Verbot von Parteien des rechten Spektrums

mal ernsthaft datafox, da steht kein angriff auf dich von
marion, diesmal nicht zumindest :smile:

also noch einmal für alle, die was über diskussionskultur lernen wollen:

„Diese Ausnahme [verbot der auschwitzlüge] erklärt sich aus der Geschichte unseres Landes und dem Ansinnen, die Würde der Opfer des Holocaust zu wahren. Wenn dir das nicht passt, ok.“

–> mir paßt es nicht, daß die würde der opfer des holocausts gewahrt wird?! das ist eine beleidigende unterstellung.

diese attacke ist ein ad hominem (angriff auf die argeumentierende person anstatt dem argument selbst), ein typisches ablenkungsmanöver, bei dem der gegner (ich) unglaubwürdig gemacht wird, indem seine moralische integrität angegriffen wird: „du schätzt die würde der opfer nicht, also muß alles was du sagst falsch sein.“

gruß
datafox

hi :smile:

Wenn man es lediglich auf Wahlergebnisse beschränkt, dann
hättest du Unrecht. Wir erleben oft genug, dass kleine
Splitterparteien, die knapp über die 5% Hürde hinauskommen
(also eigentlich nur einen sehr geringen Prozentsatz der
deutschen Bevölkerung repräsentieren) durch Koalitionen
erheblichen Machteinfluss geltend machen können (auch
„Königsmacher“) genannt.

ja, dann hat das wahlsystem versagt. denn 5% dürften in einer demokratie eben gar nicht über die anderen entscheiden!

Falsch. Das Wesentliche Merkmal einer Demokratie ist nicht der
Wille der Mehrheit, sondern der Schutz der Minderheit.

das ist ideologie.

Natürlich, wenn du so willst, ist Demokratie nichts weiter als
eine Ideologie, die aus der Ohnmacht der Menschen angesichts
monarchischer Diktaturen heraus entstanden ist.

ich meinte es ist ideologie, im schutz von minderheiten das wesensmerkmal der demokratie zu sehen. dem ist nicht so. es ist nur dann ein wesensmerkmal, wenn dieser schutz für die mehrheit des volkes einen wert darstellt.

Dann haben wir es aber nicht mehr mit Demokratien sondern mit
einer Diktatur der Mehrheit zutun (wer sagt, dass eine
Diktatur immer nur von einer Person oder einer Minderheit
ausgehen muss ?).

demokratie IST herrschaft der mehrheit.

(Und somit erkennen wir, dass auch die Gewaltenteilung
unabdingbare Voraussetzung einer Demokratie ist).

natürlich. hat ja keiner bestritten.

Das stimmt, nur der Unterschied ist, dass in einer Monarchie
der König „nach Belieben“ Gesetze zum Schutze seines Volkes
oder Minderheiten erlassen kann oder eben auch nicht (wenn es
ihm nicht beliebt). Diese Willkür in der Hand eines Menschen
oder einer Gruppe von Menschen entspricht nicht den
Grundsätzen von Demokratie. Entscheidend sind also nicht nur,
dass es Gesetze gibt, sonder auch, wie sie zustande kommen
(Stichwort Gewaltenteilung).

keine frage. dennoch sind auch die gesetze einer demokratie „willkürlich“ im sinne von „beliebig“. wenn 51% der deutschen der meinung sind, daß jeder ab sofort grüne schuhe tragen muß oder in den knast wandert, ist es eine völlig demokatische legitime entscheidung.

Das sind aber politische Entscheidungen, die da
getroffen werden müssen (beruhend z.B. auf einem
gesellschaftlichen Konsens) und keine logischen.

gut, zugegeben, ich habe mich zu sehr auf die grundlagen versteift, zb. was macht eine demokratie dem wesen nach aus usw.

der logische gegenpart einer volksherrschaft ist die
herrschaft einer einzigen kraft ÜBER das volk, zb. ein
königreich. eine diktatur ist es nicht notwendigerweise.

