Veranstaltungen bei eingetragenen Vereinen

Hallo
Können eingetragene Vereine (e.V.) Verkaufsveranstaltungen,
wie Märkte , Flohmarkt od. Sammler Börsen durchführen.
Diese Veranstaltungen werden wie Gewerbliche Veranstaltungen
durchgeführt.

Bei Gewerblichen Veranstaltern gilt §69 der Gewerbe Ortnung.

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.
Gruß HH

Hätte ja sein können ,aber " Danke " trotzdem.
Gruß M

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.
Gruß HH

Hallo nochmals,

ich glaubhe:

Veranstalter kann natürlich jeder Verein sein (eingetragen, also Rechtspersönlichkeit)

Die Regeln der Gewerbeordnung gelten natürlich dann auch für den Verein.

Gruß HH

Danke
aber warum lassen dan einige Vereine Ihre Teilnehmer unterschreiben, das Sie nur Private Teilnehmer und keine
Gewerblichen sind? Beim nachfragen weiss aber keiner warum!
Jeder sagt er habe nur davon gehört das es so die Vorschrift sei. Auskunft von einem Ortnungsamt: das ganze sei eine Grauzohne.Bei Verstößen gibt es Busgeld. Deshalb die Frage:
ist es Gewerblich anzumelden oder ist es eine Private Veranstaltung innerhalb des Vereines.
mfG M.H.

Können sie…