Vereinsheim verpachten

Hallo zusammen,

wir möchten als e.V. gemeinnütziger Verein unser Vereinsheim verpachten. Dies ist bis jetzt auch immer der Fall gewesen. Nur hat der alte Vorstand leider versäumt vernünftige Verträge zu machen, so dass wir jetzt einen neuen Vertrag mit einem zukünftigen Pächter machen müssen. Vorlagen scheint es ja genügend zu geben, nur was benötige ich?

1.) Was ist für das FA wichtig? Ich möchte keinen Schmu oder irgendwelche Steuerhinterziehungen machen.
2.) Muss ich wenn Vereinsfeste sind, die Einnahmen versteuern oder reicht es, wenn ich Getränke etc. zum Selbstkostenpreis verkaufe?
3.) Welche Nebenkosten kann ich dem Pächter auferlegen und wie kann man es vertraglich regeln, das bei z.B. Vorstandssitzungen anteilig Strom, Gas etc. bezahlt wird?
4.) Ist bei einer solchen Gaststätte (Vereinsheim) das Rauchverbot mit in den Vertrag aufzunehmen? Wer ist weiter Widerhandlung dafür verantwortlich? (Bsp. Vorstandsitzung, Weihnachtsfeier etc.)

Viele Fragen, ich weiß! Über eine Antwort freu ich mich trotzdem

  1. Wenn Ihr das Heim verpachtet, dann hat der Pächter das Hausrecht und Ihr nix mehr zu sagen …

Was ist das für ein Heim?? Z. B. Sportumkleiden, Bootshaus und darin Vereinsheim als Gaststätte, oder reine Vereinsheim???

Und: Ihr könntet auch nur den Schankbetrieb verpachten, bzw. also die Bewirtschaftung und Euch das Hausrecht vorbehlatne, bzw. einzelne Räume (Büro oder separates Besprechungszimmer am Gaststätten betrieb dran.

Warum betreibt Ihr mit dem Verein das Heim als Zweckbetrieb nicht selber. Das dürft Ihr auch, Ihr müßt nur die Bücher auseinanderhalten und dürft den Zweckbetrieb nicht mit Eurem gemeinnützigen Geld bezuschussen. Den Gewinn des Zweckbetriebes nach Steuern und Abgaben dürft Ihr jedoch dem Verein zuführen, der diesen dann gemeinnützig verbrauchen muß.

Wenn doch lieber verpachten, dann schreibt in den Vertrag für den Pächter genau fest, was dieser leisten und zahlen muß (Besonders wichtig, wenn Ihr noch andere Räume im selben Haus nutzt).

Leistungen können Reinigung von Sanitäranlagen für die komplette Anlage sein, vergünstigte Leistungen für Mitgloeder oder bei Vereinsfesten.

2.) Wenn Ihr verpachtet, dann muß der Pächter versteuern!!, bei Vereinsfesten auch, da er diese dann ja wohl bewirtschaftet.

  1. Auferlegen kannst Du vieles, es ist die Sache des Pächters, sich drauf einzulassen. Du kannst sogar eine unentgeltliche Nutzung des Sitzungszimmers fü die Vorstandsitzungen und Vereinsversammlungen vereinbaren (dann macht der Wirt nur den Umsatz!).

  2. Rauchverbot ist sinnvoll, besonders wenn Minderjährige im Vereinsheim und Gaststätte sich aufhalten sollen dürfen. Wenn Rauchverbot im Vertrag enthalten, dann ist der Pächter verantwortlich dafür. Ansonsten müßt Ihr als Verein bei Euren Veranstaltungen dort selber drauf achten, wenn Ihr das wünscht!

Hallo,

1.) es ist das reine Vereinsheim und wir wollen dort eigentlich nur 4 Veranstaltungen im Jahr machen. Für Vorstandsitzungen bauen wir gerade einen Extraraum, welcher auch nicht Bestandteil des Pachtvertrages werden soll.

Selber bwirtschaften haben wir nicht die Zeit zu!

2.) Eigentlich sollen die Vereinsfeste vom Verein gesteuert werden um die evtl. gewinne in das Vereinsheim zu stecken (Neue Stühle, Gardinen etc.)

Dann solltet Ihr in Eurem Pachtvertrag die unentgeltlliche Eigennutzung des Heims bei eigener Bewirtschaftung für diese 4 Vereinsfeste im Jahr festhalten lassen.

Hallo.