Wieso ?

weil ein königreich nicht automatisch schlecht, ungerecht oder diktatorisch sein muß. es ist nur ein völlig anderer ansatz. sowohl eine demokratie als auch ein königkreich können in ein unrechtssystem ausarten.

gruß
datafox

Kannst du gerne haben:
Ich denke, hier werden 2 Dinge willkürlich vermengt. Das eine sind Meinungsäusserungen, das andere - wovon du sprichst - ist die Aufforderung bzw. die Anstiftung, eine Straftat zu begehen. Hier mal ein Beispiel:

Wenn jemand der Auffassung ist, Ausländer seien alle kriminell und haben in Deutschland nichts zu suchen: das ist eine Meinungsäusserung. Ich kenne genügend Statistiken, die diese Aussage untermauern und andere, die sie widerlegen. Die Statistiker machen sich dadurch nicht strafbar, auch nicht die Personen, die diese Meinung vertreten. Äussert sich dahingegen jemand in der Form, dass alle Ausländer getötet werden sollten, ist dieses die Aufforderung an andere, eine Straftat zu begehen und damit Anstiftung zu einem Verbrechen, das durch das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht mehr gedeckt ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin :smile:

Wenn man es lediglich auf Wahlergebnisse beschränkt, dann
hättest du Unrecht. Wir erleben oft genug, dass kleine
Splitterparteien, die knapp über die 5% Hürde hinauskommen
(also eigentlich nur einen sehr geringen Prozentsatz der
deutschen Bevölkerung repräsentieren) durch Koalitionen
erheblichen Machteinfluss geltend machen können (auch
„Königsmacher“) genannt.

ja, dann hat das wahlsystem versagt. denn 5% dürften in einer
demokratie eben gar nicht über die anderen entscheiden!

Theoretisch ist das ja auch gar nicht möglich, praktisch jedoch schon, denn Parteien bestehen nunmal aus Menschen mit all ihren Schwächen. Wenn nun der kleine Koalitionspartner damit droht, zur zweitgrößten Partei zu wechseln, wenn gewisse Forderungen nicht erfüllt werden, dann kann das ein ganz schönes Druckmittel sein.

Theoretisch könnte man die ganze Gesellschaft ja auch mit den heheren Zielen der Demokratie beglücken und sämtliche Sicherungssysteme außer Acht lassen in dem Glauben, der Mensch an sich ist gut und wird das System schon nicht mißbrauchen. Das käme aber einem Aufsperren von Haustüren gleich, wenn niemand im Haus ist. Wäre ja schön, wenn jeder das Eigentum des anderen achtet, ist aber leider nicht so.

ich meinte es ist ideologie, im schutz von minderheiten das
wesensmerkmal der demokratie zu sehen. dem ist nicht so. es
ist nur dann ein wesensmerkmal, wenn dieser schutz für die
mehrheit des volkes einen wert darstellt.

Ich weiss nicht, wo du das her hast. Die „Erdenker“ der Demokratie wie Hobbes, Hume, Locke, Montesquieu etc. hatten anderes im Sinn.

Die Mehrheit kann zwar gewisse Dinge bestimmen, jedoch gelten diese Bestimmungen immer für alle und nicht nur für eine Minderheit, und diese Bestimmungen müssen mit der Verfassung konform sein.

Nach deiner Definition wäre jedoch selbst ein Staat wie der Irak eine Demokratie gewesen, weil die Mehrheit der Leute immer wieder Saddam Hussein gewählt hat. Demokratie reduziert sich mitnichten auf den Willen der Mehrheit.

Dann haben wir es aber nicht mehr mit Demokratien sondern mit
einer Diktatur der Mehrheit zutun (wer sagt, dass eine
Diktatur immer nur von einer Person oder einer Minderheit
ausgehen muss ?).

demokratie IST herrschaft der mehrheit.

