Hallo
Können eingetragene Vereine (e.V.) Verkaufsveranstaltungen,
wie Märkte , Flohmarkt od. Sammler Börsen durchführen.
Diese Veranstaltungen werden wie Gewerbliche Veranstaltungen
durchgeführt.
Bei Gewerblichen Veranstaltern gilt §69 der Gewerbe Ortnung.