Ad 1) Seit wann gibt es euren Verein denn und wurdet ihr schon mal vom Finanzamt geprüft? Das könnte Aufschluss darüber geben, was euer Finanzamt erwartet, denn das variiert ja auch von Dienststelle zu Dienststelle. Allgemein ist meine Einschätzung folgende:
Die erste Frage, die sich steuerlich stellt, ist die der Umsatzsteuer. Sofern umsatzsteuerpflichtige Einnahmen von mehr als 17.500€ im Vorjahr und 50.000€ im aktuellen Jahr nicht vorlagen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Wichtig: die beiden Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein! Bleibt ihr also immer unter 17.500 EUR, besteht diesbezgl. keine Umsatzsteuerpflicht. Einnahmen des ideelen Bereichs gehören nicht zu den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen. Je nach Sachverhalt wäre also Umsatzsteuer auszuweisen (und abzuführen) oder nicht. Die Vermietung an Nichtmitglieder gehört grundsätzlich zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins (Ausnahme: Hessisches FG Urteil vom 06.09.1999 - 4 K 2221/99, 4 K 849/97). Bei Bruttoeinnahmen bis 35.000€ und Gewinn bis 5000€ fällt hier keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer an. Im Pachtvertrag selbst ist steuerlich - abgesehen von der Umsatzsteuer - also nicht viel zu beachten.

Ad 2) Der Getränkeverkauf gehört auch zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Deshalb gilt ebenso: steuerfrei bis Einnahmen von 35.000€ und Gewinn von 5.000€. Es gelten natürlich alle Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (also Vermietung und Verkauf) zusammen!

Ad 3) Es stellt sich die Frage, ob es lohnt, Nebenkosten zu schlüsseln. Eine Vermietungspauschale, die diese Aufwendungen beinhaltet, tut es doch auch. Sofern die Gefahr besteht, die 5.000€ Steuerfreibetrag minimal zu überschreiten macht es im Gegenzug schon Sinn, auf die Vermietung entfallende Nebenkosten als Aufwand des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auszuweisen. Diese müssen natürlich belastbar zu ermitteln sein. Sofern im Vereinsheim laufend Getränke verkauft werden, gehört auch das ohnehin zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, deshalb würden sich die Nebenkosten insgesamt dort als Aufwand niederschlagen.
Das Vereinsheim gehört doch dem Verein, oder nicht? Warum sollte der Vorstand dann für Vorstandssitzungen Betriebskosten zahlen? Er ist doch Gremium des Vereins und die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen macht keinen Sinn. Also nutzt der Verein sein Vereinsheim für sich selbst, was ja auch Sinn und Zweck ist.

Ad 4) Zum Thema Rauchverbot empfehle ich folgenden Artikel: http://www.vereinslupe.de/rauchverbote-7291

Viele Grüße
cyxoqua

Hab jetzt erst gesehen, dass es um einen längerfristigen Pachtvertrag geht.

Meine Auführungen bezogen sich auf die regelmäßige kurzfristige Vermietung.

Sorry, falsch gelesen. :-/

Hallo zusammen,

wir möchten als e.V. gemeinnütziger Verein unser Vereinsheim verpachten. Dies ist bis jetzt auch immer der Fall gewesen.
Nur hat der alte Vorstand leider versäumt vernünftige Verträge zu machen, so dass wir jetzt einen neuen Vertrag mit einem zukünftigen Pächter machen müssen. Vorlagen scheint es ja genügend zu geben, nur was benötige ich?

1.) Was ist für das FA wichtig? Ich möchte keinen Schmu oder irgendwelche Steuerhinterziehungen machen.
2.) Muss ich wenn Vereinsfeste sind, die Einnahmen versteuern oder reicht es, wenn ich Getränke etc. zum Selbstkostenpreis verkaufe?
3.) Welche Nebenkosten kann ich dem Pächter auferlegen und wie kann man es vertraglich regeln, das bei z.B.
Vorstandssitzungen anteilig Strom, Gas etc. bezahlt wird?
4.) Ist bei einer solchen Gaststätte (Vereinsheim) das
Rauchverbot mit in den Vertrag aufzunehmen? Wer ist weiter Widerhandlung dafür verantwortlich? (Bsp. Vorstandsitzung,:Weihnachtsfeier etc.)

Viele Fragen, ich weiß! Über eine Antwort freu ich mich trotzdem.

