Verein

Hallo,
Angenommen ich habe einem Verein die Bekleidung gefertigt und gegen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung geliefert - eine Anzahlung wurde geleistet der Restbetrag steht seit Monaten aus - nun
habe ich dem Verein die nutzung Untersagt und um Herausgabe der Sachen aufgefordert - nicht passiert - was muss ich nun machen
Dank und Gruß Fritz d9e

Ich denk mal, auf Herausgabe klagen. Warum schickst du nicht einen gerichtlichen Mahnbescheid über den fehlenden Betrag? Ich weiß natürlich nicht, ob du diesen Weg durch deine Herausgabeaufforderung bereits vermasselt hast. Wenn du nicht weißt wie es geht, schalte einen RA ein - oder versuch die Sache einvernehmlich mit dem Vorstand zu regeln. Rede mit denen! Gruß, Daniela

In diesem rein hypothetischen Fall würde ich sagen: gehen Sie zu einem Anwalt. Der könnte dann konkrete Beratung erbringen.

Wenn der Sachverhalt so vollständig und korrekt ist, gilt § 985 BGB.
Demnach müßten Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, bei dem Verein Ihr Eigentum beizutreiben.
Alleridngs will der GV natürlich zunächst einmal seine Kosten von Ihnen vorverauslagt haben. Das bringt also nur etwas, wenn der Verein nicht bereits pleite ist.

Beste Grüße und viel Glück

Hallo Fritz,

Du musst nun Klage auf Zahlung, hilfsweise Rückgabe der Kleidung, erheben.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

Gruß
B. Kaufmann

Haloo,
dies hat nichts mit Vereinsrecht zu tun!!

Geh zum gericht mit dem Kaufvertrag und Klage auf Zahlung oder Herausgabe der KJleidung.

gruß

Lieferung an Verein

Hallo Herr Bruase,

ist Ihr im April geschildertes Problem denn noch aktuell?

Die Leistung der Anzahlung ist in jedem Fall ein klares Anerkenntnis der Wirksamkeit Ihres Vertrages und Ihrer korrekten Lieferung. Sie können daher jederzeit unter Vorlage des Liefervertrages auf Zahlung plus Zinsen ab Verzugseintritt erfolgreich klagen.

Existiert denn der Verein noch, der Ihnen das Restgeld schuldet?

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.