Demokratie ist Herrschaft von Volksvertretern, die durch eine Mehrheit der zur Wahl gegangenen Bürger legitimiert wurde. Jedoch ist diese Herrschaft nicht uneingeschränkt. Sie wird eingeschränkt durch die Gesetze und die Verfassung. Daran sind auch die „Herrschenden“ gebunden. Zudem können diese Herrschenden auch schlicht und ergreifend wieder abgewählt werden. Dies ist in einer Diktatur unmöglich.

keine frage. dennoch sind auch die gesetze einer demokratie
„willkürlich“ im sinne von „beliebig“. wenn 51% der deutschen
der meinung sind, daß jeder ab sofort grüne schuhe tragen muß
oder in den knast wandert, ist es eine völlig demokatische
legitime entscheidung.

Nein, sind sie nicht (siehe auch mein Beispiel mit der politischen Mehrheit, die der politischen Minderheit das Wahlrecht entzieht). Gesetze müssen immer im Einklang mit der Verfassung stehen. Dies ist eine wichtige Einchränkung, das es grade die Verfassung ist, welche die Rechte des Einzelnen schützt. Innerhalb dieses Rahmes können Gesetze jedoch alle möglichen Inhalte annehmen, das ist schon richtig.

weil ein königreich nicht automatisch schlecht, ungerecht oder
diktatorisch sein muß.

Das hab ich auch nicht behauptet.

es ist nur ein völlig anderer ansatz.

sowohl eine demokratie als auch ein königkreich können in ein
unrechtssystem ausarten.

Das ist richtig. Aber ein Land, das keine Rechtsstaatlichkeit mehr hat, verdient auch den Namen Demokratie nicht mehr, da Rechtsstaatlichkeit ein wesentliches Merkmal von Demokratie ist.

Gruss
Marion

Hallo Till,

was ist schon das Grundgesetz? Ein Sammelsurium teils in der
Tat guter, teils dagegen vollkommenen willkürlicher,
idiotischer und selbst verbrecherischer Maßstäbe. Ein Text,
der in sich selbst widersprüchlich ist und das Unrecht
verfestigt.

ich bin damit nicht einverstanden. Welche Aussagen sind deiner Meinung nach widersprüchlich?? Wo siehst du das Unrecht gefestigt??

Fragt sich
Camilla

Fortsetzung

Das ist richtig. Aber ein Land, das keine Rechtsstaatlichkeit
mehr hat, verdient auch den Namen Demokratie nicht mehr, da
Rechtsstaatlichkeit ein wesentliches Merkmal von Demokratie
ist.

Bründung: Weil nur Rechtsstaatlichkeit sicherstellt, dass der Einzelne auch die Möglichkeit hat, seine Rechte (und das sind die gleichen, wie die der anderen) auch durchzusetzen, und zwar möglicherweise auch gegen eine Mehrheit durchzusetzen.

Gruss
Marion

Wenn jemand der Auffassung ist, Ausländer seien alle kriminell
und haben in Deutschland nichts zu suchen: das ist eine
Meinungsäusserung. Ich kenne genügend Statistiken, die diese
Aussage untermauern und andere, die sie widerlegen.

Du kennst Statistiken, die die Aussage untermauern, alle Ausländer seinen kriminell? Kann man diese Statistiken irgendwo einsehen?

Die

Statistiker machen sich dadurch nicht strafbar, auch nicht die
Personen, die diese Meinung vertreten.

Ich sag nur: üble Nachrede, Verleumdung etc.
Was meinst du, wie schnell jemand eine Klage am Hals hat, der öffentlich behauptet, alle ***** (beliebige Berufsgruppe einsetzbar) wären z.B. Betrüger. Da kann der noch so sehr mit Statistiken winken, die besagen, dass ein gewisser Anteil an Betrügern darunter ist :smile:

Und das ist nämlich genau der entscheidende Punkt, dass durch Aussagen wie alle auch die Personen verleumdet werden, die nachweislich keine Betrüger sind, aber z.B. zufällig dieser Berufs- oder Personengruppe angehören. Dagen hat der Einzelne selbstverständlich ein Recht sich zu wehren.