Hallo Gärtnerin,
das ist ein umfangreicher Themenkomplex, den Du da angehen willst.
Hierzu kann ich nur in begrenztem Umfang Wissen vermitteln. Ich unterstelle, dass Euer Verein Eigentümer des Vereinsheimes ist und auch die Nutzung von Grund und Boden (Grundstück) nicht mit einschränkenden Nutzungs-Auflagen belastet ist.
Als erstes würde ich wieder die Vereinssatzung auf etwaige Vorgaben oder Festlegung hinsichtlich der Nutzung von Vereinseigentum durchforsten.
Darüber hinaus sind weitere Aspekte zu beachten:
Häufig wurde das Vereinsheim oder Clubhaus des e.V. mit öffentlichen Zuschüssen finanziert. Dann sind auf jeden Fall diesbezügliche Auflagen einzuhalten.
Schon ein „Kantinenbetrieb“ innerhalb einer Vereinsanlage in Eigenregie ergibt eine Reihe von zu erfüllender Auflagen: es bedarf einer amtlichen „Schankerlaubnis“, es müssen entsprechende Sanitäre-Anlagen vorhanden sein, es müssen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften beachtet werden, bei Musik-Berieslung werden GEMA-Gebühren fällig, usw. Natürlich sind auch steuerrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Die Verpachtung von Vereinseigentum gegen Entgeld stellt auf jeden Fall einen erwerbsmäßigen Geschäftsbetrieb des e.V. dar. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Auflagen eines solchen Geschäftsbetriebes hat zwar dann -bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit demselben- der Pächter zu erfüllen, aber hinsichtlich der steuerrechtlichen Gegebenheiten würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Ebenso empfehle ich auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung einer solchen Verpachtung einen Notar zu kontaktieren.
Mein letzter Hinweis: was sagt Eure Satzung zur „Geschäftsführung“ des Vereins? Bist Du allein vertretungsberechtigt? Oder ist das „der Vorstand“? Bei letzterem benötigst Du für jede Deiner Handlungen einen satzungskonformen Vorstandsbeschluß.

Nee, dazu keine AW, ist mir zu heiss die Angelegenheit.
Es lohnt sich eine Anfrage bei einem Steuerberater.
Der Verein muss alles genau vorher klären; Dauer des Pachtvertages, Strom,Wasser, Inventar usw.Dem Steuerberater auch darlegen, wo imnsgesamt der " Gewinn" bleibt.Vorsteuer usw.
Wünsche viel Erfolg!

Vertraglich kann man alles vereinbaren, so lange man sich einig ist. Ich habe es so verstanden, dass der Verein den Raum auch selbst nutzen darf. Das würde ich einfach in den Vertrag aufnehmen, also z. B. für Vorstandssitzungen. Hierfür würde ich eine kleine Pauschale als Entschädigung (Strom, Gas, Reinigung) vereinbaren, um die die Pacht zu kürzen ist. Wenn ein Rauchverbot gelten soll, würde ich einfach vertraglich regeln, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Gaststätten gelten. Der Getränkepreis und die Steuer… Da kenne ich mich nicht sooo genau aus… würde aber regeln, dass der Pächter alle Geschäfte auf eigene Rechnung regelt, so dass der Verein mit der Steuer nichts mehr zu tun hat. Deshalb möchte man ja verpachten, oder? Außerdem ist natürlich zu regeln, ob der Pächter die Preise selbst bestimmen darf oder nicht. Man könnte beispielsweise regeln, dass Preise vom Verein zu genehmigen sind. Ob der Verein bei Festen etc. selbst noch Getränke verkaufen darf, muss natürlich ebenfalls geregelt werden, denn sonst fließen die Einnahmen natürlich allein dem Pächter zu. Die Einnahmen des Vereins sind dann eben die Pacht, die eben entsprechend hoch sein muss. Wichtig ist, dass all diese Aspekte vertraglich geklärt werden. Empfehlen kann man hier leider nicht alles, denn es hängt ja auch sehr stark vom Umsatz ab.

      1. fragen Sie ihr Finanzamt.
  1. fragen Sie einen Mietrechtler
  2. Ich bin Raucher.

