Er meint: Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbart
sei richtig geschrieben
Das ist ein bisschen unsinnig. Dieser Satz hätte nur Sinn, wenn ihr meintet: Das war so nicht ausgemacht. Das gehört nicht zu unseren Vereinbarungen.
Ich meine aber, es muss so heißen: Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar
Das ist richtig, wenn gemeint ist, dass das nicht mit euren Richtlinien in Vereinbarung zu bringen ist, also diesen widerspricht.
Und das ist ja damit gemeint:
(Wenn jemand eine Internetseite öffnet, die gesperrt ist, soll
obiger Text erscheinen).
Gehört das t hin oder nicht…
Nein! Nicht! Gar nicht! Überhaupt nicht!
Oder sollen wir den Satz gleich anders formulieren?
Das wäre natürlich möglich, z. B.:
Ein Anschauen dieser Seite stimmt nicht mit den Grundsätzen unserer … überein!
oder: Unser … verbietet das Besichtigen dieser Seite.
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbart
Wie Isabel auch schon schreibt, weil Richtlinien nichts vereinbaren können, ist der Satz so wie so Unfug. Die Aussage die hierin liegen soll müsste lauten:
„Die Inhalte sind, unseren Richtlinien folgend, mit uns nicht vereinbart worden.“
Und das betrifft eine Bewertung, die bereits in der Vergangenheit liegt.
Ich meine aber, es muss so heißen: Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar
Dieser Satz ist richtig, wenn eine vorausschauende, ablehnende Begründung gemeint ist.
„vereinbart“ ist eh falsch, im Gegensatz zu meinen Vorrednern bin ich jedoch der Ansicht, dass es das Wort „vereinbar“ so nicht gibt. Zum Vereinbaren gehören immer zwei Parteien, und die sehe ich hier nicht:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbar
Die Inhalte können sonstwas sein, aber niemals etwas tun, und etwas mit unseren Richtlinien vereinbaren werden sie schon gar nicht. Ich kann sagen, dass ich etwas mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, das gibt mir aber nicht das Recht, eine Sache, hier den Inhalten, die Eigenschaft „vereinbar“ zuzuschreiben. Vereinbar als Eigenschaftswort hieße doch, die Inhalte wären in der Lage, sich (mit wem eigentlich?) zu vereinen.
Wenn mich nicht alles täuscht, entsteht diese unglückliche Wendung aus dem Versuch, das Wort „kompatibel“ einzudeutschen.
Hast du heute noch keinen Kaffee getrunken? Sonst bist du doch nicht
so verwirrt. Vereinbar ist ein Adjektiv, so wie die meisten auf -bar
endenden Woerter. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, weil das Verb
vereinbaren heisst. Nehmen wir das Verb „messen“. Wenn man, egal wer,
etwas messen kann, z.B. einen Unterschied, dann ist der Unterschied
messbar. Und wenn man, egal wer, etwas mit den Richtlinien
vereinbaren kann, dann ist dieses etwas mit den Richtlinien
vereinbar. O.k. vielleicht sollte es besser vereinbarbar heissen,
damit es regelmaessig waere.
messbar. Und wenn man, egal wer, etwas mit den Richtlinien
vereinbaren kann, dann ist dieses etwas mit den Richtlinien
vereinbar. O.k. vielleicht sollte es besser vereinbarbar
heissen,
damit es regelmaessig waere.
Das Adjektiv vereinbar kommt NICHT vom Verb vereinbaren, sondern vom Verb vereinen.
D.h. also, wenn etwas nicht vereint werden kann, dann passt es nicht zusammen, ist es also nicht (miteinander) vereinbar.
Hast natuerlich Recht. Da habe ich geschlafen. Man vereinbart ja auch
nichts mit den Richtlinien, sondern man vereint eine Sache mit den
Richtlinien, d.h. bringt die Sache in Uebereinstimmung mit ihnen.
Gruss, Tychi
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Hallo Kubi,
um Vorsorge zu treffen, dass wir uns auf Reformen einstellen müssen, kann es nicht schaden, die neuen Regeln kund zu tun.
Noch einen schönen Tag
Franz
„vereinbart“ ist eh falsch, im Gegensatz zu meinen Vorrednern
bin ich jedoch der Ansicht, dass es das Wort „vereinbar“ so
nicht gibt. Zum Vereinbaren gehören immer zwei Parteien, und
die sehe ich hier nicht:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbar
Hier irrt Ralf.
Es sind zwei Dinge, die hier nicht mit einander vereint werden können: die Inhalte und die Richtlinien. Zwei Dinge, die einander ausschließen, lassen sich nicht vereinen, sie sind unvereinbar.
Vereinbar hat zunächst nur wenig mit „vereinbaren“, also der Abmachung zu tun, sondern eher mit „vereinen“ - was dem Sinne nach bedeutet „zu Einem machen“.
ich bleibe dabei: Es gibt nichts auf der Welt, das die Eigenschaft „vereinbar“ haben könnte, ganz einfach weil zum Vereinbaren - genau wie zum Vereinen - immer mindestens zwei gehören. Wir beide können etwas vereinbaren, dann ist „vereinbaren“ ein Verb. Mich oder Dich dann als vereinbar zu bezeichnen, kann ich mit meinem Sprachgewissen nicht vereinbaren, mit der Logik schon gleich gar nicht.