Ich habe nirgends gesagt, daß alles im Grundgesetz
Festgehaltene falsch sei. Aber wenn auch nur 1 Punkt
verbrecherisch ist, so ist es das ganze Grundgesetz.
- ist das deine These, das dem so ist (das das GG
verbrecherisch ist).
- ist das deine Schlussfolgerung (1 Punkt sei verbrecherisch
und damit das ganze)…- die sich auf was begründet?
Das habe ich in anderen Beiträgen bereits erklärt.
Ich bin wie gesagt nicht gegen alles, was im Grundgesetzt steht, sondern gegen das Grundgesetz als Gesamtes, da dies nicht nur die guten, sondern auch die schlechten Elemente umfaßt.
Ich bin
auch ein Verbrecher, wenn ich jemand umgebracht habe, aber
gleichzeitig nie eine Vergewaltigung, einen Raub oder sonst
etwas begehen würde.
Also
- wie definierst du „verbrecherisch“? (damit wir auch über
das gleich reden…)
- wo ist das GG in deinen Augen „verbrecherisch“?
Zu 1.) als „verbrecherisch“, bezogen auf Gesetze und verordnungen, bezeichne ich solche, die meiner Meinung nach untragbare Festlegungen mit beinhalten.
Zu 2.) ich habe in verschiedenen Antworten auf Beiträge, die zu meiner Behauptung Stellung nehmen, Beispiele genannt.
Offen gestanden sehe ich keinen Sinn dabei, dasselbe jedesmal neu zu wiederholen. Ein paar Beiträge weiter unten ist es zu lesen.
Ferner ist das Grundgesetz sicher nicht das beste und
gerechteste, was man als Grundlage eines Staates erarbeiten
kann. das hieße ja, daß die englische, die französische, die
holländische und alle anderen Verfassungen schlechter wären,
und das so zu behaupten ist ziemlich überheblich.
Ich bin der Meinung, dass sich die Verfassungen der
demokratischen Staaten nur in Details unterscheiden. Das
Grundprinzip, das Fundament, ist das gleiche (Menschen- und
Grundrechte, wie z.B. Gleichheit vor dem Gesetz etcpp). Ob da
jetzt Föderalismus der beste Weg ist oder eine 5 Prozenthürde,
ein Mehrheits- oder ein Verhältniswahlrecht…Insofern sind
sie in bestimmten Punkten natürlich austauschbar, in anderen
nicht und ich meine keineswegs, dass unsere Fassung der
Verfassung „besser“ ist als bsw. die französische:smile:. Aber um
zu deiner These zurückzukommen: Wenn du sagt, die anderen
Verfassungen seien nicht verbrecherisch, aber unser GG sei es
- nenn doch mal bitte endlich den konkreten Punkt,woran du das
festmachst.
Zunächst einmal sage ich nicht, daß die anderen vergleichbaren Verfassungen nicht verbrecherisch seien. Ich behaupte aber auch nicht, daß sie es seien, ich kenne sie nicht so genau, daß ich das eine oder andere von ihnen sagen könnte.
Es spielt keine große Rolle, daß sie in der Masse ihrer Inhalte austauschbar sind, denn schon durch Einzelheiten können ja prinzipielle Unterschiede verursacht werden.
Für jemand, dem die Republik ein unerläßlicher Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaats ist, muß die holländische Verfassung zum beispiel verbrecherisch sein; für jemand, dem der Föderlalismus unverzichtbar erscheint, muß die französische Verfassung verbrecherisch sein, und wenn sie ansonsten noch so austauschbar mit dem Grundgesetz ist.