Hallo,
die Fragen sind sehr speziell; leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Frage bitte einen erfahrenen Steuerberater und bitte ihn um eine Einmalberatung und handle den Einmalbetrag vorher aus.
L.G., Charly-Heinz

Hallo,
wenn der Verein Pacht zieht, dann wird der neue Pächter etwas verdienen müssen und wahrscheinlich nicht damit einverstanden sein, wenn Getränke zum Selbstkostenpreis über die Theke gehen.
Ansonsten ist der Pächter quasi Unternehmer und haftet bzw. kommt für alles auf einschl. Renovierung.
Es kommt auf den Vertrag an.
Da Vereine von der MWSt. befreit sind, fällt diese Steuer für Vereinsangelegenheiten nicht an. Wenn Sie durch Straßenfeste, Tombola etc. größere Einnahmen erzielen, dann fällt Einkommensteuer an. Den Freibetrag habe ich vergessen. Er war aber ziemlich hoch, glaube ich.
Dem Finanzamt gegenüber müssen Sie daher nur die Einnahmen aus Pacht angeben. Der Pächter darf das Heim dann für andere Zwecke als nur ausschließlich für den Verein nutzen, damit er seine Kosten decken kann inkl. Strom etc. So kenne ich die Pacht-Variante.
Viele Grüße
Biomarkt

Hallo Gärtnerin,

ich bin kein Experte.
Mir hat die Seite Jurathek weitergeholfen.
Solange das Geld (hier z. B. Einnahmen) dem Verein zu Gute kommt, müssen (hier gibt es aber eine Grenze) keine Steuern bezahlt werden.
Aber wie das mit dem Verpachten ist - keine Ahnung.
Falls euer Verein ja ein bisschen Geld angespart hat,
könntet ihr euch vielleicht durch einen Steuerberater
beraten lassen.

Aber wie gesagt, ich bin kein Experte.
Bei der Seite „Jurathek“ antworten zumindest meist
angehende Juristen.

by fly

Hallo auch.
Habt ihr keinen Steuerberater?
Wenn der Verein das Haus „verpachtet“, so liegt doch eine begründete Einnahme vor. In diesem Fall empfehle ich dringend, sich VOR der Verpachtung (steuer-) rechtlich beraten zu lassen.
Zu 1. -> Beratung durch Steuerberater
zu 2. -> die Einnahmen hat doch dann der Pächter - oder nicht?
zu 3. -> Muster-Pacht-Vertrag durchschauen. Ich würde aber auch die Vereinssatzung einmal durchsehen, ob eine solche Einnahme überhaupt möglich ist.
zu 4. -> als „Vereinsheim“ wäre es ja nicht öffentlich. Wie soll der Pächter die Gaststätte denn führen?
=> noch einige Vorklärungen notwendig.
Rg

Hallo zurück da kann ich leider nicht helfen. Aber das Finanzamt selbst gibt auch eine Beratung.
Gruß Jürgen Kruse

Hallo Gärtnerin,
das sind nicht nur viele Fragen, sondern auch so spezielle das Vereinsrecht in fiskalischer Hinsicht betreffende Fragen, daß ich Dir nur empfehlen kann, hier mind. einen Steuerberater einzuschalten, der sich im Vereinsrecht /Gemeinnützigkeit auskennt.
mfg koesma

Hallo zusammen,

wir möchten als e.V. gemeinnütziger Verein unser Vereinsheim
verpachten. Dies ist bis jetzt auch immer der Fall gewesen.
Nur hat der alte Vorstand leider versäumt vernünftige Verträge
zu machen, so dass wir jetzt einen neuen Vertrag mit einem
zukünftigen Pächter machen müssen. Vorlagen scheint es ja
genügend zu geben, nur was benötige ich?

1.) Was ist für das FA wichtig? Ich möchte keinen Schmu oder
irgendwelche Steuerhinterziehungen machen.

Im Bereich des wirtschaftlichen Bereich müssen Sie die Einnahmen erfassen und für die Einnahmenüberschussrechnung darlehen.

2.) Muss ich wenn Vereinsfeste sind, die Einnahmen versteuern
oder reicht es, wenn ich Getränke etc. zum Selbstkostenpreis
verkaufe?

aus eigener Erfahrung erhebt man einen höheren Verkaufspreis als den Einkaufspreis auch hier ist dies in der Einnahmenüberschussrechnung zu erfassen.

3.) Welche Nebenkosten kann ich dem Pächter auferlegen und wie
kann man es vertraglich regeln, das bei z.B.
Vorstandssitzungen anteilig Strom, Gas etc. bezahlt wird?

entsprechend dem Mietrecht alle Kosten incl grdsteuer nur keine verwaltungskosten -
Sie sind danach untermieter der Gaststätte und der Gaststättenbesitzer kann entsprechend zur Überlassung der Räumlichkeit eine Miete verlangen incl.!!!

4.) Ist bei einer solchen Gaststätte (Vereinsheim) das
Rauchverbot mit in den Vertrag aufzunehmen? Wer ist weiter
Widerhandlung dafür verantwortlich? (Bsp. Vorstandsitzung,
Weihnachtsfeier etc.)

Da hier das Gaststättengesetz greift, ist Rauchverbot angesagt und daher könnte der einzelne Gast des Lokals verwiesen werden und die Strafzahlung erfolgt gegenüber dem Betreiber

Viele Fragen, ich weiß! Über eine Antwort freu ich mich
trotzdem

MFG
helmut Hintenaus

Hallo, meine Antwort ist verspätet und kann nur zu Fragen 1 und 2 Stellung nehmen.
Ein gemeinnütziger Verein kann Einnahmen aus einen „Wirtschftlichen Geschäftsbetrieb“ und - der speziellere Fall - aus einem „Zweckbetrieb“ erzielen. Zur Definition gibt es gute Internet-Seiten.
Im ersteren Fall unterliegen Einkünfte über 35.ooo Euro der Bestuerung (Körperschafts-, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer). Der „Zweckbetrieb“ ist bis zu einer Freigrenze von 16.620 Euro steuerfrei. Typischer Fall:
Kinderheim. Behindertenwerkstatt, Altenheim.
Wenn im vorliegenden Fall der Vereinheim - außerhalb der Vereinsveranstaltungen - eine Gaststätte ist, dürfte das Finanzamt einen „Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ annehmen. Ich empfehle auf jeden Fall eine Anfrage dort!
Zu Frage 3: Ich würde hier prüfen, ob der Pächter alle laufenden Kosten tragen und für Vereinsaktivitäten Sonderpreise bieten muss - Verhandlungssache
Zu Frage 4: Für Gaststätten-Rauchverbot gilt das Recht des jeweiligen Bundeslandes, dort wird auch die Verantwortung für die Einhaltung geregelt. Ein Hinweis im Pachtvertrag schadet sicher nicht…
Beste Grüße und viel Erfolg!

Einnahmen aus Verpachtung des vereinsheims sind Steuerfrei.
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, also Getränkeverkauf uns ähnliches sind bis ca 19.000 Euro Umsatz ebenso steurfrei.
Selbstverständlich gilt das Rauchverbot!!
Verantwortlich gegenüber dem Ordnungsamt ist der Pächter.

Für die exclusive Nutzung des Heims vom Verein kann in den Pachtvertrag eine Tagespauschale vereinbart werden. Von einem Tennisverein weiß ich, dass der Wirt kostenfrei immer einen Tisch für die Tennismitglieder freizuhalten hat. (auch im Vertrag festgehalten)

Gruß

Hallo,

zu 1.) Auf eine Rechnung bezüglich Verpachtung dürfen keine Mehrwertsteuer erhoben werden, da diese dann an das Finanzamt als Umsatzsteuer abgeführt werden müssten.
Ansonsten werden diese EInkünfte dem Vereinsvermögen hinzu gerechnet und alle drei Jahre mit der Körperschaftssteuer eingereicht. Festzusetllen wäre hier nur, ob die Verpachtung der Gewinnerzielung dient oder lediglich die Vereinskosten deckeln sollen.

zu 2.) siehe Antwort zu Frage 1. Auch bei den Getränken gilt das selbe. Wir machen als Verein jedes Jahr ein Sommerfest und verkaufen dort Speisen und Getränke. Auch im Fußballverein meines Sohnes wird der Vereinsraum mit Theke für Geburtstagsfeiern gegen ein Gebühr überlassen. Ein Bier oder sonstige Getränke werden für 1,- Euro verkauft. Dies ist auch rechtes, da die Kosten des Gebäude bzw. Raumes ja auch irgend wo von bezahlt werden müssen.

zu 3.) Ich würde hier auf eine Pauschalsumme gehen. Bei den Getränke nach Verbrauch. Eine Umrechnung der Nebenkosten ist sehr aufwändig. Darüber hinaus könnte man dann auch meinen, das die Verpachtung dem Zwecke der Gewinnerzielung dient.

zu 4.) Bezüglich Rauchverbot: Hier gilt die Vereinsregel, das heißt das hier geraucht werden darf.

Was ich allerdings nicht so ganz verstehe ist die Frage nach Gaststätte /Vertrag. Wollt ihr eine Gaststätte eröffnen und diese dieversen Vereinen zu verfügung stelle? Wenn die der Fall ist, so bracuht ihr neben einer Betriebserlaubnis auch ein Schankgenehmigung und vieles mehr, da dies dann ein Gewerbebetrieb ist.

Gruß
Rüdiger Bein