Vereinbar oder vereinbart? Wie richtig und warum?

Hallo,

ich diskutiere gerade mit meinem EDV-Kollegen.

Er meint:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbart
sei richtig geschrieben

Ich meine aber, es muss so heißen:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbar

(Wenn jemand eine Internetseite öffnet, die gesperrt ist, soll obiger Text erscheinen).

Kann mit hier jemand weiterhelfen, der wirklich Ahnung hat?
Gehört das t hin oder nicht…

Oder sollen wir den Satz gleich anders formulieren?

Fragende Grüße
Lahela

Hallo, Lahela,

Er meint:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbart

sei richtig geschrieben

Das ist ein bisschen unsinnig. Dieser Satz hätte nur Sinn, wenn ihr meintet: Das war so nicht ausgemacht. Das gehört nicht zu unseren Vereinbarungen.

Ich meine aber, es muss so heißen:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar

Das ist richtig, wenn gemeint ist, dass das nicht mit euren Richtlinien in Vereinbarung zu bringen ist, also diesen widerspricht.
Und das ist ja damit gemeint:

(Wenn jemand eine Internetseite öffnet, die gesperrt ist, soll
obiger Text erscheinen).

Gehört das t hin oder nicht…

Nein! Nicht! Gar nicht! Überhaupt nicht!

Oder sollen wir den Satz gleich anders formulieren?

Das wäre natürlich möglich, z. B.:
Ein Anschauen dieser Seite stimmt nicht mit den Grundsätzen unserer … überein!

oder: Unser … verbietet das Besichtigen dieser Seite.

Gruß Fritz

Hallo!

Ich meine aber, es muss so heißen:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar

Genau so. Was vereinbar t wird, muß mit den Richtlinien vereinbar sein.

Gruß
Wolfgang

Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht

vereinbart
sei richtig geschrieben

Ich meine aber, es muss so heißen:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar

Da die Richtlinien ja nix aktiv ‚vereinbart‘ haben können, heisst es natürlich ‚vereinbar‘ - im Sinne von ‚nicht zu vereinbaren‘.

Oder willst Du eigentlich was anderes ausdrücken? Dass die Inhalte nicht gegen die Richtlinien abgecheckt wurden??

Gruss, Isabel

Hallo Lahela.

Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbart

Wie Isabel auch schon schreibt, weil Richtlinien nichts vereinbaren können, ist der Satz so wie so Unfug. Die Aussage die hierin liegen soll müsste lauten:
„Die Inhalte sind, unseren Richtlinien folgend, mit uns nicht vereinbart worden.“
Und das betrifft eine Bewertung, die bereits in der Vergangenheit liegt.

Ich meine aber, es muss so heißen:
Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht
vereinbar

Dieser Satz ist richtig, wenn eine vorausschauende, ablehnende Begründung gemeint ist.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

Danke an alle
Hallo und danke an alle,

wie haben nun vereinbart, dass es vereinbar heißen muss :smile:

Schöne Grüße

Lahela

heisst es natürlich ‚vereinbar‘ - im Sinne von ‚nicht zu
vereinbaren‘.

nö „nicht zu vereinen“ !!! :stuck_out_tongue:

gruß
dataf0x

heisst es natürlich ‚vereinbar‘ - im Sinne von ‚nicht zu
vereinbaren‘.

nö „nicht zu vereinen“ !!! :stuck_out_tongue:

Muß es sonst dann vereinbarbar heißen?

Muß es sonst dann vereinbarbar heißen?

ja :smile:

„diese abmachungen sind nicht vereinbarbar“. ein fürchterlicher stil, aber sprachlich OK.

gruß
dataf0x

Hallo!
Genau so. Was vereinbar t wird, muß mit den Richtlinien
vereinbar sein.

Hallo, Wolfgang,
das ß in muss ist allerdings mit den neuen Richtlinien unvereinbar.
Noch einen schönen Abend
Franz

Immer falsch: Vereinbaren ist ein Verb
Hi Lahela,

„vereinbart“ ist eh falsch, im Gegensatz zu meinen Vorrednern bin ich jedoch der Ansicht, dass es das Wort „vereinbar“ so nicht gibt. Zum Vereinbaren gehören immer zwei Parteien, und die sehe ich hier nicht:

Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbar

Die Inhalte können sonstwas sein, aber niemals etwas tun, und etwas mit unseren Richtlinien vereinbaren werden sie schon gar nicht. Ich kann sagen, dass ich etwas mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, das gibt mir aber nicht das Recht, eine Sache, hier den Inhalten, die Eigenschaft „vereinbar“ zuzuschreiben. Vereinbar als Eigenschaftswort hieße doch, die Inhalte wären in der Lage, sich (mit wem eigentlich?) zu vereinen.

