehr:wink:

Allerdings: Wenn ich dann mit meiner „Frau“ zusammenleben würde und sie würde mich wissentlich betrügen und dann schwanger werden wäre das schon eine problematische Situation, wofür das Kind allerdings nichts kann; den biologischen Vater würde ich dann aber schon zur Verantwortung gezogen wissen wollen. Und eine Beendigung der Beziehung wäre dann in Reichweite (wobei in der Praxis es tatsächlich genug Fälle gibt wo sich die Eheleute dann wieder zusammengerauft haben:wink:

Grüße,

Ralf

Hi,

Schließlich reden wir hier nicht über irgend einen Pillepalle…

Du magst es würzig, nicht?

Was also stört dich daran ?

Ich denke es ist alles gesagt. Es geht um Interessenabwägung. Um Rechte der Beteiligten auf Datenschutz, aber auch auf Schutz vor Betrug.
Da haben wir offenbar unterschiedliche Wertungen. Du hast ja einen Text genannt, der in etwa Deiner Meinung entspricht, ich finde diesen Kommentar hier ganz treffend: http://www.wdr.de/radio/wdr4/wort/zur_sache/2005_010…

Die Diskusssion auf hoher politischer Ebene läuft ja auch noch http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/…, und wenn ich das richtig verstehe rudert Zypries schon etwas zurück http://www.dradio.de/dlf/sendungen/in

google spuckt unter „Zypries Vaterschaftstest“ jedenfalls Unmengen an informativen Links aus. Die weitere Entwicklung in der großen Politik bleibt also noch abzuwarten.

Liebe Grüße,

Max