Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ist es legetim das in einem Vereinsvorstand (e.V.) drei Familienmitglieder eine Position einnehmen?

mfg

Wenn diese 3 Personen ordnungsgemäß, d. h. nach der Satzung des Vereins von den Vereinsmitgliedern bei der Mitgliederversammlung gewählt wurden, dann ist das durchaus rechtens.
MfG
Tillieins

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Wenn diese 3 Personen ordnungsgemäß, d. h. nach der Satzung des Vereins von den Vereinsmitgliedern bei der Mitgliederversammlung gewählt wurden, dann ist das durchaus rechtens.
MfG
Tillieins

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.

Hallo PaddyHL

es spricht nicht´s dagegen, dass mehrere Fam.-Mitglieder sich die Vorstandspositionen teilen.
Ich nehme an z. B. 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier od…,
aber auch für eine Pos. z. B.

  1. Vorstand vertreten durch mehrere Pos. ist möglich.
    Sie wurden ja von den Vereinsmitgliedern gewählt, um den Verein zu vertreten.
    Alle müssen beim, ich denke beim Amtsgericht, eingetragen werden.

Aber gleich drei von einer Familie?
wäre nicht´s für mich, da man ja schließlich auch
haftbar ist.

Oder - eure Satzung verbietet es - dann ist es nicht möglich.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben

By, by
fly

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Hallo PaddyHL

es spricht nicht´s dagegen, dass mehrere Fam.-Mitglieder sich die Vorstandspositionen teilen.
Ich nehme an z. B. 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier od…,
aber auch für eine Pos. z. B.

  1. Vorstand vertreten durch mehrere Pos. ist möglich.
    Sie wurden ja von den Vereinsmitgliedern gewählt, um den Verein zu vertreten.
    Alle müssen beim, ich denke beim Amtsgericht, eingetragen werden.

Aber gleich drei von einer Familie?
wäre nicht´s für mich, da man ja schließlich auch
haftbar ist.

Oder - eure Satzung verbietet es - dann ist es nicht möglich.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben

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Hallo PaddyHL

es spricht nicht´s dagegen, dass mehrere Fam.-Mitglieder sich die Vorstandspositionen teilen.
Ich nehme an z. B. 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier od…,
aber auch für eine Pos. z. B.

  1. Vorstand vertreten durch mehrere Pos. ist möglich.
    Sie wurden ja von den Vereinsmitgliedern gewählt, um den Verein zu vertreten.
    Alle müssen beim, ich denke beim Amtsgericht, eingetragen werden.

Aber gleich drei von einer Familie?
wäre nicht´s für mich, da man ja schließlich auch
haftbar ist.

Oder - eure Satzung verbietet es - dann ist es nicht möglich.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben

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es spricht nicht´s dagegen, dass mehrere Fam.-Mitglieder sich die Vorstandspositionen teilen.
Ich nehme an z. B. 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier od…,
aber auch für eine Pos. z. B.

  1. Vorstand vertreten durch mehrere Pos. ist möglich.
    Sie wurden ja von den Vereinsmitgliedern gewählt, um den Verein zu vertreten.
    Alle müssen beim, ich denke beim Amtsgericht, eingetragen werden.

Aber gleich drei von einer Familie?
wäre nicht´s für mich, da man ja schließlich auch
haftbar ist.

Oder - eure Satzung verbietet es - dann ist es nicht möglich.

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Hallo PaddyHL

es spricht nicht´s dagegen, dass mehrere Fam.-Mitglieder sich die Vorstandspositionen teilen.
Ich nehme an z. B. 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier od…,
aber auch für eine Pos. z. B.

  1. Vorstand vertreten durch mehrere Pos. ist möglich.
    Sie wurden ja von den Vereinsmitgliedern gewählt, um den Verein zu vertreten.
    Alle müssen beim, ich denke beim Amtsgericht, eingetragen werden.

Aber gleich drei von einer Familie?
wäre nicht´s für mich, da man ja schließlich auch
haftbar ist.

Oder - eure Satzung verbietet es - dann ist es nicht möglich.

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Ja, wieso nicht??? Solange die Satzung nichts dagegen hat…

Kommt auf die Satzung an, falls darübe rnichts vermekrt ist, wäre die Frage ob man es darin aufnehmen sollte. Aber da ja nur 1 Amt ausgeübt wird und nicht 3 Familienmitglieder alle 3 Posten übernommen haben,s ehe ich da eigentlich kein problem…

Wenn von der Versammlung so gewählt, dann ist das o.k.
Fragwürdig ist es, wenn alle drei im geschäftsführenden Vorstand sind und sich gegenseitig vertreten können.
mfg
koesma

Guten Tag,