Vereinsauflösung

Liebe/-r Experte/-in,
es gibt inzwischen zahlreiche Vereine, die „in die Jahre“ kommen. So ist liegt der Altersdurchschnitt eines Vereines bei 78 Jahren. Zu Mitgliederversammlungen kommt nur noch ein kleiner Teil.
In der Satzung steht aber:
Erforderlich (Anm.:für die Auflösung) ist die Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindest jedoch die absolute Mehrheit sämtlicher Mitglieder.

Die zweite Bedingung ist aber nie mehr erfüllbar.
Was kann man da machen?

Hallo wwwrentner,

hier hilft nur eine vorherige Satzungsänderung, falls die Satzung für diese Satzungsänderung keine ähnliche ‚Überraschung‘ enthält.

Hierbei sollte evt. eine andere als die gesetzliche Mehrheit nach § 41 BGB (= 3/4 der anwesenden Mitglieder) bestimmt werden. Wird die „einfache Mehrheit“ bestimmt, genügt die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Mitglieder.

Gruß
B. Kaufmann

Lieber wwwwRentner,

  1. den Mitgliederbestand ‚bereinigen‘. Dazu die Mitglieder anschreiben, die Situatuion kurz darlegen und fragen, wer noch weiterhin im Verein verbleiben und/oder damit die Auflösung ermöglichen möchte. Wer sich nicht meldet werde zum xx.xx.2013 aus dem Verein ausgetragen. Und alles höflich vormulieren.
  2. Nach dem Tag x eine Mitgliederversammlung einberufen, mit dann jenen, die sich noch einmal für die Auflösung engagieren wollen.
    Damit sollte die Mehrheit der Noch-Mitglieder zu schaffen sein.
    Viel Erfolg!, Gruß, Daniela

Nichts. Es sei denn man kann diese Satzungsbestimmung ändern…

Hallo,
entschuldige, dass ich so spät antworte, aber ich war 1 Monat im Ausland und habe diese Mail erst jetzt gelesen.
Hier meinen Lösungsvorschlag:
Schritt 1
Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt Satzungsänderung.
Den Punkt „Vereinsauflösung“ in der Satzung neu formulieren und beschließen.

(Zum Beispiel absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder; oder einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder)

Danach die Änderung im Vereinsregister beim Amtsgericht eintragen lassen.
Nachdem der Eintrag bestätigt wurde kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden mit dem Tagesordnungspunkt „Vereinsauflösung“.

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen ist in eurer Satzung geregelt.

Gruss Jeremias