Hallo LePatrice!
Da hat sich wohl etwas Ärger aufgestaut, der etwas zu Lasten der Sachlichkeit geht. Das ist durchaus verständlich, doch sollte man die nicht korrekten Dinge einzeln betrachten und andere dann separat behandeln.
Hallo einen Energiepass gibt es für die Wohnung nicht […]
Auf den hätten Sie jedoch bestehen können. Da wären einige Mängel schnell aufgefallen und Sie hätten nun nicht den Ärger.
[…] das die Fenster undicht sind bzw. das eine oben so
schräg im Rahmen sitzt das unten ein Spalt weit offen ist ist
mir bei der Wohnungsbegehung nicht aufgefallen.
Auch hier geht das Problem nun (teilweise) zu Ihren Lasten, denn eine Wohnungsbegehung dient eben genau diesem Grund: das Feststellen von vorhandenen Mängeln. Nun könnten Sie Probleme bekommen, wenn der Vermieter eventuell behauptet, dass Sie das Fenster verstellt haben. Die Beweislast liegt nun bei Ihnen, denn ein schräg im Rahmen sitzender Fensterflügel ist nun ganz und gar kein „versteckter Mangel“, wie es im Fachjargon heißt.
Ein Mangel, der behoben werden muss, ist es aber auf jeden Fall. Vielleicht zeigt Ihr Vermieter sich hier prinzipiell für verantwortlich. Meistens ist dies so, wenn auch nicht unbedingt juristisch verpflichtend. Hierzu müsste man auch dringend noch mehr über die Ursache wissen, warum der Flügel schief im Rahmen sitzt. Meistens liegt es daran, dass die Scharniere nicht geölt wurden und bei der Bedienung die Kraft beim Öffnen und Schließen größer ist, als die Klemmung der Justiervorrichtungen halten können. Dann muss der Flügel vom Fachmann eingestellt und der Beschlagmechanismus geölt werden.
Neues Thema!?
An sich bin ich ein sehr kulanter Mensch, nur hab ich vor ein
paar Tagen eine Abrechnung von Ihm bekommen wo er uns das
nachmachen des zweiten Haustürschlüssels in Rechnung stellt.
Schön und gut hätte ich auch kein Problem mit wenn es nur
diesen einen gegeben hätte aber er selber hat bis heute einen
Schlüssel […]
Die Menge der Schlüssel für Haus- und Wohnungstüren ist Gegenstand des Mietvertrages. So sollte es zumindest sein.
Werden mehr Schlüssel gebraucht, als im Mietvertrag oder alternativ bei der Schlüsselübergabe dokumentiert wurden, sind die Schlüssel natürlich kostenpflichtig. Wo ist hier die Besonderheit?!
Für eine Haustür in einem Mehrfamilienhaus steht dem Vermieter auf jeden Fall ein Schlüssel zu. Für Wohnungstüren und für Haustüren in Einfamilienhäusern stehen dem Vermieter grundsätzlich keine Schlüssel zu. Auch nicht für „Notfälle“. Dort wo Ihre Privatsphäre beginnt, haben nur Sie das Recht zur Schlüsselgewalt und können/müssen selbst bestimmen, wer einen Schlüssel bekommt.
Wie kann es sein, dass der Vermieter Ihnen einen Haustürschlüssel nachmachen soll, wenn Sie gleichzeitig schreiben, dass es bislang unklar war, dass der Vermieter noch einen Haustürschlüssel hat? Entweder ist es ein Mehrfamilienhaus und dann ist es klar, dass es mehrere Haustürschlüssel gibt und der Vermieter einen hat. Oder es ist ein Einfamilienhaus, was Sie gemietet haben, und dann könnte der Vermieter keinen Schlüssel nachmachen, weil er für das Haus gar keinen Schlüssel haben dürfte. In jedem Fall ist es aber doch normal, dass das Nachmachen eines Schlüssels Geld kostet und das Nachmachen eines Schlüssels nicht im Interesse des Vermieters erfolgte. Somit dürfte doch auch klar sein, wer die Kosten bezahlen muss, oder nicht?!
