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Hallo Idhre!
Erst jetzt entdecke’ ich die Frage, durch einen mir bekannten und mich interessierenden Namen in den Antworten aufmerksam gemacht, nachdem ich wegen eines jüdischen Themas in das Brett „hineingerutscht“ bin…
Es findet eine kleine Verwechselung statt:
Diejenige zwischen der Frau, die für eine Vatikanische Organisation im Vatikan arbeitet (oder gar für die Kurie, das heißt letzlich für die Regierung) einerseits, und der Frau, die über die Vatikanische Staatsangehörigkeit verfügt (unbegrenzt, oder für die Zeit der Erledigung einer bestimmten Aufgabe).
Kaum jemand unter den Bediensteten des Vatikans verfügt über die begehrte vatikanische Staatsangehörigkeit, ob Mann oder Frau. Es hat sich eingebürgert, daß nur „religiöse Personen“ (erklär’ ich gleich) auf der weiblichen Seite über die Bürgerschaft verfügen (um die 120 ca. glaub’ ich, eher ein paar „Gequetschte“ mehr als weniger); Gesetz ist es jedoch nicht; könnte jederzeit durchbrochen werden, auch ohne Änderung des Canonischen Rechtes.
„Weibliche religiöse Personen“ sind vulgo eben „Nonnen“, allerdings ist der Begriff rein „volksfromm“. Vom eigentlich Katholischen her unterscheidet man ziemlich penibel und gewichtig zwischen „Ordensfrauen“ (die Nonnen stricto sensu, mit lebenslangen intensiven Gelübden [„Professiones“]); die Mitglieder „Religiöser Kongregationen“, mit zeitlich beschränkten, jedoch erneuerbaren - vor allem in puncto religiösen Gehorsams und Fehlens von eigentlichem persönlichem Privatbesitz weniger strengen - Gelübden; und die Mitglieder von „Laienassoziationen“ mit nicht direkt dem Canonischen Recht unterliegenden viel beschränkteren Gelübden. Letzte gelten ihrerseits überall auf der Welt als Nonnen, sind es aber kirchenrechtlich nicht.
Das alles unabhängig vom Tragen einer Tracht (machen viele Bayern und Tiroler und Neonazis und Musikanten und und auch…) oder dem Besitz einer Klosteranlage (haben Vegetarier und Ufologen auch…).
Allerdings kennen ein „echtes“ Klosterleben, zumindest für eine gewisse Zeit ihres religiösen Lebens, nur Ordensfrauen. Da können Mystik- und Meditationsübungen, meditatives Schweigegelübde und gesungenes Stundengebet dazu gehören, nicht jedoch in jedem Orden überhaupt, oder im gleichen Ausmaß.
Die meisten der weiblichen Angestellten im Vatikan sind keine Nonnen, auch nicht im Volkssinne.
Alles unklar? (Die Pointe bei der Geschichte ist die, daß ich auch noch vereinfacht habe!!!)
Das Réglement der Schweitzergarde (wie das der abgeschafften „Nobelgarde“) sieht nur Männer vor, nicht jedoch dasjenige der päpstlichen Gendarmerie.
Katholisch müßen die Bediensteten nur in irgendwie geistlich angehauchten Berufen und Positionen sein. Auf rein wissenschaftlichem Gebiet (Astronomie, Labor, Archäologische Archive, etc.) kommt schon mal gelegentlich als rara avis auch ein Alibi-Nicht-Katholik unter, wenn sonst die Erfordernisse der Loyalität und Diskretion (dem Anschein nach…) erfüllt sind.
Auf nach Rom!
nuDevDI’ Hoch He rom wIghoS.
abifiz
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