Äussert sich dahingegen

jemand in der Form, dass alle Ausländer getötet werden
sollten, ist dieses die Aufforderung an andere, eine Straftat
zu begehen und damit Anstiftung zu einem Verbrechen, das durch
das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht mehr gedeckt ist.

Da hast du allerdings recht :smile:

„Diese Ausnahme [verbot der auschwitzlüge] erklärt sich aus
der Geschichte unseres Landes und dem Ansinnen, die Würde der
Opfer des Holocaust zu wahren. Wenn dir das nicht passt, ok.“

–> mir paßt es nicht, daß die würde der opfer des
holocausts gewahrt wird?! das ist eine beleidigende
unterstellung.

Hoho!! Es ging hier um das Verbot , das dir nicht passt. Und so hab ich dich verstanden, ja, dass das Verbot dir nicht passt. Dass die Würde der Opfer des Holocaust nicht mehr gewahrt bleibt, wäre eine mögliche Folge der Aufhebung dieses Verbots. Wer also dies Verbot aufheben will, nimmt die Folge zwangsläufig zumindest in Kauf.

diese attacke ist ein ad hominem (angriff auf die
argeumentierende person anstatt dem argument selbst), ein
typisches ablenkungsmanöver, bei dem der gegner (ich)
unglaubwürdig gemacht wird, indem seine moralische integrität
angegriffen wird: „du schätzt die würde der opfer nicht, also
muß alles was du sagst falsch sein.“

Hä ? Kannst du mir die 93 Gedankengänge, die zu dieser Schlussfolgerung führen, bitte nochmal nachreichen, damit ich diesem Gedankengang folgen kann ? *g*

Gruss
Marion, die sich jetzt ins WE verabschiedet :smile:

Gut, das sind jeweils subjektive Empfindungen. Meiner Meinung
nach z. B. die Immunität Abgeodrneter gegen Strafverfolgung.

Das hat einen guten Grund: Man kann dadurch das Parlament nicht durch unsinnige Klagen gegen dessen Mitglieder lahmlegen. Die Immunität kann problemlos durch Parlamentsbeschluß aufgehoben werden, was m.W. in den berechtigte Fällen passiert ist.

Welche in sich widersprüchlich?
Beispielsweise die Formulierung, daß keiner wegen seiner
Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht etc. benachteiligt
werden darf,
andererseits die Festlegung der Wehrpflicht, die für Frauen,
Juden und unter bestimmten anderen Voraussetzungen nicht
greift.

Das ist Schwachsinn.

Gruß,
Christian

namd

Die Mehrheit kann zwar gewisse Dinge bestimmen, jedoch gelten
diese Bestimmungen immer für alle und nicht nur für
eine Minderheit, und diese Bestimmungen müssen mit der
Verfassung konform sein.

logisch. aber die merhheit kann diese bestimmungen auch umändern.

Nach deiner Definition wäre jedoch selbst ein Staat wie der
Irak eine Demokratie gewesen, weil die Mehrheit der Leute
immer wieder Saddam Hussein gewählt hat.

eine demokratie mit nur einer partei ist keine.

Gesetze müssen immer im Einklang
mit der Verfassung stehen.

und wer bestimmt die verfassung?

gruß
datafox

Man kann es auch anders angehen: Nicht das Volk ist für den Staat, sondern der Staat für das Volk gemacht. Sobald dem Staat seine eigenen Interessen über die des Volkes gehen (so daß er sich z. B. durch gesetze gegen den Volkswillen schützt) ist er nichts mehr wert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso will man solche Parteien verbieten. Meiner Meinung nach
gewinnen die Parteien dann aus dem Untergrund heraus nur mehr
Stimmen und Mitglieder, da man sich dann nicht mehr öffentlich
mit rechtsradikalen Parteien oder Ideologien auseinandersetzen
muss.

