Hallo,
einen konkreten Zeitraum gibt es da nicht, es sei denn dies ist in der Vereinssatzung festgelegt. Die meisten laufenden Geschäfte können von den sonstigen Funktionsträgern wahrgenommen werden. Lediglich besondere Rechtsgeschäfte bedürfen je nach Vereinssatzung ggf. auch der Beteiligung des/ der Vorsitzenden (siehe Näheres ggf. in Vereinssatzung.
Je nach Vereinssatzung ist ggf. auch die Beauftragung anderer Funktionsträger, z.B. eines Beiratsmitglieds möglich. Panik über das Fortbestehen des Vereins ist auf jeden Fall in der Regel nicht angebracht. Gerade manche während der Amtszeit Ausgeschiedenen glauben das hiermit evtl. loszutreten. Die während einer Amtszeit Ausscheidenden, insbesondere die ersten Führungskräfte eines Vereins, handeln oft egoistisch und haben es meistens nicht verdient, irgendeine Nachtrauer zu erhalten. Es sei denn, sie sind gesundheitlich oder beruflich wirklich nicht mehr in der Lage.
Also Ruhe bewahren, nach geeigneten Mitgliedern im Verein suchen und finden, die keine Mimosen sind und wirklich richtiges Führungsverhalten haben und dann in der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.
Die ehemalig Ausgeschiedenen nicht mehr einbeziehen!
Gruß
Hans-Walter