Wenn mich nicht alles täuscht, entsteht diese unglückliche Wendung aus dem Versuch, das Wort „kompatibel“ einzudeutschen.

Gruß Ralf

Haeh?
Hallo drambeldier

Hast du heute noch keinen Kaffee getrunken? Sonst bist du doch nicht
so verwirrt. Vereinbar ist ein Adjektiv, so wie die meisten auf -bar
endenden Woerter. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, weil das Verb
vereinbaren heisst. Nehmen wir das Verb „messen“. Wenn man, egal wer,
etwas messen kann, z.B. einen Unterschied, dann ist der Unterschied
messbar. Und wenn man, egal wer, etwas mit den Richtlinien
vereinbaren kann, dann ist dieses etwas mit den Richtlinien
vereinbar. O.k. vielleicht sollte es besser vereinbarbar heissen,
damit es regelmaessig waere.

Schau doch mal bei http://wortschatz.uni-leipzig.de/ nach.

Gruss, Tychi

Alternative
Hallo,

die Diskussion scheint ja schon abgeschlossen zu sein, trotzdem will ich auch noch meinen Senf dazugeben.

Egal für welche Lösung ihr euch jetzt entscheidet, bei uns kommt bei dieser Gelegenheit folgender Text:

***
Unzulässige URL
Der Zugriff auf diese URL wird Ihnen verweigert, da ihr Inhalt nicht mit den Firmenrichtlinien konform ist.
***

Und dann noch allgemeines blabla, wenn man meint, die URL trotzdem öffnen zu wollen, soll man sich an folgende Adresse wenden…

Gerhard

Richtigstellung

messbar. Und wenn man, egal wer, etwas mit den Richtlinien
vereinbaren kann, dann ist dieses etwas mit den Richtlinien
vereinbar. O.k. vielleicht sollte es besser vereinbarbar
heissen,
damit es regelmaessig waere.

Das Adjektiv vereinbar kommt NICHT vom Verb vereinbaren, sondern vom Verb vereinen.
D.h. also, wenn etwas nicht vereint werden kann, dann passt es nicht zusammen, ist es also nicht (miteinander) vereinbar.

Hallo Anna

Hast natuerlich Recht. Da habe ich geschlafen. Man vereinbart ja auch
nichts mit den Richtlinien, sondern man vereint eine Sache mit den
Richtlinien, d.h. bringt die Sache in Uebereinstimmung mit ihnen.

Gruss, Tychi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Adjektiv vereinbar kommt NICHT vom Verb vereinbaren,
sondern vom Verb vereinen.

Sonst wäre es vereinbarbar, und der dieses nicht beachtetete, ein Vereinbarbarbar … *SCNR*

Hallo Franz,

das ß in muss ist allerdings mit den neuen Richtlinien
unvereinbar.

Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf gesehen, daß (sic!) neue Rechtschreibung verlangt wurde…

Gruß Kubi

Hallo Franz,

Hallo Kubi,
um Vorsorge zu treffen, dass wir uns auf Reformen einstellen müssen, kann es nicht schaden, die neuen Regeln kund zu tun.
Noch einen schönen Tag
Franz

„vereinbart“ ist eh falsch, im Gegensatz zu meinen Vorrednern
bin ich jedoch der Ansicht, dass es das Wort „vereinbar“ so
nicht gibt. Zum Vereinbaren gehören immer zwei Parteien, und
die sehe ich hier nicht:

Diese Inhalte sind mit unseren Richtlinien nicht vereinbar

Hier irrt Ralf.
Es sind zwei Dinge, die hier nicht mit einander vereint werden können: die Inhalte und die Richtlinien. Zwei Dinge, die einander ausschließen, lassen sich nicht vereinen, sie sind unvereinbar.

Vereinbar hat zunächst nur wenig mit „vereinbaren“, also der Abmachung zu tun, sondern eher mit „vereinen“ - was dem Sinne nach bedeutet „zu Einem machen“.

Grüße
Eckard

Nichts ist vereinbar
Moin Eckard,

ich bleibe dabei: Es gibt nichts auf der Welt, das die Eigenschaft „vereinbar“ haben könnte, ganz einfach weil zum Vereinbaren - genau wie zum Vereinen - immer mindestens zwei gehören. Wir beide können etwas vereinbaren, dann ist „vereinbaren“ ein Verb. Mich oder Dich dann als vereinbar zu bezeichnen, kann ich mit meinem Sprachgewissen nicht vereinbaren, mit der Logik schon gleich gar nicht.

Gruß Ralf