Hallo, an unseren Heizkörpern sind zur Wärmekostenerfassung Verdunsterröhrchen befestigt. Diese stinken teilweise recht unangenehm. Ich habe nun bedenken, das die Fluessigkeit gesundheitsschädlich sein kann, oder Allergien auslöst.
Aus was besteht diese Flüssigkeit? Hat jemand einschlägige Erfahrungen mit solchen Verdunsterröhrchen gemacht?
Eine Anfrage bei der Ablesefirma hat mir nicht weitergeholfen!
Gruß von Norbert
Auch an unseren Heizkörpern sind solche Röhrchen befestigt. Darin befindet sich Alkohol, der bei einer gewissen Temperatur verdunstet. Inwieweit dieser Alkohol gesundheitsschädlich ist, kann ich nicht beurteilen. Gruß, Eva
Hallo Norbert,
vielleicht kann ich Dich damit etwas beruhigen:
Verdunsterröhrchen gesundheitlich unbedenklich
Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. sah sich aufgrund verschiedener Medienberichte veranlaßt, einen umfassenden Bericht über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Verdunstungsflüssigkeiten in Heizkostenverteilern herauszugeben. Der DEUTSCHE MIETERBUND hatte durch Pressesprecher Ulrich Ropertz im Zusammenhang mit den Medienberichten von Panikmache gesprochen und erklärt: „An der Sache ist nichts dran“. Die Kernpunkte des Papiers fassen wir in diesem Bericht zusammen.
Für die Zahlung der Heizkosten gilt nach der Heizkostenverordnung die verbrauchsabhängige Abrechnung. Hierzu muß der Verbrauch in der jeweiligen Wohnung auch durch Messung erfaßt werden. Verdunstungsheizkostenverteiler stellen hierbei eine preiswerte Lösung dar. Die Geräte enthalten ein kleines Glasröhrchen, das mit einer Flüssigkeit gefüllt ist; es handelt sich dabei überwiegend um Methylbenzoat oder 1-Hexanol. Nach einer europaweiten Norm (DIN EN 835) muß der Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit der eingesetzten Flüssigkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung nachweisen. In Deutschland wacht darüber hinaus noch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt über die sachverständigen Zulassungsstellen, von denen die Heizkostenverteiler begutachtet werden.
Das Röhrchen eines handelsüblichen Heizkostenverteilers enthält durchschnittlich 2 ml Meßflüssigkeit. Das ist weniger als ein halber Teelöffel voll. Hiervon verdunsten in einer Heizperiode in normal beheizten Räumen ca. drei Viertel.
Das Bundesgesundheitsamt hatte bereits 1986 die Unbedenklichkeit von Methylbenzoat bestätigt und 1992 bekräftigt. Die Giftzentrale Hamburg und das Max-Pettenkofer-Institut kennzeichnen die Verdunsterflüssigkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung als „absolut harmlos“. Nach den Ausführungen dieser Stellen sind auch von 1-Hexanol keine gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen für den Menschen zu erwarten. Dieser Stoff wurde im Jahr 1974 vom Europarat auch für die Herstellung von Lebensmitteln zugelassen.
Verdunsterflüssigkeiten sind also gesundheitlich dann unbedenklich, wenn sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Die toxische Bewertung von Stoffen ist stets eine Frage der Konzentration. Alkohol oder auch Salz in großen Mengen eingenommen, führt ebenso zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar zum Tod, wie das Trinken von destilliertem Wasser. Der Einnahme von Verdunsterflüssigkeiten, besonders durch Kinder, beugen die Abrechnungsunternehmen durch effektive Sicherungsmaßnahmen vor: Sämtliche Heizkostenverteiler sind mit kindersicheren Verschlußmechanismen ausgestattet, die nur mit Spezialwerkzeug geöffnet werden können. Darüber hinaus sind Heizkostenverteiler mit dem Heizkörper stets fest verbunden, so daß ein versehentlicher Bruch der Meßampullen ausgeschlossen ist.
Es kommt übrigens nicht von einer Ablesefirma sondern vom Mieterverein: http://www.mieterverein-nuernberg.de/verdunstung.htm.
Ciao
Tessa
Danke Tessa, für die ausführlichen Infos! (*)
Gruß von Norbert