Solche Verbote sind in einer Demokratie unlogisch.

Sie sind nur unlogisch für Leute, die als Ziel haben, die
Demokratie abzuschaffen

Das wiederum ist nur einleuchtend für Demokraten, die sich mit zwar richtigen, aber für sie unangenehmen Dingen nicht gern auseinandersetzen.

1.) Die Partei wird vom Volk nicht angenommen, dann stellt sie
ja auch keine ernste Gefahr dar und es besteht kein Anlaß zum
Verbot.

Darum geht es hier nicht. Parteien, die es als erklärtes Ziel
haben, die Demokratie abzuschaffen, ähneln Kriminellen, die
als erklärtes Ziel haben, Eigentum zu rauben. Letzteren
würdest du auch nicht deinen Wohnungsschlüssel in die Hand
drücken, auch wenn sie zur Zeit vielleicht gar nicht in der
Lage wären, dich zu bestehen, weil sie grad mit einer Grippe
im Bett liegen.

Zunächst einmal wird kaum eine der rechtsorientierten Parteien ausdrücklich die Demokratie abschaffen wollen.
Und selbst wenn: Der „Wohnungsschlüssel“ gehört nicht dem Staat, sondern dem Volk. Und wenn es ihn dem „Kriminellen“ aushändigt, ist es entweder selbst schuld oder hat einen bestimmten Grund dazu (z. B. weil das Wohnungs-Mobiliar morsch und verfault ist?)

2.) Die Partei wird vom Volk angenommen, dann basiert das auf
dem Willen des Volkes und ist im demokratischen Sinne nur
richtig.

Falsch. Das Wesentliche Merkmal einer Demokratie ist nicht der
Wille der Mehrheit, sondern der Schutz der Minderheit. Im
Mittelpunkt des demokratischen Wertesystems steht immer der
Eigenwert des Individuums. Jedem Einzelmenschen soll eine
möglichst große Entfaltungsmöglichkeit seiner Persönlichkeit
gesichert werden. Diese „individuelle Freiheit“ wenn du so
willst, endet da, wo die des anderen anfängt. Um diese sich
teilweise widerstreiten Interessensbereiche der Einzelnen zu
Regeln, gibt es Gesetze. Im Grund ist jedes Gesetz eine
Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Der begriff Demokratie heißt zunächst einmal nur Volksherrschaft. Der eine interpretiert dies hinein, der andere jenes.

Wenn du also für eine Abschaffung bestimmter Verbote
plädierst, weil diese deiner Meinung nach die Freiheit
einzelner oder gar der Mehrheit einschränken, müsstest du
logischerweise für die Abschaffung sämtlicher
Gesetzt und Gebote plädieren.

Jedes Gesetz/Gebot, gegen das sich die Masse des Volks ausspricht, hat, will man demokratische Prinzipien befolgen, abgeschafft zu werden.

Der „logische“ Gegenpart zur Demokratie ist also keineswegs
die Diktatur, sondern eine Art gesetzlose Anarchie.

Gruß
Marion

Das ist genau wie wenn man sagt: Das Gegenteil zu süß ist nicht sauer, sondern salzig. Was richtig ist und was nicht, kann man nicht sagen.

1.) Dann müssen sich die einen immer noch von der Wehrpflicht freikaufen durch Zivildienst, die andern nicht. Am Prinzip ändert sich gar nichts.

2.) verweigern kann man offiziell nur aus Gewissensgründen. Zwar ist es de facto für jeden möglich, aber das ist inoffiziell, und mit etwas, er selbst offiziell gar nicht zuläßt, hat der staat sich auch nciht zu rechtfertigen. Verweigert man ohne Gewissensprobleme, so muß man unehrlich sein, und es kann nicht angehen, daß der Staat dies durch seine Gesetze fördert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gut, das sind jeweils subjektive Empfindungen. Meiner Meinung
nach z. B. die Immunität Abgeodrneter gegen Strafverfolgung.

Das hat einen guten Grund: Man kann dadurch das Parlament
nicht durch unsinnige Klagen gegen dessen Mitglieder
lahmlegen. Die Immunität kann problemlos durch
Parlamentsbeschluß aufgehoben werden, was m.W. in den
berechtigte Fällen passiert ist.

Wenn die Abgeordneten keine Straftaten begehen, dann wird das Parlament nicht durch klagen lahmgelegt, un´d wenn sie Straftaten begehen, dann hat ein Parlament, in dem verbrecher mitbestimmen, nicht zu arbeiten.

Welche in sich widersprüchlich?
Beispielsweise die Formulierung, daß keiner wegen seiner
Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht etc. benachteiligt
werden darf,
andererseits die Festlegung der Wehrpflicht, die für Frauen,
Juden und unter bestimmten anderen Voraussetzungen nicht
greift.

Das ist Schwachsinn.

Ja, das hast du toll und sehr anschaulich erklärt und begründet.
Jetzt sage ich: Das Grundgesetz ist Schwachsinn.

Gruß,
Christian

das wurde doch weiter unten schon einmal gefragt u. auch beantwortet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1.) Dann müssen sich die einen immer noch von der Wehrpflicht
freikaufen durch Zivildienst, die andern nicht. Am Prinzip
ändert sich gar nichts.

ja, das ist der gipfel der absurdität. es leuchtet intuitiv ein, daß frauen als kämpfer einfach weniger nützlich sind als männer und deswegen in einer armee einfach nicht gebraucht werden (außer es gibt zuwenig soldaten), aber dasselbe prinzip dann auf das „zwangsarbeitsjahr“ auszudehnen finde ich schon lustig. wieso muß ein bursche 1 jahr anderen den a… auswischen und ein mädel nicht? also entweder freie wahl zwischen wehr- oder sozialdienst für alle, oder aber wehrPFLICHT nur für männer, aus der man nur rauskommt mit psychogutachten oder untauglichkeit. alles andere ist so irgendwie dahingenudelt und alibimäßig. daß dann frauen nicht DÜRFEN und sich drüber auch noch aufregen ist dann ein witzchen am rande :smile:

Verweigert man ohne Gewissensprobleme, so muß man unehrlich
sein, und es kann nicht angehen, daß der Staat dies durch
seine Gesetze fördert.

welche gewissensprobleme denn? es gibt dafür vorgedruckte formulare, in dem ein standardgesülze vom moralischen konflikt wegen des dienstes an der waffe drinsteht. das ist augenauswischerei, sonst gar nichts. und die, die verweigern werden auch noch mit doppelter „haftzeit“ bestraft. fakt ist, daß keiner soldaten braucht in .de, .at, aber billige sklaven schon!

damit nur klar ist: ich bin eine frau und war niemals beim militär, und würde auch nicht drum bitten da hingehen zu dürfen *gottbewahre*. mein bruder hat verweigert. in österreich, nicht in de. er war rettungsfahrer.

gruß
datafox

Das hat einen guten Grund: Man kann dadurch das Parlament
nicht durch unsinnige Klagen gegen dessen Mitglieder
lahmlegen. Die Immunität kann problemlos durch
Parlamentsbeschluß aufgehoben werden, was m.W. in den
berechtigte Fällen passiert ist.

Wenn die Abgeordneten keine Straftaten begehen, dann wird das
Parlament nicht durch klagen lahmgelegt,

Es ist Dir vielleicht noch nicht aufgefallen, daß auch Unschuldige verklagt werden. Ich kann Dich problemlos wegen irgendwelcher Vergehen anzeigen, ohne den Hauch eines Beweises - außer meiner eigenen Aussage - dafür zu haben. Das wird Dich Geld und Zeit kosten, mal ganz abgesehen von Nerven und Ansehen. Genau das soll durch die Immunität vermieden werden.

un´d wenn sie
Straftaten begehen, dann hat ein Parlament, in dem verbrecher
mitbestimmen, nicht zu arbeiten.

Nur zur Information: Nicht jeder, der eine Straftat begeht, ist ein Verbrecher.

Welche in sich widersprüchlich?
Beispielsweise die Formulierung, daß keiner wegen seiner
Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht etc. benachteiligt
werden darf,
andererseits die Festlegung der Wehrpflicht, die für Frauen,
Juden und unter bestimmten anderen Voraussetzungen nicht
greift.

Das ist Schwachsinn.

Ja, das hast du toll und sehr anschaulich erklärt und
begründet.

Das erschien mir angemessen, was sich inzwischen bestätigt hat. Mein Interesse, mit einem 12jährigen bzw. auf einem entsprechenden Niveau zu diskutieren, hält sich in Grenzen.

Gruß,
Christian

Wehrdienst und Ersatzdienst
Moin,

das ist
augenauswischerei, sonst gar nichts. und die, die verweigern
werden auch noch mit doppelter „haftzeit“ bestraft.

nein, das stimmt nicht. Der Zividienst dauert derzeit noch zehn Monate (ab 2004 neun), der Wehrdienst neun. Die Begründung für den bisherigen Unterschied ist die Berücksichtung der Reserveübungen bei Wehrdienstleistenden. Insofern entspricht die Angleichung der Dienstzeiten der bisherigen Politik der derzeitigen Übergangsregierung: Vermeindliche Gleichmacherei, ohne über Hintergünde oder Folgen nachgedacht zu haben.

Gruß,
Christian

Man kann es auch anders angehen: Nicht das Volk ist für den
Staat, sondern der Staat für das Volk gemacht. Sobald dem
Staat seine eigenen Interessen über die des Volkes gehen (so
daß er sich z. B. durch gesetze gegen den Volkswillen schützt)
ist er nichts mehr wert.

Wenn ich eine Wassermelone und den Volkswillen vergleiche, fällt es mir schwer zu entscheiden, welches von beiden dümmer ist. Die Politik hat die Pflicht auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, wenn diese für das Volk vorteilhaft sind.

Diese Theorie unterstellt allerdings einen Wissensvorsprung der Politik, qwofwofür sich aber derzeit nur wenige Belege finden lassen.

Gruß,
Christian

…außerdem mussten nicht zum Militär: Männer, deren Väter im 2. Weltkrieg umgekommen sind . z.B. mein Vater war deshalb als Kriegs(halb-)waise in den 60er Jahren befreit. Ebenfalls sind auch heute noch befreit: Männer, die (glaube ich) das 4. Kind sind in einer Familie. (oder lass es das 3. oder 5. sein).

Begründung im Fall eins: In dieser Familie gab es schon genug Opfer für den Staat. Ich stelle mal die These auf, dass es im Falle der Juden eine ähnliche Begründung gab, es wäre ein Stück Richtung Normalität wenn das heute kein Thema mehr wäre.

Wie ist das eigentlich mit den Zeugen Jehovas? *grübel*

Aber zurück zum Thema : Wo bitte ist unser Grundgesetz verbrecherisch? Und willkürlich? Nein. Die Geschichte der Grund- und Menschenrechte und ihre Ausformulierung fängt bereits im Mittelalter an, die Ideen, die hier zum Tragen kommen sind sehr alt und traditionsreich (Stichwort:stuck_out_tongue:aulskirche)- und haben in meinen Augen die höchste Legitimität überhaupt. Sicher - das Grundgesetz ist von Menschen gemacht - und Menschen machen Fehler, das Grundgesetz ist damit sicher nicht perfekt, dennoch ist es mit Abstand das beste und gerechteste, was man als Grundlage eines (deutschen) Staates erarbeiten kann.

gruß,

barbara