Verein

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Kassenwart in einem kleinen Verein, der bislang keinen Jugendwart hat. Dies möchte ich gerne ändern und eine Jugendversammlung einberufen.
Leider geht aus unserer Satzung nicht hervor, ab welchem Alter Jugendliche einen Jugendwart wählen können. Wissen Sie zufällig, ob es ein allgemein gültiges Alter gibt ?
Es handelt sich um einen Tanzsportverein, bei dem die Jugendmitglieder 3 - 17 Jahre alt sind.
Viele Grüße
Lavendel14

Hallo Lavendel,
für die Wahl zum Bundesrat und zur Bundesregierung gibt es eine Mindestwahlalter. Aber innerhalb des Vereins gelten andrere Gesetze. Hier gibt die Satzung das Mindestwahlalter vor. Wenn das nicht in der Satzung steht, muß die Mitgliederversamlung darüber beschließen.
Liebe Grüße,

Jürgen

Verein ohne Jugendwart & Jugendversammlung

Hallo Frau oder Herr Lavendel14, das ist ja eine interessante Frage zur Meinungsbildung innerhalb des Vereins.

Ich gehe zunächst davon aus, dass die Satzung Ihres Vereins keine Lösung dazu anbietet, denn sonst hätten Sie sicher Ihre Frage so nicht gepostet.

Meine Lösungsvorschläge wären:

  1. Sie setzen diesen Punkt auf die Tagesordnung Ihrer nächsten Vereins- Vorstandssitzung.

  2. Dort könnte der Vorstand diskutieren und zum Beispiel entscheiden, einen Jugendwart per Kooptation, also per sogenannter „Zuwahl“ zu berufen zu berufen. Haben Sie bereits einen geeigneten Kandidaten, der dieses Amt sowohl aus der Sicht des Vorstands als auch der Jugend ausfüllen könnte?

  3. Ferner könnte man beschliessen, a. eine „Jugendversammlung“ zunächst in Form eines Beirats, also als beratendes Gremium und Diskussions- Forum des Vereins zu gründen: So könnte Ihre Vereins- Jugend bereits in die Meinungsbildung des Vereins miteinbezogen werden. b. Diese Versammlung könnte evtl. dann auch ähnlich wie bei Schul- Klassensprechern 2- 3 Vertreter wählen. Diesen könnte dann auch zB bei Jugendthemen im Vorstand ein Anwesenheits- und Mitspracherecht ohne Stimmrecht eingeräumt werden.

  4. Auf Dauer könnten dann mit den ersten Erfahrungen in diesem Bereich evtl. angedacht werden, per Satzungsänderung neue Jugend- Gremien zu bilden.

Könnte das eventuell für Ihren Verein ein gangbarer und praktikabler Weg sein?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Hallo Herr Bernard,

ich möchte mich recht herzlich für Ihre ausführliche Beratung bedanken. Das hat mir sehr geholfen. Inzwischen weiß ich schon, dass die Jugendlichen ab 7 Jahren wählen dürfen (BGB), auch wenn es nicht in der Sazung steht.
Von einer Kooptation habe ich noch nie gehört, aber das werden wir einmal aufgreifen.

Herzliche Grüße
lavendel14 (Frau)