Vereinsauflösung?

Hallo, vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf die Frage geben, was mit einem Sportverein passiert wenn sich bei der MV kein Vorstand findet…(1 und 2 Vorsitzender sind zurückgetreten )bzw wie lange kann der Verein kommisarisch geführt werden…

Danke !!!

Hallo,

Ertens : Satzung ansehen - dort steht wer wie zusammen nach aussen agieren kann. Ruf beim Landessportbund an und frag nach der Rechtsabteilung. Die beraten jeden Verein kostenfrei zumindest fuer 6 Beratungsstunden.

Normalerweise kann der Restvorstand weiterarbeiten, Schau dir mal die Satzung an. Wenn der Verein aufgeloest wird, steht meist dort auch an wen das Vereinsvermoegen geht.

Viel Erfolg

Hallo,

einen konkreten Zeitraum gibt es da nicht, es sei denn dies ist in der Vereinssatzung festgelegt. Die meisten laufenden Geschäfte können von den sonstigen Funktionsträgern wahrgenommen werden. Lediglich besondere Rechtsgeschäfte bedürfen je nach Vereinssatzung ggf. auch der Beteiligung des/ der Vorsitzenden (siehe Näheres ggf. in Vereinssatzung.
Je nach Vereinssatzung ist ggf. auch die Beauftragung anderer Funktionsträger, z.B. eines Beiratsmitglieds möglich. Panik über das Fortbestehen des Vereins ist auf jeden Fall in der Regel nicht angebracht. Gerade manche während der Amtszeit Ausgeschiedenen glauben das hiermit evtl. loszutreten. Die während einer Amtszeit Ausscheidenden, insbesondere die ersten Führungskräfte eines Vereins, handeln oft egoistisch und haben es meistens nicht verdient, irgendeine Nachtrauer zu erhalten. Es sei denn, sie sind gesundheitlich oder beruflich wirklich nicht mehr in der Lage.
Also Ruhe bewahren, nach geeigneten Mitgliedern im Verein suchen und finden, die keine Mimosen sind und wirklich richtiges Führungsverhalten haben und dann in der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.
Die ehemalig Ausgeschiedenen nicht mehr einbeziehen!

Gruß
Hans-Walter

Hallo!

Am einfachsten wäre natürlich, wenn die Posten neu vergeben werden können.
Ich bin da auch nicht so auf dem Neuesten, und möchte nichts falsches Berichten.
Aber kleiner Tipp zum kostenlosen download:
http://www.vereinsrecht-aktuell.org/

Da finden Sie hoffentlich Auskunft.
MfG

Hallo,
kommisarisch geht gar nicht. Der alte Vorstand ist juristische Person und kann nur von den Mitgliedern entlastet und entbunden werden. Wenn er zurücktritt, muss eine MV einberufen werden, die entscheidet nach der Vereinssatzung. Kann ja sein dass es finanzielle Unregelmäßigkeiten gibt, dafür muss der geschäftsführende Vorstand (die beim Amtsgericht angegeben sind - meist Vors./Stellv./Schatzmeister)geradestehen.

Hoffe das hilft dir weiter…