und wie ich vor zwei tagen erfahren habe, hatte
unser Vormieter 4 Monate lang noch einen Schlüssel zur
Wohnung obwohl wir hier wohnen, […]
Hier schreiben Sie nun wieder von einer Wohnung, so dass man annehmen muss, dass Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Dann hat natürlich der Vermieter einen oder auch mehrere Schlüssel für die Haustür. Davon muss er Ihnen aber doch, neben dem was im Mietvertrag über die Anzahl der Schlüssel geschrieben steht, keinen abgeben, denn er könnte beispielsweise einen Schlüssel extra für Handwerker, Reinigungsfirmen, etc. haben.
Die Anzahl der Schlüssel, die es zu einer Wohnungstür gibt, steht in der Regel auch im Mietvertrag. Sind diese nicht vollzählig, muss das doch auffallen. Dies gilt speziell für Wohnungstüren, deren Profilzylinder zu einer Schließanlage gehören, also wenn Wohnungs- und Haustür mit dem gleichen Schlüssel geschlossen werden, oder wenn es für die Schlüssel Sicherungsnummern oder gar Sicherungskarten gibt.
Wenn es keine Schließanlage ist, keine Sicherungsnummern oder Sicherungskarten gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit von „Streuschlüsseln“ immer extrem hoch, weil sich jeder Schlüssel in beliebiger Menge billig an der Straßenecke nachmachen lassen kann. Ich würde nie auf die Idee kommen, den originalen Schließzylinder in einem Mehrfamilienhaus in der Wohnungstür zu lassen. Die 10,00 oder 20,00 Euro für einen neuen Schließzylinder mit Schlüsseln würde ich immer für meine Sicherheit investieren. Und mich würde selbst ein weiterer Schlüssel nicht stören, wenn es eine Schließanlage wäre und ich das neue Schloss der Wohnungstür nicht mit dem Schlüssel der Haustür schließen könnte. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht und andere Menschen könnten da anders denken. Mein Vermieter jedenfalls, egal wie nett er ist, würde zu 100 Prozent Sicherheit maximal bis zur Türschwelle kommen. Niemals würde ich auch nur das Risiko in Betracht ziehen, dass mein Vermieter Zugang zu meiner Wohnung haben könnte.
Desweiteren meinte ich Feuchtigkeiten IM Fenster also zwischen
der Außenscheibe und der Innenscheibe (Doppelverglasung) dort
befindet sich Kondenswasser.
Fenster ist das Bauelement, also das Bauteil, was aus Rahmen und Flügel besteht. Die Scheibe ist ein Bestandteil des Flügels, in Sonderfällen (Festverglasung) auch des Rahmens.
Sie meinen also nicht das Fenster, sondern die Scheibe, die undicht ist und Feuchtigkeit innerhalb des Schreibenzwischenraumes kondensieren lässt.
Dies ist definitiv ein Defekt der Scheibe, so dass diese ausgetauscht werden muss, wenn es eindeutig Kondensat ist.
Im Gegensatz zur Trübung, die bei älteren Scheiben durchaus vorkommen kann, ist Kondenswasser im Scheibenzwischenraum ein technischer Mangel, da hierdurch die Isolationswerte im Vergleich zum Ursprungszustand verschlechtert werden. Eine Trübung ist nur ein optischer Mangel, der - man glaubt es kaum - keinen Sachmangel im juristischen Sinne darstellt, weil es ein produktspezifisches Phänomen ist und die Durchsichtigkeit von Glas zu keinem Zeitpunkt eine zugesicherte Eigenschaft der Scheibe gewesen ist.
Also, wenn Feuchtigkeit im Scheibenzwischenraum ist, muss der Vermieter das Glas (die Isolierglasscheibe) fachgerecht austauschen lassen.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin