Verdrängung?

Hallo,

können Täter ihre Taten verdrängen? Wenn dann eine verdrängte Erinnerung wieder hochkommt, ist man sich dann der Erinnerung sicher?

Bei mir ist das so, dass ich viel über meine Vergangenheit nachdenke und dann immer Bilder entwickel von denen ich nicht weiß, ob ich sie mir gerade nur vorgestellt habe oder ob es tatsächlich Erinnerungen sind.
Weil die Angst so groß ist, dass ich mal etwas Schlimmes verbrochen haben könnte…

Danke

Liebe/r Doddel!

können Täter ihre Taten verdrängen?

Grundsätzlich ja (ich vermute mal, du meinst eigentlich „Verleugnung“), aber nicht bewusst im Sinne von „so, das verdräng ich jetzt mal lieber“.

Unterschied von Verdrängung und Verleugnung:
Verleugnung: Im Unterschied zur Verdrängung wird nicht ein konfliktreicher innerer Wunsch abgewehrt, sondern ein äußerer Realitätsausschnitt verleugnet, also in seiner Bedeutung nicht anerkannt. Beispielsweise werden Veränderungen in der Umgebung zwar wahrgenommen, aber ihre reale Bedeutung wird emotional nicht erlebt und rational nicht anerkannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abwehrmechanismus

Wenn dann eine verdrängte
Erinnerung wieder hochkommt, ist man sich dann der Erinnerung
sicher?

In der Regel geschieht dies nicht schlagartig, und man ist sich nicht sofort sicher.

Bei mir ist das so, dass ich viel über meine Vergangenheit
nachdenke und dann immer Bilder entwickel von denen ich nicht
weiß, ob ich sie mir gerade nur vorgestellt habe oder ob es
tatsächlich Erinnerungen sind.

Hier ist sicher beides möglich.

Es ist schwer, dir hier mehr zu antworten als die allerallgemeinsten Plattheiten zur Verdrängung/Verleugnung.
Eine Schuld-Angst kann auch mit ganz anderen Dingen als mit irgendwas Verdrängtem zu tun haben. Du musst natürlich selbst wissen, wieviel Info du hier von dir Preis geben willst.

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Das mit der Verleugnung verstehe ich nicht ganz.

Also kann man z.B. jemanden mal etwas schlimmes angetan haben und dann jahrelang verdrängen, so als wär nichts gewesen? So wie Opfer von Gewalttaten es haben, die z.B. traumatisiert sind?

Wie kann man echte Erinnerungen von bloßen Einbildungen unterscheiden?

Danke!

Das mit der Verleugnung verstehe ich nicht ganz.

Das ist auch nicht so wichtig; ich wollte damit darauf hinweisen, dass vieles, was umgangssprachlich als „verdrängt“ bezeichnet wird, in der Fachterminologie besser als „Verleugnung“ zu bezeichnen ist.

Also kann man z.B. jemanden mal etwas schlimmes angetan haben
und dann jahrelang verdrängen, so als wär nichts gewesen?

Grundsätzlich ja.
Man kann etwa den affektiven Teil einer Tat abspalten, so dass man vielleicht die Tat selbst durchaus teilweise erinnern kann, aber eben nur so als ob sie nichts besonderes oder schlimmes gewesen wäre.

Alternativ verweise ich darauf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Amnesie

Wie kann man echte Erinnerungen von bloßen Einbildungen
unterscheiden?

Objektiv und mit großer Gewissheit nur durch das Hinzuziehen von Zeugen oder von Text-, Bild- und Tonmaterial.
Ansonsten durch Erinnerungsarbeit jeder Art, u.a. durch Erinnerungsarbeit innerhalb des Settings bestimmter psychotherapeutischer Verfahren, wobei man hierbei echte von falschen Erinnerungen (und den vielen Graustufen dazwischen) nicht mit Gewissheit unterscheiden wird können ohne die Verifzierung durch Zeugen oder objektiven Dokumenten.

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„können Täter ihre Taten verdrängen?“

grundsätzlich ist das möglich. nach freud u.a. strebt der mensch dazu, schlimme und bedrohliche erlebnisse ins unbewusste zu verdrängen.

„Wenn dann eine verdrängte Erinnerung wieder hochkommt, ist man sich dann der Erinnerung sicher?“

einer erinnerung als solches kann man sich nie sicher sein, da sich im laufe der zeit die emotionen und auch (aufgrund von anderen erlebnissen und erfahrungen) die bilder dazu ändern können. zum beispiel kann man als kind ein lieblingsessen gehabt haben. wenn man es seitdem nicht mehr gegessen hat und heute probieren würde, kann es sein, dass man sich die frage stellt, was einem daran mal so gut geschmeckt hat. denn als kind nimmt man seine welt anders wahr als ein jugendlicher und als jugendlicher anders als ein erwachsener.

„Bei mir ist das so, dass ich viel über meine Vergangenheit nachdenke und dann immer Bilder entwickel von denen ich nicht weiß, ob ich sie mir gerade nur vorgestellt habe oder ob es tatsächlich Erinnerungen sind.“

je mehr man nachdenkt, um so mehr kann man interpretieren und deuten, um so mehr bilder können sich entwickeln. demnach könnte es sein, dass du dich in etwas hinein steigerst? in der psychoanalyse ist die rückführung in die kindheit beispielsweise umstritten. das gehirn ist bestrebt den bildern in deinem kopf einen sinn zu geben. so sind wir menschen. und wenn du der meinung bist, etwas angestellt zu haben, ist es möglich, dass immer neue bilder entstehen. so kann dein gehirn ein ganzes erstellen und du könntest glauben etwas angestellt zu haben.

„Weil die Angst so groß ist, dass ich mal etwas Schlimmes verbrochen haben könnte…“

hast du schon mal von dem begriff „zwangsidee“ gehört? das ist der zwanghafte glaube etwas schlimmes anzustellen, angestellt zu haben. es gibt menschen, die haben den zwangsgedanken anderen etwas schlimmes anzutun - tun es aber nicht.

ich setze mit den o.g. beschreibungen voraus, dass du nichts schlimmes angestellt hast.
wenn du es immer öfter denkst, solltest du dir hilfe holen. dann kannst du das mysterium um deine gedanken auflösen und kannst deinen tag wieder geniessen.
viele grüße, wweb

wobei man hierbei echte von falschen Erinnerungen (und den vielen Graustufen dazwischen) nicht mit Gewissheit unterscheiden wird können ohne die Verifzierung durch Zeugen oder objektiven Dokumenten.

…wobei wiederum durch nichts garantiert werden kann, ob die ‚objektiven‘ Dokumente nicht eventuell gefälscht wurden bzw. in welchem Ausmaße ‚Zeugen‘ das Erlebte subjektiv verfärben. Tatsächlich spielt deswegen aus der Sicht etwa der psychoanalytischen Traumdeutung weniger eine Rolle, ob überhaupt irgend etwas konkret geschah; maßgeblich für die therapeutische Aufarbeitung ist das subjektiv-emotionelle Erleben, egal ob der Gegenstand des Erinnerten eine ‚konkrete Tat‘ behinhaltet oder lediglich den Wunsch zu Ausführung derselben.

Selbstverständlich!

wobei man hierbei echte von falschen Erinnerungen (und den vielen Graustufen dazwischen) nicht mit Gewissheit unterscheiden wird können ohne die Verifzierung durch Zeugen oder objektiven Dokumenten.

…wobei wiederum durch nichts garantiert werden kann, ob die
‚objektiven‘ Dokumente nicht eventuell gefälscht wurden bzw.
in welchem Ausmaße ‚Zeugen‘ das Erlebte subjektiv verfärben.

… nicht.
Sei denn, die „Wahrheit“ wird als etwas durch demokratischen Prozess Konstatierbares definiert. Das wäre jedoch maximal relevant für das Strafrecht, nicht für die therapeutische Verarbeitung gewisser Vorfälle/ Wünsche, die man z.B. als 7jähriges Kind an seinen Geschwistern, Tieren, Eltern usw. verübt hat. Und wie Wirklichkeits-tauglich Klient und Therapeut sind, wird während dessen intersubjektiv festgestellt.

Was willst du mir damit mitteilen?

Sei denn, die „Wahrheit“ wird als etwas durch demokratischen
Prozess Konstatierbares definiert. Das wäre jedoch maximal
relevant für das Strafrecht, nicht für die therapeutische
Verarbeitung gewisser Vorfälle/ Wünsche, die man z.B. als
7jähriges Kind an seinen Geschwistern, Tieren, Eltern usw.
verübt hat. Und wie Wirklichkeits-tauglich Klient und
Therapeut sind, wird während dessen intersubjektiv
festgestellt

Ich verstehe nicht, worum es dir geht?

C.

Um die Frage:

Wie kann man echte Erinnerungen von bloßen Einbildungen unterscheiden?

und v.a. das damit verbundene Leiden/ Zweifel, Selbstvorwürfe, Strafangst). Oder wolltes Du anhand Deines o.w. neuen T. von Dir hinterlegtem „Selbstverständlich!“ bekräftigen, dass Du es für die therapeutische Verarbeitung des Leids ebenfalls als irrelevant erachten würdest, ob eine Tat nun ausgeführt wurde oder lediglich als Wunsch vorlag?

Oder wolltes Du anhand Deines o.w. neuen T. von
Dir hinterlegtem „Selbstverständlich!“ bekräftigen, dass Du es
für die therapeutische Verarbeitung des Leids ebenfalls als
irrelevant erachten würdest, ob eine Tat nun ausgeführt wurde
oder lediglich als Wunsch vorlag?

Nein! (diese Passage hatte ich, ehrlich gesagt, einfach ignoriert, jedenfalls nicht mitzitiert)

Ich wollte damit schlicht und einfach auf kürzest mögliche Weise ausdrücken, dass mir das selbstverständlich auch klar ist, dass Filmmaterial gefälscht und Zeugen unverlässlich sein können …

C.

Nein! (diese Passage hatte ich, ehrlich gesagt, einfach ignoriert, jedenfalls nicht mitzitiert). Ich wollte damit schlicht und einfach auf kürzest mögliche Weise ausdrücken, dass mir das selbstverständlich auch klar ist, dass Filmmaterial gefälscht und Zeugen unverlässlich sein können …

Und aus welchem Grunde soll Deiner Meinung nach die Aufmerksamkeit von jemandem, der sich mit Zweifeln, Änsgten und Selbstvorwürfen wegen seiner eventuell moralisch bedenklichen Taten - jedenfalls solchen Wünschen - quält, auf die Erinnerungen oder sonstige Dokumente Dritter gelenkt werden?